08-2021
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RATHAUS INFO
Bürger-Magazin und Amtsblatt der Gemeinde Blankenheim · Ausgabe August 2021
Nachhaltigkeit der Forstwirtschaft bestätigt
Forstbetrieb der Gemeinde Blankenheim für weitere fünf Jahre PEFC-zertifiziert
Hordengatter in Abt. 133F2 des Gemeindewaldes, 2020 zum Schutz der neu angelegten
Kultur vor Rotwildschäden errichtet. (Bildrechte: M. Ritterbach)
Bereits 2002 hatte sich der Forstbetrieb der Gemeinde Blankenheim
im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung für
die Zertifizierung nach dem System „Pan European Forest
Certification“ (PEFC) entschieden und auch ein entsprechendes
Zertifikat erhalten. Mit Datum vom 17. Juni 2021 wurde
dem Forstbetrieb der Gemeinde Blankenheim nunmehr die
neue PEFC-Urkunde überreicht, die bis zum 09. Juli 2026
Gültigkeit hat. Damit trägt er einen wesentlichen Teil zum Klimaschutz
bei.
Mit der Erneuerung der PEFC-Zertifizierung wird der Forstbetrieb
in die Lage versetzt, das im Gemeindewald Blankenheim
eingeschlagene Holz für weitere fünf Jahre als „PEFC-zertifiziert“
zu vermarkten und das PEFC-Logo zu verwenden.
Genauso gewinnt die Zertifizierung auch zunehmend an Bedeutung,
wenn es um den Erhalt von Fördermitteln geht. Zu
nennen ist hier zum Beispiel die Nachhaltigkeitsprämie Wald
(Bundeswaldprämie) von fast 200.000 €, die dem Forstbetrieb
im Dezember vorigen Jahres von der Fachagentur Nachwachsende
Rohstoffe e.V. bewilligt wurde. Der Forstbetrieb wird
diese Mittel im Wesentlichen für die Wiederbewaldung der
durch die Extremwetterereignisse (Windwürfe, Borkenkäferbefall)
entstandenen Blößen einsetzen.
Essentiell für die PEFC-Zertifizierung ist die Nachhaltigkeit.
Entsprechend dessen, was die Ministerkonferenz zum Schutz
der Wälder in Europa schon 1993 in Helsinki beschlossen hat,
richtet sich der Forstbetrieb der Gemeinde in seiner Bewirtschaftung
hieran aus:
1. Erhaltung und angemessene Verbesserung der forstlichen
Ressourcen und ihr Beitrag zu globalen Kohlenstoffkreisläufen
2. Erhaltung der Gesundheit und Vitalität von Forstökosystemen
3. Erhaltung und Förderung der Produktionsfunktion der Wälder
(Holz und Nichtholz)
4. Bewahrung, Erhaltung und angemessene Verbesserung
der biologischen Vielfalt in Waldökosystemen
5. Erhaltung und angemessene Verbesserung der Schutzfunktionen
bei der Waldbewirtschaftung (vor allem Boden
und Wasser)
6. Erhaltung sonstiger sozioökonomischer Funktionen und
Bedingungen
Nur Waldbesitzer, die ihre Waldbewirtschaftung an diesem gemeinsamen
Ziel der umfassenden Nachhaltigkeit ausrichten,
können sich an der PEFC-Zertifizierung beteiligen. Als Hilfe
wurden PEFC-Standards entwickelt, die die aus den Helsinki-Kriterien
abgeleiteten Anforderungen für die praktische
Waldbewirtschaftung auf betrieblicher Ebene präzisieren. Daneben
wurden als ergänzende Erläuterungen Leitfäden erarbeitet,
die den Forstbetrieben Hilfestellung bei der Auslegung
und praktischen Umsetzung der PEFC-Standards geben. Die
PEFC-Standards für nachhaltige Waldbewirtschaftung wurden
zum 01.01.2021 überarbeitet und sind spätestens mit einer
Übergangsfrist zum 01.01.2022 anzuwenden. Des Weiteren
überprüft die Zertifizierungsstelle in regelmäßigen Abständen
im Rahmen eines sogenannten Audits die Forstbetriebe,
ob sie auch tatsächlich ihr betriebliches Handeln an den
PEFC-Standards ausrichten. Die regionale PEFC-Arbeitsgruppe
NRW e.V. hat im Frühjahr 2021 ein (Remote-)Audit mit
dem Schwerpunkt „angepasste Wildbestände“ durchgeführt.
Die Gemeinde Blankenheim zählt zu den größten kommunalen
Waldbesitzern im Land Nordrhein-Westfalen. Die Bewirtschaftung
des Gemeindewaldes von ca. 4.300 ha ist dem gemeindlichen
Forstbetrieb übertragen, der in Form eines Eigenbetriebes
geführt wird.
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H. Pfeil
Bestattungen
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