Anzeiger 16-2021
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Anzeiger Oberhasli
Westseitiger Anbau von 2 Zimmer als Hochparterre
mit begehbarer Dachterasse an best. Wohnhaus
Schutzzone:
Gewässerschutzbereich A. Schmutzwasseranschluss
bestehend/unverändert.
Ausnahme:
– Unterschreiten der Raumhöhe, Art. 67 BauV
Einsprache- und Auflagefrist:
Von 23. April bis 25. Mai 2021
Einsprachestelle und Auflageort:
Bauverwaltung Gemeinde Meiringen,
Rudenz 14, 3860 Meiringen
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten
Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen
sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist
einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren
um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die
der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist
nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4
Bst. a Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und
31 Baugesetz (BauG):
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der
ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung
oder sonst wie in wesentlicher Abweichung
von örtlichen Bauvorschriften zulasten
eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen
Nachbar zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung
erheblich ist.
Meiringen, 14.04.2021
Bauverwaltung Meiringen
Schattenhalb
Gemischte Gemeinde Schattenhalb
Baupublikation
Bauherrschaft:
Michel Gruppe AG, Willigen, 3860 Schattenhalb
Projektverfasser:
Beat Schäfer, Architekt HTL, Grimselstrasse 1,
3862 Innertkirchen
Bauvorhaben:
Neubau Wirtschaftsgebäude bei der Privatklinik
Meiringen.
Projektänderung:
Nr. 16 Freitag, 23. April 2021
Erweiterung der gastgewerblichen Terrasse von
bisher 25 auf 116 Sitzplätze.
Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank;
Wirtschaftsgebäude 301 Sitzplätze innen
und neu 116 Sitzplätze auf der Terrasse (bisher 25),
Öffnungszeiten unverändert
Standort:
Reichenbach, Willigen, Parzelle Nr. 474, Wohnund
Gewerbezone, Koordinaten: 2’657’251 /
1’174’495
Schutzzonen:
Gewässerschutzzone A
Auflage- und Einsprachefrist:
25. Mai 2021
Auflagestelle:
Gemeinde Schattenhalb, Willigen, 3860 Schattenhalb
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen
und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet
beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli,
Schloss 1, 3800 Interlaken einzureichen. Bei
Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend
identischen Einsprachen ist anzugeben, wer
befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich
zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide
können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt
veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung
wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen
mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden
wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Gemischte Gemeinde Schattenhalb
Mitwirkungsverfahren Kantonsstrassen
Die kantonale Bau- und Verkehrsdirektion, vertreten
durch den zuständigen Oberingenieurkreis,
legt das nachstehende Bauvorhaben gemäss Artikel
29 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008
(SG) i.V.m. Artikel 58 des Baugesetzes vom 9. Juni
1985 (BauG) der Öffentlichkeit zur Mitwirkung vor.
Die Bevölkerung ist eingeladen, bis zum Ablauf
der Auflage ihre Anregungen und Einwendungen
der Auflagestelle schriftlich mitzuteilen.
Kantonsstrasse Nr.:
6, Wilerbrücke - Innertkirchen
Gemeinde:
Schattenhalb
Vorhaben:
21010507 / Neubau Radstreifen Chirchet