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Erstbetreuung und Nachsorge nach Überfällen in Sparkassen

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Besonderheiten bei polizeilichen Befragungen<br />

GUV – X 99961<br />

Schaffen von adäquaten Rahmenbed<strong>in</strong>gungen für die polizeiliche Befragung von<br />

Opfern <strong>und</strong> Betroffenen<br />

Klären, ob <strong>und</strong> <strong>in</strong> welchem Umfang e<strong>in</strong>e Befragung unmittelbar <strong>nach</strong> dem Ereignis<br />

notwendig ist<br />

E<strong>in</strong>gehen auf Bedürfnisse von Opfern <strong>und</strong> Betroffenen<br />

Begleitung e<strong>in</strong>es betroffenen Mitarbeiters (z. B. zur Durchsicht e<strong>in</strong>er Täterdatenbank)<br />

zur Polizeidienststelle<br />

Information der Angehörigen der Opfer <strong>und</strong> Betroffenen<br />

Information der Angehörigen über den stattgef<strong>und</strong>enen Banküberfall<br />

Kontaktaufnahme zwischen Opfern <strong>und</strong> Angehörigen ermöglichen<br />

Klärung, wie die betroffenen Personen <strong>nach</strong> Hause kommen (z. B. Abholung, Taxi)<br />

Benennen e<strong>in</strong>es festen <strong>Sparkassen</strong>-Ansprechpartners (telefonische Erreichbarkeit)<br />

Information der Angehörigen bei verletzten Opfern <strong>und</strong> Betroffenen<br />

Umfassende Information der Angehörigen über den stattgef<strong>und</strong>enen Banküberfall<br />

e<strong>in</strong>schließlich ges<strong>und</strong>heitlichen Zustand der betroffenen Personen (z. B. vom Notarzt/<br />

Rettungsdienst/Polizei)<br />

Unterstützungsbedarfs klären <strong>und</strong> entsprechende Hilfe der Sparkasse anbieten<br />

e<strong>in</strong>en festen Ansprechpartners (telefonische Erreichbarkeit) benennen<br />

Erklären, wie bei der Sparkasse die Nachbetreuung für Opfer <strong>und</strong> Betroffene abläuft<br />

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