Lateinamerika – Rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen ...
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Brasilien<br />
Mexiko<br />
Chile<br />
Argentinien<br />
Kolumbien<br />
DBA-Übersicht<br />
Anhang<br />
Arbeitsrechtliche Aspekte<br />
� Mexikanisches Arbeitsrecht ist sehr arbeitnehmerfre<strong>und</strong>lich<br />
(Beweislast obliegt bei Rechtsstreitigkeiten gr<strong>und</strong>sätzlich<br />
dem Arbeitgeber)<br />
� Mexikanisches Arbeitsrecht im Vergleich zu anderen<br />
Rechtssystemen einzigartig, daher Anpassung von nach<br />
ausländischem Recht erstellten Arbeitsverträgen nicht<br />
empfehlenswert<br />
� Besonderheiten des mexikanischen Arbeitsrechts:<br />
• Keine Probezeit zulässig<br />
• Gr<strong>und</strong>sätzlich unbefristeter Arbeitsvertrag; befristeter<br />
Arbeitsvertrag nur in besonderen Fällen möglich<br />
• Kündigung durch den Arbeitgeber nur in besonderen<br />
Fällen möglich<br />
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