08.10.2020 Aufrufe

Mustervordrucke Disziplinarrecht

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Disziplinarrecht</strong><br />

1.9 Abschließende Anhörung (Niederschrift)<br />

Entwurfskopfbogen des Ermittlungsführers<br />

Ort, Datum<br />

Niederschrift<br />

über die abschließende Anhörung<br />

des PHK Heinz Mustermann<br />

Gegenwärtig<br />

– Ermittlungsführer<br />

– Rang. YZ als Schriftführerin<br />

Vorgeladen erscheint am 00.00.0000, 15:00 Uhr<br />

PHK Heinz Mustermann, Direktion GE, geb. am 28.09.1979 in A-Stadt, whft. Schultenstraße 7, 49497 A-Stadt, in Begleitung seines Bevollmächtigten,<br />

Herrn EKHK Reinhard Feld<br />

Das Ermittlungsergebnis ist Ihnen am 00.00.0000 zugestellt worden. Sie und Ihr Bevollmächtigter haben nochmals Gelegenheit, Akteneinsicht<br />

zu nehmen.<br />

Gem. § 31 LDG NRW (§ 30 LDG) werden Sie hiermit abschließend gehört. Es steht Ihnen frei, sich mündlich oder schriftlich zu äußern oder nicht<br />

zur Sache auszusagen und sich jederzeit eines Bevollmächtigten oder Beistandes zu bedienen 13 (§ 20 Abs. 1 LDG NRW/BDG).<br />

Der Beamte erklärt:<br />

Ich stelle keinen Antrag auf weitere Ermittlungen und habe meinen Aussagen nichts mehr hinzuzufügen.<br />

oder<br />

Ich stelle den Antrag, weitere Ermittlungen zu folgenden Punkten vorzunehmen:<br />

1. (...)<br />

2. (...)<br />

oder<br />

Ich möchte mich nicht äußern.<br />

oder<br />

Ich äußere mich abschließend wie folgt:<br />

Eine Abschrift dieser Anhörungsniederschrift wurde mir gem. § 29 LDG NRW (§ 28 BDG) ausgehändigt.<br />

Ende (Uhrzeit):<br />

Unterschriften<br />

Hinweis: Die Belehrung über die Rechte des Beamten als Betroffenen im Disziplinarverfahren einschließlich eventuell vorangegangener Verwaltungsermittlungen<br />

darf im Hinblick auf Aussagen zur Sache keinen Hinweis auf eine Verpflichtung zu wahrheitsgemäßen Angaben – weder<br />

in dienstlichen Angelegenheiten noch sonst – enthalten. Wird ein aussagebereiter Beamter insoweit falsch belehrt und macht dieser daraufhin<br />

eine wahrheitsgemäße Einlassung zur Sache, die ihn belastet, kann sich im Einzelfall die Frage eines Verwertungsverbotes dieser Aussage<br />

stellen. Aus den Bearbeitungsmustern zu § 20 LDG NRW/BDG ist der Hinweis auf die Wahrheitspflicht im Falle der Aussage zu streichen. 14<br />

13 Sofern der Beamte ohne Beistand erscheint.<br />

14 Kuhl, Das neue <strong>Disziplinarrecht</strong> in NRW, Ein Leitfaden für Theorie und Praxis, Print: 2005 Verlag Essen, Elektronisch: 6. Aufl. 2013, Bearbeitungsstand: Januar 2016, S. 97.<br />

14

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!