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Erstbetreuung und Nachsorge nach Überfällen in Sparkassen

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4 Präventive Maßnahmen<br />

GUV – X 99961<br />

4.1 Organisation der <strong>Erstbetreuung</strong> <strong>und</strong> <strong>Nachsorge</strong> <strong>nach</strong> <strong>Überfällen</strong><br />

durch den Unternehmer<br />

Bei Banküberfällen brauchen die unmittelbar betroffenen Mitarbeiter e<strong>in</strong> Höchstmaß an<br />

äußerer Unterstützung, da sie schnellstmöglich das Gefühl von Sicherheit <strong>und</strong> Handlungsfähigkeit<br />

wiedergew<strong>in</strong>nen müssen. E<strong>in</strong> bleibender Verlust dieser Gefühle kann – auf<br />

der persönlichen Ebene – zur Entwicklung von schwerwiegenden Belastungen führen.<br />

E<strong>in</strong>e gezielte Vorbereitung <strong>und</strong> Thematisierung e<strong>in</strong>es Überfalls, der trotz aller technischer<br />

Sicherheitsmaßnahmen nicht ausgeschlossen werden kann, ist deshalb e<strong>in</strong>e wichtige<br />

Aufgabe der <strong>Sparkassen</strong>leitung. S<strong>in</strong>nvoll <strong>und</strong> notwendig ist die Ausarbeitung e<strong>in</strong>es<br />

Gesamtkonzeptes zur bestmöglichen Betreuung e<strong>in</strong>es durch e<strong>in</strong>en Überfall betroffenen<br />

<strong>Sparkassen</strong>mitarbeiters. Sowohl die <strong>Erstbetreuung</strong> von betroffenen Mitarbeitern der<br />

Sparkasse durch eigenes Personal (Erstbetreuer), als auch Vorbereitungen, die e<strong>in</strong>e<br />

eventuell notwendige weitere psychologische Versorgung über den Tag des Überfalls<br />

h<strong>in</strong>aus gewährleisten, s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> diesem Konzept unentbehrlich.<br />

Die E<strong>in</strong>satzmöglichkeiten <strong>und</strong> Gestaltungsbereiche, die Erstbetreuer <strong>nach</strong> <strong>Überfällen</strong><br />

haben, s<strong>in</strong>d von der Unterstützung vorgesetzter Stellen (Verantwortliche für Sicherheit<br />

<strong>und</strong> Organisation, Personalverantwortliche etc.) abhängig. Deshalb s<strong>in</strong>d die Aufgaben<br />

<strong>und</strong> Befugnisse der Erstbetreuer <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Gesamtkonzept der Sparkasse genau festzulegen<br />

<strong>und</strong> bei ihrer E<strong>in</strong>führung <strong>in</strong> allen zu betreuenden Geschäftsstellen der Sparkasse<br />

bekannt zu geben. Die Anzahl der auszubildenden Erstbetreuer ist je <strong>nach</strong> Anzahl,<br />

Größe <strong>und</strong> regionaler Verteilung der Geschäftsstellen festzulegen. Es s<strong>in</strong>d m<strong>in</strong>destens<br />

zwei, besser jedoch mehr Betreuer pro Sparkasse vorzusehen, die aus den verschiedensten<br />

Bereichen der Sparkasse kommen können, z. B. Personalabteilung, Personalrat,<br />

Sicherheitsorganisation. Es muss sichergestellt werden, dass die Erstbetreuer bei<br />

e<strong>in</strong>em Überfall sofort die betroffene Geschäftsstelle aufsuchen <strong>und</strong> ihre Unterstützung<br />

anbieten können. Die Aufgabe des Erstbetreuers besteht dar<strong>in</strong>, die Anteilnahme <strong>und</strong><br />

Hilfe der Sparkasse deutlich zu machen <strong>und</strong> auf die Bedürfnisse der betroffenen Mit-<br />

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