praesentation voller 20201117
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SLOWENIEN
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In der ersten Welle Aussetzung sämtlicher Fristen und
Schließung der Gerichte und Behörden.
TSCHECHIEN
− Ab 17.04. bis 31.12.2020 Ausschluss der
Insolvenzanmeldungspflicht.
− Gläubigeranträge werden ignoriert.
TÜRKEI
− Durch Gesetz vom 26.03 wurden alle Fristen unterbrochen mit
Ausschluss der Zwangsvollstreckung einschließlich der
Verpflichtung Insolvenzanträge zu stellen. Verlängert durch
Präsidialdekret bis 15.06.2020 und inzwischen aufgehoben.
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