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Banking - ibW Höhere Fachschule Südostschweiz

Dipl. Finanzberater/-in IAF Finanzplaner/-in mit eidg. FA Dipl. Finanzplanungsexperte/-in NDS HF Versicherungsfachleute mit eidg. FA Sozialversicherungsfachleute mit eidg. FA

Dipl. Finanzberater/-in IAF
Finanzplaner/-in mit eidg. FA
Dipl. Finanzplanungsexperte/-in NDS HF
Versicherungsfachleute mit eidg. FA
Sozialversicherungsfachleute mit eidg. FA

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INHALTE<br />

Der Inhalt der einzelnen Fächer orientiert sich an der Wegleitung des Schweizerischen<br />

Verbandes für Sozialversicherungsfachleute. Die Berufsprüfung setzt sich aus folgenden<br />

Handlungsfeldern zusammen.<br />

| Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)<br />

| Invalidenversicherung (IV)<br />

| Unfallversicherung (UV)<br />

| Krankenversicherung (KV)<br />

| Berufliche Vorsorge (BV)<br />

| Soziale Sicherheit (SoSi)<br />

| Arbeitslosenversicherung und Insolvenzentschädigung (ALV)<br />

| Erwerbsersatzordnung, Erwerbsersatz bei Mutterschaft, Vaterschaft, Adoption,<br />

Betreuung, Familienzulagen (EO/MSE/VSE/AdopE/BUE/FZ)<br />

| Militärversicherung (MV)<br />

| Recht / Koordination (RE / KOO)<br />

| Ergänzungsleistungen (EL)<br />

| Sozialhilfe (SH)<br />

PRÜFUNGSZULASSUNG<br />

Zur Prüfung wird zugelassen, wer:<br />

a) einen der nachfolgenden Ausweise besitzt:<br />

| ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis einer mindestens dreijähriger<br />

Grundbildung oder<br />

| ein Maturitätszeugnis oder<br />

| ein eidgenössisches Berufsattest einer mindestens zweijährigen beruflichen<br />

Grundbildung;<br />

b) nach abgeschlossener Grundausbildung bis zum Prüfungsbeginn eine<br />

mindestens dreijährige (bei Vorliegen eines Ausweises nach lit. a1) bzw.<br />

mindestens fünfjährige (bei Vorliegen eines Ausweises nach lit. a2) Berufs-<br />

praxis im Sozialversicherungsbereich nachweist.<br />

Es besteht auch die Möglichkeit, ein Dossier einzureichen, um gegebenenfalls zur<br />

Berufsprüfung zugelassen zu werden. Weitere Informationen über die Prüfungs-<br />

zulassung erteilt der SVS (www.svs-feas.ch).<br />

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