18.12.2020 Aufrufe

Hauskatalog 2021

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

FREIE PLANUNG<br />

VORWORT HOLZHAUS FERTIGHAUS MASSIVHAUS FREIE PLANUNG BAUGRUNDSTÜCKE INNENAUSBAU RECHT&FINANZ<br />

Foto: AdobeStock/Jacob Lund<br />

Ich hätte da gern etwas Eigenes ...<br />

Standard ist nicht jedermanns Sache: Ein Architekt plant ein Haus exakt nach den Vorstellungen<br />

des Bauherrn.<br />

Mit dem Bauen verhält es sich wie mit jedem<br />

anderen Projekt: Viele Wege führen<br />

zum Ziel. Welchen man einschlägt, ergibt<br />

sich aus dem, was man will, und daraus, welche Anstrengungen<br />

man auf dem Weg zum Ziel bereit ist zu<br />

schultern. Das Planen eines Hauses ist anspruchsvoll,<br />

es benötigt Zeit und Fachkenntnisse. Wenn man<br />

sich für ein Fertigteilhaus oder für eine andere Art<br />

mehr oder minder standardisierten Bauens entscheidet,<br />

legt man viele Entschlüsse von vornherein in andere<br />

Hände. Was vollkommen in Ordnung ist, denn<br />

auch bei Häusern aus dem Katalog haben zukünftige<br />

Eigentümer heute eine riesige Auswahl von Grundrissen,<br />

Werkstoffen und Baustilen.<br />

Trotzdem entscheidet sich etwa jeder zehnte Bauherr<br />

in Deutschland gegen das standardisierte Bauen<br />

und legt das Entstehen von Form und Funktionalität<br />

seines neuen Lebensmittelpunktes in die Hände<br />

eines Architekturbüros. Denn im Prozess einer<br />

freien Planung eines Gebäudes entstehen häufig<br />

Ideen und Lösungen, die sich aus keinem Baukasten<br />

zusammenstellen lassen.<br />

Da jedes Architektenhaus sozusagen „ganz von<br />

vorn“ gedacht wird, eröffnen sich dem Bauherrn<br />

mannigfaltige Möglichkeiten. Und: Der Architekt<br />

weiß am besten, welche Handwerker nötig sind und<br />

in welcher Reihenfolge sie arbeiten müssen. Er kann<br />

Mängel oder Verzögerungen schnell erkennen und<br />

reklamieren. Außerdem holt er Genehmigungen ein,<br />

betreut die Ausschreibungen der Gewerke und berechnet<br />

die Kosten transparent (siehe unten) Vor allem<br />

aber warnt der Architekt den Bauherrn rechtzeitig<br />

vor eventuellen Fehlentscheidungen und schützt<br />

ihn in einem für Laien schwer zu überblickenden<br />

Markt vor Übervorteilungen. Das kann am Ende eine<br />

Menge Geld sparen.<br />

Apropos Geld: Dass Bauen mit einem Architekten<br />

teuer sei, ist ein Vorurteil. Denn auch mit einem relativ<br />

bescheidenen Budget lässt sich intelligent, ästhetisch<br />

ansprechend und hochwertig bauen. Außerdem<br />

sollte man nicht vergessen, dass ein Architektenhaus<br />

immer einen gewissen Prestige-Mehrwert<br />

hat – und damit einen höheren Wiederverkaufswert.<br />

Vom guten Gefühl, in einem "ganz für mich" gebauten<br />

Gebäude zu wohnen ganz zu schweigen.<br />

Vergessen werden sollte auch nicht, dass es zahlreiche<br />

Fälle gibt, in denen die Antwort auf die Frage<br />

„Architekt oder nicht?“ von vornherein feststeht.<br />

Wenn das Baugrundstück nämlich sehr klein ist, einen<br />

ungewöhnlichen Grundriss aufweist, sich in<br />

Hanglage befindet oder auf anderweitig schwierigem<br />

Baugrund stehen soll, ist die Beauftragung eines<br />

Architekten fast immer unumgänglich. Das gilt<br />

auch für Bauvorhaben, die sich einer bereits bestehenden<br />

historischen bzw. denkmalgeschützen Bebauung<br />

anpassen müssen, und erst recht für Bautätigkeiten,<br />

bei denen bestehende Gebäudeteile mit<br />

neuer Bausubstanz ergänzt werden.<br />

Die Planung und die Bauüberwachung durch den<br />

Architekten und die Leistungen der Fachingenieure<br />

werden nach der Honorarordnung für Architekten<br />

und Ingenieure (HOAI, siehe Seite 28) vergütet. Das<br />

stellt für den Bauherrn maximale Transparenz her,<br />

und außerdem hat er die Möglichkeit, nur Teile des<br />

durch die HOAI strukturierten „Baufahrplans“ in Anspruch<br />

zu nehmen. Ob der Architekt alle oder nur<br />

einzelne Leistungsphasen betreut, wird in einem Architektenvertrag<br />

festgehalten, in dem auch die Höhe<br />

des Honorars für den Architekten festgelegt wird.<br />

Wie hoch aber ist der Anteil am Gesamtbudget, den<br />

Bauherren einkalkulieren müssen? Das Internetportal<br />

immobilienscout24.de gibt folgende Faustformel<br />

an: „Grob geschätzt beträgt das Gesamthonorar des<br />

Architekten bei einer Vollbeauftragung eines Bauunternehmens<br />

zehn Prozent der Kosten für das Gebäude.<br />

Bei einer Teilbeauftragung mit einzelnen Leistungsphasen<br />

kommen nur die entsprechenden<br />

Anteile vom Gesamthonorar zum Tragen.“ Die Webseite<br />

bauplanungen.de empfiehlt, 12 bis 15 Prozent<br />

der Gesamtsumme für das Architekturbüro einzuplanen.<br />

(HK)<br />

26 HAUSKATALOG | Ausgabe <strong>2021</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!