Anzeiger 52-2020
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Anzeiger Oberhasli
Nr. 52 Donnerstag, 24. Dezember 2020
gaben des Bundes, des Kantons sowie
der jeweiligen Betriebe einzuhalten, im
Speziellen die Abstandsregeln und die
bereits geltende Maskenpflicht, z. B.
im Wartebereich des öffentlichen Verkehrs.
Bei Bedarf sind die angebotenen
Testmöglichkeiten wahrzunehmen,
z.B. in der TeamPraxis im Gesundheitszentrum
Oberhasli in Meiringen.
Ein grosses Dankeschön geht an dieser
Stelle an alle Beteiligten, die ihr Möglichstes
tun, um die Sicherheit für die
Bevölkerung und die Gäste zu gewähren.
Die jeweils aktuellen Informationen
und wichtige Links sind zu finden
unter www.hasliberg.ch/corona.
Trycheln
Da aktuell bezüglich allfälliger Treffen
viele Einschränkungen bestehen, haben
Vertreter der Gemeinde und Trychler
in Absprache mit der Kantonspolizei
vereinbart, dass nach aktuellem Stand
das Trycheln in Gruppen von höchstens
15 Personen und unter Einhaltung
der entsprechenden Abstandsregeln zulässig
ist. Es ist insbesondere darauf zu
achten, dass das Trycheln keine Zuschauer
anzieht und auch während den
Pausen sämtliche Vorschriften eingehalten
werden. Die Gemeinde appelliert
an die Eigenverantwortung und
ruft die Trychler auf, ihre Vorbildfunktion
wahrzunehmen.
Vandalismus im Werkhof
In der Nacht auf den Montag, 30. November
2020 drang eine bisher unbekannte
Täterschaft auf das Gelände
des Werkhofs ein, beschädigte Pneus
eines Kommunalfahrzeuges und Fensterscheiben
am Werkhofgebäude.
Die Gemeinde hat gegen Unbekannt
Strafantrag erhoben und bittet, sachdienliche
Hinweise der Polizei, Tel.
117, zu melden.
Organisation Winterdienst
In den letzten Wintern wurde die
Werkgruppe jeweils vom Dezember
bis März durch einen weiteren, jeweils
befristet angestellten, Mitarbeiter
verstärkt. Da dieser Mitarbeiter
aufgrund einer anderen Beschäftigung
nicht mehr zur Verfügung steht,
unterstützt Kurt Nägeli, welcher im
Frühling von der Werkgruppe in die
Hauswartung gewechselt hat, die
Werkgruppe bei den Winterdienstarbeiten.
In der Hauswartung erhöht
dafür Michaela Minnig ihr Pensum
bis voraussichtlich im April. Sie ist
aufgrund des vermehrten Reinigungsbedarfs
infolge Covid-19 bereits
in Teilzeit für die Gemeinde
tätig.
Ersatz Technik Hasliberg Congress
Nachdem in einer ersten Etappe die
Ton- und Lichtanlage im Hasliberg
Congress ersetzt worden ist, sieht die
zweite Etappe den Ersatz des Beamers
und der restlichen Technik (Steuerung
Storen etc.) vor. Der Gemeinderat hat
einen entsprechenden Verpflichtungskredit
von 40'600 Franken und die Arbeitsvergabe
an die Sound Light und
Motion GmbH sowie an die Huber
Elektro AG beschlossen.
Böschungssicherung Bortli
Infolge Absenkungen im Strassenbelag
im Bereich Bortli/Obenbühl in
Hasliberg Goldern wurde die Ribuna
AG beauftragt, die Stabilität der
Strasse und Böschung zu untersuchen
sowie Sanierungsmöglichkeiten
zu prüfen.
Beitrag BOSV
Der Berner Oberländische Skiverband
wird mit einem einmaligen Beitrag
von 500 Franken unterstützt, um
die jungen Sportler*innen zu fördern.
Öffnungszeiten Feiertage
Die Gemeindeverwaltung bleibt ab
Mittwoch, 23. Dezember 2020 bis
Sonntag, 3. Januar 2021 geschlossen.
Der Gemeinderat und die Mitarbeitenden
wünschen schöne Festtage
und alles Gute im neuen Jahr.
Gemeinderat Hasliberg
Meiringen und
Hasliberg
Einwohnergemeinde Hasliberg und
Einwohnergemeinde Meiringen
Baupublikation
Gesuchstellerin:
Alpenenergie Dorfgemeinde
Meiringen, Kreuzgasse 4,
3860 Meiringen
Projektverfasserin:
Grimsel Hydro, Kraftwerke Oberhasli
AG, Grimselstrasse 19,
3862 Innertkirchen
Gesuch:
Montage einer Abflussmessvorrichtung
unterhalb der Brücke in der Alpbachschlucht
zwecks Monitoring der
Gesamtabflussmenge im unteren
Alpbach.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Betroffene Parzellen-Nr.:
1077
Beanspruchte Ausnahmen:
– Fischereirechtliche Bewilligung;
Art. 8 BGF
– Bauen ausserhalb der Bauzonen;
Art. 24 RPG
– Bauten in Waldnähe; Art. 25-27
KWaG
– Nichtforstliche Kleinbaute im
Wald; Art. 14 WaV
Auflage- und Einsprachefrist:
bis und mit 13. Januar 2021
Auflageorte und Einsprachestellen:
Einwohnergemeinde Hasliberg,
Urseni 331c,
6085 Hasliberg Goldern
Gemeinde Meiringen,
Rudenz 14,
3860 Meiringen
Einsprachen und Rechtsverwahrungen
sind innerhalb der Auflagefrist
schriftlich und begründet, im Doppel
bei der Gemeinde Hasliberg
oder der Gemeinde Meiringen einzureichen.
In Kollektiveinsprachen
und vervielfältigten Einzeleinsprachen
ist anzugeben, wer die Einsprache
rechtsverbindlich zu
vertreten befugt ist.
Bern, im Dezember 2020
Amt für Wasser und Abfall des
Kantons Bern