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21-05-03 Antwort der Bundeskanzlei

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mit den jüngsten Demonstrationsverboten in unserem Land. Anscheinend wird hier nicht mit

gleichen Ellen gemessen. Auch in der Schweiz besteht das Menschenrecht auf Versammlungsfreiheit.

Und wir sind überzeugt, dass wenn der Bundesrat zusammen mit den kantonalen

Regierungen seinen Kurs beibehält, dieses Demonstrationsrecht schon bald deutlich stärker

eingefordert werden wird, als vielen lieb ist.

IV. Task Force: Abhängigkeiten, einseitige Rekrutierung, Kommunikation

In einem kürzlich erschienenen K-tipp wurde die schon von Beginn weg bekannte Nähe einer

Vielzahl der Mitglieder der sogenannten wissenschaftlichen Task Force zur Pharmaindustrie

eindrücklich belegt. So man der öffentlichen Berichterstattung Glauben schenken kann, ist diese

Task Force das wesentliche Beratungsgremium der Politik in Corona-Fragen. Sie wurde nicht

offiziell durch die Politik installiert, vielmehr scheint sie sich selbst angedient zu haben. Kritische

Stimmen zur Massnahmenplanung und Impfstrategie waren in diesem erlauchten Kreis zu

keinem Zeitpunkt erwünscht, und stellte sich ein zuvor selektiertes Mitglied wider Erwarten als

unbequem heraus, wurde es ohne Zögern vor die Tür gesetzt. Der Bundesrat wird aus dieser Sicht

nicht ausgewogen informiert, obwohl es eine Vielzahl unabhängiger und differenziert denkender

Virologen, Epidemiologen, Mediziner und sonstiger Spezialisten gibt. Die Task Force in ihrer

jetzigen Zusammensetzung ist ein von der Pharma massgeblich beeinflusstes Gremium, von dem

keineswegs erwartet werden kann, dass es Alternativen zur Öffnungspolitik oder Durchimpfungsstrategie

prüfen wollte. Aus demokratischer Optik ist es zudem mehr als stossend, dass diese

Gruppierung insgesamt, aber auch ihre einzelnen Mitglieder permanent in eigener Sache

öffentlichkeitswirksam im Namen des Bundesrates oder sonstiger Behörden kommunizieren.

Da hilft kein Totschlagargument, auch nicht dasjenige, das meint, die Öffentlichkeit müsse doch

aus berufenem Mund ins Bild gesetzt werden. Wenn die Vermittler unausgewogen und abhängig

sind, dann dürfen deren Informationen schlicht und einfach nicht als öffentliche „Wahrheit“

kolportiert werden. So, und nicht anders ist mit diesem Thema umzugehen. Noch etwas war in der

Vergangenheit sehr irritierend: dieses „Beleidigte-Leberwurst-Verhalten“ einzelner Exponenten

dieser Task Force, wenn ihnen persönlich die politischen Entscheide nicht in den Kram passten

oder sie sich in ihrem Wissenschaftler-Ego betupft fühlten. Dieses dämlich narzisstische Gehabe

schadet unserer Nation und der Bevölkerung. Dieses Land braucht definitiv keine Bewirtschaftung

von Eitelkeiten.

V. Teststrategie: Einsatz unzulänglicher Instrumente wie PCR-Test

Ausschlaggebend für die Festlegung der sogenannten „Fälle“ durch die Behörden sind der

positive PCR-Test und mittlerweile auch die Schnelltests, letztere quasi als Vorstufe der

Infektionsermittlung. Ein positiver Schnelltest führt zur Überprüfung des Ergebnisses durch einen

PCR-Test. Wir wollen an dieser Stelle gar nicht lange diskutieren und halten klar und deutlich fest,

dass diese Tests als Grundlage der Bestimmung einer Infektion bzw. der Infektiosität schlicht und

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