Bike Commuter by pedaliéro 2020
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Mark geht ein Licht auf!
Ganz StVZO konform.
Welche Beleuchtung nun benutzt werden
darf, lässt sich für den Endverbraucher schnell
erkennen. „Jede Beleuchtung, die am Fahrrad
verwendet wird, muss das Prüfzeichen
des Kraftfahrtbundesamtes, kurz KBA, tragen.
Das Zeichen setzt sich aus dem Buchstaben K,
einer Wellenlinie und einer fünfstelligen Ziffer
zusammen. Produkte wie die beliebten Blinkleuchten
sind am Fahrrad nicht zugelassen und
dürfen auch nicht als Fahrradbeleuchtung verkauft
werden“, sagt René Filippek. Für Radfahrer
gilt deshalb: Wer mit vom KBA zugelassener,
funktionierender Beleuchtung fährt, ist auf der
sicheren Seite. Wichtig ist dabei, dass man auch
tagsüber die Leuchten dabei hat.
WER MIT VOM KBA
ZUGELASSENER,
FUNKTIONIERENDER
BELEUCHTUNG FÄHRT, IST
AUF DER SICHEREN SEITE.
„Für die Zukunft wünschen wir uns, dass alle
Radfahrer im Dunkeln mit funktionierender Beleuchtung
unterwegs sind“, verrät uns René Filippek
zum Schluss. „Und dass die Hersteller trotz
der neuen Regeln auch in Zukunft serienmäßig
auf Dynamobeleuchtung bauen, wenn es um
Räder für den Alltag geht. Denn Nabendynamos
sind nur mit einigem Aufwand nachzurüsten –
und immer noch die bessere Alternative.“