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Anzeiger 16-2021

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Anzeiger Oberhasli

Westseitiger Anbau von 2 Zimmer als Hochparterre

mit begehbarer Dachterasse an best. Wohnhaus

Schutzzone:

Gewässerschutzbereich A. Schmutzwasseranschluss

bestehend/unverändert.

Ausnahme:

– Unterschreiten der Raumhöhe, Art. 67 BauV

Einsprache- und Auflagefrist:

Von 23. April bis 25. Mai 2021

Einsprachestelle und Auflageort:

Bauverwaltung Gemeinde Meiringen,

Rudenz 14, 3860 Meiringen

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten

Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen

sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist

einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren

um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die

der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist

nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4

Bst. a Baugesetz).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und

31 Baugesetz (BauG):

Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der

ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung

oder sonst wie in wesentlicher Abweichung

von örtlichen Bauvorschriften zulasten

eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen

Nachbar zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung

erheblich ist.

Meiringen, 14.04.2021

Bauverwaltung Meiringen

Schattenhalb

Gemischte Gemeinde Schattenhalb

Baupublikation

Bauherrschaft:

Michel Gruppe AG, Willigen, 3860 Schattenhalb

Projektverfasser:

Beat Schäfer, Architekt HTL, Grimselstrasse 1,

3862 Innertkirchen

Bauvorhaben:

Neubau Wirtschaftsgebäude bei der Privatklinik

Meiringen.

Projektänderung:

Nr. 16 Freitag, 23. April 2021

Erweiterung der gastgewerblichen Terrasse von

bisher 25 auf 116 Sitzplätze.

Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank;

Wirtschaftsgebäude 301 Sitzplätze innen

und neu 116 Sitzplätze auf der Terrasse (bisher 25),

Öffnungszeiten unverändert

Standort:

Reichenbach, Willigen, Parzelle Nr. 474, Wohnund

Gewerbezone, Koordinaten: 2’657’251 /

1’174’495

Schutzzonen:

Gewässerschutzzone A

Auflage- und Einsprachefrist:

25. Mai 2021

Auflagestelle:

Gemeinde Schattenhalb, Willigen, 3860 Schattenhalb

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen

und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet

beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli,

Schloss 1, 3800 Interlaken einzureichen. Bei

Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend

identischen Einsprachen ist anzugeben, wer

befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich

zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide

können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt

veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung

wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen

mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden

wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Gemischte Gemeinde Schattenhalb

Mitwirkungsverfahren Kantonsstrassen

Die kantonale Bau- und Verkehrsdirektion, vertreten

durch den zuständigen Oberingenieurkreis,

legt das nachstehende Bauvorhaben gemäss Artikel

29 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008

(SG) i.V.m. Artikel 58 des Baugesetzes vom 9. Juni

1985 (BauG) der Öffentlichkeit zur Mitwirkung vor.

Die Bevölkerung ist eingeladen, bis zum Ablauf

der Auflage ihre Anregungen und Einwendungen

der Auflagestelle schriftlich mitzuteilen.

Kantonsstrasse Nr.:

6, Wilerbrücke - Innertkirchen

Gemeinde:

Schattenhalb

Vorhaben:

21010507 / Neubau Radstreifen Chirchet

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