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FAQ-Liste zur chipTAN und chipTAN comfort - Kann ich das ...

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- Was passiert, wenn <strong>ich</strong> eine neue SparkassenCard erhalte?<br />

Damit Sie mit einer neuen Karte nahtlos weiterarbeiten können, haben Sie in<br />

unserem Online-Banking (→ Service → PIN/TAN-Verwaltung → <strong>chipTAN</strong>-Karte<br />

anzeigen/ändern) die Mögl<strong>ich</strong>keit, eine neue SparkassenCard für <strong>das</strong> <strong>chipTAN</strong>-<br />

Verfahren zu hinterlegen. Wenn mehrere Karten auf Ihre Person angelegt sind,<br />

können Sie an dieser Stelle frei auswählen, welche Karte Sie <strong>zur</strong> Nutzung im<br />

<strong>chipTAN</strong>-Verfahren verwenden möchten. Im Falle eines Kartentausches (z.B.: eine<br />

Folgekarte) erhalten Sie 30 Tage vor Gültigkeitsbeginn der neuen Karte einen<br />

Hinweis im Online-Banking, die neue Karte zu aktivieren.<br />

- Was muss <strong>ich</strong> tun, wenn <strong>ich</strong> meine Karte verloren habe oder diese gestohlen<br />

wurde.<br />

Lassen Sie die Karte während der Öffnungszeiten in unseren Geschäftsstellen<br />

sperren. Außerhalb unserer Geschäftszeiten steht Ihnen eine 24-stündige Sperr-<br />

Hotline unter der Telefon-Nr. 116 116 <strong>zur</strong> Verfügung. Ihren Online-Banking-Zugang<br />

können Sie auch jederzeit in der PIN/TAN-Verwaltung unseres Online-Bankings<br />

sperren.<br />

- Was muss <strong>ich</strong> tun, wenn meine Karte (z.B. nach Verlust oder Diebstahl) gesperrt<br />

ist?<br />

Sobald Sie nach dem Verlust Ihrer Karte eine neue Karte erhalten haben, können<br />

Sie diese als <strong>chipTAN</strong>-Karte nutzen. Sie müssen zuvor ledigl<strong>ich</strong> die neue Karte im<br />

Internetbanking in der "PIN/TAN-Verwaltung" auswählen <strong>und</strong> synchronisieren<br />

(Menüpunkt "<strong>chipTAN</strong>-Karte anzeigen/ändern").<br />

- <strong>Kann</strong> <strong>ich</strong> noch Online-Banking nutzen, wenn meine Karte gesperrt ist?<br />

Wenn die Bezahlfunktion der Karte gesperrt wurde (z.B. aufgr<strong>und</strong> von Diebstahl<br />

oder Verdacht auf missbräuchl<strong>ich</strong>e Nutzung), ist aus S<strong>ich</strong>erheitsgründen auch die<br />

Verwendung des TAN-Generators n<strong>ich</strong>t mehr mögl<strong>ich</strong>.<br />

- Was passiert, wenn <strong>ich</strong> <strong>das</strong> Kartenlesegerät für <strong>chipTAN</strong> verliere?<br />

Der Kartenleser selbst enthält keine s<strong>ich</strong>erheitskritischen Daten. Diese befinden<br />

s<strong>ich</strong> ausschließl<strong>ich</strong> auf Ihrer SparkassenCard. Geht der Kartenleser verloren,<br />

brauchen Sie ihn n<strong>ich</strong>t zu sperren. Einen neuen Leser können Sie gegen eine<br />

Gebühr von 9,50 € in einer unserer Geschäftsstellen oder online bestellen.<br />

Electronic Banking, Januar 2011

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