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Unternehmensrichtlinien - Unicity International, Inc

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<strong>Unicity</strong> Global Markets GmbH <strong>Unternehmensrichtlinien</strong><br />

D. Ausschluss von Mehrfachpartnerschaften: Alle Franchisepartner von <strong>Unicity</strong>, ganz gleich ob Einzelpersonen,<br />

Partnerschaften, Unternehmen, Treuhandgesellschaften oder andere Gesellschaftsformen<br />

z. B. eine GmbH, können jeweils nur eine Franchisepartnerschaft besitzen. Vertretungsberechtigten<br />

oder Betreibern einer solchen Franchisepartnerschaft ist es daher nicht gestattet,<br />

Besitzer oder Nutznießer von mehr als einer Franchisepartnerschaft zu sein, ohne die ausdrückliche<br />

schriftliche Genehmigung von <strong>Unicity</strong>.<br />

Im Hinblick auf diese Verfügung gilt Folgendes:<br />

1. Ohne Ausnahme, gelten der Ehepartner des Franchisepartners sowie alle Mitglieder seines<br />

Hausstands (d. h. alle im Haushalt des Franchisepartners lebenden Personen) als Nutznießer<br />

derselben Franchisepartnerschaft.<br />

2. Ehepartner und Familienmitglieder, die im Haushalt des Franchisepartners leben, können sich<br />

nicht gegenseitig sponsern und dürfen auch keine verschiedenen Sponsoren haben, ohne die<br />

ausdrückliche schriftliche Genehmigung von <strong>Unicity</strong>.<br />

Verstößt ein Mitglied der Lebensgemeinschaft bzw. Familie des Franchisepartners gegen den<br />

Vertrag des Franchisepartners, so ist <strong>Unicity</strong> zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt.<br />

Solche Aktivitäten beinhalten, sind jedoch nicht beschränkt auf:<br />

a. Gelder an eine dritte Partei zahlen, um einen Anteil an einer Franchisepartnerschaft zu erwerben;<br />

b. Einer dritten Partei ein Darlehen gewähren, um einen Anteil an einer Franchisepartnerschaft<br />

zu erwerben;<br />

c. Eine enge familiäre Beziehung zu einer dritten Partei zu unterhalten, die einen Anteil an<br />

einer Franchisepartnerschaft erwirbt, ohne <strong>Unicity</strong> von dieser Beziehung in Kenntnis zu setzen;<br />

d. Jegliche finanzielle Unterstützung einer dritten Partei, die Prozesse oder Aktionen gegen<br />

<strong>Unicity</strong> führt (inkl. Zahlung der Anwaltskosten, Reisekosten, Gutachter usw.);<br />

e. Die Weitergabe von jeglicher Art von Information (vertraulich, geschützt usw.) an dritte Parteien<br />

oder deren Vertreter;<br />

f. Der Abschluss eines Vertrages oder einer Übereinkunft, wodurch ein Franchisepartner sich<br />

mit einer dritten Partei den Erfolg einer anderen Franchisepartnerschaft in jeglicher Form<br />

teilt, ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von <strong>Unicity</strong>.<br />

E. Unternehmen/Gesellschaften/Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG). <strong>Unicity</strong> kann, nach eigenem<br />

Ermessen, einem Unternehmen gestatten, eine <strong>Unicity</strong> Franchisepartnerschaft abzuschließen.<br />

Franchisepartner-Anträge, die von Unternehmen eingereicht werden, müssen von einem Vertretungsberechtigten<br />

des Unternehmens unterschrieben sein, den Namen sowie die HR-Nummer/<br />

Gewerbenummer und Steuernummer des Unternehmens enthalten, die Namen aller maßgeblichen<br />

Führungskräfte, Geschäftsführer, Gesellschafter und Vorstände, Direktoren bzw. Vertretungsberechtigten<br />

aufweisen und eine Kopie des HR-Auszuges bzw. Gewerbescheins enthalten. Außerdem<br />

muss das Unternehmen schriftlich bestätigen, dass es ein tadelloses Ansehen genießt<br />

und dass das Unternehmen kein Nutznießer jeglicher Art aus einer weiteren <strong>Unicity</strong><br />

Franchise partnerschaft ist. Um seine Interessen zu schützen, kann <strong>Unicity</strong> eine<br />

Kopie des Gesellschaftsvertrages, ein Führungszeugnis oder ähnliche<br />

Informationen anfordern. Jegliche Übertragung von Eigentumsanteilen<br />

eines Unternehmens unterliegt den Übertragungsregeln<br />

in Punkt M dieser <strong>Unternehmensrichtlinien</strong>. Die<br />

© <strong>Unicity</strong> Global Markets GmbH / Stand 01/2011 Rev 1 de

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