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biglebach 10/2012 - Biglen

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Mitteilungsblatt der Gemeinde <strong>Biglen</strong> Ausgabe <strong>10</strong>/<strong>2012</strong><br />

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Behörden und Verwaltung<br />

Oekostrom – Förderung von erneuerbaren Energien – Kredit – Fakultatives<br />

Referendum<br />

Gesetzliche / Reglementarische Grundlagen<br />

� Energiegesetz vom 26. Juni 1998<br />

� Energieverordnung vom 7. Dezember 1998<br />

� Stromversorgungsverordnung vom 14. März 2008<br />

� Gemeindeordnung vom 24. Mai 2011<br />

Sachverhalt<br />

Der Bundesrat hat am 25. Mai 2011 den schrittweisen Ausstieg aus der Atomenergie beschlossen. Es<br />

besteht nun insbesondere auch die Absicht, erneuerbare Energien (Wasserkraft, Sonnenenergie, Geothermie,<br />

Umgebungswärme, Windenergie und Biomasse (insbesondere Holz) zu fördern. Die Fördermittel<br />

werden dabei über die Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) finanziert.<br />

Die Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) ist ein Instrument des Bundes, welches zur Förderung<br />

der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien eingesetzt wird. Die KEV deckt die Differenz zwischen<br />

Produktion und Marktpreis und garantiert den Produzentinnen und Produzenten von erneuerbarem<br />

Strom einen Preis, der ihren Produktionskosten entspricht. Die KEV gibt es für folgende Technologien:<br />

Wasserkraft (bis <strong>10</strong> Megawatt), Photovoltaik, Windenergie, Geothermie, Biomasse und Abfälle aus<br />

Biomasse.<br />

Gespeist wird der KEV-Fonds von allen Stromkonsumentinnen und –konsumenten, die pro verbrauchte<br />

Kilowattstunde eine Abgabe bezahlen.<br />

Das Bundesamt für Energie hat einen Bescheidstopp für alle Technologien verfügt, weil die Summe der<br />

Zuschläge (Gesamtdeckel) über alle Technologien erneuerbarer Energien bereits 2009 erreicht worden<br />

ist. Sämtliche Neuanmeldungen werden seit dem 1. Februar 2009 auf die Warteliste gesetzt, weil bis zu<br />

diesem Zeitpunkt bereits die gesamte Fördermenge der KEV ausgeschöpft worden ist.<br />

Die Warteliste für Neuanmeldungen bei der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid umfasst rund 18‘000<br />

hängige Gesuche. Gegenwärtig stehen die Anmeldungen vom 1. August 2009 zuvorderst auf der<br />

Warteliste.<br />

Die KEV bleibt bis auf weiteres gedeckelt. Die vorhandenen Mittel wurden voll ausgeschöpft, so dass die<br />

Warteliste unter den aktuellen gesetzlichen Vorgaben nicht weiter abgebaut werden kann. Alle Projekte<br />

auf der Warteliste bleiben solange dort, bis ein Platz frei wird (z.B. weil ein anderes Projekt nicht realisiert<br />

werden kann) oder bis die Fördersumme der KEV erhöht wird.<br />

Das Parlament hat dem Bundesrat im Herbst 2011 den Auftrag erteilt, eine Gesetzesvorlage auszuarbeiten,<br />

welche die Aufhebung der finanziellen Deckelung bei der KEV beinhaltet. Mit der Rechtskraft<br />

eines solchen Gesetzes ist jedoch nicht vor 2014 zu rechnen.<br />

Absicht<br />

Der Gemeinderat und die Infrastrukturkommission haben die Absicht, die unabhängigen Stromproduzenten<br />

(Photovoltaik-Anlagen) während der Wartezeit freiwillig mit Beiträgen zu unterstützen, bis die<br />

Anlagen über die KEV finanziert werden können.<br />

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