Förderung beruflicher Weiterbildung - Steuer-Fachschule Dr. Endriss
Förderung beruflicher Weiterbildung - Steuer-Fachschule Dr. Endriss
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<strong>Förderung</strong><br />
<strong>beruflicher</strong><br />
<strong>Weiterbildung</strong><br />
Überblick über bundesweite und<br />
regionale Fördermöglichkeiten<br />
Ein Informationsservice für Kunden und Interessenten<br />
der <strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> <strong>Dr</strong>. <strong>Endriss</strong><br />
Alle Angaben ohne Gewähr.
<strong>Förderung</strong> <strong>beruflicher</strong> <strong>Weiterbildung</strong><br />
Inhalt<br />
Bundesweite <strong>Förderung</strong>smöglichkeiten:<br />
Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit ...................................................................................................... 3<br />
Meister-BAföG ............................................................................................................................................... 5<br />
Die Bildungsprämie........................................................................................................................................ 8<br />
Regionale <strong>Förderung</strong>smöglichkeiten:<br />
Bildungsscheck NRW .................................................................................................................................. 10<br />
Qualifizierungsscheck Hessen .................................................................................................................... 12<br />
Bildungsscheck Brandenburg ...................................................................................................................... 14<br />
Qualischeck in Rheinland-Pfalz ................................................................................................................... 16<br />
Individuelle <strong>Weiterbildung</strong> in Niedersachsen ............................................................................................... 18<br />
Besondere <strong>Förderung</strong>smöglichkeiten:<br />
Begabtenförderung ...................................................................................................................................... 20<br />
Rechtlicher Hinweis ..................................................................................................................................... 22<br />
Stand der Informationen: Januar 2010<br />
Alle Angaben ohne Gewähr<br />
Seite 2
<strong>Förderung</strong> <strong>beruflicher</strong> <strong>Weiterbildung</strong><br />
Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit<br />
Seit dem 1. Januar 2003 können die Agenturen für Arbeit Bildungsgutscheine aushändigen, wenn<br />
ein persönlicher Bildungsbedarf festgestellt und die <strong>Förderung</strong>svoraussetzungen erfüllt werden.<br />
Folgende Lehrgänge der <strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> <strong>Dr</strong>. <strong>Endriss</strong> können über den Bildungsgutschein gefördert<br />
werden:<br />
� Bilanzbuchhalter-Vollzeitlehrgang<br />
� <strong>Steuer</strong>fachwirt-Vollzeitlehrgang<br />
� <strong>Steuer</strong>berater-Vollzeitlehrgang<br />
Wer wird gefördert?<br />
Die <strong>Förderung</strong> einer beruflichen <strong>Weiterbildung</strong> soll Ihre Vermittlungschancen deutlich verbessern. Berücksichtigt<br />
werden dabei Ihre eigenen Fähigkeiten, insbesondere der bisherige berufliche Werdegang und<br />
Vorkenntnisse, aber auch persönliche Voraussetzungen.<br />
Die Teilnahme muss notwendig sein, um Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine<br />
konkret drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden, oder weil die <strong>Weiterbildung</strong> wegen eines fehlenden Berufsabschlusses<br />
erforderlich ist.<br />
Unter Berücksichtigung dieser Faktoren entscheidet die Agentur für Arbeit nach einer Beratung, inwieweit<br />
der Abbau von Qualifikationsdefiziten zur beruflichen Eingliederung führen kann. Hierbei kommt der Aufnahmefähigkeit<br />
des Arbeitsmarktes und Ihrer Mobilitätsbereitschaft eine hohe Bedeutung zu. Ziel ist es,<br />
dass Sie nach Abschluss der <strong>Weiterbildung</strong> mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder dauerhaft in den ersten<br />
Arbeitsmarkt eingegliedert werden können.<br />
Welche Kosten werden übernommen?<br />
� <strong>Weiterbildung</strong>skosten (die durch die <strong>Weiterbildung</strong> unmittelbar entstehenden Lehrgangskosten,<br />
inkl. Prüfungskosten und Lernmittelkosten)<br />
� Fahrkosten<br />
� Kosten für eine erforderliche auswärtige Unterbringung und Verpflegung<br />
� Kosten für die Betreuung von Kindern.<br />
Wie und Wo erhält man den Bildungsgutschein<br />
Der Bildungsgutschein weist unter anderem das Bildungsziel, die zum Erreichen des Bildungsziels erforderliche<br />
Dauer, den regionalen Geltungsbereich und die Gültigkeitsdauer von längstens drei Monaten,<br />
Seite 3
<strong>Förderung</strong> <strong>beruflicher</strong> <strong>Weiterbildung</strong><br />
in der der Bildungsgutschein eingelöst werden muss, aus. Unter den im Bildungsgutschein festgelegten<br />
Bedingungen kann der Interessent den Bildungsgutschein bei einem für die <strong>Weiterbildung</strong>sförderung zugelassenen<br />
Träger seiner Wahl einlösen, zum Beispiel bei der <strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> <strong>Dr</strong>. <strong>Endriss</strong>.<br />
Die <strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> <strong>Dr</strong>. <strong>Endriss</strong> verfügt regelmäßig über die notwendigen<br />
Träger- und Maßnahmezertifizierungen.<br />
Die Feststellungen zur Notwendigkeit einer <strong>Weiterbildung</strong> schließen immer auch die arbeitsmarktlichen<br />
Bedingungen ein. Das heißt, die Agentur für Arbeit muss abwägen, ob zum Beispiel die Arbeitslosigkeit<br />
auch ohne eine <strong>Weiterbildung</strong> beendet werden kann, ob andere arbeitsmarktpolitische Instrumente erfolgversprechender<br />
sind und ob mit dem angestrebten Bildungsziel mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eine<br />
Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt erwartet werden kann.<br />
Die Antragsteller müssen in der Regel entweder eine Berufsausbildung abgeschlossen oder drei Jahre<br />
eine berufliche Tätigkeit ausgeübt haben. Vor Beginn der Teilnahme an einer <strong>Weiterbildung</strong> muss eine<br />
Beratung durch die Agentur für Arbeit erfolgt sein.<br />
Zur Feststellung, ob für Sie eine <strong>Weiterbildung</strong> wegen eines Qualifikationsdefizits notwendig ist, ist es<br />
unbedingt erforderlich, dass möglichst frühzeitig eine Beratung durch die Agentur für Arbeit erfolgt. Vereinbaren<br />
Sie dazu einen Termin mit Ihrer Agentur für Arbeit.<br />
Mit dem Bildungsgutschein wird dem Arbeitnehmer die Erfüllung der Voraussetzungen bescheinigt. Der<br />
Bildungsgutschein ist eine Zusicherung, dass die Kosten der <strong>Weiterbildung</strong> übernommen werden.<br />
Wann und wie muss der Bildungsgutschein eingelöst werden?<br />
Der Inhaber des Bildungsgutscheins muss innerhalb der Gültigkeitsdauer mit der Maßnahme beginnen,<br />
sonst verfällt der Gutschein. Daher sollte die Anmeldung zu einem Kurs unmittelbar nach Erhalt des Bildungsgutscheins.<br />
Die Anmeldung zu einem Kurs der <strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> <strong>Dr</strong>. <strong>Endriss</strong> kann formlos, schriftlich<br />
per Fax, per Post oder per E-Mail erfolgen, mit einem Hinweis auf Ihren Bildungsgutschein, welchen<br />
Sie uns bitte zeitgleich per Post zusenden oder persönlich vorbeibringen. Dieser muss von uns ausgefüllt<br />
und unterzeichnet werden.<br />
Damit die Leistung zeitnah bewilligt werden kann, reichen Sie bitte die von der Agentur für Arbeit ausgehändigten<br />
Formulare rechtzeitig vor Beginn der <strong>Weiterbildung</strong> bei der Agentur für Arbeit ein.<br />
Weitere Informationen<br />
Für weitere Informationen rufen Sie uns einfach unverbindlich an und lassen Sie sich auf dem Hintergrund<br />
Ihrer persönlichen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen individuell beraten: � 0221 / 93 64 42 - 0<br />
Zusätzlich finden Sie auf den folgenden Internetseiten wichtige Infos und Tipps rund um den Bildungsgutschein:<br />
www.arbeitsagentur.de<br />
Seite 4
<strong>Förderung</strong> <strong>beruflicher</strong> <strong>Weiterbildung</strong><br />
Meister-BAföG<br />
Der Staat macht Ernst mit dem Kampf gegen den Fachkräftemangel und fördert die berufliche Aufstiegsfortbildung<br />
im großen Stil: Das Meister-BAföG wurde novelliert. Wenn finanzielle Engpässe<br />
in der Vergangenheit die Fortbildung verhindert haben, dann ist das jetzt Ihre Chance, die eigene<br />
Berufsfähigkeit zu sichern!<br />
Das Gesetz zur <strong>Förderung</strong> der beruflichen Aufstiegsfortbildung (AFBG) bietet für folgende Lehrgänge der<br />
<strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> <strong>Dr</strong>. <strong>Endriss</strong> die Möglichkeit der finanziellen <strong>Förderung</strong> über das sog. Meister-BAföG.<br />
Präsenzlehrgänge:<br />
Fernlehrgänge:<br />
� Bilanzbuchhalter-Vollzeitlehrgang<br />
� Bilanzbuchhalter-Samstaglehrgang<br />
� Bilanzbuchhalter-Abendlehrgang<br />
� <strong>Steuer</strong>fachwirt-Vollzeitlehrgang<br />
� <strong>Steuer</strong>fachwirt-Samstaglehrgang<br />
� Controller-Samstaglehrgang<br />
� Controller-Bocklehrgang<br />
� Bilanzbuchhalter-Fernlehrgang (ZFU-Zulassungsnummer: 565109)<br />
� Controller-Fernlehrgang (ZFU-Zulassungsnummer: 547503)<br />
� <strong>Steuer</strong>fachwirt-Fernlehrgang (ZFU-Zulassungsnummer: 541401)<br />
� Bilanzbuchhalter-International-Fernlehrgang (ZFU-Zulassungsnummer: 556006)<br />
Wer jetzt Bilanzbuchhalter/in, Bilanzbuchhalter/in-International, Controller/in oder <strong>Steuer</strong>fachwirt/in werden<br />
möchte, hat beste Chancen darauf, zur Gruppe der förderfähigen Personen zu gehören. Und dabei gilt:<br />
Auch wer bereits eine Aufstiegsfortbildung selbst finanziert hat, erhält die <strong>Förderung</strong> für eine weitere Aufstiegsfortbildung<br />
trotzdem. Das wird viele Fachkräfte im Finanz- und Rechnungswesen, die nach der alten<br />
Regelung nicht gefördert werden konnten, freuen.<br />
Geschenkt, Geliehen, Erlassen!<br />
Die <strong>Förderung</strong> besteht aus einem Zuschuss zu den Fortbildungskosten in Höhe von 30,5 %, der einkom-<br />
mens- und vermögensunabhängig gewährt wird. Der Rest wird über ein Darlehen bei der KfW finanziert.<br />
Darüber hinaus orientiert sich die <strong>Förderung</strong> stärker am Erfolg als bisher. Wer seine Prüfung besteht, dem<br />
werden 25 % des Darlehens erlassen.<br />
Seite 5
<strong>Förderung</strong> <strong>beruflicher</strong> <strong>Weiterbildung</strong><br />
Besondere Unterstützung erhalten nach dem Gesetz Fortbildungswillige mit Kindern: Der Erhöhungsbetrag<br />
pro Kind steigt von derzeit 179 Euro auf 210 Euro pro Monat. Die Hälfte davon wird als Zuschuss<br />
gezahlt und nicht mehr nur wie bisher als Darlehen gewährt. Zugleich ist ein Kinderbetreuungszuschlag<br />
von 113 Euro pro Kind und Monat als Zuschuss für Alleinerziehende vorgesehen. Darüber hinaus sollen<br />
der Unterhaltsbeitrag und der Kinderbetreuungszuschlag auch während der neu eingeführten Prüfungs-<br />
vorbereitungsphase für bis zu weiteren drei Monaten als Darlehen gewährt werden.<br />
Wer ist förderungsberechtigt?<br />
Für eine <strong>Förderung</strong> müssen bestimmte individuelle Voraussetzungen vorliegen.<br />
I. d. R. wird gefördert, wer:<br />
� noch keine <strong>Förderung</strong> für eine Aufstiegsfortbildung erhalten hat<br />
(Achtung: Hochschulabsolventen wird keine <strong>Förderung</strong> gewährt)<br />
� die Zulassungsvoraussetzungen für die angestrebte<br />
Aufstiegsfortbildungsprüfung erfüllt<br />
Wie wird gefördert?<br />
1. Maßnahmebeitrag:<br />
Dieser Beitrag dient der Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (IHK) in Höhe der<br />
tatsächlich anfallenden Gebühren.<br />
Der Maßnahmebeitrag wird einkommens- und vermögensunabhängig gewährt. Er besteht aus einem<br />
Zuschuss von 30,5 %, der Rest besteht aus einem zinsgünstigen Darlehen.<br />
Für Alleinerziehende erhöht sich der Maßnahmebeitrag um die notwendigen Kosten der Betreuung<br />
eines Kindes bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres, höchstens aber um 113 Euro für jeden Monat<br />
je Kind, sowie behinderte Kinder ohne Altersbegrenzung.<br />
2. Unterhaltsbeiträge:<br />
Bei Vollzeitmaßnahmen werden in der Regel einkommens- und vermögensabhängige Unterhaltsbeiträge<br />
gewährt.<br />
Zum Beispiel erhalten Alleinstehende zur Finanzierung des Lebensunterhaltes bis zu 675 Euro. Für<br />
Antragsteller mit Kindern und einem nicht dauernd getrennt lebenden Ehepartner erhöht sich der Unterhaltsbedarf<br />
um 215 Euro für den Ehepartner, für jedes Kind um 210 Euro.<br />
Seite 6
<strong>Förderung</strong> <strong>beruflicher</strong> <strong>Weiterbildung</strong><br />
Vereinfachtes Berechnungsbeispiel:<br />
Samstaglehrgang Bilanzbuchhalter/in<br />
Lehrgangsgebühr: = 3.060,00 Euro<br />
Prüfungsgebühr IHK (Musterstadt) = 475,00 Euro<br />
_________________________________________________________________________<br />
förderfähige Gesamtkosten = 3.535,00 Euro<br />
./. Förderbetrag einkommens- und vermögensunabhängig<br />
(förderfähige Gesamtkosten x 30,5 %)<br />
= 1.078,18 Euro<br />
_________________________________________________________________________<br />
vorläufiger Eigenanteil = 2.456,82 Euro<br />
Der Eigenanteil an der <strong>Weiterbildung</strong>smaßnahme kann über ein zinsgünstiges Darlehen finanziert werden.<br />
Bei erfolgreichem Abschluss der Prüfungen werden 25 % der Darlehenssumme erlassen.<br />
Vorläufiger Eigenanteil finanziert über Darlehen = 2.456,82 Euro<br />
./. Erlass bei erfolgreicher Prüfung<br />
(Darlehenssumme x 25 %)<br />
= 614,21 Euro<br />
=====================================================================<br />
Eigenanteil = 1.842,61 Euro<br />
Wo erhalte ich Antragsformulare und weitere Informationen?<br />
Für weitere Informationen rufen Sie uns einfach unverbindlich an und lassen Sie sich auf dem Hintergrund<br />
Ihrer persönlichen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen individuell beraten.<br />
� 0221 / 93 64 42 - 0<br />
Frau Asita Galert 0221/936442-52; galert@endriss.de<br />
www.meister-bafoeg.info oder gebührenfreie Hotline: 0800-MBAFOEG bzw. 0800-6223634<br />
Wann ist der Antrag zu stellen?<br />
Grundsätzlich kann der Antrag während der gesamten Lehrgangsdauer gestellt werden. Wenn sicher<br />
gestellt sein soll, dass die Zahlungen mit Lehrgangsbeginn starten, sollte der Antrag möglichst rund<br />
8 Wochen vor Beginn eines Lehrgangs der Behörde vorliegen.<br />
Seite 7
<strong>Förderung</strong> <strong>beruflicher</strong> <strong>Weiterbildung</strong><br />
Die Bildungsprämie<br />
Berufliche <strong>Weiterbildung</strong> mit der Bildungsprämie heißt: Eine <strong>Weiterbildung</strong> kann für Sie bis zu 500<br />
Euro wert sein. Die Idee ist einfach: Sie finden einen Kurs, einen Lehrgang oder ein Seminar, bei<br />
dem Sie etwas Neues für Ihren Beruf lernen. Sie bekommen die Hälfte (maximal jedoch bis zu 500<br />
Euro) der Gebühr vom Staat dazu. Geschenkt.<br />
Wer ist förderberechtigt?<br />
Einen Prämiengutschein in Höhe von max. 500 Euro erhalten Erwerbstätige, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen<br />
25.600 Euro (bzw. 51.200 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt, zur Co-<br />
Finanzierung von individueller <strong>beruflicher</strong> <strong>Weiterbildung</strong>, wenn mindestens die gleiche Summe als Eigenanteil<br />
geleistet wird.<br />
Wie erfolgt die Berechnung?<br />
50 % der Fortbildungskosten, max. 500 Euro<br />
Beispiele:<br />
Zertifikatslehrgang Debitoren-/Kreditorenbuchhalter/in<br />
Lehrgangsgebühr: = 835,00 Euro<br />
./. <strong>Förderung</strong>: 50 % = 417,50 Euro<br />
=================================================<br />
= Eigenanteil: 50 % = 417,50 Euro<br />
Zertifikatslehrgang Finanzbuchhalter/in:<br />
Lehrgangsgebühr: = 1.215,00 Euro<br />
./. <strong>Förderung</strong>: 50 %, max. 500 € = 500,00 Euro<br />
==================================================<br />
= Eigenanteil: = 715,00 Euro<br />
Seite 8
<strong>Förderung</strong> <strong>beruflicher</strong> <strong>Weiterbildung</strong><br />
Wo und wie erhalte ich einen Prämiengutschein?<br />
Sie suchen eine Beratungsstelle auf, die Gutscheine ausstellen kann. Eine Liste finden Sie unter:<br />
www.bildungspraemie.info oder unter der kostenfreien Hotline: 0800-2623 000. Im Rahmen einer Prämienberatung<br />
werden die persönlichen Voraussetzungen, das <strong>Weiterbildung</strong>sziel und die Anforderungen<br />
an die <strong>Weiterbildung</strong> geklärt.<br />
Idealerweise bringen Sie unsere Lehrgangs- oder Seminarbeschreibung (Broschüre/Flyer/Infoblatt) mit zu<br />
Ihrem Beratungstermin. Das erleichtert Ihnen die Beschreibung der <strong>Weiterbildung</strong>smaßnahme.<br />
Die Beratungsstelle trägt auf dem Prämiengutschein das <strong>Weiterbildung</strong>sziel und geeignete <strong>Weiterbildung</strong>sanbieter<br />
ein (u.a. die <strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> <strong>Dr</strong>. <strong>Endriss</strong>). Zusätzlich erklärt sie die Finanzierungsmöglichkeiten.<br />
Den vollständig ausgefüllten Prämiengutschein schicken Sie dann zusammen mit Ihrer Anmeldung an die<br />
<strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> <strong>Dr</strong>. <strong>Endriss</strong> (innerhalb von drei Monaten nach Ausstellung). Die weitere Abwicklung<br />
erledigt die <strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> <strong>Dr</strong>. <strong>Endriss</strong> dann für Sie.<br />
Wie finanziere ich den Eigenanteil?<br />
z. B. mit dem <strong>Weiterbildung</strong>ssparen:<br />
Jeder Beschäftigte, der ein mit Arbeitnehmersparzulage gefördertes Ansparguthaben hat, kann diese<br />
Komponente der Bildungsprämie in Anspruch nehmen. Damit können aufwändigere und oftmals längerfristige<br />
<strong>Weiterbildung</strong>smaßnahmen leichter finanziert werden. Mit dem „<strong>Weiterbildung</strong>ssparen“ wird im<br />
Vermögensbildungsgesetz (VermBG) eine Entnahme aus dem angesparten Guthaben erlaubt, um <strong>Weiterbildung</strong><br />
zu finanzieren – auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Die Arbeitnehmerzulage<br />
geht dabei nicht verloren. Hier gelten keine Einkommensgrenzen.<br />
Bitte beachten Sie:<br />
Wer dem Grunde nach einen Anspruch auf den Bezug von Meister-BAföG hat, ist nach unseren Informationen<br />
nicht berechtigt, die Bildungsprämie in Anspruch zu nehmen.<br />
Weitere Informationen<br />
Für weitere Informationen rufen Sie uns einfach unverbindlich an und lassen Sie sich auf dem Hintergrund<br />
Ihrer persönlichen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen individuell beraten. � 0221 / 93 64 42 - 0<br />
Annette Schulisch 0221/936442-52; Schulisch@endriss.de<br />
Zusätzlich finden Sie auf den folgenden Internetseiten wichtige Infos und Tipps rund um den Prämiengutschein:<br />
www.bildungspraemie.info<br />
Seite 9
<strong>Förderung</strong> <strong>beruflicher</strong> <strong>Weiterbildung</strong><br />
Bildungsscheck NRW<br />
NRW<br />
Damit mehr Menschen und Unternehmen das Thema <strong>Weiterbildung</strong> als Chance für die Zukunft<br />
verstehen, bietet das Land NRW mit dem Bildungsscheck ganz konkrete Unterstützung an. Es<br />
übernimmt nicht nur bis zu 50 Prozent der finanziellen Kosten Ihrer <strong>Weiterbildung</strong>smaßnahme,<br />
sondern stellt Ihnen auch kompetente Beraterinnen und Berater zur Seite.<br />
Im Rahmen einer <strong>Weiterbildung</strong>smaßnahme werden 50 % der zuwendungsfähigen<br />
Gesamtausgaben, höchstens aber 500 EUR pro Person und Jahr, gefördert.<br />
Wer ist förderberechtigt?<br />
Angesprochen sind Mitarbeiter kleinerer und mittlerer Unternehmen (bis max. 250 Mitarbeiter), die im<br />
laufenden und im vorhergehenden Jahr an keiner beruflichen <strong>Weiterbildung</strong> mehr teilgenommen haben.<br />
Ebenfalls gilt dies für Berufsrückkehrer, beispielsweise nach Elternzeit und Existenzgründer innerhalb der<br />
ersten fünf Jahre.<br />
Was ist zu tun?<br />
Voraussetzung für den Erhalt eines Bildungsschecks ist eine persönliche, kostenlose Bildungsberatung.<br />
Nehmen Sie daher bitte zunächst Kontakt mit einer Beratungsstelle in Ihrer Nähe auf und vereinbaren Sie<br />
einen Termin. Die Beratungsstelle in Ihrer Nähe:<br />
http://www.nordrheinwestfalendirekt.de/beratungsstellen/index.php<br />
Idealerweise bringen Sie unsere Lehrgangs- oder Seminarbeschreibung (Broschüre/Flyer/Infoblatt) mit zu<br />
Ihrem Beratungstermin. Das erleichtert Ihnen die Beschreibung der <strong>Weiterbildung</strong>smaßnahme.<br />
Die Beratungsstelle stempelt den Bildungsscheck bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen zum<br />
Nachweis der erfolgten Beratung anschließend ab und vermerkt i. d. R. drei entsprechende <strong>Weiterbildung</strong>sanbieter.<br />
Achten Sie hier darauf, dass die <strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> <strong>Dr</strong>. <strong>Endriss</strong> darunter ist.<br />
Den vollständig ausgefüllten Bildungsscheck schicken Sie dann zusammen mit Ihrer Anmeldung an die<br />
<strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong>. (Innerhalb von drei Monaten nach Ausstellung)<br />
Die weitere Abwicklung erledigt die <strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> <strong>Dr</strong>. <strong>Endriss</strong> dann für Sie.<br />
Seite 10
<strong>Förderung</strong> <strong>beruflicher</strong> <strong>Weiterbildung</strong><br />
Bitte beachten Sie:<br />
Wer dem Grunde nach einen Anspruch auf den Bezug von Meister-BAföG hat, ist nach unseren Informationen<br />
nicht berechtigt, den Bildungsscheck in Anspruch zu nehmen.<br />
Weitere Informationen<br />
Für weitere Informationen rufen Sie uns einfach unverbindlich an und lassen Sie sich auf dem Hintergrund<br />
Ihrer persönlichen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen individuell beraten. � 0221 / 93 64 42 - 0<br />
Zusätzlich finden Sie auf den folgenden Internetseiten wichtige Infos und Tipps<br />
rund um den Bildungsscheck: http://www.arbeit.nrw.de<br />
Seite 11
<strong>Förderung</strong> <strong>beruflicher</strong> <strong>Weiterbildung</strong><br />
Qualifizierungsscheck Hessen<br />
Das Land Hessen setzt das Förderinstrument „Qualifizierungsschecks“ gezielt ein, um die Bemühungen<br />
von Arbeitnehmern in kleinen und mittleren Unternehmen, durch berufliche <strong>Weiterbildung</strong><br />
ihre Beschäftigungsfähigkeit langfristig zu erhalten und zu verbessern.<br />
Im Rahmen einer Anteilsfinanzierung werden 50 % der zuwendungsfähigen<br />
Gesamtausgaben, höchstens aber 500 EUR pro Person und Jahr gefördert.<br />
Wer ist förderberechtigt?<br />
Um den Qualifizierungsscheck zu beantragen, sollten Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:<br />
� Sie sind in einem kleinen oder mittleren Unternehmen bis zu 250 Personen beschäftigt<br />
� Sie haben keinen anerkannten Abschluss für Ihre derzeitige Tätigkeit oder<br />
� Sie sind älter als 45 Jahre<br />
Was ist zu tun?<br />
Voraussetzung für den Erhalt eines Qualifizierungsschecks ist eine persönliche, kostenlose Bildungsberatung.<br />
Nehmen Sie daher bitte zunächst Kontakt mit einer Beratungsstelle in Ihrer Nähe auf und vereinbaren<br />
Sie einen Termin. Die Beratungsstelle in Ihrer Nähe:<br />
http://www.qualifizierungsschecks.de/beratungsstellen/liste-der-beratungsstellen/index.htm<br />
Bringen Sie am besten unsere Lehrgangs- oder Seminarbeschreibung (Broschüre/Flyer/Infoblatt) mit zu<br />
Ihrem Beratungstermin, das erleichtert Ihnen die Beschreibung der <strong>Weiterbildung</strong>smaßnahme. In der Beratung<br />
legen Sie gemeinsam mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater die Themen und Inhalte der beruflichen<br />
<strong>Weiterbildung</strong>smaßnahme fest und wählen in Frage kommende <strong>Weiterbildung</strong>sanbieter aus. (Beispielsweise<br />
die <strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> <strong>Dr</strong>. <strong>Endriss</strong>)<br />
Die Ergebnisse der Beratung werden in einem Beratungsprotokoll festgehalten, das Sie und Ihre Beraterin<br />
oder Ihr Berater unterschreiben. Bitte senden Sie dieses Beratungsprotokoll an <strong>Weiterbildung</strong> Hessen<br />
e.V.. Sie können dafür den adressierten Freiumschlag verwenden, der Ihnen zusammen mit dem Beratungsprotokoll<br />
am Ende der Beratung übergeben wird.<br />
Seite 12
<strong>Förderung</strong> <strong>beruflicher</strong> <strong>Weiterbildung</strong><br />
Nachdem das Beratungsprotokoll bei <strong>Weiterbildung</strong> Hessen e.V. eingegangen ist, wird ihr persönlicher<br />
Qualifizierungsscheck erstellt und Ihnen anschließend per Post zugesendet.<br />
Den ausgestellten Qualifizierungsscheck schicken Sie dann zusammen mit Ihrer Lehrgangsanmeldung an<br />
die <strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> <strong>Dr</strong>. <strong>Endriss</strong> (innerhalb von drei Monaten nach Ausstellung). Die weitere Abwicklung<br />
erledigt die <strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> <strong>Dr</strong>. <strong>Endriss</strong> dann für Sie.<br />
Bitte beachten Sie:<br />
Wer dem Grunde nach einen Anspruch auf den Bezug von Meister-BAföG hat, ist nach unseren Informationen<br />
nicht berechtigt, den Qualifizierungsscheck in Anspruch zu nehmen.<br />
Weitere Informationen<br />
Für weitere Informationen rufen Sie uns einfach unverbindlich an und lassen Sie sich auf dem Hintergrund<br />
Ihrer persönlichen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen individuell beraten: � 0221 / 93 64 42 - 0<br />
Zusätzlich finden Sie auf den folgenden Internetseiten wichtige Infos und Tipps rund um den Qualifizierungsscheck:<br />
http://www.qualifizierungsschecks.de<br />
Seite 13
<strong>Förderung</strong> <strong>beruflicher</strong> <strong>Weiterbildung</strong><br />
Bildungsscheck Brandenburg<br />
Der Bildungsscheck gibt Hilfe zur Selbsthilfe in einer Form, die sich direkt in Ihrem Geldbeutel<br />
bemerkbar macht. Mit dem Bildungsscheck Brandenburg bekommen Sie einen Zuschuss von bis<br />
zu 500 Euro, den Sie für Ihre individuelle berufliche <strong>Weiterbildung</strong> einsetzen können.<br />
Im Rahmen einer <strong>Weiterbildung</strong>smaßnahme werden bis zu 500 Euro<br />
pro Person und Jahr, gefördert.<br />
Mit dem Bildungsscheck bekommen Sie einen Zuschuss für Ihre berufliche <strong>Weiterbildung</strong> – individuell und<br />
unabhängig von Ihrem derzeitigen Arbeitsplatz und Arbeitgeber. Der Bildungsscheck bietet einen Zuschuss<br />
von bis zu 500 Euro zur Kursgebühr.<br />
Wer ist förderberechtigt?<br />
Einen Bildungsscheck können alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz im Land<br />
Brandenburg erhalten, die im laufenden Jahr noch an keiner beruflichen <strong>Weiterbildung</strong> teilgenommen<br />
haben. Sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind Sie, wenn Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin<br />
Pflichtbeiträge zu Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlen.<br />
Was ist zu tun?<br />
SCHRITT 1 - Beratungsstellen kontaktieren<br />
Kontaktieren Sie zunächst eine der Beratungsstellen per E-Mail: bildungsscheck@lasa-brandenburg.de<br />
oder rufen Sie sie an: 0331 6002-333 Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der LASA GmbH Brandenburg<br />
GmbH beraten Sie kostenlos und helfen Ihnen bei der Antragstellung. In der Regel wird ein persönlicher<br />
Beratungstermin in einer der aufgeführten Beratungsstellen mit Ihnen vereinbart.<br />
http://www.masf.brandenburg.de/cms/detail.php?gsid=bb1.c.167660.de&_siteid=6#bs9<br />
SCHRITT 2 – Kursangebot wählen<br />
Bei der persönlichen Beratung wählen Sie gemeinsam mit dem <strong>Weiterbildung</strong>sberater oder der <strong>Weiterbildung</strong>sberaterin<br />
das passende Kursangebot aus. Ihr ausgefüllter und gültiger Bildungsscheck wird Ihnen<br />
nach dem Beratungsgespräch zugeschickt.<br />
Seite 14
<strong>Förderung</strong> <strong>beruflicher</strong> <strong>Weiterbildung</strong><br />
SCHRITT 3 – Kurs besuchen<br />
Den vollständig ausgefüllten Bildungsscheck schicken Sie dann zusammen mit Ihrer Anmeldung an die<br />
<strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> <strong>Dr</strong>. <strong>Endriss</strong> (innerhalb von sechs Monaten nach Ausstellung). Die weitere Abwicklung<br />
erledigt die <strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> <strong>Dr</strong>. <strong>Endriss</strong> dann für Sie.<br />
Bitte beachten Sie:<br />
Wer dem Grunde nach einen Anspruch auf den Bezug von Meister-BAföG hat, ist nach unseren Informationen<br />
nicht berechtigt, den Bildungsscheck in Anspruch zu nehmen.<br />
Weitere Informationen<br />
Für weitere Informationen rufen Sie uns einfach unverbindlich an und lassen Sie sich auf dem Hintergrund<br />
Ihrer persönlichen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen individuell beraten. � 0221 / 93 64 42 - 0<br />
Zusätzlich finden Sie auf den folgenden Internetseiten wichtige Infos und Tipps rund um den Bildungsscheck:<br />
http://www.masf.brandenburg.de<br />
Seite 15
<strong>Förderung</strong> <strong>beruflicher</strong> <strong>Weiterbildung</strong><br />
Qualischeck in Rheinland-Pfalz<br />
Um die rheinland-pfälzischen Bürgerinnen und Bürger und die kleineren und mittleren Unternehmen<br />
in Rheinland-Pfalz bei der Sicherung ihrer beruflichen Zukunft zu unterstützen, hat die Landesregierung<br />
den QualiScheck eingeführt. Mit dem QualiScheck werden 50% der Kosten für eine<br />
berufliche <strong>Weiterbildung</strong>smaßnahme, maximal jedoch 500 Euro, pro Person und Jahr gefördert.<br />
Im Rahmen einer <strong>Weiterbildung</strong>smaßnahme werden 50 % der zuwendungsfähigen<br />
Gesamtausgaben, höchstens aber 500 EUR pro Person und Jahr gefördert.<br />
Wer ist förderberechtigt?<br />
Angesprochen sind Mitarbeiter kleinerer und mittlerer Unternehmen (bis max. 250 Mitarbeiter) ab dem 45.<br />
Lebensjahr, die im laufenden und im vorhergehenden Jahr an keiner beruflichen <strong>Weiterbildung</strong> teilgenommen<br />
haben. Ebenfalls gilt dies für Berufsrückkehrer, beispielsweise nach Elternzeit und Existenzgründer/Selbständige/Freiberufler<br />
ab dem 45. Lebensjahr.<br />
Was ist zu tun?<br />
Die Ausstellung des QualiSchecks erfolgt durch die vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit,<br />
Familie und Frauen Rheinland-Pfalz benannte neutrale Stelle: Die RAT GmbH, Paulinstr. 17, 54292 Trier.<br />
(Tel: 0800 5 888 432 / Fax: 0651 - 460 29 59 645 / E-Mail info@qualischeck.rlp.de oder über die Homepage<br />
www.qualischeck.rlp.de<br />
Es gibt zwei Möglichkeiten, wie Sie Ihren QualiScheck erhalten können:<br />
Sie rufen bei der Antragsstelle unter der kostenfreien Telefonnummer: 0800 5 888 432 an und werden<br />
dort über den QualiScheck informiert. Hier wird geklärt, ob Sie die Zugangsberechtigungen (Altersgrenze,<br />
Wohnort etc.) erfüllen und es wird Ihnen ein Formular zur Anforderung eines QualiSchecks sowie ein<br />
Merkblatt zugesendet. Sie füllen das Formular aus und senden es zurück. Ihr Antrag wird dann geprüft<br />
und wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, wird Ihnen der QualiScheck mit Angaben zum gewünschten<br />
Kurs und <strong>Weiterbildung</strong>sanbieter per Post zugesendet.<br />
oder<br />
Seite 16
<strong>Förderung</strong> <strong>beruflicher</strong> <strong>Weiterbildung</strong><br />
Sie laden sich das Antragsformular und das Merkblatt zum QualiScheck unter. o.a. Link herunter und<br />
schicken es an die Antragstelle. Ihr Antrag wird geprüft und wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird<br />
Ihnen der QualiScheck mit Angaben zum gewünschten Kurs und <strong>Weiterbildung</strong>sanbieter per Post zugesendet.<br />
Den vollständig ausgefüllten Qualischeck schicken Sie dann zusammen mit Ihrer Anmeldung an die <strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong><br />
<strong>Dr</strong>. <strong>Endriss</strong> (innerhalb von drei Monaten nach Ausstellung). Die weitere Abwicklung erledigt<br />
die <strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> <strong>Dr</strong>. <strong>Endriss</strong> dann für Sie.<br />
Bitte beachten Sie:<br />
Wer dem Grunde nach einen Anspruch auf den Bezug von Meister-BAföG hat, ist nach unseren Informationen<br />
nicht berechtigt, den Qualischeck in Anspruch zu nehmen.<br />
Weitere Informationen<br />
Für weitere Informationen rufen Sie uns einfach unverbindlich an und lassen Sie sich auf dem Hintergrund<br />
Ihrer persönlichen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen individuell beraten: � 0221 / 93 64 42 - 0<br />
Zusätzlich finden Sie auf den folgenden Internetseiten wichtige Infos und Tipps rund um den Qualischeck:<br />
www.qualischeck.rlp.de<br />
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<strong>Förderung</strong> <strong>beruflicher</strong> <strong>Weiterbildung</strong><br />
Individuelle <strong>Weiterbildung</strong> in Niedersachsen<br />
Mit dem Programm "IWiN - Individuelle <strong>Weiterbildung</strong> in Niedersachsen" fördert das Land Niedersachsen<br />
die <strong>Weiterbildung</strong> von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Hierzu<br />
werden Zuschüsse aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes Niedersachsen<br />
gezahlt.<br />
Für die Beratung und Antragstellung der KMU wurden in ganz Niedersachsen Regionale Anlaufstellen<br />
eingerichtet, die den antragstellenden Unternehmen mit Rat und Tat zur Seite stehen sollen.<br />
Förderfähige Unternehmen<br />
Durch die <strong>Förderung</strong> von individuellen <strong>Weiterbildung</strong>smaßnahmen soll der Strukturwandel in Niedersachsen<br />
unterstützt werden. Eine <strong>Förderung</strong> erhalten kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Betriebssitz<br />
in Niedersachsen, die<br />
� weniger als 250 Mitarbeiter/innen beschäftigen und einen Jahresumsatz von weniger als 50 Mio.<br />
Euro haben<br />
oder<br />
� weniger als 250 Mitarbeiter/innen beschäftigen und eine Bilanzsumme von weniger als 43 Mio.<br />
Euro haben.<br />
Ferner erhalten Betriebsinhaberinnen bzw. Betriebsinhabern von Kleinunternehmen mit weniger als 50<br />
Beschäftigen ebenfalls die Fördermaßnahme.<br />
Bei der Größenermittlung werden auch Partnerunternehmen und verbundene Unternehmen mitgezählt.<br />
Wenn das antragstellende Unternehmen also Beteiligungen an anderen Unternehmen besitzt oder andere<br />
Unternehmen an dem antragstellenden Unternehmen beteiligt sind, dann müssen die jeweiligen Größen<br />
aller Unternehmen addiert werden. Sollte dieses bei Ihnen der Fall sein, dann nehmen Sie bitte Kontakt<br />
zu Ihrer Regionalen Anlaufstelle auf, da bei der Ermittlung unterschiedliche Konstellationen zu berücksichtigen<br />
sind.<br />
Förderfähige <strong>Weiterbildung</strong><br />
Wichtig ist, dass die <strong>Weiterbildung</strong> zur Anpassung an den Strukturwandel des antragstellenden Unternehmens<br />
beiträgt. So sollen sich z. B. die Unternehmen durch die Qualifizierung ihrer Mitarbeiter/innen<br />
neue Geschäftsfelder erschließen können, die Beherrschung neuer Technologien erlernen oder sich für<br />
internationale Geschäfte fit machen. Kurzum:<br />
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<strong>Förderung</strong> <strong>beruflicher</strong> <strong>Weiterbildung</strong><br />
Die Unternehmen sollen ihre Wettbewerbsfähigkeit in den sich immer schneller verändernden Märkten<br />
erhöhen. Die <strong>Weiterbildung</strong> sollte in Niedersachsen durchgeführt werden.<br />
Förderhöhe<br />
Die <strong>Förderung</strong> erfolgt in Form eines Zuschusses zu den Kosten der <strong>Weiterbildung</strong>. Gefördert werden die<br />
tatsächlichen Ausgaben für die <strong>Weiterbildung</strong> bis zu einer Höhe von 20,00 Euro pro Stunde und Teilnehmer/in.<br />
Über die Höhe der <strong>Förderung</strong> entscheidet die Regionale Anlaufstelle auf der Grundlage des Antrags<br />
und der Richtlinienbestimmungen.<br />
Die Höhe des Zuschusses hängt auch von der Art der Freistellung ab. Dabei können sich die antragstellenden<br />
Unternehmen aussuchen, ob sie die/den Mitarbeiterin/Mitarbeiter für die <strong>Weiterbildung</strong> freistellen<br />
oder die Unterrichtsstunden nicht als Arbeitszeit angerechnet werden.<br />
Freistellung bedeutet, dass der Lohn bzw. Gehalt für den Beschäftigten während der Zeit der <strong>Weiterbildung</strong><br />
weitergezahlt wird. Der Beitrag des Unternehmens besteht bei einer Freistellung demnach aus den<br />
Freistellungskosten und aus der Zahlung eines Direktbeitrages von mindestens 10% der <strong>Weiterbildung</strong>skosten.<br />
Erfolgt keine Freistellung, dann erhöht sich der finanzielle Direktbeitrag entsprechend.<br />
Antragstellung<br />
Ihr Unternehmen stellt einen Antrag bei der für Ihre Region zuständigen Regionalen Anlaufstelle. Die notwendigen<br />
Unterlagen finden Sie in der Rubrik "Downloads" auf der folgenden Internetseite:<br />
http://iwin-niedersachsen.de/content/view/37/54/<br />
Für jede Qualifizierung müssen Sie einen Antrag auf <strong>Förderung</strong> ausfüllen. Möchten Sie z. B. drei Mitarbeiter/innen<br />
schulen, dann müssen Sie drei Anträge auf <strong>Förderung</strong> stellen. Ein Antrag ist schnell ausgefüllt,<br />
da viele Felder auf dem Formular zum Ankreuzen sind.<br />
Zusätzlich müssen Sie ein Angebot des <strong>Weiterbildung</strong>strägers mit Kursbeschreibung und Kurskosten<br />
beifügen. Idealerweise bringen Sie die Lehrgangs- oder Seminarbeschreibung (Broschüre/Flyer/Infoblatt)<br />
der <strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> <strong>Dr</strong>. <strong>Endriss</strong> direkt mit zu Ihrem Beratungstermin. Alles Weitere wird Ihre Regionale<br />
Anlaufstelle mit Ihnen besprechen.<br />
Weitere Informationen<br />
Für weitere Informationen rufen Sie uns einfach unverbindlich an und lassen Sie sich auf dem Hintergrund<br />
Ihrer persönlichen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen individuell beraten: � 0221 / 93 64 42 - 0<br />
Zusätzlich finden Sie auf den folgenden Internetseiten wichtige Infos und Tipps rund um das Programm<br />
"IWiN - Individuelle <strong>Weiterbildung</strong> in Niedersachsen":<br />
http://www.iwin-niedersachsen.de/content/blogsection/5/54/<br />
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<strong>Förderung</strong> <strong>beruflicher</strong> <strong>Weiterbildung</strong><br />
Begabtenförderung<br />
Die "Begabtenförderung Berufliche Bildung" ist ein Programm des Bundesministers für Bildung,<br />
Wissenschaft, Forschung und Technologie zur <strong>Förderung</strong> des beruflichen Nachwuchses. Den Stipendiatinnen<br />
und Stipendiaten werden über einen knapp dreijährigen Zeitraum jeweils pro Jahr ein<br />
Betrag von bis zu 1.700,00 Euro zur Verfügung gestellt. Die Höchstförderung von 5.100,00 Euro<br />
darf ausschließlich für <strong>Weiterbildung</strong>smaßnahmen verwendet werden. Ein Eigenanteil von 20 %<br />
der förderfähigen Kosten pro Maßnahme, höchstens jedoch einen Betrag von 180,00 Euro pro<br />
Förderjahr trägt der/die Stipendiat/-in.<br />
Wer kann sich bewerben?<br />
Bewerben können sich alle ehemaligen Auszubildenden kaufmännischer oder handwerklicher Berufe, die<br />
� zum Zeitpunkt der Aufnahme in das Stipendiatenprogramm höchstens 25 Jahre alt sind (Zeiten des<br />
Mutterschutzes, Elternzeit, Wehr- und Zivildienst etc. werden bis zu drei Jahre angerechnet) und eine<br />
besondere berufliche Begabung nachweisen können.<br />
Als "besonders begabt" gelten junge berufliche Nachwuchskräfte, die<br />
� in der Berufsabschlussprüfung mit einer Durchschnittsnote mit mindestens 87 Punkten oder besser als<br />
"gut" (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) abgeschlossen haben,<br />
� an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb besonders erfolgreich teilgenommen haben<br />
oder<br />
� sich in der beruflichen Startphase - d. h. in den ersten ein bis zwei Jahren nach der Ausbildung - im<br />
Betrieb besonders bewährt haben (als Nachweis ist hier eine Referenz des Beschäftigungsbetriebes<br />
erforderlich).<br />
Was wird gefördert?<br />
Förderfähig sind anspruchsvolle - in der Regel – berufsbegleitende Maßnahmen, wie<br />
� der Erwerb fachbezogener <strong>beruflicher</strong> Qualifikationen,<br />
� die Vorbereitung auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung (z. B. Meister/in, Techniker/in,<br />
Betriebswirt/in, Fachwirt/in, Fachkaufmann/Fachkauffrau),<br />
� der Erwerb fachübergreifender und allgemeiner <strong>beruflicher</strong> oder sozialer Kompetenzen (z.B. Fremdsprachen,<br />
EDV, kommunikative Fertigkeiten, Konflikt- und Projektmanagement)<br />
� berufsbegleitende Studiengänge, die auf Ausbildung und Beruf inhaltlich aufbauen.<br />
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<strong>Förderung</strong> <strong>beruflicher</strong> <strong>Weiterbildung</strong><br />
Bereits begonnene <strong>Weiterbildung</strong>en können unter folgenden Voraussetzungen gefördert werden, wenn<br />
� die Maßnahme nach Aufnahme in die <strong>Förderung</strong> noch sechs Monate läuft<br />
� der Antrag auf Aufnahme in die <strong>Förderung</strong> vor Beginn der Maßnahme gestellt wurde<br />
� die Absicht der Durchführung einer bestimmten längerfristigen Maßnahme im Aufnahmeantrag gestellt<br />
wurde (Konkrete Angabe: z.B. Bilanzbuchhalter, Meister).<br />
Wo kann man sich bewerben?<br />
Wenn Sie sicher sind, dass Sie die Voraussetzungen für eine Bewerbung erfüllen, klären Sie bitte, wer<br />
Ihre Zuständige Stelle ist. Dort erhalten Sie alle notwendigen Informationen und Unterlagen.<br />
Ansprechpartner in allen Fragen der Begabtenförderung <strong>beruflicher</strong> Bildung ist die Stelle, bei der<br />
Ihr Berufsausbildungsverhältnis eingetragen ist bzw. war. In der Regel ist dies Ihre Industrie- und<br />
Handelskammer bzw. Ihre Handwerkskammer.<br />
Nur wenn Sie einen Gesundheitsfachberuf erlernt haben, ist die Stiftung Begabtenförderung berufliche<br />
Bildung Ihre zuständige Stelle.<br />
Weitere Informationen<br />
Für weitere Informationen rufen Sie uns einfach unverbindlich an und lassen Sie sich auf dem Hintergrund<br />
Ihrer persönlichen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen individuell beraten: � 0221 / 93 64 42 - 0<br />
Zusätzlich finden Sie auf den folgenden Internetseiten wichtige Infos und Tipps rund um das Thema "Begabtenförderung":<br />
http://www.begabtenfoerderung.de/<br />
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<strong>Förderung</strong> <strong>beruflicher</strong> <strong>Weiterbildung</strong><br />
Rechtlicher Hinweis<br />
Dieser Überblick über bundesweite und regionale Fördermöglichkeiten <strong>beruflicher</strong> <strong>Weiterbildung</strong> ist ein<br />
Service der <strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> <strong>Dr</strong>. <strong>Endriss</strong> zur umfassenden Information von Kunden und Lehrgangsinteressierten.<br />
Alle Angaben wurden unter größter Sorgfalt zusammengetragen. Ein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit<br />
kann jedoch nicht übernommen werden. Alle Angaben sind daher ohne Gewähr.<br />
Für ausführliche persönliche Beratung stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jederzeit gerne<br />
zur Verfügung. Wir beraten Sie individuell auf dem Hintergrund Ihrer persönlichen Voraussetzungen.<br />
Unsere regulären Servicezeiten sind Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 19:00 Uhr. Außerhalb der regulären<br />
Servicezeiten stehen wir Ihnen nach Rücksprache bzw. Terminvereinbarung ebenfalls zur Seite.<br />
Kontakt:<br />
Telefon: 0221/936442-0<br />
Fax: 0221/936442-33<br />
E-Mail: info@endriss.de<br />
Internet: www.endriss.de<br />
Postalisch: Lichtstraße 45-49, 50825 Köln<br />
© by <strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> <strong>Dr</strong>. <strong>Endriss</strong> GmbH & Co. KG<br />
Januar 2010<br />
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