Spielplatzplanung Stadt Bern - Quartierkommission Bümpliz ...
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<strong>Stadt</strong> <strong>Bern</strong>, <strong>Spielplatzplanung</strong> - Bericht, Handlungsbedarf und Massnahmen<br />
Nachholbedarf<br />
• GRB 0842 vom 26. Mai 2010 sowie SRB 542 vom 21. Oktober 2010:<br />
Motion Edith Leibundgut (CVP): Sichere und saubere Spielplätze; Fristverlängerung,<br />
• SRB 484 vom 3. November 2011: Motion Edith Leibundgut (CVP): Sichere<br />
und saubere Spielplätze; Fristverlängerung.<br />
• GRB 1665 vom 30. November 2011: Interpellation Fraktion GB/JA!: Aula<br />
statt Spielplatz: Wie wurde die Länggassbevölkerung in das Projekt einbezogen?<br />
• GRB 1348 vom 19. August 2009 sowie SRB 533 vom 15. Oktober 2009:<br />
Postulat Edith Leibundgut (CVP): Bewegungsangebot in <strong>Bern</strong> West/<br />
Winterhalde<br />
• SRB 721 vom 09. Dezember 2010: Postulat Edith Leibundgut (CVP):<br />
Bewegungs-angebot in <strong>Bern</strong> West/Winterhalde, Fristverlängerung<br />
• GRB 0435 vom 23. März 2011 sowie SRB 201 vom 25. März 2010: Interfraktionelle<br />
Motion: Aufbruch im 6e Arrondissement von <strong>Bern</strong>: Einen<br />
Abenteuerspielplatz für den kinderreichsten <strong>Stadt</strong>teil, resp.<br />
• SRB 270 vom 09. Juni 2011: Interfraktionelle Motion: Aufbruch im 6e<br />
Arrondissement von <strong>Bern</strong>: Einen Abenteuerspielplatz für den kinderreichsten<br />
<strong>Stadt</strong>teil; Fristverlängerung Punkt 3<br />
• SRB Nr. 095 vom 17. März 2011: Der Spielplatz auf der Grossen Schanze<br />
muss aufgehoben und an einem kinderfreundlichen Ort neu eingerichtet<br />
werden; Fristverlängerung.<br />
2.3. Verbindlichkeit<br />
Mit dem Beschluss der <strong>Spielplatzplanung</strong> durch den Gemeinderat werden die<br />
städtischen Behörden beauftragt, die Planung umzusetzen.<br />
Weiter gilt zu erwähnen, dass die zweckgebundenen öffentlichen Anlagen wie<br />
Schulareale, Kindergärten oder Freibäder primäre Zweckbestimmungen und explizite<br />
Nutzungskriterien zu erfüllen haben, welche vor den Entwicklungen als<br />
öffentliche Spielplätze stehen.<br />
Für die Umsetzung der <strong>Spielplatzplanung</strong> wird mit einem Zeithorizont von 15<br />
Jahren gerechnet.<br />
Die <strong>Spielplatzplanung</strong> ist jedoch nicht eigentümerverbindlich. Zahlreiche Spielplätze,<br />
gemäss vorliegender Planung, stehen auf Eigentum Dritter. Im Rahmen<br />
der Detailplanung einzelner Anlagen ist die Klärung von Zuständigkeiten und Finanzierung<br />
mit den Eigentümern vorzunehmen. Insbesondere ist darauf zu achten,<br />
dass die Eigentümer nicht von allfälligen Verpflichtungen (bspw. gemäss Art.<br />
15 Baugesetz BSG 721.00) entbunden werden. Da sich alle Entwicklungsempfehlungen<br />
auf bestehende Spielplatzstandorte beziehen, ist hier nicht mit grösseren<br />
Schwierigkeiten zu rechnen.<br />
2.4. Planungsprozess<br />
Als Grundlage zur Erarbeitung der <strong>Spielplatzplanung</strong> wurden sämtliche Anlagen<br />
vor Ort in ihrem Bestand aufgenommen und bewertet. Die Resultate dieser Aufnahmen<br />
wurden im Bestandesplan zusammengefasst. Parallel dazu wurde im<br />
Projektteam, bestehend aus <strong>Stadt</strong>planungsamt, <strong>Stadt</strong>gärtnerei, <strong>Stadt</strong>bauten,<br />
Fachstelle Sozialplanung, Jugendamt und Gesundheitsdienst, die Grundsätze der<br />
<strong>Spielplatzplanung</strong> (siehe 3.3) erarbeitet.<br />
Eine Analyse des Bestands und der Vergleich mit den Grundsätzen ergab die Entwicklungsempfehlung<br />
und den Handlungsbedarf pro Anlage. Neben den räumlichen<br />
Qualitäten und den Potenzialen der Spielplätze war die Kinderdichte in den<br />
Kleinquartieren eine zentrale Komponente zur Festlegung der Entwicklungsempfehlungen.