Hauskatalog 2021
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FREIE PLANUNG<br />
VORWORT HOLZHAUS FERTIGHAUS MASSIVHAUS FREIE PLANUNG BAUGRUNDSTÜCKE INNENAUSBAU RECHT&FINANZ<br />
Foto: AdobeStock/Jacob Lund<br />
Ich hätte da gern etwas Eigenes ...<br />
Standard ist nicht jedermanns Sache: Ein Architekt plant ein Haus exakt nach den Vorstellungen<br />
des Bauherrn.<br />
Mit dem Bauen verhält es sich wie mit jedem<br />
anderen Projekt: Viele Wege führen<br />
zum Ziel. Welchen man einschlägt, ergibt<br />
sich aus dem, was man will, und daraus, welche Anstrengungen<br />
man auf dem Weg zum Ziel bereit ist zu<br />
schultern. Das Planen eines Hauses ist anspruchsvoll,<br />
es benötigt Zeit und Fachkenntnisse. Wenn man<br />
sich für ein Fertigteilhaus oder für eine andere Art<br />
mehr oder minder standardisierten Bauens entscheidet,<br />
legt man viele Entschlüsse von vornherein in andere<br />
Hände. Was vollkommen in Ordnung ist, denn<br />
auch bei Häusern aus dem Katalog haben zukünftige<br />
Eigentümer heute eine riesige Auswahl von Grundrissen,<br />
Werkstoffen und Baustilen.<br />
Trotzdem entscheidet sich etwa jeder zehnte Bauherr<br />
in Deutschland gegen das standardisierte Bauen<br />
und legt das Entstehen von Form und Funktionalität<br />
seines neuen Lebensmittelpunktes in die Hände<br />
eines Architekturbüros. Denn im Prozess einer<br />
freien Planung eines Gebäudes entstehen häufig<br />
Ideen und Lösungen, die sich aus keinem Baukasten<br />
zusammenstellen lassen.<br />
Da jedes Architektenhaus sozusagen „ganz von<br />
vorn“ gedacht wird, eröffnen sich dem Bauherrn<br />
mannigfaltige Möglichkeiten. Und: Der Architekt<br />
weiß am besten, welche Handwerker nötig sind und<br />
in welcher Reihenfolge sie arbeiten müssen. Er kann<br />
Mängel oder Verzögerungen schnell erkennen und<br />
reklamieren. Außerdem holt er Genehmigungen ein,<br />
betreut die Ausschreibungen der Gewerke und berechnet<br />
die Kosten transparent (siehe unten) Vor allem<br />
aber warnt der Architekt den Bauherrn rechtzeitig<br />
vor eventuellen Fehlentscheidungen und schützt<br />
ihn in einem für Laien schwer zu überblickenden<br />
Markt vor Übervorteilungen. Das kann am Ende eine<br />
Menge Geld sparen.<br />
Apropos Geld: Dass Bauen mit einem Architekten<br />
teuer sei, ist ein Vorurteil. Denn auch mit einem relativ<br />
bescheidenen Budget lässt sich intelligent, ästhetisch<br />
ansprechend und hochwertig bauen. Außerdem<br />
sollte man nicht vergessen, dass ein Architektenhaus<br />
immer einen gewissen Prestige-Mehrwert<br />
hat – und damit einen höheren Wiederverkaufswert.<br />
Vom guten Gefühl, in einem "ganz für mich" gebauten<br />
Gebäude zu wohnen ganz zu schweigen.<br />
Vergessen werden sollte auch nicht, dass es zahlreiche<br />
Fälle gibt, in denen die Antwort auf die Frage<br />
„Architekt oder nicht?“ von vornherein feststeht.<br />
Wenn das Baugrundstück nämlich sehr klein ist, einen<br />
ungewöhnlichen Grundriss aufweist, sich in<br />
Hanglage befindet oder auf anderweitig schwierigem<br />
Baugrund stehen soll, ist die Beauftragung eines<br />
Architekten fast immer unumgänglich. Das gilt<br />
auch für Bauvorhaben, die sich einer bereits bestehenden<br />
historischen bzw. denkmalgeschützen Bebauung<br />
anpassen müssen, und erst recht für Bautätigkeiten,<br />
bei denen bestehende Gebäudeteile mit<br />
neuer Bausubstanz ergänzt werden.<br />
Die Planung und die Bauüberwachung durch den<br />
Architekten und die Leistungen der Fachingenieure<br />
werden nach der Honorarordnung für Architekten<br />
und Ingenieure (HOAI, siehe Seite 28) vergütet. Das<br />
stellt für den Bauherrn maximale Transparenz her,<br />
und außerdem hat er die Möglichkeit, nur Teile des<br />
durch die HOAI strukturierten „Baufahrplans“ in Anspruch<br />
zu nehmen. Ob der Architekt alle oder nur<br />
einzelne Leistungsphasen betreut, wird in einem Architektenvertrag<br />
festgehalten, in dem auch die Höhe<br />
des Honorars für den Architekten festgelegt wird.<br />
Wie hoch aber ist der Anteil am Gesamtbudget, den<br />
Bauherren einkalkulieren müssen? Das Internetportal<br />
immobilienscout24.de gibt folgende Faustformel<br />
an: „Grob geschätzt beträgt das Gesamthonorar des<br />
Architekten bei einer Vollbeauftragung eines Bauunternehmens<br />
zehn Prozent der Kosten für das Gebäude.<br />
Bei einer Teilbeauftragung mit einzelnen Leistungsphasen<br />
kommen nur die entsprechenden<br />
Anteile vom Gesamthonorar zum Tragen.“ Die Webseite<br />
bauplanungen.de empfiehlt, 12 bis 15 Prozent<br />
der Gesamtsumme für das Architekturbüro einzuplanen.<br />
(HK)<br />
26 HAUSKATALOG | Ausgabe <strong>2021</strong>