EDUCATION 5.20
Alt und Jung
Alt und Jung
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Volksschule | Ecole obligatoire<br />
Sonderschulung<br />
EINHEITLICHE ABKLÄRUNG<br />
ERSETZT DIE FRÜHERE<br />
IV-DIAGNOSE<br />
Esther Diener<br />
Fotos: Sam Bosshard<br />
Welche Hilfe braucht ein hörbehindertes Kind, damit es trotzdem<br />
zur Schule gehen und lernen kann? Und was braucht ein Kind,<br />
das psychisch schwer beeinträchtigt ist? Die Antwort auf solche<br />
Fragen ermittelt der Kanton Bern künftig mit einem standardisierten<br />
Verfahren.<br />
Im Kanton Bern gibt es gut 100 000 schulpflichtige Kinder und<br />
Jugendliche. 2600 von ihnen sind körperlich oder geistig so beeinträchtigt,<br />
dass sie eine Sonderschulung brauchen. Sie werden<br />
entweder in einer normalen Klasse speziell gefördert oder<br />
besuchen eine Sonderschule.<br />
Doch welche Kinder und Jugendlichen brauchen tatsächlich<br />
eine Förderung, und wie sieht diese aus? Bis vor zwölf Jahren<br />
musste sich der Kanton nicht um solche Fragen kümmern. Die<br />
Invalidenversicherung erledigte das. Sie klärte ab, welche Defizite<br />
ein Kind hatte, und legte nach medizinisch definierten Kriterien<br />
fest, welche Schulung sie dem Kind finanzierte.<br />
Seit 2008 sind nun aber alle Kantone selbst verantwortlich<br />
für die Sonderschulung ihrer Schulpflichtigen. Keine einfache Aufgabe:<br />
Solche Kinder passen selten in ein vorgegebenes Schema.<br />
Deshalb haben im Kanton Bern bisher auch unterschiedliche<br />
Stellen abgeklärt, ob und was für eine Sonderschulung nötig ist:<br />
Manchmal ist es die Erziehungsberatungsstelle, bei körperlichen<br />
Beeinträchtigungen kann es das Inselspital, eine Schulärztin oder<br />
ein Schularzt sein, bei Geburtsgebrechen auch das IV-Eingliederungsmanagement.<br />
Jede dieser Stellen ermittelt den Bildungsbedarf nach ihren<br />
eigenen Kriterien. Das ändert sich in gut einem Jahr. Künftig klärt<br />
nur noch die Erziehungsberatung ab, und zwar nach dem standardisierten<br />
Abklärungsverfahren (SAV). Seit Anfang 2020 testen<br />
die regionalen Erziehungsberatungsstellen von Bern und Thun<br />
sowie die frankophone Beratung von Biel das Verfahren.<br />
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