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Achtsamkeit und Hypnotherapie - Dr. Michael Bohne

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Informationen über Mitgliedschaft<br />

in der Deutschen Gesellschaft für Hypnose<br />

<strong>und</strong> <strong>Hypnotherapie</strong> e.V.<br />

Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung in der DGH<br />

Die Ordentliche Mitgliedschaft in der DGH kann jede/r:<br />

approbierte Psychologische Psychotherapeut/-in,<br />

Kinder- <strong>und</strong> Jugendlichenpsychotherapeut/-in,<br />

Ärztin/Arzt,<br />

Zahnärztin/Zahnarzt,<br />

Diplom-Psychologe/-in oder Master in Psychologie mit der Zulassung<br />

nach dem Heilpraktikergesetz (HPG),<br />

die/der das Zertifikat der DGH erhalten hat, erwerben.<br />

Zum Erwerb des Zertifikats sind die im Rahmen des Weiterbildungscurriculums<br />

aufgeführten Veranstaltungen zu besuchen. Voraussetzung ist zudem, dass der<br />

Antragsteller seit mindestens zwei Kalenderjahren außerordentliches Mitglied der<br />

DGH ist.<br />

Die außerordentliche Mitgliedschaft in der DGH steht allen Personen<br />

mit abgeschlossener Hochschulausbildung in<br />

Psychologie<br />

Medizin<br />

Zahnmedizin sowie<br />

Kinder- <strong>und</strong> Jugendlichenpsychotherapeutinnen/ten<br />

Studierende der Psychologie nach dem Vordiplom<br />

Bachelor der Psychologie<br />

Studierende der Medizin <strong>und</strong> Zahnmedizin nach dem Physikum offen.<br />

Ausländische Hochschulabschlüsse in einem psychologischen, medizinischen<br />

oder zahnmedizinischen Studiengang stehen den deutschen Abschlüssen gleich,<br />

wenn die zuständige staatliche Stelle deren Gleichwertigkeit anerkannt hat <strong>und</strong><br />

der Abschluss zur Ausübung eines ärztlichen oder zahnärztlichen bzw. des Berufes<br />

des psychologischen Psychotherapeuten oder des Kinder- <strong>und</strong> Jugendlichenpsychotherapeuten<br />

in der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland berechtigt.<br />

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Fort- <strong>und</strong><br />

Weiterbildung

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