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Eintritte in die
Landeskirche /
Unterschiedliche
Begriffe
Eintritte in die Landeskirche
In letzter Zeit gibt es verstärkt Interesse
daran, in die Evangelische
Landeskirche einzutreten. In der Kirchengemeinde
gibt es einige, die in
der nächsten Zeit einen Eintritt beabsichtigen.
Vorgehen
Wer in nächster Zeit der Evangelischen
Landeskirche beitreten will,
geht folgendermaßen vor:
• einem Pfarrer / einer Pfarrerin
gegenüber die Absicht glaubhaft
mitteilen. Ab diesem Moment
gilt man schon als vorläufiges
Kirchenmitglied
• es können Gespräche über Kirche
und Glauben folgen – das
Genauere vereinbart der Ortspfarrer
mit einem
• die Aufnahm als formaler Akt erfolgt
nach Absprache entweder
in einem Gottesdienst oder vor
bzw. nach einem Gottesdienst
Unterschiedliche Begriffe
Um einen Eintritt handelt es
sich, wenn jemand zuvor nie der
Evangelischen Landeskirche angehört
hat.
Von einem Wiedereintritt spricht
man, wenn jemand in der Vergangenheit
schon einmal der
Evangelischen Landeskirche angehört
hatte.
Ein Übertritt ist möglich aus einer
anderen christlichen Kirche,
z.B. einer Freikirche, in die Evangelische
Landeskirche.
Das sind unterschiedliche Begriffe
bei unterschiedlichen Ausgangslagen
– das Vorgehen ist
aber gleich.
Für Interessenten an der Zugehörigkeit
zur Evangelischen Landeskirche
biete ich unverbindliche
Informationsgespräche an.
Sie können sich am
Dienstag, 28, Juli, ab 18 Uhr
persönlich oder telefonisch beim
Pfarramt melden.
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