mandat»: Ausgabe 01/2008 - St.Gallischer Anwaltsverband SGAV
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RECHT & UNTERNEHMUNG<br />
Auch beim Warentest gilt,<br />
dass ein wahrer Vergleich<br />
dennoch täuschend sein<br />
kann, wenn er etwa<br />
ungenaue, unwesentliche<br />
oder unvollständige<br />
Angaben enthält.<br />
16 1-<strong>2008</strong> Das Mandat<br />
neutral durchgeführten Vergleichstests<br />
nur teilweise und in anderer<br />
Aufmachung wiedergegeben. Zudem<br />
hatte es die Testresultate mit<br />
einem eigenen Kommentar<br />
versehen, in dem es sich als<br />
Marktleader und als billigster<br />
Anbieter im Optikbereich bezeichnete,<br />
was in dieser Allgemeinheit<br />
aus dem Test nicht<br />
hervorging. Das Bundesgericht<br />
erklärte diese Werbung in verschiedener<br />
Hinsicht für unlauter.<br />
Weder die verkürzte und geänderte<br />
Wiedergabe des Tests noch der<br />
beigefügte eigene Kommentar hielten<br />
der bundesgerichtlichen Prüfung<br />
stand.<br />
Rechtsdurchsetzung<br />
Wer durch unlautere Werbung<br />
eines Dritten bedroht oder verletzt<br />
wird, hat verschiedene<br />
Möglichkeiten: Er kann nicht<br />
nur beantragen, eine drohende<br />
oder bestehende Verletzung zu<br />
verbieten beziehungsweise zu<br />
beseitigen. Auch die öffentliche<br />
Berichtigung oder die Veröffentlichung<br />
des Urteils sind möglich,<br />
ebenso wie die Klage auf<br />
Schadenersatz und Genugtuung,<br />
allenfalls sogar die Herausgabe<br />
des unlauter erzielten Gewinnes.<br />
Die Anforderungen an<br />
das zu stellende Rechtsbegehren<br />
sind allerdings hoch. Ein allgemein<br />
formuliertes Rechtsbegehren,<br />
das es dem Gericht überlässt,<br />
etwa die monierte unlautere<br />
Handlung genau zu definieren<br />
und für den Betroffenen<br />
darauf bezogene Verhaltensregeln<br />
aufzustellen, genügt nicht.<br />
Zusammen mit den Schwierigkeiten,<br />
die sich auch in der<br />
Sache selbst stellen, erreichen<br />
Fälle der unlauteren Werbung<br />
oft einen Komplexitätsgrad, der<br />
den Einbezug eines spezialisierten<br />
Rechtsanwalts unerlässlich<br />
macht.<br />
Zusammenfassung<br />
Nach den Vorschriften des Lauterkeitsrechts<br />
muss Werbung<br />
klar sein. Wird mit Tatsachen<br />
geworben, haben diese zudem<br />
richtig zu sein. Die aus diesem<br />
Grundsatz fliessenden konkreten<br />
Anforderungen, die lautere<br />
Werbung zu erfüllen hat, hängen<br />
im Einzelfall von der Art<br />
der Werbung ab. Für bestimmte<br />
Arten der Werbung definiert<br />
das Lauterkeitsrecht zusätzliche<br />
Voraussetzungen, die erfüllt sein<br />
müssen. Ob eine Werbung aber<br />
klar und wahr ist und auch allfälligen<br />
weiteren Voraussetzungen<br />
genügt, bestimmt sich nach<br />
dem Eindruck des Publikums.<br />
Weder das Empfinden des Werbenden,<br />
noch dasjenige seiner<br />
Konkurrenten sind bei der rechtlichen<br />
Beurteilung relevant. ■