Anzeiger 16-2021
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Anzeiger Oberhasli Nr. 16 Freitag, 23. April 2021
Guttannen
Einwohnergemeinde Guttannen
Fakultatives Referendum
Umlegung der Regenwasserleitung und Verlängerung
der Schmutzwasserleitung Sonnseite
Der Gemeinderat Guttannen hat am 19. April 2021
folgendes beschlossen:
– Für die Umlegung der Regenwasserleitung und
Verlängerung der Schmutzwasserleitung Sonnseite
wird ein Bruttokredit von CHF 44’000.00
bewilligt.
Dieser Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum,
das von mindestens fünf Prozent der
Stimmberechtigten ergriffen werden kann. Die Frist
dauert vom 23. April bis am 24. Mai 2021.
Für das Zustandekommen des Referendums werden
10 Unterschriften benötigt. Einreichungsstelle
ist die Gemeindeschreiberei Guttannen, Plätzli 186,
3864 Guttannen. Die Akten liegen während der Referendumsfrist
zur Einsichtnahme durch die Stimmberechtigten
auf der Gemeindeverwaltung auf.
Guttannen, 19. April 2021
Einwohnergemeinde Guttannen
Fakultatives Referendum
Sanierung «Derfli» Sonnseite
Der Gemeinderat
Der Gemeinderat Guttannen hat am 19. April 2021
folgendes beschlossen:
– Für die Sanierung «Derfli» Sonnseite (Steinpflästerung/Belagsarbeiten/Sanierung
Regenwasserleitung)
wird ein Bruttokredit von CHF
88’000.00 bewilligt.
Dieser Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum,
das von mindestens fünf Prozent der
Stimmberechtigten ergriffen werden kann. Die Frist
dauert vom 23. April bis am 24. Mai 2021.
Für das Zustandekommen des Referendums werden
10 Unterschriften benötigt. Einreichungsstelle
ist die Gemeindeschreiberei Guttannen, Plätzli 186,
3864 Guttannen. Die Akten liegen während der Referendumsfrist
zur Einsichtnahme durch die Stimmberechtigten
auf der Gemeindeverwaltung auf.
Guttannen, 19. April 2021
Der Gemeinderat
Einwohnergemeinde Guttannen
Verkehrsanordnung
Der Gemeinderat Guttannen verfügt gestützt auf
Art. 3 Abs. 2 des Eidg. Strassenverkehrsgesetz vom
19. Dezember 1958 sowie Art. 44, Abs. 1 der Strassenverordnung
des Kantons Bern vom 29. Oktober
2008 folgende Verkehrsanordnung:
Parkverbot ganze Panoramastrasse Oberaar ab
Grimselpasshöhe bis Strassenende in der Oberaar,
Parzelle 949
Das Verbot wird auf der Grimselpasshöhe sowie am
Ende der Panoramastrasse in der Oberaar angebracht.
Auf weitere Massnahmen entlang der Oberaarstrasse
wird verzichtet.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63. Abs.
1 Bst. a und Art. 67 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege
innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt
Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800
Interlaken schriftlich Verwaltungsbeschwerde erhoben
werden. Die Verwaltungsbeschwerde ist in deutscher
Sprache abzufassen und muss einen Antrag,
eine Begründung und die Angabe von Tatsachen
und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Beschwerdeführers
enthalten.
Die Verfügung tritt mit dem Aufstellen der Signale
in Kraft.
Guttannen, 14. April 2021
Gemeinderat Guttannen
Hasliberg
Einwohnergemeinde Hasliberg
Öffentliche Planauflage
Die Einwohnergemeinde Hasliberg bringt, gestützt
auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9.
Juni 1985 in Verbindung mit Art. 122 Abs. 7 BauV
die Änderung der Überbauungsordnung «Käserstatt»
zur öffentlichen Auflage. Sie besteht aus:
– Überbauungsplan
– Überbauungsvorschriften
Zur Einsichtnahme liegt auf:
– Vorprüfungsbericht vom 16. Dezember 2020
– Gefahrengutachten vom 17.03.2021
– Erläuterungsbericht vom März 2021
Die erwähnten Unterlagen liegen vom Freitag, 23.
April 2021 bis und mit Montag, 24. Mai 2021 in der
Gemeindeverwaltung Hasliberg während den ordentlichen
Schalteröffnungszeiten öffentlich auf und
können unter www.hasliberg.ch/aktuelles eingesehen
werden.