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EDUCATION 5.20

Alt und Jung

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Volksschule | Ecole obligatoire<br />

Sonderschulung<br />

EINHEITLICHE ABKLÄRUNG<br />

ERSETZT DIE FRÜHERE<br />

IV-DIAGNOSE<br />

Esther Diener<br />

Fotos: Sam Bosshard<br />

Welche Hilfe braucht ein hörbehindertes Kind, damit es trotzdem<br />

zur Schule gehen und lernen kann? Und was braucht ein Kind,<br />

das psychisch schwer beeinträchtigt ist? Die Antwort auf solche<br />

Fragen ermittelt der Kanton Bern künftig mit einem standardisierten<br />

Verfahren.<br />

Im Kanton Bern gibt es gut 100 000 schulpflichtige Kinder und<br />

Jugendliche. 2600 von ihnen sind körperlich oder geistig so beeinträchtigt,<br />

dass sie eine Sonderschulung brauchen. Sie werden<br />

entweder in einer normalen Klasse speziell gefördert oder<br />

besuchen eine Sonderschule.<br />

Doch welche Kinder und Jugendlichen brauchen tatsächlich<br />

eine Förderung, und wie sieht diese aus? Bis vor zwölf Jahren<br />

musste sich der Kanton nicht um solche Fragen kümmern. Die<br />

Invalidenversicherung erledigte das. Sie klärte ab, welche Defizite<br />

ein Kind hatte, und legte nach medizinisch definierten Kriterien<br />

fest, welche Schulung sie dem Kind finanzierte.<br />

Seit 2008 sind nun aber alle Kantone selbst verantwortlich<br />

für die Sonderschulung ihrer Schulpflichtigen. Keine einfache Aufgabe:<br />

Solche Kinder passen selten in ein vorgegebenes Schema.<br />

Deshalb haben im Kanton Bern bisher auch unterschiedliche<br />

Stellen abgeklärt, ob und was für eine Sonderschulung nötig ist:<br />

Manchmal ist es die Erziehungsberatungsstelle, bei körperlichen<br />

Beeinträchtigungen kann es das Inselspital, eine Schulärztin oder<br />

ein Schularzt sein, bei Geburtsgebrechen auch das IV-Eingliederungsmanagement.<br />

Jede dieser Stellen ermittelt den Bildungsbedarf nach ihren<br />

eigenen Kriterien. Das ändert sich in gut einem Jahr. Künftig klärt<br />

nur noch die Erziehungsberatung ab, und zwar nach dem standardisierten<br />

Abklärungsverfahren (SAV). Seit Anfang 2020 testen<br />

die regionalen Erziehungsberatungsstellen von Bern und Thun<br />

sowie die frankophone Beratung von Biel das Verfahren.<br />

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