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Anzeiger 16-2021

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Anzeiger Oberhasli Nr. 16 Freitag, 23. April 2021

Guttannen

Einwohnergemeinde Guttannen

Fakultatives Referendum

Umlegung der Regenwasserleitung und Verlängerung

der Schmutzwasserleitung Sonnseite

Der Gemeinderat Guttannen hat am 19. April 2021

folgendes beschlossen:

– Für die Umlegung der Regenwasserleitung und

Verlängerung der Schmutzwasserleitung Sonnseite

wird ein Bruttokredit von CHF 44’000.00

bewilligt.

Dieser Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum,

das von mindestens fünf Prozent der

Stimmberechtigten ergriffen werden kann. Die Frist

dauert vom 23. April bis am 24. Mai 2021.

Für das Zustandekommen des Referendums werden

10 Unterschriften benötigt. Einreichungsstelle

ist die Gemeindeschreiberei Guttannen, Plätzli 186,

3864 Guttannen. Die Akten liegen während der Referendumsfrist

zur Einsichtnahme durch die Stimmberechtigten

auf der Gemeindeverwaltung auf.

Guttannen, 19. April 2021

Einwohnergemeinde Guttannen

Fakultatives Referendum

Sanierung «Derfli» Sonnseite

Der Gemeinderat

Der Gemeinderat Guttannen hat am 19. April 2021

folgendes beschlossen:

– Für die Sanierung «Derfli» Sonnseite (Steinpflästerung/Belagsarbeiten/Sanierung

Regenwasserleitung)

wird ein Bruttokredit von CHF

88’000.00 bewilligt.

Dieser Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum,

das von mindestens fünf Prozent der

Stimmberechtigten ergriffen werden kann. Die Frist

dauert vom 23. April bis am 24. Mai 2021.

Für das Zustandekommen des Referendums werden

10 Unterschriften benötigt. Einreichungsstelle

ist die Gemeindeschreiberei Guttannen, Plätzli 186,

3864 Guttannen. Die Akten liegen während der Referendumsfrist

zur Einsichtnahme durch die Stimmberechtigten

auf der Gemeindeverwaltung auf.

Guttannen, 19. April 2021

Der Gemeinderat

Einwohnergemeinde Guttannen

Verkehrsanordnung

Der Gemeinderat Guttannen verfügt gestützt auf

Art. 3 Abs. 2 des Eidg. Strassenverkehrsgesetz vom

19. Dezember 1958 sowie Art. 44, Abs. 1 der Strassenverordnung

des Kantons Bern vom 29. Oktober

2008 folgende Verkehrsanordnung:

Parkverbot ganze Panoramastrasse Oberaar ab

Grimselpasshöhe bis Strassenende in der Oberaar,

Parzelle 949

Das Verbot wird auf der Grimselpasshöhe sowie am

Ende der Panoramastrasse in der Oberaar angebracht.

Auf weitere Massnahmen entlang der Oberaarstrasse

wird verzichtet.

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63. Abs.

1 Bst. a und Art. 67 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege

innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt

Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800

Interlaken schriftlich Verwaltungsbeschwerde erhoben

werden. Die Verwaltungsbeschwerde ist in deutscher

Sprache abzufassen und muss einen Antrag,

eine Begründung und die Angabe von Tatsachen

und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Beschwerdeführers

enthalten.

Die Verfügung tritt mit dem Aufstellen der Signale

in Kraft.

Guttannen, 14. April 2021

Gemeinderat Guttannen

Hasliberg

Einwohnergemeinde Hasliberg

Öffentliche Planauflage

Die Einwohnergemeinde Hasliberg bringt, gestützt

auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9.

Juni 1985 in Verbindung mit Art. 122 Abs. 7 BauV

die Änderung der Überbauungsordnung «Käserstatt»

zur öffentlichen Auflage. Sie besteht aus:

– Überbauungsplan

– Überbauungsvorschriften

Zur Einsichtnahme liegt auf:

– Vorprüfungsbericht vom 16. Dezember 2020

– Gefahrengutachten vom 17.03.2021

– Erläuterungsbericht vom März 2021

Die erwähnten Unterlagen liegen vom Freitag, 23.

April 2021 bis und mit Montag, 24. Mai 2021 in der

Gemeindeverwaltung Hasliberg während den ordentlichen

Schalteröffnungszeiten öffentlich auf und

können unter www.hasliberg.ch/aktuelles eingesehen

werden.

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