22.02.2021 Aufrufe

340° by GFA - Ausgabe 2021

Geldanlage, Altersvorsorge, Finanzierungen, Versicherungen, Testamentsservice und Vollmachten: Bei der GFA erhalten Sie den vollen Service rund um Ihre Finanzen. Informieren Sie sich in unserem aktuellen Magazin zum Thema Nachhaltigkeit.

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Gut zu wissen

Was sich seit dem 01. Januar 2021 geändert hat

Erweiterung der Wohnungsbauprämie

Bausparer können sich 2021

über eine verbesserte Wohnungsbauprämie

freuen: Seit

Januar erhöhen sich nicht nur

die staatlichen Zulagen, sondern

auch die Einzahlungsund

Einkommensgrenzen.

So sollen mehr Bürger von der Förderung profitieren. Die maximal

geförderte Sparleistung ist bei Singles von 512 Euro auf 700 Euro

und bei verheirateten Paaren von 1.024 Euro auf 1.400 Euro ge stiegen.

Die Einkommensgrenze liegt jetzt bei 35.000 Euro für Alleinstehende

bzw. bei 70.000 Euro für Paare. Die Wohnungsbauprämie selbst

wurde von 8,8 % auf 10 % angehoben.

Bundesförderung für effiziente Gebäude

Neuigkeiten gibt es auch von der KfW und dem Bundesamt für Wirtschaft

und Ausfuhrkontrolle (BAFA): Die Förderprogramme beider

Institutionen werden in der „Bundesförderung für effiziente Gebäude

(BEG)“ gebündelt und neu organisiert. Es gibt dann nur noch drei

Teilprogramme, die einfacher zugänglich und zudem flexibler sind.

An den Fördersätzen wird sich nichts ändern.

Für den besondere Einsatz

von erneuerbaren Energien

und für besonders

nachhal tige Bauvorhaben soll es aber eine Extra-Förderung geben.

Erstmals werden auch Smart-Home-Systeme als Einzelmaßnahme

förderfähig.

www.cash-online.de/sachwertanlagen-immobilien/2020/immobilienkauf-das-aendert-sich-2021/555366 (abgerufen am 29.12.2020)

Soli entfällt

Seit dem 01.01.2021 ist der Solidaritätszuschlag Geschichte. Rund

90 % der Deutschen brauchen dann keinen monatlichen „Soli“ mehr

zu bezahlen und sparen sich somit jede Menge Geld.

Zukünftig muss der 5,5 %-ige Zuschlag auf die Einkommen- und

Körperschaftssteuer nur noch von denjenigen bezahlt werden, deren

Einkommensteuer über einer Freigrenze von 16.956 Euro bzw. deren

zu versteuernden Einkommen über 61.717 Euro liegt. Alle anderen

Bürgerinnen und Bürger dürfen sich seit dem 01. Januar 2021 über

die finanzielle Entlastung und über mehr Netto auf dem Lohnzettel

freuen. Beispielsweise spart ein verheiratetes Paar mit zwei Kindern

und zwei Einkommen (Jahresbrutto: 66.000 Euro und 54.800 Euro)

ab 2021 durch den kompletten Wegfall des Soli fast 1.000 Euro im

Mit den richtigen Anlageprodukten

und dem Ausnutzen staatlicher Förderungen ergeben

sich attraktive Hebeleffekte. Wir helfen Ihnen gerne

bei der Auswahl der richtigen Produkte: einfach anrufen und

Termin mit unseren Altersvorsorgeexperten vereinbaren.

Jahr. Für einen Single ohne Kinder mit einem Bruttolohn von 31.200

Euro im Jahr beträgt die Ersparnis gut 200 Euro jährlich.

Wer jetzt alles richtig machen möchte, nutzt diesen „Geldsegen“ und

setzt ihn für die eigene private Altersvorsorge ein.

www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/solidaritaetszuschlag-1662388 (abgerufen am 29.12.2020)

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