340° by GFA - Ausgabe 2021
Geldanlage, Altersvorsorge, Finanzierungen, Versicherungen, Testamentsservice und Vollmachten: Bei der GFA erhalten Sie den vollen Service rund um Ihre Finanzen. Informieren Sie sich in unserem aktuellen Magazin zum Thema Nachhaltigkeit.
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Gut zu wissen
Was sich seit dem 01. Januar 2021 geändert hat
Erweiterung der Wohnungsbauprämie
Bausparer können sich 2021
über eine verbesserte Wohnungsbauprämie
freuen: Seit
Januar erhöhen sich nicht nur
die staatlichen Zulagen, sondern
auch die Einzahlungsund
Einkommensgrenzen.
So sollen mehr Bürger von der Förderung profitieren. Die maximal
geförderte Sparleistung ist bei Singles von 512 Euro auf 700 Euro
und bei verheirateten Paaren von 1.024 Euro auf 1.400 Euro ge stiegen.
Die Einkommensgrenze liegt jetzt bei 35.000 Euro für Alleinstehende
bzw. bei 70.000 Euro für Paare. Die Wohnungsbauprämie selbst
wurde von 8,8 % auf 10 % angehoben.
Bundesförderung für effiziente Gebäude
Neuigkeiten gibt es auch von der KfW und dem Bundesamt für Wirtschaft
und Ausfuhrkontrolle (BAFA): Die Förderprogramme beider
Institutionen werden in der „Bundesförderung für effiziente Gebäude
(BEG)“ gebündelt und neu organisiert. Es gibt dann nur noch drei
Teilprogramme, die einfacher zugänglich und zudem flexibler sind.
An den Fördersätzen wird sich nichts ändern.
Für den besondere Einsatz
von erneuerbaren Energien
und für besonders
nachhal tige Bauvorhaben soll es aber eine Extra-Förderung geben.
Erstmals werden auch Smart-Home-Systeme als Einzelmaßnahme
förderfähig.
www.cash-online.de/sachwertanlagen-immobilien/2020/immobilienkauf-das-aendert-sich-2021/555366 (abgerufen am 29.12.2020)
Soli entfällt
Seit dem 01.01.2021 ist der Solidaritätszuschlag Geschichte. Rund
90 % der Deutschen brauchen dann keinen monatlichen „Soli“ mehr
zu bezahlen und sparen sich somit jede Menge Geld.
Zukünftig muss der 5,5 %-ige Zuschlag auf die Einkommen- und
Körperschaftssteuer nur noch von denjenigen bezahlt werden, deren
Einkommensteuer über einer Freigrenze von 16.956 Euro bzw. deren
zu versteuernden Einkommen über 61.717 Euro liegt. Alle anderen
Bürgerinnen und Bürger dürfen sich seit dem 01. Januar 2021 über
die finanzielle Entlastung und über mehr Netto auf dem Lohnzettel
freuen. Beispielsweise spart ein verheiratetes Paar mit zwei Kindern
und zwei Einkommen (Jahresbrutto: 66.000 Euro und 54.800 Euro)
ab 2021 durch den kompletten Wegfall des Soli fast 1.000 Euro im
Mit den richtigen Anlageprodukten
und dem Ausnutzen staatlicher Förderungen ergeben
sich attraktive Hebeleffekte. Wir helfen Ihnen gerne
bei der Auswahl der richtigen Produkte: einfach anrufen und
Termin mit unseren Altersvorsorgeexperten vereinbaren.
Jahr. Für einen Single ohne Kinder mit einem Bruttolohn von 31.200
Euro im Jahr beträgt die Ersparnis gut 200 Euro jährlich.
Wer jetzt alles richtig machen möchte, nutzt diesen „Geldsegen“ und
setzt ihn für die eigene private Altersvorsorge ein.
www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/solidaritaetszuschlag-1662388 (abgerufen am 29.12.2020)
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