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Jurybericht - Planungsamt - Basel-Stadt

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Allgemeine Vorgaben<br />

Freizeitnutzungen, Nutzungsflexibilität und<br />

Wohnnutzung<br />

Das für die Konzeption relevante Spektrum an Freizeitnutzungen<br />

am Rhein ist äusserst umfänglich. Es<br />

reicht von Aktivitäten im und am Wasser über Erholungsnutzungen<br />

auf der Promenade und in den angrenzenden<br />

Freiräumen bis hin zu öffentlichen Veranstaltungen,<br />

wie dem Kulturfloss, auf dem Rhein.<br />

Aufgrund der Dichte und Vielfalt der Nutzungen war<br />

eine hohe Nutzungsflexibilität anzustreben und - in<br />

Anlehnung an die übergeordneten Ziele - eine Aussage<br />

dahin gehend zu machen, in welchen Bereichen<br />

oder Abschnitten eine erhöhte Nutzungskonzentration<br />

verortet werden soll. Dabei war dem Umstand<br />

Rechnung zu tragen, dass durch die entstehenden<br />

Emissionen einer intensiven Freizeitnutzung (Lärm,<br />

Abfall, usw.) Interessenkonflikte mit anderen Nutzungen<br />

und insbesondere der Wohnnutzung einhergehen.<br />

Dies war vor allem in den Promenadenbereichen<br />

nördlich des Klingentalgrabens und östlich<br />

des Theodorgrabens - wo der Wohnanteilsplan (mit<br />

Ausnahme beim Brückenkopfbereich der Johanniterbrücke)<br />

100% Wohnen vorschreibt - angemessen<br />

zu berücksichtigen.<br />

Anliegen der angrenzenden Quartiere<br />

Die zentralen Anliegen der angrenzenden Quartiere<br />

an die Rheinpromenade wurden vom <strong>Stadt</strong>teilsekretariat<br />

Kleinbasel - der Koordinationsstelle für Quartieranliegen<br />

im Kleinbasel - zusammengetragen,<br />

deckten sich grösstenteils mit den im Programm formulierten<br />

Anforderungen und umfassten folgende<br />

Schwerpunkte:<br />

- Emissionen und Verkehr<br />

- Verbindung und Aufenthalt<br />

- Zugänglichkeit<br />

8<br />

Bäume und Vegetation<br />

Der Baumbestand auf der Promenade schafft unterschiedliche<br />

Aufenthaltsqualitäten. Die Bäume am<br />

Schaffhauserrheinweg und am Oberen Rheinweg im<br />

Abschnitt Klingentalgraben bis zur Dreirosenbrücke<br />

gehören zum engeren Baumschutzgebiet, d.h. Bäume<br />

mit einem Stammumfang von mehr als 50 cm<br />

sind geschützt. Zu Gunsten einer übergeordneten<br />

konzeptionellen Idee dürfen bestehende Baumstandorte<br />

jedoch überplant werden.<br />

Ökologie<br />

Zur Förderung des in den übergeordneten Zielen<br />

festgehaltenen überregionalen Biotopverbundsystems<br />

waren dienliche Massnahmen vorzuschlagen.<br />

Verkehr<br />

Entsprechend der übergeordneten Ziele sollte dem<br />

Fuss- und Veloverkehr vor dem motorisierten Individualverkehr<br />

Priorität eingeräumt werden. Die Promenade<br />

kann aber aus Gründen der sicherzustellenden<br />

Liegenschaftserschliessung als auch aufgrund der zu<br />

gewährleistenden Erreichbarkeit für Ver- und Entsorgungs-<br />

sowie Interventionsfahrzeuge nicht gänzlich<br />

für den motorisierten Individualverkehr geschlossen<br />

werden. Der verbleibende Fahrverkehr entlang der<br />

Promenade war vor diesem Hintergrund möglichst<br />

konfliktfrei zu organisieren.<br />

Für die Velofahrer hat die Rheinpromenade als eine<br />

der wichtigsten Routen der <strong>Stadt</strong> zwei unterschiedliche<br />

Bedeutungen. Sie dient einerseits als schnelle<br />

Pendlerroute abseits stark befahrener Strassen und<br />

andererseits als touristische Route mit hohem Erlebniswert.<br />

Den unterschiedlichen Ansprüchen war entsprechende<br />

Rechnung zu tragen.<br />

Für den Fussverkehr sind sowohl die Erlebbarkeit<br />

des Rheinraumes, die sichere Verbindung entlang<br />

der Promenade, die Anbindung an die Quartiere<br />

als auch die Zugänglichkeit zu den Rheinfähren und<br />

dem Rhein generell von entscheidender Bedeutung.

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