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Heft 04 - Oktober 2020

Liebe Leserin, lieber Leser, das rauschte aber ordentlich, als es Mitte August auf einmal hieß, die WHO rate zur Vorbeugung einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus‘ von allen "nicht notwendigen Zahnbehandlungen" ab. Angesichts der ersten panischen Reaktionen überlegte ich allerdings, dass die WHO auch von Rauchen, Alkohol und Fettleibigkeit abrät, und so weite Teile der Bevölkerung jene neue Empfehlung ebenso konsequent befolgten, sei eher wenig zu befürchten. Auch wenn das Ganze sich kurz darauf als Übersetzungs- und Interpretationsfehler herausstellte, sei doch die Frage aufgegriffen, wie sich eine nicht notwendige Zahnbehandlung definieren sollte. Außer Twinkles, Dazzlern und kosmetischem Bleaching, die ich aber noch nie ernsthaft unter "Zahnbehandlung" subsummiert hätte, fällt mir nichts ein. Sie sind Freiberuflerin und Freiberufler, und was Sie aufgrund Ihrer Fähigkeiten, Ihrer Praxis-ausstattung und -gegebenheiten und der ganz individuellen Situation sowie den Voraussetzungen von Ihnen und Ihren Patienten als notwendig erachten, ist so einzigartig, dass eine solch globale Empfehlung gar nicht greifen kann. Viele freie und individuelle Ansätze mit Ihrer neuen pip!

Liebe Leserin, lieber Leser,

das rauschte aber ordentlich, als es Mitte August auf einmal hieß, die WHO rate zur Vorbeugung einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus‘ von allen "nicht notwendigen Zahnbehandlungen" ab.

Angesichts der ersten panischen Reaktionen überlegte ich allerdings, dass die WHO auch von Rauchen, Alkohol und Fettleibigkeit abrät, und so weite Teile der Bevölkerung jene neue Empfehlung ebenso konsequent befolgten, sei eher wenig zu befürchten.

Auch wenn das Ganze sich kurz darauf als Übersetzungs- und Interpretationsfehler herausstellte, sei doch die Frage aufgegriffen, wie sich eine nicht notwendige Zahnbehandlung definieren sollte. Außer Twinkles, Dazzlern und kosmetischem Bleaching, die ich aber noch nie ernsthaft unter "Zahnbehandlung" subsummiert hätte, fällt mir nichts ein.

Sie sind Freiberuflerin und Freiberufler, und was Sie aufgrund Ihrer Fähigkeiten, Ihrer Praxis-ausstattung und -gegebenheiten und der ganz individuellen Situation sowie den Voraussetzungen von Ihnen und Ihren Patienten als notwendig erachten, ist so einzigartig, dass eine solch globale Empfehlung gar nicht greifen kann.

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Liebe Leserin,

lieber Leser,

das rauschte aber ordentlich, als es Mitte August auf einmal hieß, die WHO

rate zur Vorbeugung einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus‘ von allen

,nicht notwendigen Zahnbehandlungen‘ ab. Angesichts der ersten panischen

Reaktionen überlegte ich allerdings, dass die WHO auch von Rauchen, Alkohol

und Fettleibigkeit abrät, und so weite Teile der Bevölkerung jene neue Empfehlung

ebenso konsequent befolgten, sei eher wenig zu befürchten.

Auch wenn das Ganze sich kurz darauf als Übersetzungs- und Interpretationsfehler

herausstellte, sei doch die Frage aufgegriffen, wie sich eine ,nicht

notwendige Zahnbehandlung‘ definieren sollte. Außer Twinkles, Dazzlern und

kosmetischem Bleaching, die ich aber noch nie ernsthaft unter ,Zahnbehandlung‘

subsummiert hätte, fällt mir nichts ein.

Sie sind Freiberuflerin und Freiberufler, und was Sie aufgrund Ihrer Fähigkeiten,

Ihrer Praxisausstattung und -gegebenheiten und der ganz individuellen

Situation sowie den Voraussetzungen von Ihnen und Ihren Patienten als notwendig

erachten, ist so einzigartig, dass eine solch globale Empfehlung gar

nicht greifen kann.

Viele freie und individuelle Ansätze mit Ihrer neuen pip!

Ihre

Marianne Steinbeck

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Praktische Implantologie und Implantatprothetik | pip 5 | 2020

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