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1. Halbjahr 2009 - Evangelisches Erwachsenenbildungswerk ...

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Vorwort<br />

Bildungsscheck NRW<br />

Die Landesregierung NRW bietet mit dem Bildungsscheck<br />

konkrete finanzielle Unterstützung für Arbeitnehmer/innen aus<br />

dem Bereich kleiner und mittlerer Unternehmen. (Dazu gehören<br />

auch Organisationen und Einrichtungen in Kirche und Diakonie<br />

sowie andere gemeinnützige Organisationen.)<br />

Das Land übernimmt die Hälfte der Weiterbildungskosten bis<br />

max. EUR 500,--. Den Rest zahlen die Teilnehmenden oder der<br />

Betrieb. Wer im vergangenen Jahr und/oder im laufenden Jahr<br />

keine berufliche Weiterbildung begonnen hat, kann einen<br />

Bildungsscheck erhalten.<br />

Menschen mit unsicheren Arbeitsmarktchancen (z.B. keinem<br />

Berufsabschluss, seit mehr als 4 Jahren nicht mehr im erlernten<br />

Beruf tätig, befristete Beschäftigte, Zeitarbeitskräfte, Berufsrückkehrende<br />

und Beschäftigte, die älter als 50 sind) können jährlich<br />

den Bildungsscheck in Anspruch nehmen.<br />

Wer kann den Bildungsscheck bekommen?<br />

• Betriebe, Organisationen und Einrichtungen<br />

bis zu 250 Beschäftigte<br />

• Einzelne Arbeitnehmer/innen aus Betrieben mit<br />

max. 250 Beschäftigten (ausgenommen sind Beschäftigte<br />

des Öffentlichen Dienstes)<br />

Wie funktioniert die Vergabe des Bildungsschecks?<br />

• Vor Erhalt des Bildungsschecks ist eine kostenlose Beratung<br />

über eine anerkannte Bildungsberatungsstelle (aus Wirtschaftsorganisationen,<br />

Kammern, kommunalen Wirtschaftsförderern<br />

oder Volkshochschulen) vorgesehen.<br />

Eine Liste befindet sich unter: www.bildungsscheck.nrw.de<br />

Vorwort<br />

Bei der Beratung wird das Bildungsziel festgelegt und eine<br />

Auswahl von in Frage kommenden Anbietern auf dem Scheck<br />

vermerkt.<br />

Was wird gefördert?<br />

Gefördert werden Angebote, die Kenntnisse, Fähigkeiten,<br />

Fertigkeiten und Verhaltensweisen für die berufliche Tätigkeit<br />

vermitteln. Dies können z.B. folgende Themen sein, die auch<br />

zum Repertoire der Ev. Erwachsenenbildung gehören und in<br />

diesem Programm zu finden sind.<br />

Nicht gefördert werden können arbeitsplatzbezogene<br />

Anpassungsqualifizierungen oder Angebote, die der<br />

Erholung dienen.<br />

Wir möchten darauf hinweisen, dass eine Vielzahl der Angebote<br />

des Ev. <strong>Erwachsenenbildungswerk</strong>es (und seiner Mitglieder) mit<br />

Hilfe des Bildungsschecks genutzt werden können.<br />

Weitere Informationen finden Sie unter:<br />

www.mais.nrw.de oder www.weiterbildung.in.nrw.de<br />

Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung:<br />

Doris Sandbrink (Dipl.-Päd., QM-Fachauditorin/<br />

Bildungsmanagement - CERTQUA)<br />

Tel. 0211/3610-225<br />

sandbrink@eeb-nordrhein.de<br />

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