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Heft 04 - Oktober 2020

Liebe Leserin, lieber Leser, das rauschte aber ordentlich, als es Mitte August auf einmal hieß, die WHO rate zur Vorbeugung einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus‘ von allen "nicht notwendigen Zahnbehandlungen" ab. Angesichts der ersten panischen Reaktionen überlegte ich allerdings, dass die WHO auch von Rauchen, Alkohol und Fettleibigkeit abrät, und so weite Teile der Bevölkerung jene neue Empfehlung ebenso konsequent befolgten, sei eher wenig zu befürchten. Auch wenn das Ganze sich kurz darauf als Übersetzungs- und Interpretationsfehler herausstellte, sei doch die Frage aufgegriffen, wie sich eine nicht notwendige Zahnbehandlung definieren sollte. Außer Twinkles, Dazzlern und kosmetischem Bleaching, die ich aber noch nie ernsthaft unter "Zahnbehandlung" subsummiert hätte, fällt mir nichts ein. Sie sind Freiberuflerin und Freiberufler, und was Sie aufgrund Ihrer Fähigkeiten, Ihrer Praxis-ausstattung und -gegebenheiten und der ganz individuellen Situation sowie den Voraussetzungen von Ihnen und Ihren Patienten als notwendig erachten, ist so einzigartig, dass eine solch globale Empfehlung gar nicht greifen kann. Viele freie und individuelle Ansätze mit Ihrer neuen pip!

Liebe Leserin, lieber Leser,

das rauschte aber ordentlich, als es Mitte August auf einmal hieß, die WHO rate zur Vorbeugung einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus‘ von allen "nicht notwendigen Zahnbehandlungen" ab.

Angesichts der ersten panischen Reaktionen überlegte ich allerdings, dass die WHO auch von Rauchen, Alkohol und Fettleibigkeit abrät, und so weite Teile der Bevölkerung jene neue Empfehlung ebenso konsequent befolgten, sei eher wenig zu befürchten.

Auch wenn das Ganze sich kurz darauf als Übersetzungs- und Interpretationsfehler herausstellte, sei doch die Frage aufgegriffen, wie sich eine nicht notwendige Zahnbehandlung definieren sollte. Außer Twinkles, Dazzlern und kosmetischem Bleaching, die ich aber noch nie ernsthaft unter "Zahnbehandlung" subsummiert hätte, fällt mir nichts ein.

Sie sind Freiberuflerin und Freiberufler, und was Sie aufgrund Ihrer Fähigkeiten, Ihrer Praxis-ausstattung und -gegebenheiten und der ganz individuellen Situation sowie den Voraussetzungen von Ihnen und Ihren Patienten als notwendig erachten, ist so einzigartig, dass eine solch globale Empfehlung gar nicht greifen kann.

Viele freie und individuelle Ansätze mit Ihrer neuen pip!

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pip fallstudie

27 28

29 30

31 32

gion, die Implantation eines 3.3/12 mm BLT (Straumann), eine

Augmentation und Abdeckung mit einer Jason Membrane

(Straumann) (Abb. 27).

Freilegung und weiteres chirurgisches

Vorgehen

Nach fünf Monaten werden ein kleiner Gingivaformer

(Abb. 28) und die vorbereitete verschraubbare provisorische

Krone eingesetzt (Abb. 29). Die vestibulär gelegene Öffnung ist

Folge des Kompromisses bei der Wahl der Implantatachse,

der die Augmentation erleichterte. Die Korrektur

des marginalen Saums an Zahn 11 wurde vorgenommen,

nachdem die Situation um die Implantatkrone

stabil erschien. Da der Umfang der bukkalen knöchernen

Dehiszenz an Zahn 11 bekannt war, konnte auf

die klassische Kronenverlängerung verzichtet und

minimalinvasiv korrigiert werden (Abb. 30). Zur

leichteren Auffindbarkeit ist der Kanaleingang leicht

abgesetzt.

27

28

Augmentation mit retromolarem Knochen und Abdeckung mit

einer Jason Membrane.

30

Im Zusammenhang mit der vestibulären Rezession an Zahn 11 musste

der Gingivaverlauf an Zahn 21 nur minimal korrigiert werden.

Fünf Monate später werden ein kleiner Gingivaformer ... 31 Bei der Einprobe des Hybridabutments und des Zirkonkäppchens ...

29 ... und später eine verschraubbare provisorische Krone eingesetzt.

32

... werden der marginale Verlauf und die kosmetische Abdeckung

überprüft.

28

Praktische Implantologie und Implantatprothetik | pip 5 | 2020

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