KVHS 02.2010 - Landkreis Neunkirchen
KVHS 02.2010 - Landkreis Neunkirchen
KVHS 02.2010 - Landkreis Neunkirchen
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme an Veranstaltungen<br />
der Kreisvolkshochschule <strong>Neunkirchen</strong><br />
Anmeldungen<br />
Zu Lehrveranstaltungen in Lehrgängen<br />
(Kursen) muss vor Beginn des Semesters<br />
eine schriftliche Anmeldung bei dem jeweiligen<br />
Leiter der örtlichen Einrichtung<br />
der <strong>KVHS</strong> <strong>Neunkirchen</strong> oder bei der Verwaltung<br />
der <strong>KVHS</strong> <strong>Neunkirchen</strong> – Kreisverwaltung<br />
<strong>Neunkirchen</strong> in Ottweiler, Telefon<br />
(06824) 906-1170 bzw 906-1218, erfolgen.<br />
Abmeldungen können nur in<br />
schriftlicher Form von der <strong>KVHS</strong> Geschäftsstelle<br />
entgegengenommen werden,<br />
andernfalls bleibt die Zahlungspflicht bestehen.<br />
Beginn und Ende der Veranstaltung können,<br />
soweit durch Presse oder Plakate keine<br />
ausreichende Information geliefert wird,<br />
beim Leiter der örtlichen Einrichtung der<br />
<strong>KVHS</strong> erfragt werden. Sofern die Lehrveranstaltung<br />
mangels Beteiligung nicht zustande<br />
kommt, erfolgt entsprechende<br />
Unterrichtung der Interessenten.<br />
Bei Vorträgen oder sonstigen Einzelveranstaltungen<br />
wird wie bei Lehrveranstaltungen<br />
verfahren, jedoch ist Voranmeldung<br />
grundsätzlich nicht erforderlich, außer die<br />
örtliche Einrichtung der <strong>KVHS</strong> hält eine<br />
solche nach diesem Programm für notwendig.<br />
Das Semester 2010/2 der Kreisvolkshochschule<br />
<strong>Neunkirchen</strong> beginnt am<br />
13. September 2010.<br />
Entgeltsordnung,<br />
Teilnehmerentgelte<br />
Die Teilnahme an Lehrgangsveranstaltungen,<br />
Seminaren und besonders ausgewiesenen<br />
Veranstaltungen der <strong>KVHS</strong><br />
<strong>Neunkirchen</strong> ist nach der „Entgeltsordnung<br />
des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Neunkirchen</strong> für<br />
die <strong>KVHS</strong> <strong>Neunkirchen</strong>” vom 01.01.1997<br />
grundsätzlich entgeltspflichtig.<br />
Die Höhe des zu entrichtenden Teilnehmer-entgeltes<br />
ist in der Regel im Arbeitsprogramm<br />
ausgewiesen. Das Entgelt ist<br />
jeweils auf der Basis von mindestens 10<br />
Teilnehmern kalkuliert. Bei einer geringerenTeilnehmerzahl<br />
erhöht sich dementsprechend<br />
das Entgelt, andernfalls kann<br />
der Kurs nicht stattfinden.<br />
Sachkosten werden den Teilnehmern gesondert<br />
in Rechnung gestellt.<br />
Entgeltspflicht<br />
Entgeltspflichtig sind alle Teilnehmer/innen<br />
von Veranstaltungen der Kreisvolkshochschule.<br />
Die Zahlungspflicht entsteht mit der Teilnahme.<br />
Bei einer Teilnahme an mehr als einem<br />
Kurstag ist in der Regel das volle Entgelt<br />
für den Kurs zu entrichten. Wir bitten<br />
Interessierte an unseren Veranstaltungen,<br />
uns möglichst eine Einzugsermächtigung<br />
zu erteilen und dabei die Vorteile dieses<br />
Zahlungsweges zu nutzen. Bitte verwenden<br />
Sie die im Programmheft eingedrukkten<br />
Anmeldungen und Einzugsermächtigungen.<br />
Ermäßigung<br />
Ermäßigung muss bei der schriftlichen Anmeldung<br />
beantragt werden!<br />
50 % bei Bezieher(n)/innen von Arbeitslosengeld,<br />
ALG II, Sozialhilfe nur mit<br />
Nachweis der entsprechenden Voraussetzungen.<br />
20 % für Schüler/innen, Student(en)/innen,<br />
Auszubildende, Grund- und Zivildienstleistende.<br />
Nähere Einzelheiten auf Nachfrage bei<br />
dem örtlichen Leiter oder der <strong>KVHS</strong>-<br />
Geschäftsstelle.<br />
Haftung<br />
Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Neunkirchen</strong> als Träger der<br />
<strong>KVHS</strong> <strong>Neunkirchen</strong> übernimmt gegenüber<br />
den Teilnehmern an Veranstaltungen der<br />
<strong>KVHS</strong> keinerlei Haftung; insoweit stellen<br />
die Teilnehmer den <strong>Landkreis</strong> von etwaigen<br />
Ansprüchen für entstandene Schäden<br />
frei. Dies gilt insbesondere auch für Garderoben.<br />
Aus der Tatsache, dass die<br />
<strong>KVHS</strong> <strong>Neunkirchen</strong> bei Fahrten aller Art<br />
nur als Reisevermittler auftritt, bleiben darüber<br />
hinaus jegliche Haftungsansprüche<br />
aus Unglückssfällen, Beschädigungen,<br />
Verlusten, Verspätungen und sonstigen<br />
Unregelmäßigkeiten und deren Folgen<br />
ausgeschlossen. Dies gilt auch für etwa<br />
gegebene Verkehrsbehinderungen, höhere<br />
Gewalt, Streiks etc.<br />
Der Leiter der örtlichen Einrichtung der<br />
<strong>KVHS</strong> <strong>Neunkirchen</strong> übernimmt bei Reisen<br />
lediglich die Organisation derselben.<br />
Auch Sonderprogramme, Ausflüge, Führungen<br />
und sonstige Exkursionen gehen<br />
auf eigene Gefahr der Teilnehmer.<br />
Nachrichtlich<br />
Veranstaltungen, die als „nachrichtlich” im<br />
Programm aufgenommen sind, gehören<br />
nicht zum Veranstaltungsangebot der<br />
<strong>KVHS</strong> <strong>Neunkirchen</strong>.<br />
Studienfahrten<br />
Studienfahrten, Exkursionen, Besichtigungsfahrten,<br />
Führungen und ähnliche<br />
Veranstaltungen sowie dazugehörige Einzelveranstaltungen<br />
(Vorträge) und sonstige<br />
Informationsveranstaltungen können nur<br />
kostendeckend angeboten werden.<br />
Hierbei tritt bei Studien- und Besichti-<br />
42<br />
gungsfahrten die <strong>KVHS</strong> <strong>Neunkirchen</strong> lediglich<br />
als Vermittler auf. Reiseangebote<br />
von örtlichen Einrichtungen der <strong>KVHS</strong><br />
<strong>Neunkirchen</strong> unter anderen Bedingungen<br />
sind als vom <strong>Landkreis</strong> <strong>Neunkirchen</strong> nicht<br />
zugelassen zu betrachten. Die Reiseveranstaltungen<br />
(Studienreisen) werden in Zusammenarbeit<br />
mit einem zugelassenen<br />
Reiseunternehmen durchgeführt.<br />
Teilnahmebescheinigungen<br />
Auf Wunsch stellt die Geschäftsstelle der<br />
<strong>KVHS</strong> <strong>Neunkirchen</strong> zusammen mit dem jeweiligen<br />
Dozenten den Teilnehmern eine<br />
Bescheinigung über den Lehrgangsbesuch<br />
aus, welche Angaben über Lehrgangsdauer,<br />
Entgelt und das belegte Thema<br />
enthält. Per Post können die Bescheinigungen<br />
nur noch gegen Zahlung der<br />
Portogebühren ausgehändigt werden. Ansonsten<br />
werden Sie im Kurs übergeben<br />
bzw. können sie bei der Geschäftsstelle<br />
persönlich abgeholt werden.<br />
Zertifikate<br />
Teilnehmer an Sprachkursen haben die<br />
Möglichkeit, das VHS-Zertifikat zu erwerben.<br />
Das Zertifikat wird unter gleichen Bedingungen<br />
im gesamten Bundesgebiet abgenommen.<br />
Lehrgangsbücher und Unterrichtsmaterial<br />
sind in diesen Fällen in allen<br />
Volkshochschulen o.a. Bereichen gleich.<br />
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen<br />
und einem mündlichen Teil.<br />
Veranstaltungshinweise<br />
und Programmänderungen<br />
Veranstaltungshinweise und Programmänderungen<br />
finden Sie jeweils einige Tage<br />
vorher in der Presse und in den amtlichen<br />
Mitteilungsblättern der Gemeinden. Bitte<br />
beachten Sie in der „Saarbrücker Zeitung”<br />
die Rubrik „WANN WAS WO? – Auf einen<br />
Blick”.<br />
Bitte an die Teilnehmer von<br />
Veranstaltungen der <strong>KVHS</strong><br />
Bitte bedenken Sie, dass die <strong>KVHS</strong> in fast<br />
allen Fällen Gast in Gemeindeeinrichtungen<br />
oder privaten Veranstaltungsräumen<br />
ist. Sie wollen daher bitte die jeweiligen<br />
Hausordnungen beachten und die zur Verfügung<br />
gestellten Einrichtungs- und sonstigen<br />
Gegenstände pfleglich behandeln.