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Spielplatzplanung Stadt Bern - Quartierkommission Bümpliz ...

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<strong>Stadt</strong> <strong>Bern</strong>, <strong>Spielplatzplanung</strong> - Bericht, Handlungsbedarf und Massnahmen<br />

Nachholbedarf<br />

• GRB 0842 vom 26. Mai 2010 sowie SRB 542 vom 21. Oktober 2010:<br />

Motion Edith Leibundgut (CVP): Sichere und saubere Spielplätze; Fristverlängerung,<br />

• SRB 484 vom 3. November 2011: Motion Edith Leibundgut (CVP): Sichere<br />

und saubere Spielplätze; Fristverlängerung.<br />

• GRB 1665 vom 30. November 2011: Interpellation Fraktion GB/JA!: Aula<br />

statt Spielplatz: Wie wurde die Länggassbevölkerung in das Projekt einbezogen?<br />

• GRB 1348 vom 19. August 2009 sowie SRB 533 vom 15. Oktober 2009:<br />

Postulat Edith Leibundgut (CVP): Bewegungsangebot in <strong>Bern</strong> West/<br />

Winterhalde<br />

• SRB 721 vom 09. Dezember 2010: Postulat Edith Leibundgut (CVP):<br />

Bewegungs-angebot in <strong>Bern</strong> West/Winterhalde, Fristverlängerung<br />

• GRB 0435 vom 23. März 2011 sowie SRB 201 vom 25. März 2010: Interfraktionelle<br />

Motion: Aufbruch im 6e Arrondissement von <strong>Bern</strong>: Einen<br />

Abenteuerspielplatz für den kinderreichsten <strong>Stadt</strong>teil, resp.<br />

• SRB 270 vom 09. Juni 2011: Interfraktionelle Motion: Aufbruch im 6e<br />

Arrondissement von <strong>Bern</strong>: Einen Abenteuerspielplatz für den kinderreichsten<br />

<strong>Stadt</strong>teil; Fristverlängerung Punkt 3<br />

• SRB Nr. 095 vom 17. März 2011: Der Spielplatz auf der Grossen Schanze<br />

muss aufgehoben und an einem kinderfreundlichen Ort neu eingerichtet<br />

werden; Fristverlängerung.<br />

2.3. Verbindlichkeit<br />

Mit dem Beschluss der <strong>Spielplatzplanung</strong> durch den Gemeinderat werden die<br />

städtischen Behörden beauftragt, die Planung umzusetzen.<br />

Weiter gilt zu erwähnen, dass die zweckgebundenen öffentlichen Anlagen wie<br />

Schulareale, Kindergärten oder Freibäder primäre Zweckbestimmungen und explizite<br />

Nutzungskriterien zu erfüllen haben, welche vor den Entwicklungen als<br />

öffentliche Spielplätze stehen.<br />

Für die Umsetzung der <strong>Spielplatzplanung</strong> wird mit einem Zeithorizont von 15<br />

Jahren gerechnet.<br />

Die <strong>Spielplatzplanung</strong> ist jedoch nicht eigentümerverbindlich. Zahlreiche Spielplätze,<br />

gemäss vorliegender Planung, stehen auf Eigentum Dritter. Im Rahmen<br />

der Detailplanung einzelner Anlagen ist die Klärung von Zuständigkeiten und Finanzierung<br />

mit den Eigentümern vorzunehmen. Insbesondere ist darauf zu achten,<br />

dass die Eigentümer nicht von allfälligen Verpflichtungen (bspw. gemäss Art.<br />

15 Baugesetz BSG 721.00) entbunden werden. Da sich alle Entwicklungsempfehlungen<br />

auf bestehende Spielplatzstandorte beziehen, ist hier nicht mit grösseren<br />

Schwierigkeiten zu rechnen.<br />

2.4. Planungsprozess<br />

Als Grundlage zur Erarbeitung der <strong>Spielplatzplanung</strong> wurden sämtliche Anlagen<br />

vor Ort in ihrem Bestand aufgenommen und bewertet. Die Resultate dieser Aufnahmen<br />

wurden im Bestandesplan zusammengefasst. Parallel dazu wurde im<br />

Projektteam, bestehend aus <strong>Stadt</strong>planungsamt, <strong>Stadt</strong>gärtnerei, <strong>Stadt</strong>bauten,<br />

Fachstelle Sozialplanung, Jugendamt und Gesundheitsdienst, die Grundsätze der<br />

<strong>Spielplatzplanung</strong> (siehe 3.3) erarbeitet.<br />

Eine Analyse des Bestands und der Vergleich mit den Grundsätzen ergab die Entwicklungsempfehlung<br />

und den Handlungsbedarf pro Anlage. Neben den räumlichen<br />

Qualitäten und den Potenzialen der Spielplätze war die Kinderdichte in den<br />

Kleinquartieren eine zentrale Komponente zur Festlegung der Entwicklungsempfehlungen.

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