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Versicherung - ibW Höhere Fachschule Südostschweiz

Sachbearbeiter/-in Sozialversicherungen Sozialversicherungs-Fachleute mit eidg. FA Versicherungsfachleute mit eidg. FA Dipl. Finanzplanungsexperte/-in NDS HF

Sachbearbeiter/-in Sozialversicherungen
Sozialversicherungs-Fachleute mit eidg. FA
Versicherungsfachleute mit eidg. FA
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Das Diplom zum/zur Finanzberater/-in IAF ist die praxisnahe Qualifikation für die<br />

Beratung von mittelständischen Privatpersonen. Als dipl. Finanzberater/-in IAF<br />

beraten und betreuen Sie Ihre Kundschaft in den Bereichen Vermögen, Vorsorge,<br />

<strong>Versicherung</strong>en und Immobilien kompetent und erfolgreich.<br />

ZIEL<br />

Dipl. Finanzberater/-innen IAF werden befähigt, in Vermögens-, Vorsorge- und <strong>Versicherung</strong>sfragen<br />

kompetent zu unterstützen. Sie kennen zudem die rechtlichen und im speziellen<br />

die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen für eine kundenorientierte Beratung.<br />

ZIELPUBLIKUM<br />

| Zum Zielpublikum gehören Mitarbeitende von Finanzinstituten (Banken, Versicher-<br />

ungen und Finanzintermediäre) sowie selbständige Berater/-innen, die in der<br />

Kundenberatung/-betreuung und im Verkauf von Finanzinstrumenten tätig sind.<br />

| Die Teilnehmenden sollten Praxiserfahrungen im Kundenkontakt mitbringen und<br />

verfügen von Vorteil über Grundkenntnisse in den oben erwähnten Fachgebieten.<br />

INHALTE<br />

| Finanzmathematik<br />

| Recht<br />

| <strong>Versicherung</strong>en<br />

| Vermögen<br />

| Steuern<br />

| Vorsorge<br />

| Immobilien<br />

KOSTEN<br />

Entscheiden Sie sich dazu, nach dem Zertifikatslehrgang die weiterführende Ausbildung<br />

zur eidg. Berufsprüfung zu absolvieren, dann werden Ihnen bis zu 50% der Gesamtkosten<br />

(inkl. Zertifikatslehrgang) vom Bund zurückvergütet.<br />

PRÜFUNGSZULASSUNG<br />

Zur Fachprüfung zum/zur dipl. Finanzberater/-in IAF wird zugelassen, wer:<br />

| ein Fähigkeitszeugnis einer mindestens dreijährigen Grundbildung oder einen<br />

gleichwertigen Ausweis besitzt und mindestens ein Jahr Berufspraxis im Finanz-<br />

dienstleistungsbereich nachweist oder<br />

| eine Berufspraxis von mindestens fünf Jahren, davon mindestens ein Jahr im Finanz-<br />

dienstleistungsbereich, nachweist.<br />

Stichtag für den Nachweis der Berufspraxis ist der Beginn der Prüfung. Die Grundbildung<br />

bis zum Erlangen eines Fähigkeitszeugnisses oder dergleichen wird nicht an die Berufspraxis<br />

angerechnet.<br />

ANSCHLUSSMÖGLICHKEIT<br />

| Finanzplaner/-in mit eidg. FA<br />

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