Unternehmensrichtlinien - Unicity International, Inc
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<strong>Unicity</strong> Global Markets GmbH <strong>Unternehmensrichtlinien</strong><br />
betrag abzuziehen. Vergütungen für mehrere Teilhaber einer Franchisepartnerschaft werden auf die<br />
ersten beiden im Franchisepartner Vertrag gelisteten Namen ausgestellt. Ohne Einfluss auf <strong>Unicity</strong>’s<br />
Recht zur Kündigung kann die Auszahlung der Franchisepartner-Vergütung zurückbehalten werden,<br />
wenn der Franchisepartner eine der Bedingungen des Vertrages verletzt oder gebrochen hat.<br />
G. Abzüge von der Vergütung. <strong>Unicity</strong> ist berechtigt gegen Vergütungsansprüche der Franchisepartner<br />
mit fälligen Saldobeträgen aufzurechnen.<br />
H. Ersatzzahlung von Vergütung. Auf rechtzeitige Anfrage wird <strong>Unicity</strong> eine Ersatzzahlung veranlassen,<br />
im Falle dass eine Auszahlung fehlerhaft war oder z. B. ein Scheck verloren ging oder gestohlen<br />
wurde. Wird ein Vergütungsscheck eingelöst, wird eine Servicegebühr von zehn Prozent (10 %) des<br />
auf dem Scheck ausgestellten Betrages, jedoch nicht mehr als dreißig Euro (30 €), berechnet. Ersatz-<br />
Zahlungen oder Auszahlungsstopp-Anfragen werden frühestens zehn (10) Tage nach Ausstellung<br />
der Auszahlung/des Schecks bearbeitet.<br />
I. Retournierte bzw. nicht eingelöste Zahlungen. <strong>Unicity</strong> unternimmt alle Anstrengungen um sicherzustellen,<br />
dass <strong>Unicity</strong> Franchisepartner ihre Vergütungen erhalten. Wird ein Scheck nicht innerhalb<br />
von 6 Monaten eingelöst oder kann eine Überweisung nicht innerhalb von 6 Monaten zugestellt<br />
werden, so wird der Scheck entwertet und der Betrag aus dem Scheck bzw. der Überweisung wird<br />
nach 6 Monaten dem Franchisepartner-Konto bei <strong>Unicity</strong> gutgeschrieben. Dieser Vorgang unterliegt<br />
einer monatlichen Bearbeitungsgebühr.<br />
J. Unbeständigkeit von Auslandsmärkten. Die Möglichkeit, Vergütungszahlungen im Rahmen des<br />
Ambassador Programms zu erhalten, resultiert aus dem Verkauf von <strong>Unicity</strong> Produkten in Ländern<br />
außerhalb des Heimatlandes des Franchisepartners. Die Vergütung hängt daher vom Eingang der<br />
Beträge aus solchen Verkäufen bei <strong>Unicity</strong> in US-$ ab. Folglich ist <strong>Unicity</strong> berechtigt die Vergütungszahlungen<br />
zu begrenzen, zu verzögern oder zu verändern im Rahmen des Ambassador-Programms,<br />
während der Zeit, in der der Wechsel oder die Rückführung von Geldern zu <strong>Unicity</strong> durch die Konditionen<br />
in einem Drittland eingeschränkt oder begrenzt werden. Vergütungen an Franchisepartner,<br />
die aus Volumen aus Auslandsmärkten resultieren, können auch mit steuerbegleitenden Gebühren<br />
oder Bankkosten belegt werden.<br />
K. Service-Gebühren. Obwohl <strong>Unicity</strong> den meisten Franchisepartnern gebührenfreie Dienstleistungen<br />
für Franchisepartner bietet, fragt von Zeit zu Zeit der eine oder andere Franchisepartner besondere<br />
Dienstleistungen an, deren Realisierung zusätzliche Zeit und Kosten in Anspruch nimmt. <strong>Unicity</strong> behält<br />
sich vor solche Dienstleistungen, die über das normale hinausgehen, zu Selbstkosten abzurechnen.<br />
© <strong>Unicity</strong> Global Markets GmbH / Stand 01/2011 Rev 1 de