Anzeiger 52-2020
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Anzeiger Oberhasli
Nr. 52 Donnerstag, 24. Dezember 2020
Finanzverwaltung Meiringen
Rechnungsabschluss
2020 für:
Gemeindeverband ARA Haslital
Schwellenkorporation Meiringen
Einwohnergemeinde Meiringen
Das Jahr 2020 geht zu Ende, die ersten
Arbeiten für die Rechnungsabschlüsse
werden in Angriff genommen. Damit
die Jahresrechnungen termingerecht
abgeschlossen werden können, bitten
wir Sie, uns die Rechnungen, die das
Jahr 2020 betreffen, bis spätestens 22.
Januar 2021 zuzustellen.
Wir danken für die gute Zusammenarbeit,
wünschen frohe Festtage und
ein glückliches neues 2021
Finanzverwaltung Meiringen
Burgergemeinde Meiringen
Das Protokoll der Burgerversammlung
vom 15.12.2020 liegt im Sekretariat
während 30 Tagen zur
Einsichtnahme durch stimmberechtigte
Burgerinnen und Burger auf.
Anschliessend wird das Protokoll
durch den Burgerrat genehmigt.
Voranmeldung bitte auf
079 310 30 68
Oberhasli
Der Burgerrat
Bienenzucht
Allgemeinverfügung: Errichtung
einer Schutzzone um die A-Belegstation
Gental
Im Gental wird seit 1973 eine Belegstation
für Honigbienen der
Rasse Apis mellifera mellifera
(Dunkle Biene) betrieben. Seit Mai
2014 stellt der Bienenzüchterverein
Oberhasli Brienz (BZVOB) den Betrieb
als A-Belegstation sicher, mit
dem Ziel, zusammen mit dem Züchterring
Bärnbiet von mellifera.ch,
die einheimische Dunkle Biene zu
erhalten und zu fördern. Mit Gesuch
vom 13. Februar 2020 beantragte
der BZVOB die Errichtung einer
Schutzzone im Umfang des eingereichten
Perimeters gemäss Art. 26c
Abs. 2 Bst. a Ziff. 1 der Verordnung
vom 5. November 1997 über die Erhaltung
der Lebensgrundlagen und
der Kulturlandschaft (ELKV; BSG
910.112). Die beantragte Zone entspricht
einer Kernzone, in der nur
Drohnenvölker der Belegstation zugelassen
sind.
Gemäss Art. 26c Abs. 1 ELKV können
Belegstationen, die der Bienenzucht
dienen, auf Gesuch der
Trägerorganisationen geschützt werden.
Die Fachstelle Bienen ordnet
die entsprechenden Schutzmassnahmen
an. A-Belegstationen dienen
der sicheren Begattung von Königinnen
der Herdebuchzucht. Im Paarungsbereich
von A-Belegstationen
sollen sich nur Drohnen der Belegstationslinien
an die aufgeführten
Königinnen anpaaren. Entsprechend
können um A-Belegstationen zwei
Schutzzonen gelegt werden: eine
Kernzone, in der nur Drohnenvölker
der Belegstation zugelassen sind,
und eine weitere Schutzzone, in der
nur Drohnenvölker der von der Belegstation
definierten Rassenlinien
zugelassen sind (Art. 26c Abs. 2 Bst.
a Ziff. 1 und 2 ELKV).
Nach Durchführung einer Infoveranstaltung
und eines Mitwirkungsverfahrens
stellt die Fachstelle Bienen
fest, dass die A-Belegstation Gental
von der lokalen Imkerschaft anerkannt
ist und sich keine der mitwirkungsberechtigten
Personen und
Organisationen gegen die Absichten
des Gesuchstellers ausgesprochen
haben. Die Belegstation wird im Allgemeininteresse
zur Erhaltung und
Zucht der einheimischen Bienenrasse
Apis mellifera mellifera betrieben.
Der Schutz zielt auf die Paarung
von Königinnen mit Drohnen definierter
Linien zur Verbesserung von
Merkmalen wie Krankheitsresistenz,
Sanftmut und Honigleistung. Der beantragte
Schutzperimeter für die Errichtung
einer Kernzone ermöglicht
es, die Platzierung von belegstationsfremden
Bienenvölkern zu verbieten
und somit gezielte Paarungen der
aufgeführten Königinnen zu gewährleisten.
Die Massnahme trägt entscheidened
zum Erfolg der
Zuchtbemühungen bei. Die Errichtung
einer weiteren Schutzzone
wurde nicht beantragt und ist auch
nicht angezeigt. Deshalb wird verfügt:
1)Um die A-Belegstation Gental im
Verwaltungskreis Interlaken-Oberhasli
der Trägerorganisation Bienenzüchterverein
Oberhasli Brienz
für Honigbienen der Rasse Apis
mellifera mellifera (Dunkle Biene)
werden gemäss Art. 26 c Abs. 2
Bst. a Ziff. 1 ELKV die folgenden
Schutzmassnahmen angeordnet:
a) In der Kernschutzzone sind nur
Drohnenvölker der Belegstation
zugelassen. Wer nicht zugelassene
Völker in dieser Schutzzone
hält, ist dazu verpflichtet, diese
unverzüglich aus der Schutzzone
zu entfernen.
b) Diese Massnahmen gelten ab
Eintritt der Rechtskraft dieser
Verfügung.
c) Die verfügte Schutzzone ist mit
Hinweis auf die Rechtskraft auf
der Karte «Bienenstände, Bienensperrgebiete
und Schutzzonen für
Belegstationen» im Geoportal online
unter:
https://www.map.apps.be.ch/pub/
synserver?project=a42pub_bienen&userprofile=geo&client=cor
e&language=de
2)Gegen diese Verfügung kann innert
30 Tagen seit ihrer Eröffnung
bei der Wirtschafts-, Energie- und
Umweltdirektion des Kantons
Bern, Münsterplatz 3a, Postfach,
3000 Bern 8, nach den Bestimmungen
des Verwaltungsrechtspflegegesetzes
Beschwerde geführt
werden. Die Beschwerde ist
schriftlich und mindestens im
Doppel einzureichen. Sie hat
einen Antrag, eine Begründung
und eine Unterschrift zu enthalten.
Greifbare Beweismittel sind der
Beschwerde beizulegen.
3)Diese Allgemeinverfügung ist im
Amtsblatt des Kantons Bern und
im Amtsanzeiger Oberhasli zu publizieren.
Für Auskünfte: +41 31 636 76 30
oder isabelle.bandi@be.ch
Zollikofen, 22.12.2020
INFORAMA, Fachstelle Bienen
des Kantons Bern