Kabarett-Texte und andere lustige Schriften
Lustige Texte , die zumindestens 1970 lustig waren, werden in einer beliebigen Folge gezeigt. Das Magazin ist zum Blättern geeignet. Eine nähere Beschreibung ist im Text in den ersten zwei Seiten zu finden. Es gibt kaum etwas zu beachten, tun sie es trotzdem.
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finden. Es gibt kaum etwas zu beachten, tun sie es trotzdem.
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Kollektiv-schöpferiseher ?1an zur Festlgu,ng der
. Persönllchkeit, -
ü
Zur Stärkung ihrer ethischen, moralischen, ästhetischen und. kulturvollen
Halliung gegernüber dem soziallstlschen KoJ]rektiv Ratlonalisierung verpflichten
sich die Endunterzeichneten folgentie Gruffiätze gewlssenhaft und mit seLbstkritischer
Ehrllchkelt ln vollem Umfang ej_nzuhalten.
1. Die Kolmmunlkatlonsbeziehungen zwtschen den Endunterzeiehnenden und. den übrigen
Kollektivmitgliedern d.er Gruppe Rationalisierung ,iverden auf eln fachlich
notwendiges I{inlmum red.uziert. - -
2. Hackepeterfelnde* werden mit d.en l/Iaßnahmen des Pkt. 1'bedacht.
3. Es besteht d.le Bereitschaft, arbeitsdiszipllnarlsche Fragen betreffs d.er
?ausenzeiten mit jedem Kollegen zu erörtern.
4. Die Arbeitsdisziplih den Endunterzeichneraden wirdq der jeweils erreichten,
kont{nuierltch riyachsenden, moralischen Hartung angepaßt.
4.1. Ausgehend von dem derzeitig vorhandenen Entwicklungsstand wj-rd d.er Konsum
geistiger Getränke rigeros eingeschrifilkt.
4.1.1. Täglicher Bierkonsum
4.1.1,1r fäglicher Bi-erkansum während der gesetzlich festgelegten Arbeitszeit
Bei Erteilung elner ausdrücklichen Genehmigung seitens der staatlichen
l,eitung anläßlich d.er Durchführung kultureller Höhepunkte ln
sozialistischen Brigadeleben zum Alkoholkonsum wird d.er maximale
Verbrauch v_on Bler auf 1 Ltr. (entspricht 2 FI. ä Or5 Ltr. bzut,
3 FI. a Or33 ltr.) festgesetzt.
4.1.1.2, Täglicher Bierkonsum außerhalb der gesetzllch festgelegten Arbeitszeit
Zur Beibehaltung eines mögllehst ästhetischen Anblicks auf bzw. in
öffentlichen Gebäuden, Straßen, Plätzen sorvie anderen Blnrlchtungen
wird angestrebt, ejn limit von 2r25 Ltr Bler (entsprlcht 9 Behä1ter
a Or25 l,tr.) nicht zu überschreiten.
4.1.2. Täglicher Schnapskonsum
4.1.2.1. Täglicher Schnapskonsum während. der gesetzLich festgelgten Arbeitszeit
Der tägllche Schnapskonsum wird mlt O (ln Worten: Nul1) Ltr. festge-
Iegt. Ab 1.1,1976 erfolgt eine weltere drastlsche Senkung d.er Verbrauchs.
4.3.2.2. Schnapskonsum außerhalb d.er geset zlLch festgelegten Arbeitszeit
Zur Vermeldung von Belästigungen anderer Personen durch üble Gerüche
und fortgesetztes Rülpsen wird tlie Einnahme von Schnaps jeglicher
Art wie folgt geregelt:
Montag 16,25 - ?O ,25 ULLT
Dlenstag kein Verbrauch
Mittwoch 16125 21 r25 Uhr
Donnerstag 16125 - 21 r25 Uht
Freitag 16,?5 - 24100 {Ihr
Samstag 00100 - 24100 Uhr
Sonntag 00100 - 12100 Uhr
Die durchschnittliche Menge wird mit 0r4 ccI (entspricht 2 x 0r2 ccl)
pro Stunde festgesetzt. Die Übernahme nicht verbrauchter Kapazltäten
auf ejten anderen tag ist nicht statthaft. Die gesetzllchen Urlaubstage
si-nd grund.sätzllch a1s Samstag zu werten.
4.1.3. Tägllche Konsum anderer alkoholiseher Getränke
Wein und Sekt gelten bezüg1lch Menge und. Verzehrzeitraum a1s Bierersatzgetränk,
Bar- bzw. Mixgetränke ge]-ten bezügllch Menge und YerzeYwzeit,-
raum aIs Schnapsersatzgetränk.
4.2. E)xd.unterzeichnencie verpfltchten slch, die Pausenzeit nictri grundlos zu verlagern
bzw. zu überschrelten. Unterbrechungen d.es kontlnulerlichen Arbeitsablaufes
werden voll zur Reproduktlon der gei-stigen Potenzen genatzt.