Download, PDF / 1,06 MB - Karl-Heinz Rausch
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= alle Veranstaltungen steuer- und<br />
abgabenfrei<br />
► Weihnachtsfeier, Sommerfest und Betriebsausflug<br />
für alle Mitarbeiter<br />
= für eine der Feiern werden Steuern und<br />
Sozialabgaben fällig<br />
Ausnahme: Sie veranstalten ein Sommerfest<br />
für Abteilung A und eins für Abteilung B sowie<br />
eine Weihnachtsfeier für alle. In solchen Fällen<br />
sind alle Veranstaltungen abgabenfrei.<br />
steuerfalle 3: Kosten pro mitarbeiter<br />
Ihre Aufwendungen für die Betriebsveranstaltung<br />
dürfen insgesamt nicht mehr als<br />
110 Euro brutto pro Mitarbeiter betragen.<br />
Nur dann bleiben die Leistungen lohnsteuer-<br />
und sozialversicherungsfrei (R 72<br />
Präsentation der neuen<br />
Kanzleibroschüre<br />
Am 22. April 2010 war es soweit. Nach<br />
sechsmonatiger Vorbereitung konnte <strong>Karl</strong>-<br />
<strong>Heinz</strong> <strong>Rausch</strong> den mitwirkenden Personen<br />
bei der Erstellung der Kanzleibroschüre ein<br />
druckfrisches Exemplar präsentieren. Für<br />
die Konzeption und Texte war Frau Reglindis<br />
Pfeiffer, M.A., für die Gestaltung und<br />
Fotografien war Frau Dipl.-Designerin Julia<br />
Kahl und für den Druck die Firma Dinnes<br />
& Fischer GmbH aus Maintal verantwortlich.<br />
Den langjährigen Mandanten, die in<br />
der Kanzleibroschüre ihr Unternehmen vorgestellt<br />
haben, wurde ein herzliches Dankeschön<br />
ausgesprochen.<br />
Mit der neuen Kanzleibroschüre geben wir<br />
nicht nur einen Einblick in unsere Dienstleistungen,<br />
sondern wir wollen auch veranschaulichen,<br />
was uns bei der Zusammenarbeit<br />
mit unseren Mandanten wichtig ist. Ein<br />
wenig Stolz sind wir schon darauf, dass sich<br />
der Name »<strong>Rausch</strong>« in den vergangenen 30<br />
Jahren einen guten Namen in der Region<br />
geschaffen hat. Aber auch in der Zukunft<br />
wollen wir uns nicht ausruhen, sondern mit<br />
Professionalität und Engagement unsere Tätigkeit<br />
mit Erfolg weiterführen. Geschäftsführer<br />
Herr Achim Albert und Kollege<br />
Steuerberater Kai Berninger schließen sich<br />
dieser Aussage an.<br />
konkret 2 |10<br />
Abs. 4 Lohnsteuerrichtlinien –LStR).<br />
vorsicht! Überschreiten Sie diesen Betrag, handelt<br />
es sich um steuerpflichtigen Arbeitslohn. Und<br />
das gilt dann nicht nur für den über 110 Euro hinausgehenden<br />
Teil, sondern für den gesamten Betrag.<br />
Dann bleibt Ihnen nur noch die Möglichkeit, die<br />
Lohnsteuer pauschal mit 25 % abzuführen, damit<br />
Ihre Zuwendung im Zusammenhang mit der Veranstaltung<br />
wenigstens sozialversicherungsfrei bleibt<br />
steuerfalle 4: Die Angehörigen<br />
Oft ist es üblich, dass auch die Lebenspartner<br />
oder Kinder der Mitarbeiter an der betrieblichen<br />
Feier teilnehmen. Hier lauert<br />
eine weitere Falle: Die 110-Euro-Grenze gilt<br />
nicht pro Teilnehmer Ihrer Veranstaltung,<br />
sondern pro teilnehmendem Mitarbeiter!<br />
Eine RAUsCH-ende<br />
Hochzeit<br />
personal| intern<br />
Beispiel: Sie veranstalten eine sommerliche<br />
Grillparty zur WM für Ihre 5 Mitarbeiter, die<br />
jeweils ihren Lebenspartner mitbringen –<br />
also für insgesamt 10 Teilnehmer. Die Gesamtkosten<br />
belaufen sich auf 700 Euro –<br />
macht pro Teilnehmer 70 Euro. Aber Vorsicht:<br />
Die Gesamtkosten dürfen nur pro<br />
teilnehmendem Mitarbeiter gerechnet werden.<br />
Das ergibt bei 5 Mitarbeitern jeweils<br />
140 Euro. Die Grenze ist überschritten –<br />
Steuern und Sozialabgaben werden fällig.<br />
Tipp: Wenn Sie etwas Besonderes bieten wollen<br />
und die 110-Euro-Grenze überschreiten, vereinbaren<br />
Sie mit Ihren Mitarbeitern, dass diese<br />
sich mit einem Eigenanteil an den Kosten beteiligen,<br />
um Ihren Arbeitgeberanteil so auf 110 Euro<br />
pro Mitarbeiter zu drücken. Voraussetzung: Das<br />
muss bereits vor der Veranstaltung vereinbart<br />
Am 19.<strong>06</strong>.2010 war es soweit, unsere Mitarbeiterin<br />
Verena Schüßler hat sich getraut<br />
und sagte JA zu ihrem Benno. Sie trägt nun<br />
den Familiennamen Bischoff. Frau Bischoff<br />
gehört seit 2005 zu unserem Team. Zu ihren<br />
Tätigkeiten gehören unter anderem die<br />
Bearbeitung von Buchhaltungen, Löhnen<br />
und die Erstellung von Jahresabschlüssen<br />
und Steuererklärungen. Wir wünschen den<br />
frisch Vermählten alles Liebe und einen guten<br />
Start ins Eheleben!<br />
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