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Bike Commuter by pedaliéro 2020

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Mark geht ein Licht auf!

Ganz StVZO konform.

Welche Beleuchtung nun benutzt werden

darf, lässt sich für den Endverbraucher schnell

erkennen. „Jede Beleuchtung, die am Fahrrad

verwendet wird, muss das Prüfzeichen

des Kraftfahrtbundesamtes, kurz KBA, tragen.

Das Zeichen setzt sich aus dem Buchstaben K,

einer Wellenlinie und einer fünfstelligen Ziffer

zusammen. Produkte wie die beliebten Blinkleuchten

sind am Fahrrad nicht zugelassen und

dürfen auch nicht als Fahrradbeleuchtung verkauft

werden“, sagt René Filippek. Für Radfahrer

gilt deshalb: Wer mit vom KBA zugelassener,

funktionierender Beleuchtung fährt, ist auf der

sicheren Seite. Wichtig ist dabei, dass man auch

tagsüber die Leuchten dabei hat.

WER MIT VOM KBA

ZUGELASSENER,

FUNKTIONIERENDER

BELEUCHTUNG FÄHRT, IST

AUF DER SICHEREN SEITE.

„Für die Zukunft wünschen wir uns, dass alle

Radfahrer im Dunkeln mit funktionierender Beleuchtung

unterwegs sind“, verrät uns René Filippek

zum Schluss. „Und dass die Hersteller trotz

der neuen Regeln auch in Zukunft serienmäßig

auf Dynamobeleuchtung bauen, wenn es um

Räder für den Alltag geht. Denn Nabendynamos

sind nur mit einigem Aufwand nachzurüsten –

und immer noch die bessere Alternative.“

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