Download, PDF / 1,06 MB - Karl-Heinz Rausch
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(Berufs-)Bekleidung:<br />
Werbungskosten oder Privatvergnügen?<br />
konkret 2 |10<br />
für alle steuerpflichtigen<br />
Grundsätzlich gehören Aufwendungen für die Anschaffung, Reinigung und Instandhaltung der Kleidung zur privaten Lebensführung des Steuerpflichtigen<br />
(§ 12 Nr. 1 S. 2 EStG). Da sich der Große Senat des BFH (21.9.09, GrS 1/<strong>06</strong>) gegen eine Aufteilung ausgesprochen hat, steht weiterhin<br />
die Abgrenzung zwischen bürgerlicher Kleidung und Berufsbekleidung im Fokus.<br />
1. Aufteilungsverbot bei<br />
bürgerlicher Kleidung<br />
In seiner vielbeachteten Entscheidung hat<br />
der Große Senat des BFH seine langjährige<br />
Rechtsprechung zu beruflich und privat veranlassten<br />
Aufwendungen geändert. Dies hat<br />
u.a. zur Folge, dass Aufwendungen für gemischt<br />
veranlasste Reisen in größerem Umfang<br />
als bisher zum Abzug als Betriebsausgaben<br />
bzw. Werbungskosten zugelassen<br />
werden. In seiner Urteilsbegründung stellte<br />
der BFH klar, dass sich z.B. auch Aufwendungen<br />
für bürgerliche Kleidung theoretisch<br />
aufteilen lassen, er an dem Abzugsverbot als<br />
Werbungskosten oder Betriebsausgaben jedoch<br />
festhält.<br />
2. Berufsbekleidung versus<br />
bürgerliche Kleidung<br />
Für die Finanzverwaltung gehören zur typischen<br />
Berufskleidung Kleidungsstücke,<br />
die als Arbeitsschutzkleidung auf die je-<br />
weils ausgeübte Berufstätigkeit zugeschnitten<br />
sind oder nach ihrer z.B. uniformartigen<br />
Beschaffenheit oder dauerhaft angebrachten<br />
Kennzeichnung durch Firmenemblem eine<br />
berufliche Funktion objektiv erfüllen (R 3.<br />
31 LStR).<br />
Wird Kleidung speziell für berufliche Zwecke<br />
angeschafft und ausschließlich beruflich<br />
getragen, wie z.B. Businesskleidung,<br />
werden die Aufwendungen dennoch der privaten<br />
Lebensführung zugeordnet, wenn eine<br />
private Mitbenutzung nicht ausgeschlossen<br />
werden kann. So z.B. auch bei einer weißen<br />
Designerhose, die ein Arzt im Rahmen seiner<br />
Berufsausübung trägt. Im Unterschied<br />
zu einer typischen OP-Hose, kann hier nicht<br />
ausgeschlossen werden, dass der Arzt die<br />
Hose gelegentlich auch zu privaten Anlässen<br />
trägt.<br />
Hinweis<br />
Die Reinigungskosten teilen das Schicksal der<br />
Bekleidung, sodass nur die Reinigungskosten<br />
für die Berufskleidung als Werbungskosten<br />
oder Betriebsausgaben abzugsfähig sind. Erfolgt<br />
die Reinigung mit privaten Haushaltsgeräten,<br />
können die Aufwendungen anhand der Kosten<br />
einzelner Waschmaschinenläufe geschätzt<br />
werden (BFH 29.6.93, vi R 53/92). Grundlage<br />
hierfür können die von der Verbraucherzentrale<br />
Bundesverband e.V. errechneten Gesamtkosten<br />
pro Kilogramm Wäsche sein (aktueller<br />
Stand: 12/2002; www.steuertipps.de/download/akademische/112610<strong>06</strong><strong>06</strong>823/de_DE//<br />
waschkosten.pdf). Aufgrund der in den letzten<br />
Jahren gestiegenen Stromkosten sollten m.E.<br />
angemessene Zuschläge vorgenommen werden<br />
können.<br />
Die Abgeltungsteuer – Auswirkungen in der Einkommensteuererklärung 2009<br />
steuerbescheinigung der Banken<br />
immer erforderlich<br />
Ab dem 01.01.2009 wird seitens der Banken<br />
auf alle Kapitalerträge automatisch 25%<br />
Abgeltungsteuer einbehalten. Somit müssen<br />
in der Anlage KAP nur noch die Kapitalerträge<br />
angegeben werden, die bislang nicht<br />
oder nicht richtig besteuert wurden oder<br />
bei denen eine Überprüfung des Steuereinbehalts<br />
begehrt wird.<br />
Dies ist z.B. der Fall, wenn:<br />
► keine Kirchensteuer auf die Abgeltungsteuer<br />
abgeführt wurde, obwohl Kirchen-<br />
steuerpflicht besteht (Pflichtveranlagung!)<br />
► Abgeltungsteuer einbehalten wurde,<br />
obwohl der Sparer-Pauschbetrag nicht<br />
ausgeschöpft ist<br />
► eine Günstigerprüfung mit dem persönlichen<br />
Steuersatz durchgeführt werden<br />
soll, wenn dieser unter 25% liegt<br />
► Verluste oder ausländische Steuern<br />
angerechnet werden sollen<br />
► Zinsen aus Privatdarlehen, ausländische<br />
Erträge oder Erstattungszinsen vom<br />
Finanzamt vorliegen (Pflichtveranlagung!)<br />
► Lebensversicherungen oder GmbH-<br />
Anteile verkauft wurden<br />
(Pflichtveranlagung!)<br />
► Spenden, Kinderfreibeträge oderaußergewöhnliche<br />
Belastungen geltend gemacht<br />
werden (zur korrekten Ermittlung sind<br />
alle Kapitaleinkünfte anzugeben!)<br />
Inzwischen haben Fast alle Banken die Jahresbescheinigungen<br />
für 2009 an Ihre Kunden<br />
geschickt. Bitte überlassen Sie uns eine<br />
komplette Aufstellung Ihrer Zinseinkünfte<br />
und alle vorhandenen Bescheinigungen der<br />
Banken, damit wir weiterhin Ihre Steuererklärung<br />
optimal für Sie erstellen können.<br />
Übrigens war ein wesentliches Ziel der Abgeltungssteuer,<br />
ab 2009 im Regelfall bei<br />
Einkünften aus Kapitalvermögen auf eine<br />
Veranlagung verzichten zu können. Die<br />
Steuererhebung sollte vereinfacht und die<br />
Gleichmäßigkeit der Besteuerung erreicht<br />
werden ... (das Schreiben vom Bundesfinanzministerium<br />
zu Einzelfragen zur Abgeltungsteuer<br />
umfasst deswegen auch »nur«<br />
105 Seiten)<br />
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