Mustervordrucke Disziplinarrecht
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<strong>Disziplinarrecht</strong><br />
1.9 Abschließende Anhörung (Niederschrift)<br />
Entwurfskopfbogen des Ermittlungsführers<br />
Ort, Datum<br />
Niederschrift<br />
über die abschließende Anhörung<br />
des PHK Heinz Mustermann<br />
Gegenwärtig<br />
– Ermittlungsführer<br />
– Rang. YZ als Schriftführerin<br />
Vorgeladen erscheint am 00.00.0000, 15:00 Uhr<br />
PHK Heinz Mustermann, Direktion GE, geb. am 28.09.1979 in A-Stadt, whft. Schultenstraße 7, 49497 A-Stadt, in Begleitung seines Bevollmächtigten,<br />
Herrn EKHK Reinhard Feld<br />
Das Ermittlungsergebnis ist Ihnen am 00.00.0000 zugestellt worden. Sie und Ihr Bevollmächtigter haben nochmals Gelegenheit, Akteneinsicht<br />
zu nehmen.<br />
Gem. § 31 LDG NRW (§ 30 LDG) werden Sie hiermit abschließend gehört. Es steht Ihnen frei, sich mündlich oder schriftlich zu äußern oder nicht<br />
zur Sache auszusagen und sich jederzeit eines Bevollmächtigten oder Beistandes zu bedienen 13 (§ 20 Abs. 1 LDG NRW/BDG).<br />
Der Beamte erklärt:<br />
Ich stelle keinen Antrag auf weitere Ermittlungen und habe meinen Aussagen nichts mehr hinzuzufügen.<br />
oder<br />
Ich stelle den Antrag, weitere Ermittlungen zu folgenden Punkten vorzunehmen:<br />
1. (...)<br />
2. (...)<br />
oder<br />
Ich möchte mich nicht äußern.<br />
oder<br />
Ich äußere mich abschließend wie folgt:<br />
Eine Abschrift dieser Anhörungsniederschrift wurde mir gem. § 29 LDG NRW (§ 28 BDG) ausgehändigt.<br />
Ende (Uhrzeit):<br />
Unterschriften<br />
Hinweis: Die Belehrung über die Rechte des Beamten als Betroffenen im Disziplinarverfahren einschließlich eventuell vorangegangener Verwaltungsermittlungen<br />
darf im Hinblick auf Aussagen zur Sache keinen Hinweis auf eine Verpflichtung zu wahrheitsgemäßen Angaben – weder<br />
in dienstlichen Angelegenheiten noch sonst – enthalten. Wird ein aussagebereiter Beamter insoweit falsch belehrt und macht dieser daraufhin<br />
eine wahrheitsgemäße Einlassung zur Sache, die ihn belastet, kann sich im Einzelfall die Frage eines Verwertungsverbotes dieser Aussage<br />
stellen. Aus den Bearbeitungsmustern zu § 20 LDG NRW/BDG ist der Hinweis auf die Wahrheitspflicht im Falle der Aussage zu streichen. 14<br />
13 Sofern der Beamte ohne Beistand erscheint.<br />
14 Kuhl, Das neue <strong>Disziplinarrecht</strong> in NRW, Ein Leitfaden für Theorie und Praxis, Print: 2005 Verlag Essen, Elektronisch: 6. Aufl. 2013, Bearbeitungsstand: Januar 2016, S. 97.<br />
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