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Lateinamerika – Rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen ...

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Brasilien<br />

Mexiko<br />

Chile<br />

Argentinien<br />

Kolumbien<br />

DBA-Übersicht<br />

Anhang<br />

Arbeitsrecht<br />

� Gehalt kann in EUR oder USD vereinbart werden<br />

� Bei Tätigkeit in Argentinien muss Gehalt aber in<br />

Argentinien ausbezahlt werden!<br />

� SV-Beiträge 13 %<br />

• 7 % für die Pensionskasse<br />

• 3 % Ley 19.032 (Sozialkasse für Pensionierte) <strong>und</strong><br />

• 3 % für die Sozialversicherung bis zu den geltenden Maximalbeträgen<br />

(Höchstgrenze für Alterfürsorge USD 6.000 <strong>und</strong> für sonstige USD<br />

4.800)<br />

� Zusätzlich muss Arbeitgeber sog. Beiträge der sozialen<br />

Sicherheit in Höhe von 17 % des Bruttogehalts sowie zur<br />

Arbeitsunfallversicherung (ART) entrichten (Höhe abhängig<br />

von der Tätigkeit des Unternehmens).<br />

� Ausländer müssen für Tätigkeit in Argentinien Aufenthaltsgenehmigung<br />

<strong>und</strong> Steuernummer (CUIL) beantragen.<br />

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