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ÖSTERREICH

− Insolvenzgrund der Überschuldung gesetzlich vom 01.03.2020

bis 31.01.2021 abgeschafft.

− Insolvenzgrund Zahlungsunfähigkeit bleibt.

− Bestand die Überschuldung der Gesellschaft am 31.01.2021

weitere 60 Tage Frist, ansonsten 120 Tage nach Eintritt der

Überschuldung.

POLEN

− Einführung eines neuen Restrukturierungsverfahrens, Anti-Crisis-

Shield 4.0: Sachwalter, Verhandlung 4 Monate, Vorschlag,

Zustimmung Gericht. Gilt bis 30.06.2021.

RUMÄNIEN

− Pflicht zur Insolvenzanmeldung zur Zeit der Krise ausgesetzt.

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