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Download, PDF / 1,06 MB - Karl-Heinz Rausch

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= alle Veranstaltungen steuer- und<br />

abgabenfrei<br />

► Weihnachtsfeier, Sommerfest und Betriebsausflug<br />

für alle Mitarbeiter<br />

= für eine der Feiern werden Steuern und<br />

Sozialabgaben fällig<br />

Ausnahme: Sie veranstalten ein Sommerfest<br />

für Abteilung A und eins für Abteilung B sowie<br />

eine Weihnachtsfeier für alle. In solchen Fällen<br />

sind alle Veranstaltungen abgabenfrei.<br />

steuerfalle 3: Kosten pro mitarbeiter<br />

Ihre Aufwendungen für die Betriebsveranstaltung<br />

dürfen insgesamt nicht mehr als<br />

110 Euro brutto pro Mitarbeiter betragen.<br />

Nur dann bleiben die Leistungen lohnsteuer-<br />

und sozialversicherungsfrei (R 72<br />

Präsentation der neuen<br />

Kanzleibroschüre<br />

Am 22. April 2010 war es soweit. Nach<br />

sechsmonatiger Vorbereitung konnte <strong>Karl</strong>-<br />

<strong>Heinz</strong> <strong>Rausch</strong> den mitwirkenden Personen<br />

bei der Erstellung der Kanzleibroschüre ein<br />

druckfrisches Exemplar präsentieren. Für<br />

die Konzeption und Texte war Frau Reglindis<br />

Pfeiffer, M.A., für die Gestaltung und<br />

Fotografien war Frau Dipl.-Designerin Julia<br />

Kahl und für den Druck die Firma Dinnes<br />

& Fischer GmbH aus Maintal verantwortlich.<br />

Den langjährigen Mandanten, die in<br />

der Kanzleibroschüre ihr Unternehmen vorgestellt<br />

haben, wurde ein herzliches Dankeschön<br />

ausgesprochen.<br />

Mit der neuen Kanzleibroschüre geben wir<br />

nicht nur einen Einblick in unsere Dienstleistungen,<br />

sondern wir wollen auch veranschaulichen,<br />

was uns bei der Zusammenarbeit<br />

mit unseren Mandanten wichtig ist. Ein<br />

wenig Stolz sind wir schon darauf, dass sich<br />

der Name »<strong>Rausch</strong>« in den vergangenen 30<br />

Jahren einen guten Namen in der Region<br />

geschaffen hat. Aber auch in der Zukunft<br />

wollen wir uns nicht ausruhen, sondern mit<br />

Professionalität und Engagement unsere Tätigkeit<br />

mit Erfolg weiterführen. Geschäftsführer<br />

Herr Achim Albert und Kollege<br />

Steuerberater Kai Berninger schließen sich<br />

dieser Aussage an.<br />

konkret 2 |10<br />

Abs. 4 Lohnsteuerrichtlinien –LStR).<br />

vorsicht! Überschreiten Sie diesen Betrag, handelt<br />

es sich um steuerpflichtigen Arbeitslohn. Und<br />

das gilt dann nicht nur für den über 110 Euro hinausgehenden<br />

Teil, sondern für den gesamten Betrag.<br />

Dann bleibt Ihnen nur noch die Möglichkeit, die<br />

Lohnsteuer pauschal mit 25 % abzuführen, damit<br />

Ihre Zuwendung im Zusammenhang mit der Veranstaltung<br />

wenigstens sozialversicherungsfrei bleibt<br />

steuerfalle 4: Die Angehörigen<br />

Oft ist es üblich, dass auch die Lebenspartner<br />

oder Kinder der Mitarbeiter an der betrieblichen<br />

Feier teilnehmen. Hier lauert<br />

eine weitere Falle: Die 110-Euro-Grenze gilt<br />

nicht pro Teilnehmer Ihrer Veranstaltung,<br />

sondern pro teilnehmendem Mitarbeiter!<br />

Eine RAUsCH-ende<br />

Hochzeit<br />

personal| intern<br />

Beispiel: Sie veranstalten eine sommerliche<br />

Grillparty zur WM für Ihre 5 Mitarbeiter, die<br />

jeweils ihren Lebenspartner mitbringen –<br />

also für insgesamt 10 Teilnehmer. Die Gesamtkosten<br />

belaufen sich auf 700 Euro –<br />

macht pro Teilnehmer 70 Euro. Aber Vorsicht:<br />

Die Gesamtkosten dürfen nur pro<br />

teilnehmendem Mitarbeiter gerechnet werden.<br />

Das ergibt bei 5 Mitarbeitern jeweils<br />

140 Euro. Die Grenze ist überschritten –<br />

Steuern und Sozialabgaben werden fällig.<br />

Tipp: Wenn Sie etwas Besonderes bieten wollen<br />

und die 110-Euro-Grenze überschreiten, vereinbaren<br />

Sie mit Ihren Mitarbeitern, dass diese<br />

sich mit einem Eigenanteil an den Kosten beteiligen,<br />

um Ihren Arbeitgeberanteil so auf 110 Euro<br />

pro Mitarbeiter zu drücken. Voraussetzung: Das<br />

muss bereits vor der Veranstaltung vereinbart<br />

Am 19.<strong>06</strong>.2010 war es soweit, unsere Mitarbeiterin<br />

Verena Schüßler hat sich getraut<br />

und sagte JA zu ihrem Benno. Sie trägt nun<br />

den Familiennamen Bischoff. Frau Bischoff<br />

gehört seit 2005 zu unserem Team. Zu ihren<br />

Tätigkeiten gehören unter anderem die<br />

Bearbeitung von Buchhaltungen, Löhnen<br />

und die Erstellung von Jahresabschlüssen<br />

und Steuererklärungen. Wir wünschen den<br />

frisch Vermählten alles Liebe und einen guten<br />

Start ins Eheleben!<br />

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