Hochzeitsmagazin Oldenburg
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094<br />
S T A N D E S A M T<br />
Formalia nach der Trauung<br />
Und wenn der Trubel dann vorbei ist...<br />
Wer denkt, dass, nachdem die letzten<br />
Akkorde der Musiker verklungen<br />
sind, das Thema Hochzeit nun der<br />
Vergangenheit angehöre, der irrt. Viele kleinere<br />
und größere Aufgaben sind zu Beginn<br />
des Ehelebens gemeinsam zu bewältigen.<br />
Anhand der folgenden Checkliste wird es<br />
Ihnen leichter fallen, nichts zu vergessen:<br />
1. Notieren Sie Geschenke und Glückwünsche<br />
Bevor Sie daran gehen, alle Geschenke<br />
auszupacken, sollten Sie zu Stift und Papier<br />
greifen. Machen Sie eine Liste mit den<br />
Namen derer, die an Ihre Hochzeit gedacht<br />
haben. Schreiben Sie auf, von wem Sie welches<br />
Geschenk und von wem Sie welche<br />
Glückwünsche erhalten haben. So kommen<br />
Sie nicht in die Verlegenheit, sich bei Tante<br />
Lieschen für die tolle Obstschale zu bedanken,<br />
obwohl sie Ihnen tatsächlich das Teeservice<br />
geschenkt hat..<br />
2. Rechnungen<br />
Sobald die Feierlichkeiten vorüber sind<br />
werden die ersten Rechnungen eintreffen.<br />
Überprüfen Sie die Kostenaufstellung des<br />
Dienstleisters auf jeden Fall eingehend mit<br />
Ihren im Vorfeld gemachten Notizen bzw.,<br />
falls vorhanden, dem Kostenvoranschlag.<br />
Wurden vereinbarte Sonderkonditionen berücksichtigt?<br />
Haken Sie bei unklaren Rechnungen<br />
noch einmal nach, bevor Sie diese<br />
begleichen.<br />
3. Namens- / und Adressänderungen<br />
Hat einer der Eheleute den Namen des<br />
Ehepartners angenommen und/ oder haben<br />
sie den Wohnsitz gewechselt, müssen verschiedene<br />
Institutionen davon in Kenntnis<br />
gesetzt werden. Dazu müssen Sie in einigen<br />
Fällen die Bescheinigung über die Eheschließung<br />
vorlegen, aus der die Namensänderung<br />
hervorgeht. Dazu gehören:<br />
- Arbeitgeber<br />
- Geldinstitute<br />
- Kreditkartengesellschaften<br />
- Telefongesellschaften<br />
- Versicherungen<br />
- Finanzamt<br />
- Krankenkasse<br />
- Verlage von Zeitschriften und Zeitungen<br />
- Gas- und Elektrizitätswerk<br />
Das Standesamt informiert das Bürgerbüro<br />
über die Eheschließung und eine mögliche<br />
Namensänderung. Wenn sich Ihre Anschrift<br />
ändert, sollten Sie sich innerhalb einer<br />
Woche beim Bürgerbüro an- oder ummel-<br />
den. Durch die Eheschließung kann sich melderechtlich<br />
die zu erfassende Hauptwohnung<br />
ändern. Über Einzelheiten informiert Sie das<br />
zuständige Bürgerbüro.<br />
Ob Sie jemanden vergessen haben zu benachrichtigen<br />
sehen Sie spätestens, wenn Sie<br />
das nächste Mal Post bekommen. Legen Sie<br />
die Briefe und Rechnungen, die im Adressfeld<br />
noch Ihren früheren Namen enthalten, auf<br />
einen extra Stapel, als Gedankenstütze, wer<br />
noch über die Namensänderung informiert<br />
werden muss.<br />
4. Änderung folgender Papiere<br />
Haben Sie den Namen Ihres Ehepartners angenommen,<br />
müssen Sie die folgenden Dokumente<br />
auf den aktuellen Stand bringen lassen:<br />
- Personalausweis und Reisepass:<br />
Beim Bürgerbüro der Stadt,<br />
- Lohnsteuerkarte: Die Änderung erfolgt<br />
automatisch über das Bürgerbüro,<br />
- Führerschein: Bei der Führerscheinstelle<br />
- laufende Verträge: Beim jeweiligen<br />
Vertragspartner.<br />
Für die Umschreibung der Zulassungsbescheinigungen<br />
(Teil I Fahrzeugschein und Teil<br />
II Fahrzeugbrief) ist das Bürgerbüro zuständig.<br />
Diesem ist in jedem Fall die Eheschließung<br />
und Namensänderung mitzuteilen. Dort<br />
wird geklärt, ob gegebenenfalls neue Papiere<br />
ausgestellt werden müssen.<br />
5. Versicherungen überprüfen<br />
Wird aus zwei Haushalten plötzlich einer,<br />
sollten Sie Ihre Versicherungspolicen überprüfen.<br />
Eventuell ist die eine oder andere<br />
Versicherung nun doppelt vorhanden oder<br />
Sie hatten als Begünstigten bisher eine andere<br />
Person eingetragen und möchten das<br />
jetzt zu Gunsten Ihres Ehepartners ändern.<br />
Hier die wichtigsten Verträge, die Sie überprüfen<br />
sollten:<br />
- Unfallversicherung<br />
- Hausratversicherung<br />
- Private Haftpflichtversicherung<br />
- Rechtschutz<br />
6. Neue Steuerklasse<br />
Nach der Eheschließung sollte die Änderung<br />
der Steuerklasse auf der Lohnsteuerkarte<br />
bei der zuständigen Gemeinde (Bürgerbüro)<br />
beantragt werden. Für<br />
Arbeitnehmer kann dies eine nicht unbeachtliche<br />
Steuerersparnis bedeuten.<br />
Ab dem Tag der Eheschließung können<br />
Sie wählen, ob Sie die Steuerklassenkombination<br />
III und V oder die Kombination IV<br />
und IV möchten. Dieser Antrag kann jedoch<br />
nur bis zum 30.11. des laufenden Jahres gestellt<br />
werden. Als Faustformel gilt:<br />
Die Steuerklasse III ist dann am günstigsten,<br />
wenn nur einer der beiden Partner Arbeitslohn<br />
oder Gehalt bezieht.<br />
Die Steuerklasse IV wird meistens empfohlen,<br />
wenn beide Partner ungefähr das<br />
gleiche Einkommen haben.<br />
Verdienen beide Partner unterschiedlich<br />
viel, so ist es ratsam, dass derjenige mit dem<br />
höheren Einkommen die Steuerklasse III<br />
und der Partner mit dem niedrigeren Einkommen<br />
die Steuerklasse V wählt. Fragen zu<br />
diesem Thema beantworten Finanzämter<br />
und Steuerberater. ■<br />
Foto: Bork Foto + Videobegleitung