1. Halbjahr 2009 - Evangelisches Erwachsenenbildungswerk ...
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Vorwort<br />
Bildungsscheck NRW<br />
Die Landesregierung NRW bietet mit dem Bildungsscheck<br />
konkrete finanzielle Unterstützung für Arbeitnehmer/innen aus<br />
dem Bereich kleiner und mittlerer Unternehmen. (Dazu gehören<br />
auch Organisationen und Einrichtungen in Kirche und Diakonie<br />
sowie andere gemeinnützige Organisationen.)<br />
Das Land übernimmt die Hälfte der Weiterbildungskosten bis<br />
max. EUR 500,--. Den Rest zahlen die Teilnehmenden oder der<br />
Betrieb. Wer im vergangenen Jahr und/oder im laufenden Jahr<br />
keine berufliche Weiterbildung begonnen hat, kann einen<br />
Bildungsscheck erhalten.<br />
Menschen mit unsicheren Arbeitsmarktchancen (z.B. keinem<br />
Berufsabschluss, seit mehr als 4 Jahren nicht mehr im erlernten<br />
Beruf tätig, befristete Beschäftigte, Zeitarbeitskräfte, Berufsrückkehrende<br />
und Beschäftigte, die älter als 50 sind) können jährlich<br />
den Bildungsscheck in Anspruch nehmen.<br />
Wer kann den Bildungsscheck bekommen?<br />
• Betriebe, Organisationen und Einrichtungen<br />
bis zu 250 Beschäftigte<br />
• Einzelne Arbeitnehmer/innen aus Betrieben mit<br />
max. 250 Beschäftigten (ausgenommen sind Beschäftigte<br />
des Öffentlichen Dienstes)<br />
Wie funktioniert die Vergabe des Bildungsschecks?<br />
• Vor Erhalt des Bildungsschecks ist eine kostenlose Beratung<br />
über eine anerkannte Bildungsberatungsstelle (aus Wirtschaftsorganisationen,<br />
Kammern, kommunalen Wirtschaftsförderern<br />
oder Volkshochschulen) vorgesehen.<br />
Eine Liste befindet sich unter: www.bildungsscheck.nrw.de<br />
Vorwort<br />
Bei der Beratung wird das Bildungsziel festgelegt und eine<br />
Auswahl von in Frage kommenden Anbietern auf dem Scheck<br />
vermerkt.<br />
Was wird gefördert?<br />
Gefördert werden Angebote, die Kenntnisse, Fähigkeiten,<br />
Fertigkeiten und Verhaltensweisen für die berufliche Tätigkeit<br />
vermitteln. Dies können z.B. folgende Themen sein, die auch<br />
zum Repertoire der Ev. Erwachsenenbildung gehören und in<br />
diesem Programm zu finden sind.<br />
Nicht gefördert werden können arbeitsplatzbezogene<br />
Anpassungsqualifizierungen oder Angebote, die der<br />
Erholung dienen.<br />
Wir möchten darauf hinweisen, dass eine Vielzahl der Angebote<br />
des Ev. <strong>Erwachsenenbildungswerk</strong>es (und seiner Mitglieder) mit<br />
Hilfe des Bildungsschecks genutzt werden können.<br />
Weitere Informationen finden Sie unter:<br />
www.mais.nrw.de oder www.weiterbildung.in.nrw.de<br />
Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung:<br />
Doris Sandbrink (Dipl.-Päd., QM-Fachauditorin/<br />
Bildungsmanagement - CERTQUA)<br />
Tel. 0211/3610-225<br />
sandbrink@eeb-nordrhein.de<br />
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