Versicherung - ibW Höhere Fachschule Südostschweiz
Sachbearbeiter/-in Sozialversicherungen Sozialversicherungs-Fachleute mit eidg. FA Versicherungsfachleute mit eidg. FA Dipl. Finanzplanungsexperte/-in NDS HF
Sachbearbeiter/-in Sozialversicherungen
Sozialversicherungs-Fachleute mit eidg. FA
Versicherungsfachleute mit eidg. FA
Dipl. Finanzplanungsexperte/-in NDS HF
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Das Diplom zum/zur Finanzberater/-in IAF ist die praxisnahe Qualifikation für die<br />
Beratung von mittelständischen Privatpersonen. Als dipl. Finanzberater/-in IAF<br />
beraten und betreuen Sie Ihre Kundschaft in den Bereichen Vermögen, Vorsorge,<br />
<strong>Versicherung</strong>en und Immobilien kompetent und erfolgreich.<br />
ZIEL<br />
Dipl. Finanzberater/-innen IAF werden befähigt, in Vermögens-, Vorsorge- und <strong>Versicherung</strong>sfragen<br />
kompetent zu unterstützen. Sie kennen zudem die rechtlichen und im speziellen<br />
die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen für eine kundenorientierte Beratung.<br />
ZIELPUBLIKUM<br />
| Zum Zielpublikum gehören Mitarbeitende von Finanzinstituten (Banken, Versicher-<br />
ungen und Finanzintermediäre) sowie selbständige Berater/-innen, die in der<br />
Kundenberatung/-betreuung und im Verkauf von Finanzinstrumenten tätig sind.<br />
| Die Teilnehmenden sollten Praxiserfahrungen im Kundenkontakt mitbringen und<br />
verfügen von Vorteil über Grundkenntnisse in den oben erwähnten Fachgebieten.<br />
INHALTE<br />
| Finanzmathematik<br />
| Recht<br />
| <strong>Versicherung</strong>en<br />
| Vermögen<br />
| Steuern<br />
| Vorsorge<br />
| Immobilien<br />
KOSTEN<br />
Entscheiden Sie sich dazu, nach dem Zertifikatslehrgang die weiterführende Ausbildung<br />
zur eidg. Berufsprüfung zu absolvieren, dann werden Ihnen bis zu 50% der Gesamtkosten<br />
(inkl. Zertifikatslehrgang) vom Bund zurückvergütet.<br />
PRÜFUNGSZULASSUNG<br />
Zur Fachprüfung zum/zur dipl. Finanzberater/-in IAF wird zugelassen, wer:<br />
| ein Fähigkeitszeugnis einer mindestens dreijährigen Grundbildung oder einen<br />
gleichwertigen Ausweis besitzt und mindestens ein Jahr Berufspraxis im Finanz-<br />
dienstleistungsbereich nachweist oder<br />
| eine Berufspraxis von mindestens fünf Jahren, davon mindestens ein Jahr im Finanz-<br />
dienstleistungsbereich, nachweist.<br />
Stichtag für den Nachweis der Berufspraxis ist der Beginn der Prüfung. Die Grundbildung<br />
bis zum Erlangen eines Fähigkeitszeugnisses oder dergleichen wird nicht an die Berufspraxis<br />
angerechnet.<br />
ANSCHLUSSMÖGLICHKEIT<br />
| Finanzplaner/-in mit eidg. FA<br />
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