21-05-03 Antwort der Bundeskanzlei
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mit den jüngsten Demonstrationsverboten in unserem Land. Anscheinend wird hier nicht mit
gleichen Ellen gemessen. Auch in der Schweiz besteht das Menschenrecht auf Versammlungsfreiheit.
Und wir sind überzeugt, dass wenn der Bundesrat zusammen mit den kantonalen
Regierungen seinen Kurs beibehält, dieses Demonstrationsrecht schon bald deutlich stärker
eingefordert werden wird, als vielen lieb ist.
IV. Task Force: Abhängigkeiten, einseitige Rekrutierung, Kommunikation
In einem kürzlich erschienenen K-tipp wurde die schon von Beginn weg bekannte Nähe einer
Vielzahl der Mitglieder der sogenannten wissenschaftlichen Task Force zur Pharmaindustrie
eindrücklich belegt. So man der öffentlichen Berichterstattung Glauben schenken kann, ist diese
Task Force das wesentliche Beratungsgremium der Politik in Corona-Fragen. Sie wurde nicht
offiziell durch die Politik installiert, vielmehr scheint sie sich selbst angedient zu haben. Kritische
Stimmen zur Massnahmenplanung und Impfstrategie waren in diesem erlauchten Kreis zu
keinem Zeitpunkt erwünscht, und stellte sich ein zuvor selektiertes Mitglied wider Erwarten als
unbequem heraus, wurde es ohne Zögern vor die Tür gesetzt. Der Bundesrat wird aus dieser Sicht
nicht ausgewogen informiert, obwohl es eine Vielzahl unabhängiger und differenziert denkender
Virologen, Epidemiologen, Mediziner und sonstiger Spezialisten gibt. Die Task Force in ihrer
jetzigen Zusammensetzung ist ein von der Pharma massgeblich beeinflusstes Gremium, von dem
keineswegs erwartet werden kann, dass es Alternativen zur Öffnungspolitik oder Durchimpfungsstrategie
prüfen wollte. Aus demokratischer Optik ist es zudem mehr als stossend, dass diese
Gruppierung insgesamt, aber auch ihre einzelnen Mitglieder permanent in eigener Sache
öffentlichkeitswirksam im Namen des Bundesrates oder sonstiger Behörden kommunizieren.
Da hilft kein Totschlagargument, auch nicht dasjenige, das meint, die Öffentlichkeit müsse doch
aus berufenem Mund ins Bild gesetzt werden. Wenn die Vermittler unausgewogen und abhängig
sind, dann dürfen deren Informationen schlicht und einfach nicht als öffentliche „Wahrheit“
kolportiert werden. So, und nicht anders ist mit diesem Thema umzugehen. Noch etwas war in der
Vergangenheit sehr irritierend: dieses „Beleidigte-Leberwurst-Verhalten“ einzelner Exponenten
dieser Task Force, wenn ihnen persönlich die politischen Entscheide nicht in den Kram passten
oder sie sich in ihrem Wissenschaftler-Ego betupft fühlten. Dieses dämlich narzisstische Gehabe
schadet unserer Nation und der Bevölkerung. Dieses Land braucht definitiv keine Bewirtschaftung
von Eitelkeiten.
V. Teststrategie: Einsatz unzulänglicher Instrumente wie PCR-Test
Ausschlaggebend für die Festlegung der sogenannten „Fälle“ durch die Behörden sind der
positive PCR-Test und mittlerweile auch die Schnelltests, letztere quasi als Vorstufe der
Infektionsermittlung. Ein positiver Schnelltest führt zur Überprüfung des Ergebnisses durch einen
PCR-Test. Wir wollen an dieser Stelle gar nicht lange diskutieren und halten klar und deutlich fest,
dass diese Tests als Grundlage der Bestimmung einer Infektion bzw. der Infektiosität schlicht und
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