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21-05-03 Antwort der Bundeskanzlei

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Sehr geehrter Herr Bundespräsident 26. April 2021

Sehr geehrte Damen und Herren Bundesräte

I. Einleitung

Wir, eine grössere Gruppe von besorgten Bürgerinnen und Bürgern, welche die aktuelle Art der

Pandemiebekämpfung durch Bundesrat, Parlament, Politik und Behörden als nicht zielführend und

den Umgang mit Kritikern dieser Strategie als inakzeptabel erachten, nehmen an dieser Stelle

eindringlich Bezug zu einem Schreiben Ihres „Team Anfragen aus der Öffentlichkeit“ an Frau Elisabeth

Vetsch vom 6. April 2021/BK-A-E66223401/2.

II. Verhalten gegenüber Andersdenkenden

Frau Vetsch hatte in den vergangenen Monaten in mehreren direkt an den Bundesrat gerichteten

Schreiben u.a. auf die verheerenden Kollateralschäden durch die Lockdown- und Massnahmenpolitik

des Bundesrats verwiesen. Sie hat das teilweise seit über einem Jahr andauernde Berufsverbot

ganzer Branchen, die Verletzung verfassungsrechtlich garantierter Menschenrechte, die

Zwangsmassnahmen gegenüber der älteren Bevölkerung in den Altersheimen sowie gegenüber

Kindern bis ins Vorschulalter durch Verhängung der Maskenpflicht angeprangert. Frau Vetsch hat

darauf verwiesen, dass die Durchsetzung dieser Massnahmen einer wissenschaftlich belegten Basis

in den meisten Fällen entbehrt. Sie hat auf die verheerende Kommunikation der Behörden mit

Falschmeldungen, widersprüchlichen Bewertungen zum Beispiel betreffend Wirkung des Tragens von

Masken und auf vieles mehr aufmerksam gemacht. Und Frau Vetsch hat, wie viele andere besorgte

Bürgerinnen und Bürger, auch dann an ihrer Kritik festgehalten, wenn die von der öffentlichen Hand

stark subventionierten und alles andere als neutral berichtenden Leitmedien den politischen

Blindflug unserer Landesmütter und -väter schönzureden versuchten.

Frau Vetsch, die einer stetig wachsende Gruppe von mehr als besorgten Menschen aus der Seele

spricht, hat nun also aus dem erlauchten Kreis Ihrer Stelle „Team Anfragen aus der Öffentlichkeit“ eine

Antwort erhalten. Dabei ist davon auszugehen, dass die Zensur derart früh eingesetzt hat, dass wohl

weder der zuständige Gesundheitsminister noch der Bundesrat in corpore je einen der vielen Briefe

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in den Händen gehalten hat. Wir gestehen an dieser Stelle ein, dass mit wohl zusehends wachsender

Frustration die üblichen Höflichkeitsfloskeln weggeblieben sind, über die Relevanz des Inhalts der

diversen Schreiben jedoch nicht hinweg gegangen werden kann. Wir stellen fest, dass eine

inhaltliche Auseinandersetzung weder bei Ihrer genannten Fachstelle noch sonst wo stattgefunden

hat. Und die Antwort strotzt vor Arroganz, nach monatelangem Schweigen ein impertinentes

Standardschreiben, das den formalen Sachverhalt erst noch falsch wiedergibt. Die Briefe waren an

Sie, Damen und Herren Bundesräte, nicht an Ihr blasiert argumentierendes „Team Anfragen aus

der Öffentlichkeit“ gerichtet. Da fragt man sich, wo diese PR-Spezialisten ihr Fach gelernt haben

und wo deren Empathie (geblieben) ist. Unfassbar die Abschlussbemerkungen: „Bitte nehmen Sie

daher zur Kenntnis, dass Ihre Briefe nicht mehr weitergeleitet werden. Wir bitten Sie auch, uns

künftig keine weiteren Schreiben und Unterlagen zukommen zu lassen. Weitere Anfragen werden

wir in Zukunft unbeantwortet ablegen.“ Bei Schulkindern würde man sagen, was für Rotznasen, bei

erwachsenen Kommunikationsprofis bleibt einem schlicht der Atem stehen.

Wir erlauben uns zu diesem Fauxpas Ihrer Verwaltung folgende Bemerkung: Das Budget der

Bundeskanzlei, welche die Arbeit des „Teams“ direkt verantwortet, beläuft sich auf über 80

Millionen Franken jährlich, berappt aus unseren Steuergeldern. Dafür sind uns Bundesrat, Politik

und Behörden etwas schuldig, im Minimum eine anständige Antwort auf unsere berechtigten

Sorgen. Wissen Sie, das erwähnte Schreiben ist eine himmeltraurige Ohrfeige an eine immer

grösser werdende Gruppe von Eidgenossen, die sich für die fragwürdige Politik ihrer Regierungsvertreter

und deren undurchsichtige Massnahmenplanung in Grund und Boden schämen, die sich

fragen, wo die zurückhaltende, aber überlegte Denkweise geblieben ist, die uns Schweizer über

die Jahrhunderte auszeichnete, für die wir zwar nicht überall geliebt, aber geachtet wurden.

Gerne kommen wir an dieser Stelle nun auf einige ausgewählte Aspekte im Zusammenhang mit

der Massnahmenpolitik des Bundes und der Kantone zu sprechen.

III. Versammlungs- und Demonstrationsrecht

Im Februar 2021 äusserte sich Bundesrat Cassis in einem Interview zu den schwerwiegenden

Menschenrechtsverletzungen in Belarus: „Wir sind über das Vorgehen der Regierung gegen die

Demonstrierenden sehr besorgt und verurteilen es. Das haben wir Belarus auf diplomatischem

Weg mehrfach mitgeteilt, ich selber auch persönlich meinem belarussischen Amtskollegen.“ Das

Recht auf Versammlung und das Recht auf Vereinigung seien Teil der international anerkannten

Menschenrechte, zu deren Einhaltung sich auch Belarus verpflichtet habe. Die Schweiz ruft Belarus

auf, seine internationalen Menschenrechtsverpflichtungen zu respektieren. Auch wenn bei uns

Übergriffe auf Demonstrierende durch die Staatsgewalt noch nicht im Vordergrund stehen,

konterkarieren die Forderungen von Bundesrat Cassis gegenüber Belarus doch sehr drastisch

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mit den jüngsten Demonstrationsverboten in unserem Land. Anscheinend wird hier nicht mit

gleichen Ellen gemessen. Auch in der Schweiz besteht das Menschenrecht auf Versammlungsfreiheit.

Und wir sind überzeugt, dass wenn der Bundesrat zusammen mit den kantonalen

Regierungen seinen Kurs beibehält, dieses Demonstrationsrecht schon bald deutlich stärker

eingefordert werden wird, als vielen lieb ist.

IV. Task Force: Abhängigkeiten, einseitige Rekrutierung, Kommunikation

In einem kürzlich erschienenen K-tipp wurde die schon von Beginn weg bekannte Nähe einer

Vielzahl der Mitglieder der sogenannten wissenschaftlichen Task Force zur Pharmaindustrie

eindrücklich belegt. So man der öffentlichen Berichterstattung Glauben schenken kann, ist diese

Task Force das wesentliche Beratungsgremium der Politik in Corona-Fragen. Sie wurde nicht

offiziell durch die Politik installiert, vielmehr scheint sie sich selbst angedient zu haben. Kritische

Stimmen zur Massnahmenplanung und Impfstrategie waren in diesem erlauchten Kreis zu

keinem Zeitpunkt erwünscht, und stellte sich ein zuvor selektiertes Mitglied wider Erwarten als

unbequem heraus, wurde es ohne Zögern vor die Tür gesetzt. Der Bundesrat wird aus dieser Sicht

nicht ausgewogen informiert, obwohl es eine Vielzahl unabhängiger und differenziert denkender

Virologen, Epidemiologen, Mediziner und sonstiger Spezialisten gibt. Die Task Force in ihrer

jetzigen Zusammensetzung ist ein von der Pharma massgeblich beeinflusstes Gremium, von dem

keineswegs erwartet werden kann, dass es Alternativen zur Öffnungspolitik oder Durchimpfungsstrategie

prüfen wollte. Aus demokratischer Optik ist es zudem mehr als stossend, dass diese

Gruppierung insgesamt, aber auch ihre einzelnen Mitglieder permanent in eigener Sache

öffentlichkeitswirksam im Namen des Bundesrates oder sonstiger Behörden kommunizieren.

Da hilft kein Totschlagargument, auch nicht dasjenige, das meint, die Öffentlichkeit müsse doch

aus berufenem Mund ins Bild gesetzt werden. Wenn die Vermittler unausgewogen und abhängig

sind, dann dürfen deren Informationen schlicht und einfach nicht als öffentliche „Wahrheit“

kolportiert werden. So, und nicht anders ist mit diesem Thema umzugehen. Noch etwas war in der

Vergangenheit sehr irritierend: dieses „Beleidigte-Leberwurst-Verhalten“ einzelner Exponenten

dieser Task Force, wenn ihnen persönlich die politischen Entscheide nicht in den Kram passten

oder sie sich in ihrem Wissenschaftler-Ego betupft fühlten. Dieses dämlich narzisstische Gehabe

schadet unserer Nation und der Bevölkerung. Dieses Land braucht definitiv keine Bewirtschaftung

von Eitelkeiten.

V. Teststrategie: Einsatz unzulänglicher Instrumente wie PCR-Test

Ausschlaggebend für die Festlegung der sogenannten „Fälle“ durch die Behörden sind der

positive PCR-Test und mittlerweile auch die Schnelltests, letztere quasi als Vorstufe der

Infektionsermittlung. Ein positiver Schnelltest führt zur Überprüfung des Ergebnisses durch einen

PCR-Test. Wir wollen an dieser Stelle gar nicht lange diskutieren und halten klar und deutlich fest,

dass diese Tests als Grundlage der Bestimmung einer Infektion bzw. der Infektiosität schlicht und

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einfach ungeeignet sind und zudem einen hohen Anteil falsch positiver Ergebnisse produzieren.

Es ist unbegreiflich, wie man die Bevölkerung mit dieser unsäglichen Testerei immer mehr in

Angst und Schrecken versetzt. Eine fürsorgliche Regierung würde mit ihren Behörden in einem

wirklich massiven Pandemiefall alles unternehmen, um das Volk zu beruhigen. Sie tun zusammen

mit den Medien und den Task-Force-Beratern in deren Funktion als verlängertes Sprachrohr der

Pharmaindustrie das pure Gegenteil.

Wir begrüssen es deshalb sehr, dass die Grundlagen dieser Testerei nun Gegenstand weiterer

gerichtlicher Abklärungen in den Vereinigten Staaten und in Europa sind. Das Festhalten am PCR-

Test ist unverantwortlich, nachdem ihn bereits mehrere europäische Gerichte für unzulänglich

erklärt haben (Berufungsgericht Lissabon, Urteil vom 11.11.2020 / Amtsgericht Weimar,

Aktenzeichen 9 F 148/21, Urteil vom 11.01.2021 / Verwaltungsgericht Wien, Aktenzeichen

103/048/3227/2021-2, Erkenntnis vom 24.03.2021). Nebst zahlreichen Wissenschaftlern,

darunter der Erfinder Kary Mullis selber, hält auch die WHO fest, der PCR-Test sei kein geeignetes

Mittel, um eine Krankheit oder einen Infektionsverdacht festzustellen. Aufgrund dieser Urteile und

Aussagen ist davon auszugehen, dass der PCR-Test nach Abschluss der laufenden Verfahren aus

dem Verkehr gezogen werden muss und damit eines der wichtigsten Instrumente zur Begründung

der Lockdowns und der Massnahmenpolitik entfällt. Wir unterstützen sämtliche (Sammel-)Klagen

auf Schadenersatz, seien diese wirtschaftlich, medizinisch oder sonst wie begründet.

VI. Voreilige Impfstoffzulassungen und verfassungswidrige Impfprivilegien

Wir nehmen mit grosser Sorge davon Kenntnis, dass die schweizerische Zulassungsbehörde

Swissmedic als weltweit eine der einzigen zuständigen Behörden die mRNA-basierten Impfstoffe

von PfizerBiontech, Moderna und zuletzt Johnson&Johnson bereits vor einiger Zeit definitiv

zugelassen hat, ohne dass die üblicherweise bei der Entwicklung von Impfstoffen verbindlichen

temporären und materiellen Abläufe eingehalten bzw. abgeschlossen worden wären. In den

Vereinigten Staaten wurden diese Impfstoffe unter dem Prädikat Notfallzulassung (Emergency Use

Authorisation/EUA) und in den meisten europäischen Staaten sogenannt bedingt und damit

temporär freigegeben. Letzteres ist problematisch genug, befinden sich die Impflinge damit de

facto und de jure doch in einem klassischen Feldversuch, also in einer Ausgangslage, da schwerwiegende

Impfnebenwirkungen aufgrund fehlender Langzeitdaten noch gar nicht absehbar sein

können. Laut einschlägigen offiziellen europäischen Datenbanken nehmen die Impfnebenwirkungen

und vermuteten Todesfälle infolge der Impfung seit Beginn der Impfkampagnen

deutlich zu. Dies scheinen die verantwortlichen Regierungen und Behörden, dazu zählen auch die

schweizerischen Organe und Sie, stillschweigend zu akzeptieren. Niemand von offizieller Seite ist

bislang bereit, entsprechende Verantwortung zu übernehmen. Wir gehen davon aus, dass dies

nicht mehr lange aufrechterhalten werden kann. In diesen Kontext der Ignoranz passt auch die

Idee, Geimpfte gegenüber Nichtgeimpften zu privilegieren. In der Verfassung garantierte

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Grundrechte werden da ganz einfach einer neuen Nomenklatur zugewiesen und unter dem Titel

Privilegien subsumiert. Der Bundesrat und auch Teile des Parlaments können es drehen und

wenden wie sie wollen. Sowohl eine direkte oder indirekte Impfpflicht als auch die Vergabe von

Privilegien an Geimpfte und/oder Genesene ist verfassungs-widrig. Die Implementierung eines

Impfpasses als Voraussetzung zur Erlangung von Privilegien ist angesichts der Tatsache, dass die

Impfstoffe nicht ausreichend erprobt sind, deren Wirkung je nach Alter und Patientengruppe

unklar ist, deren Wirkungsdauer unbekannt ist, deren Effekt betreffend steriler Immunität

unbeantwortet bleibt und deren Hersteller die Haftung für Impfschäden ausbedungen und auf die

verantwortlichen Vertragsstaaten abgewälzt haben, menschenverachtend.

VII. Minime absolute Risikoreduktion durch Impfung

Die Hersteller (Pfizer Biontech, Moderna und Astra Zeneca) berichten über die ausgesprochen

hohe Wirksamkeit ihrer Impfstoffe. Mit einem statistischen Kniff täuschen die Pharmafirmen dabei

einen massiv grösseren Nutzen ihrer Präparate vor. Wären der Bundesrat, die Behörden,

insbesondere das BAG, die Task Force und die Medien gegenüber der Bevölkerung ehrlich

gewesen und hätten aufgezeigt, dass es sich bei den gemeldeten Wirkungsgraden um die

sogenannte relative und nicht um die absolute Risikoreduktion handelt, und hätte man den sehr

bedeutenden Unterschied verständlich erläutert, so wären Sie mit Ihrer Impfkampagne von

vornherein gescheitert. Und das vollkommen zu Recht, wie wir nachfolgend erklären:

„Wenn in Studien neue Medikamente oder Impfstoffe getestet werden, werden Zahlen angegben,

die die Reduktion des Risikos an einer bestimmten Krankheit zu erkranken, oder daran zu sterben,

darstellen sollen. Dabei ist wichtig zu wissen, dass die angegebenen Zahlen praktisch immer die

relative Risikoreduktion darstellen, nicht die absolute. Der Unterschied ist enorm wichtig. Die

relative Risikoreduktion bezeichnet, um wieviel Prozent das Risiko durch eine Intervention

verringert wird, bezogen auf alle Probanden, die in der Experimentalgruppe und in der

Kontrollgruppe erkrankt sind. Die absolute Risikoreduktion bezeichnet hingegen, um wieviel

Prozent das Risiko durch eine Intervention verringert wird, bezogen auf alle Untersuchten in

beiden Gruppen.“

„Analysieren wir die Daten der Studie für die Comirnaty-Impfung von Pfizer-Biontech. In der Studie

wird eine Wirksamkeit (efficacy) von 95% angegeben. 21’720 Probanden erhielten die Impfung

und 21’728 ein Placebo. In der Placebogruppe hatten 162 Probanden Grippe- oder

Atemsymptome und einen positiven SARS-CoV-2-Test, in der Gruppe der Geimpften waren es

8 Probanden. Das ergibt eine relative Risikoreduktion von 95%, doch die absolute Risikoreduktion

beträgt lediglich 0,7%.“

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„Wenn also ein Grossteil der Bevölkerung dem Risiko von Nebenwirkungen ausgesetzt wird, ist es

enorm wichtig zu wissen, dass jeder Einzelne, der sich mit Pfizer Biontech impfen lässt, de facto

eine um 0,7% geringere Chance hat, Grippe- oder Atemsymptome zu entwickeln und ein positives

SARS-CoV-2-Testresultat zu erhalten, notabene nicht schwer zu erkranken oder gar zu sterben.“

Es folgt eine Tabelle mit den relativen Risikoreduktionen und den absoluten Risikoreduktionen der

drei eingangs erwähnten Impfstoffe, basierend auf den offiziellen Zahlen der Phase-III-Studien.

„Unter allen, die sich mit Pfizer Biontech, Moderna oder AstraZeneca impfen lassen, hat somit jeder

Einzelne eine zwischen 0.7 und 1.2% geringere Chance, Grippe- oder Atemsymptome zu

entwickeln in Verbindung mit einem positiven SARS-CoV-2-Test - was als «Covid-19» bezeichnet

wird.“

„In der Pfizer-Studie starb keiner der Probanden offiziell an «Covid-19», in denen von Moderna und

AstraZeneca jeweils einer. Hinzuzufügen ist, dass in den Studien nur Menschen mit einem

erhöhten Risiko einer «SARS-CoV-2-Infektion» teilgenommen haben. In der Gesamtbevölkerung

wäre die absolute Risikoreduktion somit noch geringer, weil eben die Prävalenz geringer wäre.“

Es ist aus unserer Sicht unbestritten, dass viele Personen, die sich aufgrund der proaktiv

gemeldeten hohen relativen Risikoreduktion von 95% impfen lassen wollen, diesen Entscheid bei

Kenntnis der sehr geringen absoluten Risikoreduktion von 0.7 bis 1.2% überdenken würden. Sie

werden durch die einseitigen und missverständlichen Informationen zur Impfung getäuscht und

unseres Erachtens ganz bewusst fehlgeleitet und einer unnötigen Gefährdung ausgesetzt.

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Quellen:

https://corona-transition.org/irrefuhrende-zahlen-uber-den-nutzen-der-impfstoffe - 15.4.2021

Pfizer-BioNTech Covid-19 Impstoff, Studienresultate Phase III - 31.12.2020

NEJM - Moderna Covid-19 Impstoff, Studienresultate Phase III - 4. Februar 2021

The Lancet - AstraZeneca Covid-19 Impstoff, Studienresultate Phase III - 8.12.2020

VIII. Masken: Schutz vor Viren nicht belegt, aber gesundheitsschädigend

Die Mitglieder des Forums für eine unabhängige Corona-Politik, insbesondere jene mit einem

engen Bezug zu Kindern, sind extrem besorgt über die exzessive Maskentragpflicht. Sowohl die

fast tägliche Ausweitung der Tragpflicht auf mehr und mehr Personengruppen bis hin zu Kindern

im Vor- und Grundschulalter als auch die Tendenz, diese Tragpflicht in den öffentlichen freien

Raum und auf sportliche Aktivitäten auszuweiten, erachten wir als sinnfrei. Für diese Einschätzung

spricht die beinahe unbegrenzte Zahl von Studienergebnissen, welche das Tragen von Masken als

einerseits wirkungslos und andererseits gesundheitsschädigend taxieren. Wir verweisen auf einen

Ihnen und dem BAG kürzlich zugesandten offenen Brief von Marian van der Elst und dessen

Veröffentlichung und Kommentierung in „corona differenziert schweiz“ vom 16. April 2021

(https://coronadifferenziert.ch/2021/04/16/schreiben-an-bundesrat-und-bag-auf-der-suche-nachevidenzen-basierten-antworten-fuer-die-corona-massnahmen/).

Dieses Schreiben kann unter dem

Titel „Auf der Suche nach Evidenzen basierten Antworten für die Corona-Massnahmen“

zusammengefasst werden. Wir konzentrieren uns hier auf die Problematik der Masken. Im Anhang

des Schreibens von Marian van der Elst „befindet sich eine Liste mit 47 wissenschaftlich revidierten

Studien zur Effektivität von Masken in Bezug auf den Schutz vor Viren und anderen Keimen. Alle

zeichnen das gleiche Bild: Es gibt keinerlei Beweise, dass Masken (Stoff-, OP- und FSP2-Masken)

vor einer Infektion mit Viren schützen. Die Regel der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung

zur Benutzung von Atemschutz (DGUV 112-190) sieht für den Umgang mit Viren ausschliesslich

FSP3-Masken vor, die aber nur kurzzeitig getragen werden dürfen.“

An der TU München wurden bereits 2005 in einer Doktorarbeit die Auswirkungen beim Tragen von

klassischen OP-Masken an medizinischen Angestellten im Alter zwischen 20 und 40 Jahren

untersucht (https://mediatum.ub.tum.de/doc/602557/602557.pdf). Das Fazit ist angesichts des

heute verord-neten Massentragens alles andere als beruhigend: Unmittelbar nachdem die

Masken angezogen wurden, setzte die Akkumulation von CO2 ein, welche eine verstärkte

Rückatmung von CO2 bewirkte und in der Folge zu einem signifikanten Anstieg des CO2-Gehalts

im Blut der Probanden führte. Probanden, welche die Masken über längere Zeit trugen, beklagten

sich über schnellere Atmung, kardiologische Störungen, Konzentrationsschwäche, Kopfschmerzen,

Abgeschlagenheit, Schwindel, Halsschmerzen und dermatologische Komplikationen. Und wie

einer vom K-Tipp im August 2020 in Auftrag gegebenen Laboruntersuchung entnommen werden

kann, sind Gesichtsmasken ideale Nährböden für die Entstehung und Akkumulation von Bakterien

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sowie Schimmel- und Hefepilzen. Angesichts der Tatsache, dass die Masken meistens falsch

verwendet und mehrfach vom Gesicht in die Hosentasche und zurück in Gebrauch stehen, besteht

kaum Anlass dazu, sie zu fördern.

Trotz dieser bekannten Fakten werden Kinder mittlerweile gezwungen, Masken über Stunden und

auch während der Pause auf dem Aussenhof zu tragen, obwohl deren Wirksamkeit gegen Viren

nicht belegt ist. Marian van der Elst stellt dies wie folgt dar: „Doch gerade bei Kindern führt das

Tragen der Maske nachweislich aufgrund des erhöhten CO 2 -Niveaus zu einer enormen

Ausschüttung von Stresshormonen (Adrenalin und Noradrenalin, Spiegel ca. 200% erhöht), was zu

einer Schädigung der Organe führen kann. Zudem gaben 68% der Eltern, die an einer

deutschlandweiten Studie teilnahmen, weitere Nebenwirkungen an. Dazu gehörten Reizbarkeit

(60%), Kopfschmerzen (53%), Konzentrationsschwierigkeiten (50%), geringere Fröhlichkeit (49%),

Abneigung gegen Schule/Kindergarten (44%), Unwohlsein (42%), Lernschwierigkeiten (38%) und

Schläfrigkeit (37%) (vgl. https://www.researchsquare.com/article/rs-124394/v1, Studie noch im

Peer-Review-Verfahren).

Wie können Sie es in Kenntnis solcher - wir hoffen doch bekannter - Zusammenhänge

verantworten, dass sogar Kinder in jüngstem Alter derart malträtiert und massiven physischen

und psychischen Gefährdungen ausgesetzt werden, obwohl keine Belege existieren, wonach das

Tragen von Masken vor Infektionen und Viren schützt? Wir fordern Sie auf, die Maskentragpflicht

generell und unverzüglich aufzuheben und den Gebrauch von Gesichtsschutz für freiwillig zu

erklären.

IX. Schlussfolgerungen und Forderungen

Wir hoffen, sehr geehrte Damen und Herren Bundesräte, Ihnen mit unseren Ausführungen einen

kleinen, keineswegs umfassenden Einblick in die Sorgen und Nöte eines beträchtlichen Teils der

Schweizer Bevölkerung gegeben zu haben, die es notabene nicht verdient, mit von den

Leitmedien kreierten Begriffen wie Covidioten, Querdenker, Corona-Leugner oder noch

unangebrachteren Bezeichnungen abgekanzelt zu werden. Wir sind der festen Überzeugung, dass

der von Bundesrat, Parlament und Behörden vorgezeichnete Weg nicht aus der Krise führen wird

und unsere Gesellschaft leider schon massiv gespalten hat. Der gegenwärtige Irrweg ist zu einem

wesentlichen Teil der unverfrorenen Profitgier der Pharmaindustrie und den auf Spaltung der

Gesellschaft abonnierten, längst nicht mehr unabhängigen Leitmedien geschuldet.

Wir bitten Sie eindringlich, die Ausrichtung Ihrer Massnahmenplanung, insbesondere Ihre

Lockdown- und Impfstrategie zu überdenken und dafür zu sorgen, dass kritische Stimmen nicht

nur alibimässig Gehör erhalten und die beratenden Gremien wie die Task Force ausgewogen und

mit unabhängigen Fachleuten besetzt oder zumindest ergänzt werden. Wir erinnern Sie auch

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