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Lateinamerika – Rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen ...

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Brasilien<br />

Mexiko<br />

Chile<br />

Argentinien<br />

Kolumbien<br />

DBA-Übersicht<br />

Anhang<br />

Arbeitsrechtliche Aspekte<br />

� Mexikanisches Arbeitsrecht ist sehr arbeitnehmerfre<strong>und</strong>lich<br />

(Beweislast obliegt bei Rechtsstreitigkeiten gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

dem Arbeitgeber)<br />

� Mexikanisches Arbeitsrecht im Vergleich zu anderen<br />

Rechtssystemen einzigartig, daher Anpassung von nach<br />

ausländischem Recht erstellten Arbeitsverträgen nicht<br />

empfehlenswert<br />

� Besonderheiten des mexikanischen Arbeitsrechts:<br />

• Keine Probezeit zulässig<br />

• Gr<strong>und</strong>sätzlich unbefristeter Arbeitsvertrag; befristeter<br />

Arbeitsvertrag nur in besonderen Fällen möglich<br />

• Kündigung durch den Arbeitgeber nur in besonderen<br />

Fällen möglich<br />

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