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Vorlage WC Hammer Park.pdf - Hamburg-Mitte-Dokumente

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Bezirksamt <strong>Hamburg</strong>-<strong>Mitte</strong> 25.04.2012<br />

<strong>Vorlage</strong> für den Hauptausschuss<br />

- Sitzung am 08.05.2012 -<br />

Neubau einer Toilettenanlage im <strong>Hammer</strong> <strong>Park</strong>/Rückbau der <strong>WC</strong>-Anlage Kandinskyallee<br />

Der <strong>Hammer</strong> <strong>Park</strong> erfreut sich in den letzten Jahren immer größerer Beliebtheit, viele Menschen<br />

aus der Umgebung verbringen dort ihre Freizeit. Auf einer Wiese wird häufig gegrillt, die<br />

Spielplätze wurden kürzlich modernisiert.<br />

Im <strong>Hammer</strong> <strong>Park</strong> ist keine Toilette vorhanden, es gibt auf dem Kinderspielplatz lediglich einen<br />

„Pinkelwinkel“ für Kinder. Die <strong>Park</strong>besucher verrichten ihre Notdurft daher teilweise im Gebüsch.<br />

Dies ist ein Zustand, der für das Ansehen und den Zustand des <strong>Park</strong>s nicht zuträglich<br />

ist. Abhilfe kann allein die Aufstellung einer Toilettenanlage schaffen.<br />

Für den Neubau einer Toilette im <strong>Hammer</strong> <strong>Park</strong> hat die Bezirksversammlung im Jahr 2010<br />

investive Sondermittel in Höhe von 200.000,- Euro zur Verfügung gestellt. Diese <strong>Mitte</strong>l wurden<br />

bis jetzt nicht ausgegeben, über die 200.000,- Euro kann noch verfügt werden.<br />

Aus den <strong>Mitte</strong>ln können die Anschaffungskosten einer Toilettenanlage sowie für das Jahr<br />

2012 auch die Betriebskosten getragen werden.<br />

Für die folgenden Jahre wären die Betriebskosten aus den Rahmenzuweisungen der BSU für<br />

die öffentlichen Toiletten 01.2.1241.517.18 zu tragen.<br />

Die BSU würde dem Bau einer zusätzlichen <strong>WC</strong>-Anlage nur zustimmen, wenn an anderer<br />

Stelle Kosten eingespart werden.<br />

Das Bezirksamt <strong>Hamburg</strong>-<strong>Mitte</strong> betreibt die öffentliche <strong>WC</strong>-Anlage in der Kandinskyallee/<br />

Ecke Kleine Holl. Diese Anlage wurde 1994 errichtet und befindet sich in einem baulich sehr<br />

schlechten Zustand. Soll diese Anlage weiter betrieben werden, müssten für die Instandsetzung<br />

Kosten in Höhe von mehreren 1.000 Euro aufgewendet werden. Beispielsweise ist eine<br />

Grundsanierung des Eingangsbereiches auf der Seite der Damentoilette notwendig. Der Untergrund<br />

ist dort abgesackt, die Tür lässt sich nicht öffnen.<br />

Für Reparaturen und Beseitigung der Vandalismusschäden wurden in den letzten Jahren<br />

Haushaltsmittel in Höhe von 14.400,- Euro ausgegeben.<br />

Die Toilettenanlage liegt mitten in einem Wohngebiet, d.h., die Notwendigkeit einer öffentlichen<br />

Toilette ist an dieser Stelle nicht zwingend geboten. Benutzt wird die Toilette von Menschen,<br />

die sich regelmäßig auf der Bank neben der Toilette aufhalten. Passanten benutzen<br />

die Toilette kaum.<br />

Die geringe Benutzung lässt sich an dem sehr niedrigen Wasserverbrauch ablesen.<br />

Trotz der geringen Nutzung fallen erhebliche Betriebskosten für Stromverbrauch (Heizung),<br />

tägliche Reinigung und Betrieb der Notrufanlage an. So dass jährlich rund 9.000,- Euro Betriebskosten<br />

aufgewendet werden. Diese Beträge sind unverhältnismäßig im Vergleich zu der<br />

tatsächlichen Nutzung.


Die laufenden Kosten werden aus dem Budget der öffentlichen Toiletten des Bezirksamtes<br />

<strong>Hamburg</strong>-<strong>Mitte</strong> beglichen, die BSU stellt für den Betrieb der Anlage seit dem Jahr 2011 keine<br />

<strong>Mitte</strong>l mehr bereit.<br />

Aufgrund der hohen Betriebs- und Instandhaltungskosten sowie der geringen Benutzungen<br />

hat die BSU mehrfach den Abriss der Anlage vorgeschlagen.<br />

Das Bezirksamt schlägt daher vor, die Toilette Kandinskyallee zu demontieren. Die hier eingesparten<br />

Betriebskosten sollten sinnvollerweise für den Betrieb einer dringend benötigten Toilette<br />

im <strong>Hammer</strong> <strong>Park</strong> verwendet werden.<br />

Um Beschlussfassung anstelle der Bezirksversammlung gem. § 15 Abs. 3 BezVG wird<br />

gebeten.<br />

gez. Elwart<br />

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