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Anzeiger 52-2020

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Anzeiger Oberhasli

Nr. 52 Donnerstag, 24. Dezember 2020

Finanzverwaltung Meiringen

Rechnungsabschluss

2020 für:

Gemeindeverband ARA Haslital

Schwellenkorporation Meiringen

Einwohnergemeinde Meiringen

Das Jahr 2020 geht zu Ende, die ersten

Arbeiten für die Rechnungsabschlüsse

werden in Angriff genommen. Damit

die Jahresrechnungen termingerecht

abgeschlossen werden können, bitten

wir Sie, uns die Rechnungen, die das

Jahr 2020 betreffen, bis spätestens 22.

Januar 2021 zuzustellen.

Wir danken für die gute Zusammenarbeit,

wünschen frohe Festtage und

ein glückliches neues 2021

Finanzverwaltung Meiringen

Burgergemeinde Meiringen

Das Protokoll der Burgerversammlung

vom 15.12.2020 liegt im Sekretariat

während 30 Tagen zur

Einsichtnahme durch stimmberechtigte

Burgerinnen und Burger auf.

Anschliessend wird das Protokoll

durch den Burgerrat genehmigt.

Voranmeldung bitte auf

079 310 30 68

Oberhasli

Der Burgerrat

Bienenzucht

Allgemeinverfügung: Errichtung

einer Schutzzone um die A-Belegstation

Gental

Im Gental wird seit 1973 eine Belegstation

für Honigbienen der

Rasse Apis mellifera mellifera

(Dunkle Biene) betrieben. Seit Mai

2014 stellt der Bienenzüchterverein

Oberhasli Brienz (BZVOB) den Betrieb

als A-Belegstation sicher, mit

dem Ziel, zusammen mit dem Züchterring

Bärnbiet von mellifera.ch,

die einheimische Dunkle Biene zu

erhalten und zu fördern. Mit Gesuch

vom 13. Februar 2020 beantragte

der BZVOB die Errichtung einer

Schutzzone im Umfang des eingereichten

Perimeters gemäss Art. 26c

Abs. 2 Bst. a Ziff. 1 der Verordnung

vom 5. November 1997 über die Erhaltung

der Lebensgrundlagen und

der Kulturlandschaft (ELKV; BSG

910.112). Die beantragte Zone entspricht

einer Kernzone, in der nur

Drohnenvölker der Belegstation zugelassen

sind.

Gemäss Art. 26c Abs. 1 ELKV können

Belegstationen, die der Bienenzucht

dienen, auf Gesuch der

Trägerorganisationen geschützt werden.

Die Fachstelle Bienen ordnet

die entsprechenden Schutzmassnahmen

an. A-Belegstationen dienen

der sicheren Begattung von Königinnen

der Herdebuchzucht. Im Paarungsbereich

von A-Belegstationen

sollen sich nur Drohnen der Belegstationslinien

an die aufgeführten

Königinnen anpaaren. Entsprechend

können um A-Belegstationen zwei

Schutzzonen gelegt werden: eine

Kernzone, in der nur Drohnenvölker

der Belegstation zugelassen sind,

und eine weitere Schutzzone, in der

nur Drohnenvölker der von der Belegstation

definierten Rassenlinien

zugelassen sind (Art. 26c Abs. 2 Bst.

a Ziff. 1 und 2 ELKV).

Nach Durchführung einer Infoveranstaltung

und eines Mitwirkungsverfahrens

stellt die Fachstelle Bienen

fest, dass die A-Belegstation Gental

von der lokalen Imkerschaft anerkannt

ist und sich keine der mitwirkungsberechtigten

Personen und

Organisationen gegen die Absichten

des Gesuchstellers ausgesprochen

haben. Die Belegstation wird im Allgemeininteresse

zur Erhaltung und

Zucht der einheimischen Bienenrasse

Apis mellifera mellifera betrieben.

Der Schutz zielt auf die Paarung

von Königinnen mit Drohnen definierter

Linien zur Verbesserung von

Merkmalen wie Krankheitsresistenz,

Sanftmut und Honigleistung. Der beantragte

Schutzperimeter für die Errichtung

einer Kernzone ermöglicht

es, die Platzierung von belegstationsfremden

Bienenvölkern zu verbieten

und somit gezielte Paarungen der

aufgeführten Königinnen zu gewährleisten.

Die Massnahme trägt entscheidened

zum Erfolg der

Zuchtbemühungen bei. Die Errichtung

einer weiteren Schutzzone

wurde nicht beantragt und ist auch

nicht angezeigt. Deshalb wird verfügt:

1)Um die A-Belegstation Gental im

Verwaltungskreis Interlaken-Oberhasli

der Trägerorganisation Bienenzüchterverein

Oberhasli Brienz

für Honigbienen der Rasse Apis

mellifera mellifera (Dunkle Biene)

werden gemäss Art. 26 c Abs. 2

Bst. a Ziff. 1 ELKV die folgenden

Schutzmassnahmen angeordnet:

a) In der Kernschutzzone sind nur

Drohnenvölker der Belegstation

zugelassen. Wer nicht zugelassene

Völker in dieser Schutzzone

hält, ist dazu verpflichtet, diese

unverzüglich aus der Schutzzone

zu entfernen.

b) Diese Massnahmen gelten ab

Eintritt der Rechtskraft dieser

Verfügung.

c) Die verfügte Schutzzone ist mit

Hinweis auf die Rechtskraft auf

der Karte «Bienenstände, Bienensperrgebiete

und Schutzzonen für

Belegstationen» im Geoportal online

unter:

https://www.map.apps.be.ch/pub/

synserver?project=a42pub_bienen&userprofile=geo&client=cor

e&language=de

2)Gegen diese Verfügung kann innert

30 Tagen seit ihrer Eröffnung

bei der Wirtschafts-, Energie- und

Umweltdirektion des Kantons

Bern, Münsterplatz 3a, Postfach,

3000 Bern 8, nach den Bestimmungen

des Verwaltungsrechtspflegegesetzes

Beschwerde geführt

werden. Die Beschwerde ist

schriftlich und mindestens im

Doppel einzureichen. Sie hat

einen Antrag, eine Begründung

und eine Unterschrift zu enthalten.

Greifbare Beweismittel sind der

Beschwerde beizulegen.

3)Diese Allgemeinverfügung ist im

Amtsblatt des Kantons Bern und

im Amtsanzeiger Oberhasli zu publizieren.

Für Auskünfte: +41 31 636 76 30

oder isabelle.bandi@be.ch

Zollikofen, 22.12.2020

INFORAMA, Fachstelle Bienen

des Kantons Bern

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