Unternehmensrichtlinien - Unicity International, Inc
Unternehmensrichtlinien - Unicity International, Inc
Unternehmensrichtlinien - Unicity International, Inc
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
15<br />
<strong>Unicity</strong> Global Markets GmbH <strong>Unternehmensrichtlinien</strong><br />
D. Ausschluss von Mehrfachpartnerschaften: Alle Franchisepartner von <strong>Unicity</strong>, ganz gleich ob Einzelpersonen,<br />
Partnerschaften, Unternehmen, Treuhandgesellschaften oder andere Gesellschaftsformen<br />
z. B. eine GmbH, können jeweils nur eine Franchisepartnerschaft besitzen. Vertretungsberechtigten<br />
oder Betreibern einer solchen Franchisepartnerschaft ist es daher nicht gestattet,<br />
Besitzer oder Nutznießer von mehr als einer Franchisepartnerschaft zu sein, ohne die ausdrückliche<br />
schriftliche Genehmigung von <strong>Unicity</strong>.<br />
Im Hinblick auf diese Verfügung gilt Folgendes:<br />
1. Ohne Ausnahme, gelten der Ehepartner des Franchisepartners sowie alle Mitglieder seines<br />
Hausstands (d. h. alle im Haushalt des Franchisepartners lebenden Personen) als Nutznießer<br />
derselben Franchisepartnerschaft.<br />
2. Ehepartner und Familienmitglieder, die im Haushalt des Franchisepartners leben, können sich<br />
nicht gegenseitig sponsern und dürfen auch keine verschiedenen Sponsoren haben, ohne die<br />
ausdrückliche schriftliche Genehmigung von <strong>Unicity</strong>.<br />
Verstößt ein Mitglied der Lebensgemeinschaft bzw. Familie des Franchisepartners gegen den<br />
Vertrag des Franchisepartners, so ist <strong>Unicity</strong> zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt.<br />
Solche Aktivitäten beinhalten, sind jedoch nicht beschränkt auf:<br />
a. Gelder an eine dritte Partei zahlen, um einen Anteil an einer Franchisepartnerschaft zu erwerben;<br />
b. Einer dritten Partei ein Darlehen gewähren, um einen Anteil an einer Franchisepartnerschaft<br />
zu erwerben;<br />
c. Eine enge familiäre Beziehung zu einer dritten Partei zu unterhalten, die einen Anteil an<br />
einer Franchisepartnerschaft erwirbt, ohne <strong>Unicity</strong> von dieser Beziehung in Kenntnis zu setzen;<br />
d. Jegliche finanzielle Unterstützung einer dritten Partei, die Prozesse oder Aktionen gegen<br />
<strong>Unicity</strong> führt (inkl. Zahlung der Anwaltskosten, Reisekosten, Gutachter usw.);<br />
e. Die Weitergabe von jeglicher Art von Information (vertraulich, geschützt usw.) an dritte Parteien<br />
oder deren Vertreter;<br />
f. Der Abschluss eines Vertrages oder einer Übereinkunft, wodurch ein Franchisepartner sich<br />
mit einer dritten Partei den Erfolg einer anderen Franchisepartnerschaft in jeglicher Form<br />
teilt, ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von <strong>Unicity</strong>.<br />
E. Unternehmen/Gesellschaften/Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG). <strong>Unicity</strong> kann, nach eigenem<br />
Ermessen, einem Unternehmen gestatten, eine <strong>Unicity</strong> Franchisepartnerschaft abzuschließen.<br />
Franchisepartner-Anträge, die von Unternehmen eingereicht werden, müssen von einem Vertretungsberechtigten<br />
des Unternehmens unterschrieben sein, den Namen sowie die HR-Nummer/<br />
Gewerbenummer und Steuernummer des Unternehmens enthalten, die Namen aller maßgeblichen<br />
Führungskräfte, Geschäftsführer, Gesellschafter und Vorstände, Direktoren bzw. Vertretungsberechtigten<br />
aufweisen und eine Kopie des HR-Auszuges bzw. Gewerbescheins enthalten. Außerdem<br />
muss das Unternehmen schriftlich bestätigen, dass es ein tadelloses Ansehen genießt<br />
und dass das Unternehmen kein Nutznießer jeglicher Art aus einer weiteren <strong>Unicity</strong><br />
Franchise partnerschaft ist. Um seine Interessen zu schützen, kann <strong>Unicity</strong> eine<br />
Kopie des Gesellschaftsvertrages, ein Führungszeugnis oder ähnliche<br />
Informationen anfordern. Jegliche Übertragung von Eigentumsanteilen<br />
eines Unternehmens unterliegt den Übertragungsregeln<br />
in Punkt M dieser <strong>Unternehmensrichtlinien</strong>. Die<br />
© <strong>Unicity</strong> Global Markets GmbH / Stand 01/2011 Rev 1 de