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mandat»: Ausgabe 01/2008 - St.Gallischer Anwaltsverband SGAV

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Bauen ausserhalb<br />

der Bauzone<br />

Teilrevision 2007 des Raumplanungsgesetzes – eine Übersicht<br />

Seit der Einführung des Raumplanungsrechtes<br />

ist dessen Revision ein ständiges Gesprächsthema.<br />

Die letzte stammt aus dem Jahr 2007,<br />

die nächste ist in Vorbereitung.<br />

Mit dem ersten raumplanungsrechtlichen<br />

Erlass im Jahre 1972<br />

führte der Bundesgesetzgeber<br />

eine strikte Trennung zwischen<br />

Bau- und Nichtbaugebiet ein.<br />

Die Gemeinden erhielten den<br />

Auftrag, mit Zonenplänen Bauzonen<br />

und Landwirtschaftszonen<br />

auszuscheiden.<br />

Die Gebiete ausserhalb der Bauzone<br />

sollten im Grundsatz nur<br />

noch der landwirtschaftlichen<br />

Nutzung vorbehalten sein. Die<br />

bestehenden Bauten und Anlagen,<br />

welche nicht der Landwirtschaft<br />

dienten oder nicht<br />

aus speziellen Gründen auf einen<br />

<strong>St</strong>andort ausserhalb der<br />

Bauzone angewiesen waren,<br />

wurden mit einem Schlag zonenfremd<br />

und rechtswidrig. Das<br />

Raumplanungsrecht gesteht ihnen<br />

jedoch eine Bestandes- und<br />

Erweiterungsgarantie zu. Heute<br />

befinden sich schweizweit rund<br />

5 Prozent der Bausubstanz<br />

ausserhalb der Baugebiete. Weil<br />

das Raumplanungsrecht weite<br />

Teile der Bevölkerung nicht befriedigte,<br />

war dessen Revision<br />

ein ständiges Gesprächsthema.<br />

Insbesondere forderte die Landwirtschaft<br />

Lockerungen, um auf<br />

den laufenden <strong>St</strong>rukturwandel<br />

besser reagieren zu können. Die<br />

letzte Teilrevision trat im Jahr<br />

2007 in Kraft. Die aktuelle<br />

Rechtslage präsentiert sich in<br />

einer Übersicht wie folgt:<br />

Landwirtschaftliche<br />

Bauten und Anlagen<br />

Bauten und Anlagen für die<br />

landwirtschaftliche Bewirtschaftung<br />

oder den produzierenden<br />

Gartenbau gelten als zonenkonform.<br />

Sie werden – nach Anhörung<br />

der kantonalen Fachstelle<br />

– von den Gemeindebehörden<br />

bewilligt. Zonenkonform<br />

sind Ökonomiebauten,<br />

welche einer vom natürlichen<br />

Boden abhängigen Produktion<br />

von landwirtschaftlichen<br />

Erzeugnissen dienen. Bewilligt<br />

werden diese Bauten, wenn sie<br />

von ihrer Art und Dimensionierung<br />

her betriebsnotwendig sind<br />

und der betreffende Landwirtschaftsbetrieb<br />

als existenzfähig<br />

gilt. Es handelt sich dabei um<br />

THEMA<br />

1-<strong>2008</strong> Das Mandat 3

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