biglebach 10/2012 - Biglen
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Mitteilungsblatt der Gemeinde <strong>Biglen</strong> Ausgabe <strong>10</strong>/<strong>2012</strong><br />
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Förderung von erneuerbaren Energien<br />
Der Gemeinderat hat am 5. September <strong>2012</strong> beschlossen, die unabhängigen Stromproduzenten während<br />
der Wartezeit (bis zu einer KEV-Unterstützung) freiwillig mit Förderbeiträgen finanziell zu unterstützen.<br />
Der Gemeinderat sieht einen Gesamtkredit von Fr. 300‘000.— für die Förderbeiträge an Photovoltaik-<br />
Anlagen vor. Die Förderbeiträge werden während der Unterstützungsdauer auf maximal<br />
Fr. 75‘000.— pro Jahr plafoniert.<br />
Die Förderbeiträge werden ab 1. Januar 2013 resp. ab Inbetriebnahme grundsätzlich bis zur Finanzierung<br />
über die Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) geleistet, längstens jedoch bis Ende<br />
Dezember 2016.<br />
Die Höhe des Förderbeitrages beträgt 75 % des ordentlichen KEV-Beitrages pro kWh (bei Inbetriebnahme).<br />
Für einen Förderbeitrag der Elektrizitätsversorgung <strong>Biglen</strong> müssen folgende Voraussetzungen erfüllt<br />
sein:<br />
� KEV-Anmeldung<br />
� Bestätigung von Swissgrid (Aufnahme in die Warteliste)<br />
� Höhe des voraussichtlichen KEV-Beitrages pro kWh (bei Inbetriebnahme)<br />
� Zustimmung des Liegenschaftseigentümers für die Installation einer Anlage<br />
Die Energieanschaffung sowie die Höhe des Förderbeitrages werden mit den unabhängigen Produzenten<br />
in einem separaten Vertrag geregelt.<br />
Finanzierung<br />
Die Förderbeiträge sollen über die Laufende Rechnung der Elektrizitätsversorgung <strong>Biglen</strong> finanziert<br />
werden.<br />
Erträge<br />
Der mit Photovoltaik-Anlagen produzierte Oekostrom soll in Form von Zertifikaten und / oder an<br />
Kundinnen und Kunden veräussert werden.<br />
Fakultatives Referendum<br />
Der Kredit für die Förderbeiträge an Photovoltaik-Anlagen in <strong>Biglen</strong> untersteht dem fakultativen Referendum<br />
(Gemeindeordnung – Artikel 40 – 42).<br />
Die Referendumsfrist läuft bis am 26. Oktober <strong>2012</strong>.<br />
64 stimmberechtigte Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger (5 %) können gegen den Beschluss<br />
des Gemeinderates das Referendum ergreifen.<br />
Amtliche Publikation<br />
� Anzeiger Konolfingen Nr. 39 vom 27. September <strong>2012</strong><br />
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� Gemeinderat