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Kabarett-Texte und andere lustige Schriften

Lustige Texte , die zumindestens 1970 lustig waren, werden in einer beliebigen Folge gezeigt. Das Magazin ist zum Blättern geeignet. Eine nähere Beschreibung ist im Text in den ersten zwei Seiten zu finden. Es gibt kaum etwas zu beachten, tun sie es trotzdem.

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Kollektiv-schöpferiseher ?1an zur Festlgu,ng der

. Persönllchkeit, -

ü

Zur Stärkung ihrer ethischen, moralischen, ästhetischen und. kulturvollen

Halliung gegernüber dem soziallstlschen KoJ]rektiv Ratlonalisierung verpflichten

sich die Endunterzeichneten folgentie Gruffiätze gewlssenhaft und mit seLbstkritischer

Ehrllchkelt ln vollem Umfang ej_nzuhalten.

1. Die Kolmmunlkatlonsbeziehungen zwtschen den Endunterzeiehnenden und. den übrigen

Kollektivmitgliedern d.er Gruppe Rationalisierung ,iverden auf eln fachlich

notwendiges I{inlmum red.uziert. - -

2. Hackepeterfelnde* werden mit d.en l/Iaßnahmen des Pkt. 1'bedacht.

3. Es besteht d.le Bereitschaft, arbeitsdiszipllnarlsche Fragen betreffs d.er

?ausenzeiten mit jedem Kollegen zu erörtern.

4. Die Arbeitsdisziplih den Endunterzeichneraden wirdq der jeweils erreichten,

kont{nuierltch riyachsenden, moralischen Hartung angepaßt.

4.1. Ausgehend von dem derzeitig vorhandenen Entwicklungsstand wj-rd d.er Konsum

geistiger Getränke rigeros eingeschrifilkt.

4.1.1. Täglicher Bierkonsum

4.1.1,1r fäglicher Bi-erkansum während der gesetzlich festgelegten Arbeitszeit

Bei Erteilung elner ausdrücklichen Genehmigung seitens der staatlichen

l,eitung anläßlich d.er Durchführung kultureller Höhepunkte ln

sozialistischen Brigadeleben zum Alkoholkonsum wird d.er maximale

Verbrauch v_on Bler auf 1 Ltr. (entspricht 2 FI. ä Or5 Ltr. bzut,

3 FI. a Or33 ltr.) festgesetzt.

4.1.1.2, Täglicher Bierkonsum außerhalb der gesetzllch festgelegten Arbeitszeit

Zur Beibehaltung eines mögllehst ästhetischen Anblicks auf bzw. in

öffentlichen Gebäuden, Straßen, Plätzen sorvie anderen Blnrlchtungen

wird angestrebt, ejn limit von 2r25 Ltr Bler (entsprlcht 9 Behä1ter

a Or25 l,tr.) nicht zu überschreiten.

4.1.2. Täglicher Schnapskonsum

4.1.2.1. Täglicher Schnapskonsum während. der gesetzLich festgelgten Arbeitszeit

Der tägllche Schnapskonsum wird mlt O (ln Worten: Nul1) Ltr. festge-

Iegt. Ab 1.1,1976 erfolgt eine weltere drastlsche Senkung d.er Verbrauchs.

4.3.2.2. Schnapskonsum außerhalb d.er geset zlLch festgelegten Arbeitszeit

Zur Vermeldung von Belästigungen anderer Personen durch üble Gerüche

und fortgesetztes Rülpsen wird tlie Einnahme von Schnaps jeglicher

Art wie folgt geregelt:

Montag 16,25 - ?O ,25 ULLT

Dlenstag kein Verbrauch

Mittwoch 16125 21 r25 Uhr

Donnerstag 16125 - 21 r25 Uht

Freitag 16,?5 - 24100 {Ihr

Samstag 00100 - 24100 Uhr

Sonntag 00100 - 12100 Uhr

Die durchschnittliche Menge wird mit 0r4 ccI (entspricht 2 x 0r2 ccl)

pro Stunde festgesetzt. Die Übernahme nicht verbrauchter Kapazltäten

auf ejten anderen tag ist nicht statthaft. Die gesetzllchen Urlaubstage

si-nd grund.sätzllch a1s Samstag zu werten.

4.1.3. Tägllche Konsum anderer alkoholiseher Getränke

Wein und Sekt gelten bezüg1lch Menge und. Verzehrzeitraum a1s Bierersatzgetränk,

Bar- bzw. Mixgetränke ge]-ten bezügllch Menge und YerzeYwzeit,-

raum aIs Schnapsersatzgetränk.

4.2. E)xd.unterzeichnencie verpfltchten slch, die Pausenzeit nictri grundlos zu verlagern

bzw. zu überschrelten. Unterbrechungen d.es kontlnulerlichen Arbeitsablaufes

werden voll zur Reproduktlon der gei-stigen Potenzen genatzt.

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