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Hochzeitsmagazin Oldenburg

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094<br />

S T A N D E S A M T<br />

Formalia nach der Trauung<br />

Und wenn der Trubel dann vorbei ist...<br />

Wer denkt, dass, nachdem die letzten<br />

Akkorde der Musiker verklungen<br />

sind, das Thema Hochzeit nun der<br />

Vergangenheit angehöre, der irrt. Viele kleinere<br />

und größere Aufgaben sind zu Beginn<br />

des Ehelebens gemeinsam zu bewältigen.<br />

Anhand der folgenden Checkliste wird es<br />

Ihnen leichter fallen, nichts zu vergessen:<br />

1. Notieren Sie Geschenke und Glückwünsche<br />

Bevor Sie daran gehen, alle Geschenke<br />

auszupacken, sollten Sie zu Stift und Papier<br />

greifen. Machen Sie eine Liste mit den<br />

Namen derer, die an Ihre Hochzeit gedacht<br />

haben. Schreiben Sie auf, von wem Sie welches<br />

Geschenk und von wem Sie welche<br />

Glückwünsche erhalten haben. So kommen<br />

Sie nicht in die Verlegenheit, sich bei Tante<br />

Lieschen für die tolle Obstschale zu bedanken,<br />

obwohl sie Ihnen tatsächlich das Teeservice<br />

geschenkt hat..<br />

2. Rechnungen<br />

Sobald die Feierlichkeiten vorüber sind<br />

werden die ersten Rechnungen eintreffen.<br />

Überprüfen Sie die Kostenaufstellung des<br />

Dienstleisters auf jeden Fall eingehend mit<br />

Ihren im Vorfeld gemachten Notizen bzw.,<br />

falls vorhanden, dem Kostenvoranschlag.<br />

Wurden vereinbarte Sonderkonditionen berücksichtigt?<br />

Haken Sie bei unklaren Rechnungen<br />

noch einmal nach, bevor Sie diese<br />

begleichen.<br />

3. Namens- / und Adressänderungen<br />

Hat einer der Eheleute den Namen des<br />

Ehepartners angenommen und/ oder haben<br />

sie den Wohnsitz gewechselt, müssen verschiedene<br />

Institutionen davon in Kenntnis<br />

gesetzt werden. Dazu müssen Sie in einigen<br />

Fällen die Bescheinigung über die Eheschließung<br />

vorlegen, aus der die Namensänderung<br />

hervorgeht. Dazu gehören:<br />

- Arbeitgeber<br />

- Geldinstitute<br />

- Kreditkartengesellschaften<br />

- Telefongesellschaften<br />

- Versicherungen<br />

- Finanzamt<br />

- Krankenkasse<br />

- Verlage von Zeitschriften und Zeitungen<br />

- Gas- und Elektrizitätswerk<br />

Das Standesamt informiert das Bürgerbüro<br />

über die Eheschließung und eine mögliche<br />

Namensänderung. Wenn sich Ihre Anschrift<br />

ändert, sollten Sie sich innerhalb einer<br />

Woche beim Bürgerbüro an- oder ummel-<br />

den. Durch die Eheschließung kann sich melderechtlich<br />

die zu erfassende Hauptwohnung<br />

ändern. Über Einzelheiten informiert Sie das<br />

zuständige Bürgerbüro.<br />

Ob Sie jemanden vergessen haben zu benachrichtigen<br />

sehen Sie spätestens, wenn Sie<br />

das nächste Mal Post bekommen. Legen Sie<br />

die Briefe und Rechnungen, die im Adressfeld<br />

noch Ihren früheren Namen enthalten, auf<br />

einen extra Stapel, als Gedankenstütze, wer<br />

noch über die Namensänderung informiert<br />

werden muss.<br />

4. Änderung folgender Papiere<br />

Haben Sie den Namen Ihres Ehepartners angenommen,<br />

müssen Sie die folgenden Dokumente<br />

auf den aktuellen Stand bringen lassen:<br />

- Personalausweis und Reisepass:<br />

Beim Bürgerbüro der Stadt,<br />

- Lohnsteuerkarte: Die Änderung erfolgt<br />

automatisch über das Bürgerbüro,<br />

- Führerschein: Bei der Führerscheinstelle<br />

- laufende Verträge: Beim jeweiligen<br />

Vertragspartner.<br />

Für die Umschreibung der Zulassungsbescheinigungen<br />

(Teil I Fahrzeugschein und Teil<br />

II Fahrzeugbrief) ist das Bürgerbüro zuständig.<br />

Diesem ist in jedem Fall die Eheschließung<br />

und Namensänderung mitzuteilen. Dort<br />

wird geklärt, ob gegebenenfalls neue Papiere<br />

ausgestellt werden müssen.<br />

5. Versicherungen überprüfen<br />

Wird aus zwei Haushalten plötzlich einer,<br />

sollten Sie Ihre Versicherungspolicen überprüfen.<br />

Eventuell ist die eine oder andere<br />

Versicherung nun doppelt vorhanden oder<br />

Sie hatten als Begünstigten bisher eine andere<br />

Person eingetragen und möchten das<br />

jetzt zu Gunsten Ihres Ehepartners ändern.<br />

Hier die wichtigsten Verträge, die Sie überprüfen<br />

sollten:<br />

- Unfallversicherung<br />

- Hausratversicherung<br />

- Private Haftpflichtversicherung<br />

- Rechtschutz<br />

6. Neue Steuerklasse<br />

Nach der Eheschließung sollte die Änderung<br />

der Steuerklasse auf der Lohnsteuerkarte<br />

bei der zuständigen Gemeinde (Bürgerbüro)<br />

beantragt werden. Für<br />

Arbeitnehmer kann dies eine nicht unbeachtliche<br />

Steuerersparnis bedeuten.<br />

Ab dem Tag der Eheschließung können<br />

Sie wählen, ob Sie die Steuerklassenkombination<br />

III und V oder die Kombination IV<br />

und IV möchten. Dieser Antrag kann jedoch<br />

nur bis zum 30.11. des laufenden Jahres gestellt<br />

werden. Als Faustformel gilt:<br />

Die Steuerklasse III ist dann am günstigsten,<br />

wenn nur einer der beiden Partner Arbeitslohn<br />

oder Gehalt bezieht.<br />

Die Steuerklasse IV wird meistens empfohlen,<br />

wenn beide Partner ungefähr das<br />

gleiche Einkommen haben.<br />

Verdienen beide Partner unterschiedlich<br />

viel, so ist es ratsam, dass derjenige mit dem<br />

höheren Einkommen die Steuerklasse III<br />

und der Partner mit dem niedrigeren Einkommen<br />

die Steuerklasse V wählt. Fragen zu<br />

diesem Thema beantworten Finanzämter<br />

und Steuerberater. ■<br />

Foto: Bork Foto + Videobegleitung

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