mandat»: Ausgabe 01/2008 - St.Gallischer Anwaltsverband SGAV
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Bauen ausserhalb<br />
der Bauzone<br />
Teilrevision 2007 des Raumplanungsgesetzes – eine Übersicht<br />
Seit der Einführung des Raumplanungsrechtes<br />
ist dessen Revision ein ständiges Gesprächsthema.<br />
Die letzte stammt aus dem Jahr 2007,<br />
die nächste ist in Vorbereitung.<br />
Mit dem ersten raumplanungsrechtlichen<br />
Erlass im Jahre 1972<br />
führte der Bundesgesetzgeber<br />
eine strikte Trennung zwischen<br />
Bau- und Nichtbaugebiet ein.<br />
Die Gemeinden erhielten den<br />
Auftrag, mit Zonenplänen Bauzonen<br />
und Landwirtschaftszonen<br />
auszuscheiden.<br />
Die Gebiete ausserhalb der Bauzone<br />
sollten im Grundsatz nur<br />
noch der landwirtschaftlichen<br />
Nutzung vorbehalten sein. Die<br />
bestehenden Bauten und Anlagen,<br />
welche nicht der Landwirtschaft<br />
dienten oder nicht<br />
aus speziellen Gründen auf einen<br />
<strong>St</strong>andort ausserhalb der<br />
Bauzone angewiesen waren,<br />
wurden mit einem Schlag zonenfremd<br />
und rechtswidrig. Das<br />
Raumplanungsrecht gesteht ihnen<br />
jedoch eine Bestandes- und<br />
Erweiterungsgarantie zu. Heute<br />
befinden sich schweizweit rund<br />
5 Prozent der Bausubstanz<br />
ausserhalb der Baugebiete. Weil<br />
das Raumplanungsrecht weite<br />
Teile der Bevölkerung nicht befriedigte,<br />
war dessen Revision<br />
ein ständiges Gesprächsthema.<br />
Insbesondere forderte die Landwirtschaft<br />
Lockerungen, um auf<br />
den laufenden <strong>St</strong>rukturwandel<br />
besser reagieren zu können. Die<br />
letzte Teilrevision trat im Jahr<br />
2007 in Kraft. Die aktuelle<br />
Rechtslage präsentiert sich in<br />
einer Übersicht wie folgt:<br />
Landwirtschaftliche<br />
Bauten und Anlagen<br />
Bauten und Anlagen für die<br />
landwirtschaftliche Bewirtschaftung<br />
oder den produzierenden<br />
Gartenbau gelten als zonenkonform.<br />
Sie werden – nach Anhörung<br />
der kantonalen Fachstelle<br />
– von den Gemeindebehörden<br />
bewilligt. Zonenkonform<br />
sind Ökonomiebauten,<br />
welche einer vom natürlichen<br />
Boden abhängigen Produktion<br />
von landwirtschaftlichen<br />
Erzeugnissen dienen. Bewilligt<br />
werden diese Bauten, wenn sie<br />
von ihrer Art und Dimensionierung<br />
her betriebsnotwendig sind<br />
und der betreffende Landwirtschaftsbetrieb<br />
als existenzfähig<br />
gilt. Es handelt sich dabei um<br />
THEMA<br />
1-<strong>2008</strong> Das Mandat 3