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SLOWENIEN

In der ersten Welle Aussetzung sämtlicher Fristen und

Schließung der Gerichte und Behörden.

TSCHECHIEN

− Ab 17.04. bis 31.12.2020 Ausschluss der

Insolvenzanmeldungspflicht.

− Gläubigeranträge werden ignoriert.

TÜRKEI

− Durch Gesetz vom 26.03 wurden alle Fristen unterbrochen mit

Ausschluss der Zwangsvollstreckung einschließlich der

Verpflichtung Insolvenzanträge zu stellen. Verlängert durch

Präsidialdekret bis 15.06.2020 und inzwischen aufgehoben.

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