21-05-03 Antwort der Bundeskanzlei
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Sehr geehrter Herr Bundespräsident 26. April 2021
Sehr geehrte Damen und Herren Bundesräte
I. Einleitung
Wir, eine grössere Gruppe von besorgten Bürgerinnen und Bürgern, welche die aktuelle Art der
Pandemiebekämpfung durch Bundesrat, Parlament, Politik und Behörden als nicht zielführend und
den Umgang mit Kritikern dieser Strategie als inakzeptabel erachten, nehmen an dieser Stelle
eindringlich Bezug zu einem Schreiben Ihres „Team Anfragen aus der Öffentlichkeit“ an Frau Elisabeth
Vetsch vom 6. April 2021/BK-A-E66223401/2.
II. Verhalten gegenüber Andersdenkenden
Frau Vetsch hatte in den vergangenen Monaten in mehreren direkt an den Bundesrat gerichteten
Schreiben u.a. auf die verheerenden Kollateralschäden durch die Lockdown- und Massnahmenpolitik
des Bundesrats verwiesen. Sie hat das teilweise seit über einem Jahr andauernde Berufsverbot
ganzer Branchen, die Verletzung verfassungsrechtlich garantierter Menschenrechte, die
Zwangsmassnahmen gegenüber der älteren Bevölkerung in den Altersheimen sowie gegenüber
Kindern bis ins Vorschulalter durch Verhängung der Maskenpflicht angeprangert. Frau Vetsch hat
darauf verwiesen, dass die Durchsetzung dieser Massnahmen einer wissenschaftlich belegten Basis
in den meisten Fällen entbehrt. Sie hat auf die verheerende Kommunikation der Behörden mit
Falschmeldungen, widersprüchlichen Bewertungen zum Beispiel betreffend Wirkung des Tragens von
Masken und auf vieles mehr aufmerksam gemacht. Und Frau Vetsch hat, wie viele andere besorgte
Bürgerinnen und Bürger, auch dann an ihrer Kritik festgehalten, wenn die von der öffentlichen Hand
stark subventionierten und alles andere als neutral berichtenden Leitmedien den politischen
Blindflug unserer Landesmütter und -väter schönzureden versuchten.
Frau Vetsch, die einer stetig wachsende Gruppe von mehr als besorgten Menschen aus der Seele
spricht, hat nun also aus dem erlauchten Kreis Ihrer Stelle „Team Anfragen aus der Öffentlichkeit“ eine
Antwort erhalten. Dabei ist davon auszugehen, dass die Zensur derart früh eingesetzt hat, dass wohl
weder der zuständige Gesundheitsminister noch der Bundesrat in corpore je einen der vielen Briefe
Seite 1 von 9
in den Händen gehalten hat. Wir gestehen an dieser Stelle ein, dass mit wohl zusehends wachsender
Frustration die üblichen Höflichkeitsfloskeln weggeblieben sind, über die Relevanz des Inhalts der
diversen Schreiben jedoch nicht hinweg gegangen werden kann. Wir stellen fest, dass eine
inhaltliche Auseinandersetzung weder bei Ihrer genannten Fachstelle noch sonst wo stattgefunden
hat. Und die Antwort strotzt vor Arroganz, nach monatelangem Schweigen ein impertinentes
Standardschreiben, das den formalen Sachverhalt erst noch falsch wiedergibt. Die Briefe waren an
Sie, Damen und Herren Bundesräte, nicht an Ihr blasiert argumentierendes „Team Anfragen aus
der Öffentlichkeit“ gerichtet. Da fragt man sich, wo diese PR-Spezialisten ihr Fach gelernt haben
und wo deren Empathie (geblieben) ist. Unfassbar die Abschlussbemerkungen: „Bitte nehmen Sie
daher zur Kenntnis, dass Ihre Briefe nicht mehr weitergeleitet werden. Wir bitten Sie auch, uns
künftig keine weiteren Schreiben und Unterlagen zukommen zu lassen. Weitere Anfragen werden
wir in Zukunft unbeantwortet ablegen.“ Bei Schulkindern würde man sagen, was für Rotznasen, bei
erwachsenen Kommunikationsprofis bleibt einem schlicht der Atem stehen.
Wir erlauben uns zu diesem Fauxpas Ihrer Verwaltung folgende Bemerkung: Das Budget der
Bundeskanzlei, welche die Arbeit des „Teams“ direkt verantwortet, beläuft sich auf über 80
Millionen Franken jährlich, berappt aus unseren Steuergeldern. Dafür sind uns Bundesrat, Politik
und Behörden etwas schuldig, im Minimum eine anständige Antwort auf unsere berechtigten
Sorgen. Wissen Sie, das erwähnte Schreiben ist eine himmeltraurige Ohrfeige an eine immer
grösser werdende Gruppe von Eidgenossen, die sich für die fragwürdige Politik ihrer Regierungsvertreter
und deren undurchsichtige Massnahmenplanung in Grund und Boden schämen, die sich
fragen, wo die zurückhaltende, aber überlegte Denkweise geblieben ist, die uns Schweizer über
die Jahrhunderte auszeichnete, für die wir zwar nicht überall geliebt, aber geachtet wurden.
Gerne kommen wir an dieser Stelle nun auf einige ausgewählte Aspekte im Zusammenhang mit
der Massnahmenpolitik des Bundes und der Kantone zu sprechen.
III. Versammlungs- und Demonstrationsrecht
Im Februar 2021 äusserte sich Bundesrat Cassis in einem Interview zu den schwerwiegenden
Menschenrechtsverletzungen in Belarus: „Wir sind über das Vorgehen der Regierung gegen die
Demonstrierenden sehr besorgt und verurteilen es. Das haben wir Belarus auf diplomatischem
Weg mehrfach mitgeteilt, ich selber auch persönlich meinem belarussischen Amtskollegen.“ Das
Recht auf Versammlung und das Recht auf Vereinigung seien Teil der international anerkannten
Menschenrechte, zu deren Einhaltung sich auch Belarus verpflichtet habe. Die Schweiz ruft Belarus
auf, seine internationalen Menschenrechtsverpflichtungen zu respektieren. Auch wenn bei uns
Übergriffe auf Demonstrierende durch die Staatsgewalt noch nicht im Vordergrund stehen,
konterkarieren die Forderungen von Bundesrat Cassis gegenüber Belarus doch sehr drastisch
Seite 2 von 9
mit den jüngsten Demonstrationsverboten in unserem Land. Anscheinend wird hier nicht mit
gleichen Ellen gemessen. Auch in der Schweiz besteht das Menschenrecht auf Versammlungsfreiheit.
Und wir sind überzeugt, dass wenn der Bundesrat zusammen mit den kantonalen
Regierungen seinen Kurs beibehält, dieses Demonstrationsrecht schon bald deutlich stärker
eingefordert werden wird, als vielen lieb ist.
IV. Task Force: Abhängigkeiten, einseitige Rekrutierung, Kommunikation
In einem kürzlich erschienenen K-tipp wurde die schon von Beginn weg bekannte Nähe einer
Vielzahl der Mitglieder der sogenannten wissenschaftlichen Task Force zur Pharmaindustrie
eindrücklich belegt. So man der öffentlichen Berichterstattung Glauben schenken kann, ist diese
Task Force das wesentliche Beratungsgremium der Politik in Corona-Fragen. Sie wurde nicht
offiziell durch die Politik installiert, vielmehr scheint sie sich selbst angedient zu haben. Kritische
Stimmen zur Massnahmenplanung und Impfstrategie waren in diesem erlauchten Kreis zu
keinem Zeitpunkt erwünscht, und stellte sich ein zuvor selektiertes Mitglied wider Erwarten als
unbequem heraus, wurde es ohne Zögern vor die Tür gesetzt. Der Bundesrat wird aus dieser Sicht
nicht ausgewogen informiert, obwohl es eine Vielzahl unabhängiger und differenziert denkender
Virologen, Epidemiologen, Mediziner und sonstiger Spezialisten gibt. Die Task Force in ihrer
jetzigen Zusammensetzung ist ein von der Pharma massgeblich beeinflusstes Gremium, von dem
keineswegs erwartet werden kann, dass es Alternativen zur Öffnungspolitik oder Durchimpfungsstrategie
prüfen wollte. Aus demokratischer Optik ist es zudem mehr als stossend, dass diese
Gruppierung insgesamt, aber auch ihre einzelnen Mitglieder permanent in eigener Sache
öffentlichkeitswirksam im Namen des Bundesrates oder sonstiger Behörden kommunizieren.
Da hilft kein Totschlagargument, auch nicht dasjenige, das meint, die Öffentlichkeit müsse doch
aus berufenem Mund ins Bild gesetzt werden. Wenn die Vermittler unausgewogen und abhängig
sind, dann dürfen deren Informationen schlicht und einfach nicht als öffentliche „Wahrheit“
kolportiert werden. So, und nicht anders ist mit diesem Thema umzugehen. Noch etwas war in der
Vergangenheit sehr irritierend: dieses „Beleidigte-Leberwurst-Verhalten“ einzelner Exponenten
dieser Task Force, wenn ihnen persönlich die politischen Entscheide nicht in den Kram passten
oder sie sich in ihrem Wissenschaftler-Ego betupft fühlten. Dieses dämlich narzisstische Gehabe
schadet unserer Nation und der Bevölkerung. Dieses Land braucht definitiv keine Bewirtschaftung
von Eitelkeiten.
V. Teststrategie: Einsatz unzulänglicher Instrumente wie PCR-Test
Ausschlaggebend für die Festlegung der sogenannten „Fälle“ durch die Behörden sind der
positive PCR-Test und mittlerweile auch die Schnelltests, letztere quasi als Vorstufe der
Infektionsermittlung. Ein positiver Schnelltest führt zur Überprüfung des Ergebnisses durch einen
PCR-Test. Wir wollen an dieser Stelle gar nicht lange diskutieren und halten klar und deutlich fest,
dass diese Tests als Grundlage der Bestimmung einer Infektion bzw. der Infektiosität schlicht und
Seite 3 von 9
einfach ungeeignet sind und zudem einen hohen Anteil falsch positiver Ergebnisse produzieren.
Es ist unbegreiflich, wie man die Bevölkerung mit dieser unsäglichen Testerei immer mehr in
Angst und Schrecken versetzt. Eine fürsorgliche Regierung würde mit ihren Behörden in einem
wirklich massiven Pandemiefall alles unternehmen, um das Volk zu beruhigen. Sie tun zusammen
mit den Medien und den Task-Force-Beratern in deren Funktion als verlängertes Sprachrohr der
Pharmaindustrie das pure Gegenteil.
Wir begrüssen es deshalb sehr, dass die Grundlagen dieser Testerei nun Gegenstand weiterer
gerichtlicher Abklärungen in den Vereinigten Staaten und in Europa sind. Das Festhalten am PCR-
Test ist unverantwortlich, nachdem ihn bereits mehrere europäische Gerichte für unzulänglich
erklärt haben (Berufungsgericht Lissabon, Urteil vom 11.11.2020 / Amtsgericht Weimar,
Aktenzeichen 9 F 148/21, Urteil vom 11.01.2021 / Verwaltungsgericht Wien, Aktenzeichen
103/048/3227/2021-2, Erkenntnis vom 24.03.2021). Nebst zahlreichen Wissenschaftlern,
darunter der Erfinder Kary Mullis selber, hält auch die WHO fest, der PCR-Test sei kein geeignetes
Mittel, um eine Krankheit oder einen Infektionsverdacht festzustellen. Aufgrund dieser Urteile und
Aussagen ist davon auszugehen, dass der PCR-Test nach Abschluss der laufenden Verfahren aus
dem Verkehr gezogen werden muss und damit eines der wichtigsten Instrumente zur Begründung
der Lockdowns und der Massnahmenpolitik entfällt. Wir unterstützen sämtliche (Sammel-)Klagen
auf Schadenersatz, seien diese wirtschaftlich, medizinisch oder sonst wie begründet.
VI. Voreilige Impfstoffzulassungen und verfassungswidrige Impfprivilegien
Wir nehmen mit grosser Sorge davon Kenntnis, dass die schweizerische Zulassungsbehörde
Swissmedic als weltweit eine der einzigen zuständigen Behörden die mRNA-basierten Impfstoffe
von PfizerBiontech, Moderna und zuletzt Johnson&Johnson bereits vor einiger Zeit definitiv
zugelassen hat, ohne dass die üblicherweise bei der Entwicklung von Impfstoffen verbindlichen
temporären und materiellen Abläufe eingehalten bzw. abgeschlossen worden wären. In den
Vereinigten Staaten wurden diese Impfstoffe unter dem Prädikat Notfallzulassung (Emergency Use
Authorisation/EUA) und in den meisten europäischen Staaten sogenannt bedingt und damit
temporär freigegeben. Letzteres ist problematisch genug, befinden sich die Impflinge damit de
facto und de jure doch in einem klassischen Feldversuch, also in einer Ausgangslage, da schwerwiegende
Impfnebenwirkungen aufgrund fehlender Langzeitdaten noch gar nicht absehbar sein
können. Laut einschlägigen offiziellen europäischen Datenbanken nehmen die Impfnebenwirkungen
und vermuteten Todesfälle infolge der Impfung seit Beginn der Impfkampagnen
deutlich zu. Dies scheinen die verantwortlichen Regierungen und Behörden, dazu zählen auch die
schweizerischen Organe und Sie, stillschweigend zu akzeptieren. Niemand von offizieller Seite ist
bislang bereit, entsprechende Verantwortung zu übernehmen. Wir gehen davon aus, dass dies
nicht mehr lange aufrechterhalten werden kann. In diesen Kontext der Ignoranz passt auch die
Idee, Geimpfte gegenüber Nichtgeimpften zu privilegieren. In der Verfassung garantierte
Seite 4 von 9
Grundrechte werden da ganz einfach einer neuen Nomenklatur zugewiesen und unter dem Titel
Privilegien subsumiert. Der Bundesrat und auch Teile des Parlaments können es drehen und
wenden wie sie wollen. Sowohl eine direkte oder indirekte Impfpflicht als auch die Vergabe von
Privilegien an Geimpfte und/oder Genesene ist verfassungs-widrig. Die Implementierung eines
Impfpasses als Voraussetzung zur Erlangung von Privilegien ist angesichts der Tatsache, dass die
Impfstoffe nicht ausreichend erprobt sind, deren Wirkung je nach Alter und Patientengruppe
unklar ist, deren Wirkungsdauer unbekannt ist, deren Effekt betreffend steriler Immunität
unbeantwortet bleibt und deren Hersteller die Haftung für Impfschäden ausbedungen und auf die
verantwortlichen Vertragsstaaten abgewälzt haben, menschenverachtend.
VII. Minime absolute Risikoreduktion durch Impfung
Die Hersteller (Pfizer Biontech, Moderna und Astra Zeneca) berichten über die ausgesprochen
hohe Wirksamkeit ihrer Impfstoffe. Mit einem statistischen Kniff täuschen die Pharmafirmen dabei
einen massiv grösseren Nutzen ihrer Präparate vor. Wären der Bundesrat, die Behörden,
insbesondere das BAG, die Task Force und die Medien gegenüber der Bevölkerung ehrlich
gewesen und hätten aufgezeigt, dass es sich bei den gemeldeten Wirkungsgraden um die
sogenannte relative und nicht um die absolute Risikoreduktion handelt, und hätte man den sehr
bedeutenden Unterschied verständlich erläutert, so wären Sie mit Ihrer Impfkampagne von
vornherein gescheitert. Und das vollkommen zu Recht, wie wir nachfolgend erklären:
„Wenn in Studien neue Medikamente oder Impfstoffe getestet werden, werden Zahlen angegben,
die die Reduktion des Risikos an einer bestimmten Krankheit zu erkranken, oder daran zu sterben,
darstellen sollen. Dabei ist wichtig zu wissen, dass die angegebenen Zahlen praktisch immer die
relative Risikoreduktion darstellen, nicht die absolute. Der Unterschied ist enorm wichtig. Die
relative Risikoreduktion bezeichnet, um wieviel Prozent das Risiko durch eine Intervention
verringert wird, bezogen auf alle Probanden, die in der Experimentalgruppe und in der
Kontrollgruppe erkrankt sind. Die absolute Risikoreduktion bezeichnet hingegen, um wieviel
Prozent das Risiko durch eine Intervention verringert wird, bezogen auf alle Untersuchten in
beiden Gruppen.“
„Analysieren wir die Daten der Studie für die Comirnaty-Impfung von Pfizer-Biontech. In der Studie
wird eine Wirksamkeit (efficacy) von 95% angegeben. 21’720 Probanden erhielten die Impfung
und 21’728 ein Placebo. In der Placebogruppe hatten 162 Probanden Grippe- oder
Atemsymptome und einen positiven SARS-CoV-2-Test, in der Gruppe der Geimpften waren es
8 Probanden. Das ergibt eine relative Risikoreduktion von 95%, doch die absolute Risikoreduktion
beträgt lediglich 0,7%.“
Seite 5 von 9
„Wenn also ein Grossteil der Bevölkerung dem Risiko von Nebenwirkungen ausgesetzt wird, ist es
enorm wichtig zu wissen, dass jeder Einzelne, der sich mit Pfizer Biontech impfen lässt, de facto
eine um 0,7% geringere Chance hat, Grippe- oder Atemsymptome zu entwickeln und ein positives
SARS-CoV-2-Testresultat zu erhalten, notabene nicht schwer zu erkranken oder gar zu sterben.“
Es folgt eine Tabelle mit den relativen Risikoreduktionen und den absoluten Risikoreduktionen der
drei eingangs erwähnten Impfstoffe, basierend auf den offiziellen Zahlen der Phase-III-Studien.
„Unter allen, die sich mit Pfizer Biontech, Moderna oder AstraZeneca impfen lassen, hat somit jeder
Einzelne eine zwischen 0.7 und 1.2% geringere Chance, Grippe- oder Atemsymptome zu
entwickeln in Verbindung mit einem positiven SARS-CoV-2-Test - was als «Covid-19» bezeichnet
wird.“
„In der Pfizer-Studie starb keiner der Probanden offiziell an «Covid-19», in denen von Moderna und
AstraZeneca jeweils einer. Hinzuzufügen ist, dass in den Studien nur Menschen mit einem
erhöhten Risiko einer «SARS-CoV-2-Infektion» teilgenommen haben. In der Gesamtbevölkerung
wäre die absolute Risikoreduktion somit noch geringer, weil eben die Prävalenz geringer wäre.“
Es ist aus unserer Sicht unbestritten, dass viele Personen, die sich aufgrund der proaktiv
gemeldeten hohen relativen Risikoreduktion von 95% impfen lassen wollen, diesen Entscheid bei
Kenntnis der sehr geringen absoluten Risikoreduktion von 0.7 bis 1.2% überdenken würden. Sie
werden durch die einseitigen und missverständlichen Informationen zur Impfung getäuscht und
unseres Erachtens ganz bewusst fehlgeleitet und einer unnötigen Gefährdung ausgesetzt.
Seite 6 von 9
Quellen:
https://corona-transition.org/irrefuhrende-zahlen-uber-den-nutzen-der-impfstoffe - 15.4.2021
Pfizer-BioNTech Covid-19 Impstoff, Studienresultate Phase III - 31.12.2020
NEJM - Moderna Covid-19 Impstoff, Studienresultate Phase III - 4. Februar 2021
The Lancet - AstraZeneca Covid-19 Impstoff, Studienresultate Phase III - 8.12.2020
VIII. Masken: Schutz vor Viren nicht belegt, aber gesundheitsschädigend
Die Mitglieder des Forums für eine unabhängige Corona-Politik, insbesondere jene mit einem
engen Bezug zu Kindern, sind extrem besorgt über die exzessive Maskentragpflicht. Sowohl die
fast tägliche Ausweitung der Tragpflicht auf mehr und mehr Personengruppen bis hin zu Kindern
im Vor- und Grundschulalter als auch die Tendenz, diese Tragpflicht in den öffentlichen freien
Raum und auf sportliche Aktivitäten auszuweiten, erachten wir als sinnfrei. Für diese Einschätzung
spricht die beinahe unbegrenzte Zahl von Studienergebnissen, welche das Tragen von Masken als
einerseits wirkungslos und andererseits gesundheitsschädigend taxieren. Wir verweisen auf einen
Ihnen und dem BAG kürzlich zugesandten offenen Brief von Marian van der Elst und dessen
Veröffentlichung und Kommentierung in „corona differenziert schweiz“ vom 16. April 2021
(https://coronadifferenziert.ch/2021/04/16/schreiben-an-bundesrat-und-bag-auf-der-suche-nachevidenzen-basierten-antworten-fuer-die-corona-massnahmen/).
Dieses Schreiben kann unter dem
Titel „Auf der Suche nach Evidenzen basierten Antworten für die Corona-Massnahmen“
zusammengefasst werden. Wir konzentrieren uns hier auf die Problematik der Masken. Im Anhang
des Schreibens von Marian van der Elst „befindet sich eine Liste mit 47 wissenschaftlich revidierten
Studien zur Effektivität von Masken in Bezug auf den Schutz vor Viren und anderen Keimen. Alle
zeichnen das gleiche Bild: Es gibt keinerlei Beweise, dass Masken (Stoff-, OP- und FSP2-Masken)
vor einer Infektion mit Viren schützen. Die Regel der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
zur Benutzung von Atemschutz (DGUV 112-190) sieht für den Umgang mit Viren ausschliesslich
FSP3-Masken vor, die aber nur kurzzeitig getragen werden dürfen.“
An der TU München wurden bereits 2005 in einer Doktorarbeit die Auswirkungen beim Tragen von
klassischen OP-Masken an medizinischen Angestellten im Alter zwischen 20 und 40 Jahren
untersucht (https://mediatum.ub.tum.de/doc/602557/602557.pdf). Das Fazit ist angesichts des
heute verord-neten Massentragens alles andere als beruhigend: Unmittelbar nachdem die
Masken angezogen wurden, setzte die Akkumulation von CO2 ein, welche eine verstärkte
Rückatmung von CO2 bewirkte und in der Folge zu einem signifikanten Anstieg des CO2-Gehalts
im Blut der Probanden führte. Probanden, welche die Masken über längere Zeit trugen, beklagten
sich über schnellere Atmung, kardiologische Störungen, Konzentrationsschwäche, Kopfschmerzen,
Abgeschlagenheit, Schwindel, Halsschmerzen und dermatologische Komplikationen. Und wie
einer vom K-Tipp im August 2020 in Auftrag gegebenen Laboruntersuchung entnommen werden
kann, sind Gesichtsmasken ideale Nährböden für die Entstehung und Akkumulation von Bakterien
Seite 7 von 9
sowie Schimmel- und Hefepilzen. Angesichts der Tatsache, dass die Masken meistens falsch
verwendet und mehrfach vom Gesicht in die Hosentasche und zurück in Gebrauch stehen, besteht
kaum Anlass dazu, sie zu fördern.
Trotz dieser bekannten Fakten werden Kinder mittlerweile gezwungen, Masken über Stunden und
auch während der Pause auf dem Aussenhof zu tragen, obwohl deren Wirksamkeit gegen Viren
nicht belegt ist. Marian van der Elst stellt dies wie folgt dar: „Doch gerade bei Kindern führt das
Tragen der Maske nachweislich aufgrund des erhöhten CO 2 -Niveaus zu einer enormen
Ausschüttung von Stresshormonen (Adrenalin und Noradrenalin, Spiegel ca. 200% erhöht), was zu
einer Schädigung der Organe führen kann. Zudem gaben 68% der Eltern, die an einer
deutschlandweiten Studie teilnahmen, weitere Nebenwirkungen an. Dazu gehörten Reizbarkeit
(60%), Kopfschmerzen (53%), Konzentrationsschwierigkeiten (50%), geringere Fröhlichkeit (49%),
Abneigung gegen Schule/Kindergarten (44%), Unwohlsein (42%), Lernschwierigkeiten (38%) und
Schläfrigkeit (37%) (vgl. https://www.researchsquare.com/article/rs-124394/v1, Studie noch im
Peer-Review-Verfahren).
Wie können Sie es in Kenntnis solcher - wir hoffen doch bekannter - Zusammenhänge
verantworten, dass sogar Kinder in jüngstem Alter derart malträtiert und massiven physischen
und psychischen Gefährdungen ausgesetzt werden, obwohl keine Belege existieren, wonach das
Tragen von Masken vor Infektionen und Viren schützt? Wir fordern Sie auf, die Maskentragpflicht
generell und unverzüglich aufzuheben und den Gebrauch von Gesichtsschutz für freiwillig zu
erklären.
IX. Schlussfolgerungen und Forderungen
Wir hoffen, sehr geehrte Damen und Herren Bundesräte, Ihnen mit unseren Ausführungen einen
kleinen, keineswegs umfassenden Einblick in die Sorgen und Nöte eines beträchtlichen Teils der
Schweizer Bevölkerung gegeben zu haben, die es notabene nicht verdient, mit von den
Leitmedien kreierten Begriffen wie Covidioten, Querdenker, Corona-Leugner oder noch
unangebrachteren Bezeichnungen abgekanzelt zu werden. Wir sind der festen Überzeugung, dass
der von Bundesrat, Parlament und Behörden vorgezeichnete Weg nicht aus der Krise führen wird
und unsere Gesellschaft leider schon massiv gespalten hat. Der gegenwärtige Irrweg ist zu einem
wesentlichen Teil der unverfrorenen Profitgier der Pharmaindustrie und den auf Spaltung der
Gesellschaft abonnierten, längst nicht mehr unabhängigen Leitmedien geschuldet.
Wir bitten Sie eindringlich, die Ausrichtung Ihrer Massnahmenplanung, insbesondere Ihre
Lockdown- und Impfstrategie zu überdenken und dafür zu sorgen, dass kritische Stimmen nicht
nur alibimässig Gehör erhalten und die beratenden Gremien wie die Task Force ausgewogen und
mit unabhängigen Fachleuten besetzt oder zumindest ergänzt werden. Wir erinnern Sie auch
Seite 8 von 9
99 Unterzeichner
+ 16 nachträglich eingetroffene Unterschriften