Jurybericht - Planungsamt - Basel-Stadt
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Allgemeine Vorgaben<br />
Freizeitnutzungen, Nutzungsflexibilität und<br />
Wohnnutzung<br />
Das für die Konzeption relevante Spektrum an Freizeitnutzungen<br />
am Rhein ist äusserst umfänglich. Es<br />
reicht von Aktivitäten im und am Wasser über Erholungsnutzungen<br />
auf der Promenade und in den angrenzenden<br />
Freiräumen bis hin zu öffentlichen Veranstaltungen,<br />
wie dem Kulturfloss, auf dem Rhein.<br />
Aufgrund der Dichte und Vielfalt der Nutzungen war<br />
eine hohe Nutzungsflexibilität anzustreben und - in<br />
Anlehnung an die übergeordneten Ziele - eine Aussage<br />
dahin gehend zu machen, in welchen Bereichen<br />
oder Abschnitten eine erhöhte Nutzungskonzentration<br />
verortet werden soll. Dabei war dem Umstand<br />
Rechnung zu tragen, dass durch die entstehenden<br />
Emissionen einer intensiven Freizeitnutzung (Lärm,<br />
Abfall, usw.) Interessenkonflikte mit anderen Nutzungen<br />
und insbesondere der Wohnnutzung einhergehen.<br />
Dies war vor allem in den Promenadenbereichen<br />
nördlich des Klingentalgrabens und östlich<br />
des Theodorgrabens - wo der Wohnanteilsplan (mit<br />
Ausnahme beim Brückenkopfbereich der Johanniterbrücke)<br />
100% Wohnen vorschreibt - angemessen<br />
zu berücksichtigen.<br />
Anliegen der angrenzenden Quartiere<br />
Die zentralen Anliegen der angrenzenden Quartiere<br />
an die Rheinpromenade wurden vom <strong>Stadt</strong>teilsekretariat<br />
Kleinbasel - der Koordinationsstelle für Quartieranliegen<br />
im Kleinbasel - zusammengetragen,<br />
deckten sich grösstenteils mit den im Programm formulierten<br />
Anforderungen und umfassten folgende<br />
Schwerpunkte:<br />
- Emissionen und Verkehr<br />
- Verbindung und Aufenthalt<br />
- Zugänglichkeit<br />
8<br />
Bäume und Vegetation<br />
Der Baumbestand auf der Promenade schafft unterschiedliche<br />
Aufenthaltsqualitäten. Die Bäume am<br />
Schaffhauserrheinweg und am Oberen Rheinweg im<br />
Abschnitt Klingentalgraben bis zur Dreirosenbrücke<br />
gehören zum engeren Baumschutzgebiet, d.h. Bäume<br />
mit einem Stammumfang von mehr als 50 cm<br />
sind geschützt. Zu Gunsten einer übergeordneten<br />
konzeptionellen Idee dürfen bestehende Baumstandorte<br />
jedoch überplant werden.<br />
Ökologie<br />
Zur Förderung des in den übergeordneten Zielen<br />
festgehaltenen überregionalen Biotopverbundsystems<br />
waren dienliche Massnahmen vorzuschlagen.<br />
Verkehr<br />
Entsprechend der übergeordneten Ziele sollte dem<br />
Fuss- und Veloverkehr vor dem motorisierten Individualverkehr<br />
Priorität eingeräumt werden. Die Promenade<br />
kann aber aus Gründen der sicherzustellenden<br />
Liegenschaftserschliessung als auch aufgrund der zu<br />
gewährleistenden Erreichbarkeit für Ver- und Entsorgungs-<br />
sowie Interventionsfahrzeuge nicht gänzlich<br />
für den motorisierten Individualverkehr geschlossen<br />
werden. Der verbleibende Fahrverkehr entlang der<br />
Promenade war vor diesem Hintergrund möglichst<br />
konfliktfrei zu organisieren.<br />
Für die Velofahrer hat die Rheinpromenade als eine<br />
der wichtigsten Routen der <strong>Stadt</strong> zwei unterschiedliche<br />
Bedeutungen. Sie dient einerseits als schnelle<br />
Pendlerroute abseits stark befahrener Strassen und<br />
andererseits als touristische Route mit hohem Erlebniswert.<br />
Den unterschiedlichen Ansprüchen war entsprechende<br />
Rechnung zu tragen.<br />
Für den Fussverkehr sind sowohl die Erlebbarkeit<br />
des Rheinraumes, die sichere Verbindung entlang<br />
der Promenade, die Anbindung an die Quartiere<br />
als auch die Zugänglichkeit zu den Rheinfähren und<br />
dem Rhein generell von entscheidender Bedeutung.