Anzeiger 16-2021
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Anzeiger Oberhasli Nr. 16 Freitag, 23. April 2021
Bauvorhaben:
Erweiterung der Deponie für überschüssigem
Aushubmaterial aus dem Geschiebesammler Teifbächli
(Erweiterung von 5'000 m 3 auf ca. 6650 m 3 ).
Waldrodung für die Deponieerweiterung: Temporäre
Rodungsfläche: 120 m 2 ; Definitive Rodungsfläche:
360 m 2 ; Ersatzaufforstung: 620 m 2 an Ort
und Stelle.
Hinweis:
Das Bauvorhaben ist bereits ausgeführt.
Standort:
Teifbächli, Koordinaten: 2’659’655 / 1’176'340,
Landwirtschaftszone
Schutzzone:
Gewässerschutzzone A
Ausnahmen:
– Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24
RPG), Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG), nichtforstliche
Kleinbaute im Wald (Art. 14 WaV) und
Waldrodung (Art. 5 WaG)
Auflage- und Einsprachefrist:
25. Mai 2021
Auflagestelle:
Gemeinde Hasliberg, Urseni 331 C,
6085 Hasliberg Goldern
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen
und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren
sind schriftlich und begründet
beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli,
Schloss 1, 3800 Interlaken einzureichen. Lastenausgleichsansprüche,
die nicht innerhalb der
Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden,
verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen
oder vervielfältigten und weitgehend
identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt
ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten
(Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide
können im Amtsanzeiger oder im
Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung
wegen der grossen Zahl der eingelangten
Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand
verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Hinweis:
Bei der Profilierung werden Erleichterungen im
Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Einwohnergemeinde Hasliberg
Öffentliche Bekanntmachung: Rechtskräftiger
Strassenplan Kantonsstrasse
Die Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern
hat den folgenden Strassenplan gemäss Artikel 32
des Strassengesetzes erlassen. Der Strassenplan
ist mittlerweile rechtskräftig. Die genehmigten Unterlagen
können während der Auflagefrist von der
Bevölkerung zur Information eingesehen werden.
Einsprachen und Beschwerden sind nicht mehr
möglich.
Kantonsstrasse Nr.:
1111, Brünig - Hohfluh - Reuti
Gemeinde:
Hasliberg
Vorhaben:
21020169 / Ersatz Stützmauer Schlupf
Strassenplan:
Ersatz Stützmauer Schlupf
Erlass am:
18. Februar 2021
Auflagestelle:
Einwohnergemende Hasliberg
Auflagedauer:
22.4.2021 – 24.5.2021
Bern, 13.04.2021
Bäuertgemeinde Hasliberg
Tiefbauamt
Ordentliche Versammlung von Mittwoch, 05. Mai
2021 um 20.00 Uhr im Congress-Saal Hasliberg
Goldern
Traktanden
1. Rechnung 2020: Genehmigung
2. Sanierung Forststrasse Balisalp-Schlööcht:
Orientierung, Krediterteilung
3. Käsespycher Schlafbühlen:
Orientierung, Beschlussfassung
4. Verschiedenes
Die Versammlung wird unter Einhaltung der Corona-Schutzmassnahmen
durchgeführt.
Es gilt Maskenpflicht.
Hasliberg, 13. April 2021
Bäuertkommission Hasliberg
Innertkirchen
Einwohnergemeinde Innertkirchen
Verkehrserschwerung