Lateinamerika – Rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen ...
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Brasilien<br />
Mexiko<br />
Chile<br />
Argentinien<br />
Kolumbien<br />
DBA-Übersicht<br />
Anhang<br />
Arbeitsrecht<br />
� Gehalt kann in EUR oder USD vereinbart werden<br />
� Bei Tätigkeit in Argentinien muss Gehalt aber in<br />
Argentinien ausbezahlt werden!<br />
� SV-Beiträge 13 %<br />
• 7 % für die Pensionskasse<br />
• 3 % Ley 19.032 (Sozialkasse für Pensionierte) <strong>und</strong><br />
• 3 % für die Sozialversicherung bis zu den geltenden Maximalbeträgen<br />
(Höchstgrenze für Alterfürsorge USD 6.000 <strong>und</strong> für sonstige USD<br />
4.800)<br />
� Zusätzlich muss Arbeitgeber sog. Beiträge der sozialen<br />
Sicherheit in Höhe von 17 % des Bruttogehalts sowie zur<br />
Arbeitsunfallversicherung (ART) entrichten (Höhe abhängig<br />
von der Tätigkeit des Unternehmens).<br />
� Ausländer müssen für Tätigkeit in Argentinien Aufenthaltsgenehmigung<br />
<strong>und</strong> Steuernummer (CUIL) beantragen.<br />
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