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KVHS 02.2010 - Landkreis Neunkirchen

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Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme an Veranstaltungen<br />

der Kreisvolkshochschule <strong>Neunkirchen</strong><br />

Anmeldungen<br />

Zu Lehrveranstaltungen in Lehrgängen<br />

(Kursen) muss vor Beginn des Semesters<br />

eine schriftliche Anmeldung bei dem jeweiligen<br />

Leiter der örtlichen Einrichtung<br />

der <strong>KVHS</strong> <strong>Neunkirchen</strong> oder bei der Verwaltung<br />

der <strong>KVHS</strong> <strong>Neunkirchen</strong> – Kreisverwaltung<br />

<strong>Neunkirchen</strong> in Ottweiler, Telefon<br />

(06824) 906-1170 bzw 906-1218, erfolgen.<br />

Abmeldungen können nur in<br />

schriftlicher Form von der <strong>KVHS</strong> Geschäftsstelle<br />

entgegengenommen werden,<br />

andernfalls bleibt die Zahlungspflicht bestehen.<br />

Beginn und Ende der Veranstaltung können,<br />

soweit durch Presse oder Plakate keine<br />

ausreichende Information geliefert wird,<br />

beim Leiter der örtlichen Einrichtung der<br />

<strong>KVHS</strong> erfragt werden. Sofern die Lehrveranstaltung<br />

mangels Beteiligung nicht zustande<br />

kommt, erfolgt entsprechende<br />

Unterrichtung der Interessenten.<br />

Bei Vorträgen oder sonstigen Einzelveranstaltungen<br />

wird wie bei Lehrveranstaltungen<br />

verfahren, jedoch ist Voranmeldung<br />

grundsätzlich nicht erforderlich, außer die<br />

örtliche Einrichtung der <strong>KVHS</strong> hält eine<br />

solche nach diesem Programm für notwendig.<br />

Das Semester 2010/2 der Kreisvolkshochschule<br />

<strong>Neunkirchen</strong> beginnt am<br />

13. September 2010.<br />

Entgeltsordnung,<br />

Teilnehmerentgelte<br />

Die Teilnahme an Lehrgangsveranstaltungen,<br />

Seminaren und besonders ausgewiesenen<br />

Veranstaltungen der <strong>KVHS</strong><br />

<strong>Neunkirchen</strong> ist nach der „Entgeltsordnung<br />

des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Neunkirchen</strong> für<br />

die <strong>KVHS</strong> <strong>Neunkirchen</strong>” vom 01.01.1997<br />

grundsätzlich entgeltspflichtig.<br />

Die Höhe des zu entrichtenden Teilnehmer-entgeltes<br />

ist in der Regel im Arbeitsprogramm<br />

ausgewiesen. Das Entgelt ist<br />

jeweils auf der Basis von mindestens 10<br />

Teilnehmern kalkuliert. Bei einer geringerenTeilnehmerzahl<br />

erhöht sich dementsprechend<br />

das Entgelt, andernfalls kann<br />

der Kurs nicht stattfinden.<br />

Sachkosten werden den Teilnehmern gesondert<br />

in Rechnung gestellt.<br />

Entgeltspflicht<br />

Entgeltspflichtig sind alle Teilnehmer/innen<br />

von Veranstaltungen der Kreisvolkshochschule.<br />

Die Zahlungspflicht entsteht mit der Teilnahme.<br />

Bei einer Teilnahme an mehr als einem<br />

Kurstag ist in der Regel das volle Entgelt<br />

für den Kurs zu entrichten. Wir bitten<br />

Interessierte an unseren Veranstaltungen,<br />

uns möglichst eine Einzugsermächtigung<br />

zu erteilen und dabei die Vorteile dieses<br />

Zahlungsweges zu nutzen. Bitte verwenden<br />

Sie die im Programmheft eingedrukkten<br />

Anmeldungen und Einzugsermächtigungen.<br />

Ermäßigung<br />

Ermäßigung muss bei der schriftlichen Anmeldung<br />

beantragt werden!<br />

50 % bei Bezieher(n)/innen von Arbeitslosengeld,<br />

ALG II, Sozialhilfe nur mit<br />

Nachweis der entsprechenden Voraussetzungen.<br />

20 % für Schüler/innen, Student(en)/innen,<br />

Auszubildende, Grund- und Zivildienstleistende.<br />

Nähere Einzelheiten auf Nachfrage bei<br />

dem örtlichen Leiter oder der <strong>KVHS</strong>-<br />

Geschäftsstelle.<br />

Haftung<br />

Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Neunkirchen</strong> als Träger der<br />

<strong>KVHS</strong> <strong>Neunkirchen</strong> übernimmt gegenüber<br />

den Teilnehmern an Veranstaltungen der<br />

<strong>KVHS</strong> keinerlei Haftung; insoweit stellen<br />

die Teilnehmer den <strong>Landkreis</strong> von etwaigen<br />

Ansprüchen für entstandene Schäden<br />

frei. Dies gilt insbesondere auch für Garderoben.<br />

Aus der Tatsache, dass die<br />

<strong>KVHS</strong> <strong>Neunkirchen</strong> bei Fahrten aller Art<br />

nur als Reisevermittler auftritt, bleiben darüber<br />

hinaus jegliche Haftungsansprüche<br />

aus Unglückssfällen, Beschädigungen,<br />

Verlusten, Verspätungen und sonstigen<br />

Unregelmäßigkeiten und deren Folgen<br />

ausgeschlossen. Dies gilt auch für etwa<br />

gegebene Verkehrsbehinderungen, höhere<br />

Gewalt, Streiks etc.<br />

Der Leiter der örtlichen Einrichtung der<br />

<strong>KVHS</strong> <strong>Neunkirchen</strong> übernimmt bei Reisen<br />

lediglich die Organisation derselben.<br />

Auch Sonderprogramme, Ausflüge, Führungen<br />

und sonstige Exkursionen gehen<br />

auf eigene Gefahr der Teilnehmer.<br />

Nachrichtlich<br />

Veranstaltungen, die als „nachrichtlich” im<br />

Programm aufgenommen sind, gehören<br />

nicht zum Veranstaltungsangebot der<br />

<strong>KVHS</strong> <strong>Neunkirchen</strong>.<br />

Studienfahrten<br />

Studienfahrten, Exkursionen, Besichtigungsfahrten,<br />

Führungen und ähnliche<br />

Veranstaltungen sowie dazugehörige Einzelveranstaltungen<br />

(Vorträge) und sonstige<br />

Informationsveranstaltungen können nur<br />

kostendeckend angeboten werden.<br />

Hierbei tritt bei Studien- und Besichti-<br />

42<br />

gungsfahrten die <strong>KVHS</strong> <strong>Neunkirchen</strong> lediglich<br />

als Vermittler auf. Reiseangebote<br />

von örtlichen Einrichtungen der <strong>KVHS</strong><br />

<strong>Neunkirchen</strong> unter anderen Bedingungen<br />

sind als vom <strong>Landkreis</strong> <strong>Neunkirchen</strong> nicht<br />

zugelassen zu betrachten. Die Reiseveranstaltungen<br />

(Studienreisen) werden in Zusammenarbeit<br />

mit einem zugelassenen<br />

Reiseunternehmen durchgeführt.<br />

Teilnahmebescheinigungen<br />

Auf Wunsch stellt die Geschäftsstelle der<br />

<strong>KVHS</strong> <strong>Neunkirchen</strong> zusammen mit dem jeweiligen<br />

Dozenten den Teilnehmern eine<br />

Bescheinigung über den Lehrgangsbesuch<br />

aus, welche Angaben über Lehrgangsdauer,<br />

Entgelt und das belegte Thema<br />

enthält. Per Post können die Bescheinigungen<br />

nur noch gegen Zahlung der<br />

Portogebühren ausgehändigt werden. Ansonsten<br />

werden Sie im Kurs übergeben<br />

bzw. können sie bei der Geschäftsstelle<br />

persönlich abgeholt werden.<br />

Zertifikate<br />

Teilnehmer an Sprachkursen haben die<br />

Möglichkeit, das VHS-Zertifikat zu erwerben.<br />

Das Zertifikat wird unter gleichen Bedingungen<br />

im gesamten Bundesgebiet abgenommen.<br />

Lehrgangsbücher und Unterrichtsmaterial<br />

sind in diesen Fällen in allen<br />

Volkshochschulen o.a. Bereichen gleich.<br />

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen<br />

und einem mündlichen Teil.<br />

Veranstaltungshinweise<br />

und Programmänderungen<br />

Veranstaltungshinweise und Programmänderungen<br />

finden Sie jeweils einige Tage<br />

vorher in der Presse und in den amtlichen<br />

Mitteilungsblättern der Gemeinden. Bitte<br />

beachten Sie in der „Saarbrücker Zeitung”<br />

die Rubrik „WANN WAS WO? – Auf einen<br />

Blick”.<br />

Bitte an die Teilnehmer von<br />

Veranstaltungen der <strong>KVHS</strong><br />

Bitte bedenken Sie, dass die <strong>KVHS</strong> in fast<br />

allen Fällen Gast in Gemeindeeinrichtungen<br />

oder privaten Veranstaltungsräumen<br />

ist. Sie wollen daher bitte die jeweiligen<br />

Hausordnungen beachten und die zur Verfügung<br />

gestellten Einrichtungs- und sonstigen<br />

Gegenstände pfleglich behandeln.

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