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Eintritte in die

Landeskirche /

Unterschiedliche

Begriffe

Eintritte in die Landeskirche

In letzter Zeit gibt es verstärkt Interesse

daran, in die Evangelische

Landeskirche einzutreten. In der Kirchengemeinde

gibt es einige, die in

der nächsten Zeit einen Eintritt beabsichtigen.

Vorgehen

Wer in nächster Zeit der Evangelischen

Landeskirche beitreten will,

geht folgendermaßen vor:

• einem Pfarrer / einer Pfarrerin

gegenüber die Absicht glaubhaft

mitteilen. Ab diesem Moment

gilt man schon als vorläufiges

Kirchenmitglied

• es können Gespräche über Kirche

und Glauben folgen – das

Genauere vereinbart der Ortspfarrer

mit einem

• die Aufnahm als formaler Akt erfolgt

nach Absprache entweder

in einem Gottesdienst oder vor

bzw. nach einem Gottesdienst

Unterschiedliche Begriffe

Um einen Eintritt handelt es

sich, wenn jemand zuvor nie der

Evangelischen Landeskirche angehört

hat.

Von einem Wiedereintritt spricht

man, wenn jemand in der Vergangenheit

schon einmal der

Evangelischen Landeskirche angehört

hatte.

Ein Übertritt ist möglich aus einer

anderen christlichen Kirche,

z.B. einer Freikirche, in die Evangelische

Landeskirche.

Das sind unterschiedliche Begriffe

bei unterschiedlichen Ausgangslagen

– das Vorgehen ist

aber gleich.

Für Interessenten an der Zugehörigkeit

zur Evangelischen Landeskirche

biete ich unverbindliche

Informationsgespräche an.

Sie können sich am

Dienstag, 28, Juli, ab 18 Uhr

persönlich oder telefonisch beim

Pfarramt melden.

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