Achtsamkeit und Hypnotherapie - Dr. Michael Bohne
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Informationen über Mitgliedschaft<br />
in der Deutschen Gesellschaft für Hypnose<br />
<strong>und</strong> <strong>Hypnotherapie</strong> e.V.<br />
Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung in der DGH<br />
Die Ordentliche Mitgliedschaft in der DGH kann jede/r:<br />
approbierte Psychologische Psychotherapeut/-in,<br />
Kinder- <strong>und</strong> Jugendlichenpsychotherapeut/-in,<br />
Ärztin/Arzt,<br />
Zahnärztin/Zahnarzt,<br />
Diplom-Psychologe/-in oder Master in Psychologie mit der Zulassung<br />
nach dem Heilpraktikergesetz (HPG),<br />
die/der das Zertifikat der DGH erhalten hat, erwerben.<br />
Zum Erwerb des Zertifikats sind die im Rahmen des Weiterbildungscurriculums<br />
aufgeführten Veranstaltungen zu besuchen. Voraussetzung ist zudem, dass der<br />
Antragsteller seit mindestens zwei Kalenderjahren außerordentliches Mitglied der<br />
DGH ist.<br />
Die außerordentliche Mitgliedschaft in der DGH steht allen Personen<br />
mit abgeschlossener Hochschulausbildung in<br />
Psychologie<br />
Medizin<br />
Zahnmedizin sowie<br />
Kinder- <strong>und</strong> Jugendlichenpsychotherapeutinnen/ten<br />
Studierende der Psychologie nach dem Vordiplom<br />
Bachelor der Psychologie<br />
Studierende der Medizin <strong>und</strong> Zahnmedizin nach dem Physikum offen.<br />
Ausländische Hochschulabschlüsse in einem psychologischen, medizinischen<br />
oder zahnmedizinischen Studiengang stehen den deutschen Abschlüssen gleich,<br />
wenn die zuständige staatliche Stelle deren Gleichwertigkeit anerkannt hat <strong>und</strong><br />
der Abschluss zur Ausübung eines ärztlichen oder zahnärztlichen bzw. des Berufes<br />
des psychologischen Psychotherapeuten oder des Kinder- <strong>und</strong> Jugendlichenpsychotherapeuten<br />
in der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland berechtigt.<br />
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Fort- <strong>und</strong><br />
Weiterbildung