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biglebach 10/2012 - Biglen

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Mitteilungsblatt der Gemeinde <strong>Biglen</strong> Ausgabe <strong>10</strong>/<strong>2012</strong><br />

__________________________________________________________________________________________________________________<br />

Förderung von erneuerbaren Energien<br />

Der Gemeinderat hat am 5. September <strong>2012</strong> beschlossen, die unabhängigen Stromproduzenten während<br />

der Wartezeit (bis zu einer KEV-Unterstützung) freiwillig mit Förderbeiträgen finanziell zu unterstützen.<br />

Der Gemeinderat sieht einen Gesamtkredit von Fr. 300‘000.— für die Förderbeiträge an Photovoltaik-<br />

Anlagen vor. Die Förderbeiträge werden während der Unterstützungsdauer auf maximal<br />

Fr. 75‘000.— pro Jahr plafoniert.<br />

Die Förderbeiträge werden ab 1. Januar 2013 resp. ab Inbetriebnahme grundsätzlich bis zur Finanzierung<br />

über die Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) geleistet, längstens jedoch bis Ende<br />

Dezember 2016.<br />

Die Höhe des Förderbeitrages beträgt 75 % des ordentlichen KEV-Beitrages pro kWh (bei Inbetriebnahme).<br />

Für einen Förderbeitrag der Elektrizitätsversorgung <strong>Biglen</strong> müssen folgende Voraussetzungen erfüllt<br />

sein:<br />

� KEV-Anmeldung<br />

� Bestätigung von Swissgrid (Aufnahme in die Warteliste)<br />

� Höhe des voraussichtlichen KEV-Beitrages pro kWh (bei Inbetriebnahme)<br />

� Zustimmung des Liegenschaftseigentümers für die Installation einer Anlage<br />

Die Energieanschaffung sowie die Höhe des Förderbeitrages werden mit den unabhängigen Produzenten<br />

in einem separaten Vertrag geregelt.<br />

Finanzierung<br />

Die Förderbeiträge sollen über die Laufende Rechnung der Elektrizitätsversorgung <strong>Biglen</strong> finanziert<br />

werden.<br />

Erträge<br />

Der mit Photovoltaik-Anlagen produzierte Oekostrom soll in Form von Zertifikaten und / oder an<br />

Kundinnen und Kunden veräussert werden.<br />

Fakultatives Referendum<br />

Der Kredit für die Förderbeiträge an Photovoltaik-Anlagen in <strong>Biglen</strong> untersteht dem fakultativen Referendum<br />

(Gemeindeordnung – Artikel 40 – 42).<br />

Die Referendumsfrist läuft bis am 26. Oktober <strong>2012</strong>.<br />

64 stimmberechtigte Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger (5 %) können gegen den Beschluss<br />

des Gemeinderates das Referendum ergreifen.<br />

Amtliche Publikation<br />

� Anzeiger Konolfingen Nr. 39 vom 27. September <strong>2012</strong><br />

4<br />

� Gemeinderat

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