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PolFHa PSP Extra - Gewalt gegen Polizisten. Ein aktuelle Analyse

In diesem Beitrag untersucht Dr. Stefan Goertz Gewalt gegen Polizeibeamte und fasst zunächst das aktuelle Bundeslagebild des Bundeskriminalamts zu diesem Phänomen zusammen. Weiter wird Gewalt gegen Polizisten im Rahmen von Corona-Demonstrationen, von Linksextremisten, Islamisten sowie von „Reichsbürgern“ und „Selbstverwaltern“ analysiert.

In diesem Beitrag untersucht Dr. Stefan Goertz Gewalt gegen Polizeibeamte und fasst zunächst das aktuelle Bundeslagebild des Bundeskriminalamts zu diesem Phänomen zusammen. Weiter wird Gewalt gegen Polizisten im Rahmen von Corona-Demonstrationen, von Linksextremisten, Islamisten sowie von „Reichsbürgern“ und „Selbstverwaltern“ analysiert.

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P olizei<br />

S tudium<br />

P raxis<br />

Polizei-<br />

Fach-<br />

Handbuch<br />

<strong>Extra</strong><br />

<strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> <strong>Polizisten</strong><br />

<strong>Ein</strong>e <strong>aktuelle</strong> <strong>Analyse</strong><br />

von Dr. Stefan Goertz


GEWALT GEGEN POLIZISTEN – EINE AKTUELLE ANALYSE<br />

P olizei<br />

S tudium<br />

P raxis<br />

Dieser Aufsatz entstammt der Zeitschrift<br />

„Polizei – Studium – Praxis“,<br />

Ausgabe 3/2021.<br />

Die Fachzeitschrift erscheint mittlerweile im<br />

11. Jahr und beinhaltet:<br />

• Fachaufsätze<br />

• Klausuren<br />

• Aktuelles aus der Rechtsprechung<br />

• Aus Hochschule und Praxis<br />

Die Beiträge sind inhaltlich an den Modulbeschreibungen<br />

des Bachelorstudienganges<br />

Polizei NRW orientiert.<br />

Neben Klausuren mit ausformulierten Lösungen (Musterklausuren) werden auch andere Leistungsnachweise<br />

wie Haus- und Seminararbeiten und nicht zuletzt die Bachelor-Thesis behandelt.<br />

Darüber hinaus werden auch <strong>aktuelle</strong> Entwicklungen in Praxis und Rechtsprechung aufgegriffen.<br />

Bezugsmöglichkeiten:<br />

Erscheinungsweise: 4 x pro Jahr<br />

<strong>Ein</strong>zelbezugspreis:<br />

5,– € inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten (Inland)<br />

Jahresabonnement: 16,– € inkl. MwSt. und Versandkosten (Inland)<br />

Die Mindestbezugsdauer für die „Polizei – Studium – Praxis“<br />

im Abonnement beträgt ein Jahr. Das Abonnement verlängert<br />

sich automatisch um ein Jahr, wenn es nicht spätestens sechs<br />

Wochen vor Ablauf schriftlich gekündigt wurde.<br />

Bezugspreise Ausland: auf Anfrage<br />

Bestellungen ausschließlich an den Verlag.<br />

2<br />

Sonderedition, 2/2021<br />

P S P


von Stefan Goertz<br />

Dr. Stefan Goertz<br />

Professor für Sicherheitspolitik, Extremismusund<br />

Terrorismusforschung, Hochschule des Bundes,<br />

Fachbereich Bundespolizei, Lübeck<br />

<strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> <strong>Polizisten</strong> –<br />

<strong>Ein</strong>e <strong>aktuelle</strong> <strong>Analyse</strong><br />

Der nachfolgende Beitrag untersucht <strong>Gewalt</strong><br />

<strong>gegen</strong> Polizeibeamte und fasst zunächst das<br />

<strong>aktuelle</strong> Bundeslagebild des Bundeskriminalamts<br />

zu diesem Phänomen zusammen. Weiter<br />

wird <strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> <strong>Polizisten</strong> im Rahmen<br />

von Corona-Demonstrationen, von Linksextremisten,<br />

Islamisten sowie von „Reichsbürgern“<br />

und „Selbstverwaltern“ analysiert.<br />

1 Der Phänomenbereich und die <strong>aktuelle</strong>n<br />

Zahlen<br />

Das <strong>aktuelle</strong> Bundeslagebild <strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong><br />

Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte<br />

des Bundeskriminalamtes aus<br />

dem Juni 2020 beleuchtet <strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> <strong>Polizisten</strong><br />

in den Berichtsjahren 2018 und 2019.<br />

Dazu gehören die Straftaten Widerstand und<br />

tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte<br />

und gleichgestellte Personen sowie <strong>Gewalt</strong>taten<br />

<strong>gegen</strong> Polizeivollzugsbeamte. Mit dem<br />

„52. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches<br />

– Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten<br />

und Rettungskräften“ vom<br />

23.5.2017 hat der Gesetzgeber bisherige<br />

Straftatbestände geändert und neue Straftatbestände<br />

geschaffen. Dabei hat der Gesetzgeber<br />

den tätlichen Angriff aus § 113 StGB<br />

herausgelöst und den neuen Straftatbestand<br />

des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte<br />

(§ 114 StGB) geschaffen. Dieser Tatbestand<br />

verzichtet bei tätlichen Angriffen auf<br />

den Bezug zur Vollstreckungshandlung der<br />

<strong>Polizisten</strong>. Damit werden tätliche Angriffe auf<br />

Vollstreckungsbeamte auch schon bei der<br />

Vornahme allgemeiner Diensthandlungen,<br />

wie z.B. Streifenfahrten, Befragungen oder<br />

Unfallaufnahmen, unter Strafe gestellt. Das<br />

Bundeskriminalamt verweist darauf, dass der<br />

Strafrahmen hinsichtlich des Grundtatbestandes<br />

(§ 114 Abs. 1 StGB) <strong>gegen</strong>über § 113<br />

Abs. 1 StGB verschärft wurde (Freiheitsstrafe<br />

von drei Monaten bis zu fünf Jahren)<br />

und damit die Strafandrohung höher ist als<br />

die der Körperverletzung gem. § 223 Abs. 1<br />

StGB (Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder<br />

Geldstrafe). So ist ein tätlicher Angriff i.S.<br />

des § 114 StGB jede in feindseliger Absicht<br />

unmittelbar auf den Körper des anderen zielende<br />

<strong>Ein</strong>wirkung ohne Rücksicht auf ihren<br />

Erfolg (z.B. Flaschenwurf, der den <strong>Polizisten</strong><br />

verfehlt oder die Abgabe von Schreckschüssen).<br />

Hierbei muss es nicht zu einer körperlichen<br />

Verletzung kommen. Auch muss die<br />

Tathandlung nicht auf die Verhinderung oder<br />

Erschwerung der Diensthandlung abzielen.<br />

Ausreichend hierfür ist, wenn aus allgemeiner<br />

Feindseligkeit <strong>gegen</strong> den Staat oder aus<br />

persönlichen Motiven <strong>gegen</strong> den Amtsträger<br />

oder aus anderen Beweggründen gehandelt<br />

wird. 1)<br />

Diese Gesetzesänderungen und die Erhöhung<br />

der Strafen im Phänomenbereich <strong>Gewalt</strong><br />

<strong>gegen</strong> <strong>Polizisten</strong> sind als absolut richtig<br />

zu bewerten, hätten allerdings früher umgesetzt<br />

werden müssen.<br />

Im Jahr 2019 erfassten die deutschen<br />

Polizeibehörden und die Staatsanwaltschaften<br />

36.959 Fälle von „Widerstand <strong>gegen</strong> und<br />

tätlicher Angriff auf die Staatsgewalt“. Gegenüber<br />

dem Jahr 2018 bedeutet dies einen<br />

Anstieg um 8,2 % bei einer Aufklärungsquote<br />

von 98,0 %. In der Langzeitbetrachtung liegt<br />

die Anzahl der 2019 erfassten Fälle „Widerstand<br />

<strong>gegen</strong> und tätlicher Angriff auf die<br />

Staatsgewalt“ mit 36.959 Fällen – wie im<br />

Vorjahr – über dem Durchschnittswert der<br />

letzten 15 Jahre (25.992 Fälle). Wie bei der<br />

Gesamtzahl aller Straftaten deutschlandweit<br />

sind auch bei den unter „Widerstand <strong>gegen</strong><br />

und tätlicher Angriff auf die Staatsgewalt“ zu<br />

subsumierenden Straftaten die prozentualen<br />

Fallanteile bei Großstädten ab 500.000 <strong>Ein</strong>wohner<br />

überrepräsentiert. Die Zahl der <strong>Gewalt</strong>taten<br />

<strong>gegen</strong> <strong>Polizisten</strong> ist seit dem Jahr<br />

1 Bundeskriminalamt, Bundeslagebild <strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> Polizeivollzugsbeamtinnen<br />

und Polizeivollzugsbeamte 2019, Wiesbaden, 2.6.2020,<br />

S. 8.<br />

P S P Sonderedition, 2/2021<br />

3


<strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> <strong>Polizisten</strong> – <strong>Ein</strong>e <strong>aktuelle</strong> <strong>Analyse</strong><br />

2011 (30.628) stark angestiegen und liegt<br />

aktuell bei 38.635. Bei den als Opfer von<br />

<strong>Gewalt</strong>taten registrierten <strong>Polizisten</strong> lag der<br />

Durchschnittswert der letzten 9 Jahre bei<br />

67.028. Mit 80.084 Opfern ist der für 2019<br />

erfasste Wert damit deutlich höher als der<br />

Durchschnittswert. 2)<br />

2 Extremistische <strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> <strong>Polizisten</strong> –<br />

Entmenschlichte Wahrnehmung<br />

2.1 <strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> <strong>Polizisten</strong> im Rahmen<br />

von Corona-Demonstrationen<br />

Mit <strong>Gewalt</strong> und Reizgas griffen Corona-<br />

Demonstranten Mitte November 2020 <strong>Polizisten</strong><br />

im Rahmen einer Corona-Demonstration<br />

im Berliner Regierungsviertel an. Nach<br />

Angaben der Polizei Berlin wurden die eingesetzten<br />

<strong>Polizisten</strong> massiv attackiert, es habe<br />

77 verletzte <strong>Polizisten</strong> und 365 Festnahmen<br />

gegeben. „Das Potenzial und die Brutalität<br />

der <strong>Gewalt</strong> waren immens. <strong>Ein</strong>zelne Stimmen<br />

haben mir gesagt, so was haben wir in<br />

Berlin seit Jahrzehnten nicht erlebt“, sagte<br />

Polizeipräsidentin Barbara Slowik. Demonstranten<br />

versuchten demnach, <strong>Polizisten</strong> die<br />

Helme vom Kopf zu zerren. Bei einigen <strong>Ein</strong>satzkräften<br />

seien die Visiere hochgerissen<br />

und Reizgas ins Gesicht gesprüht worden.<br />

Flaschen, Steine und Pyrotechnik seien auf<br />

<strong>Ein</strong>satzkräfte geflogen. 3) Die Berliner Polizei<br />

gab die Zahl der Corona-Demonstranten zwischen<br />

Reichstagsgebäude, Brandenburger<br />

Tor und Straße des 17. Juni an diesem Mittwoch<br />

mit etwa 7.000 an. Bis zu 2.400 Beamte<br />

waren im <strong>Ein</strong>satz, um die Proteste unter Kontrolle<br />

zu halten und schließlich aufzulösen,<br />

weil die Corona-Regeln massenhaft missachtet<br />

worden waren.<br />

Der NRW-Vorsitzende der Gewerkschaft<br />

der Polizei (GdP), Michael Mertens, berichtet<br />

von einem zunehmend aggressiven Verhalten<br />

der Teilnehmer von Corona-Demonstrationen<br />

<strong>gegen</strong>über <strong>Polizisten</strong>. „Immer häufiger<br />

werden meine Kollegen bei <strong>Ein</strong>sätzen<br />

2 Bundeskriminalamt, Bundeslagebild <strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> Polizeivollzugsbeamtinnen<br />

und Polizeivollzugsbeamte 2019, Wiesbaden, 2.6.2020,<br />

S. 9–52.<br />

3 https://www.welt.de/politik/deutschland/article220583632/Corona-Demo-Berlin-Fast-80-Beamte-nach-Angriffen-auf-Polizei-verletzt.<br />

html (aufgerufen am 23.11.2020).<br />

angespuckt. In Corona-Zeiten kommt das Anhusten<br />

dazu. Das Anhusten ist das neue Spucken.<br />

Von den <strong>Polizisten</strong> wird das als extrem<br />

bedrohlich empfunden.“ 4)<br />

2.2 Linksextremistische <strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong><br />

<strong>Polizisten</strong><br />

Linksextremistische <strong>Gewalt</strong> richtet sich<br />

nach Angaben der deutschen Verfassungsschutzbehörden<br />

vor allem <strong>gegen</strong> den Staat,<br />

seine <strong>Ein</strong>richtungen und Repräsentanten.<br />

Das Hauptziel linksextremistischer Militanz<br />

sind hierbei <strong>Polizisten</strong>. Linksextremisten haben<br />

mit ihr im Alltag deutlich mehr Begegnungen<br />

als mit anderen Behörden, die den<br />

Staat repräsentieren. Dazu wird vor allem<br />

durch die Polizei das staatliche <strong>Gewalt</strong>monopol<br />

sichtbar, weshalb sie bei Linksextremisten<br />

als Inbegriff staatlicher „Repression“ gilt.<br />

Da <strong>Polizisten</strong> in vielen Bereichen tätig sind,<br />

z.B. bei Demonstrationen, Zwangsräumungen<br />

von besetzten Häusern oder Abschiebungen,<br />

sind – so analysiert das Bundesamt<br />

für Verfassungsschutz – Angriffe auf die Polizei<br />

in diversen Zusammenhängen möglich.<br />

Neben diesen direkten Angriffen auf <strong>Polizisten</strong><br />

– oftmals im Zusammenhang mit Versammlungslagen<br />

– kommt es im Aktionsfeld<br />

„Antirepression“ regelmäßig zu klandestinen<br />

Aktionen wie Anschlägen insbesondere auf<br />

Gebäude oder Dienstfahrzeuge der Polizei. 5)<br />

Aus Sicht der linksextremistischen Szene<br />

nutzt und missbraucht die Polizei als angeblicher<br />

„Handlanger“ des zu bekämpfenden<br />

„kapitalistischen Systems“ das staatliche<br />

<strong>Gewalt</strong>monopol. Vor diesem Hintergrund<br />

haben gewaltorientierte Linksextremisten<br />

grundsätzlich eine feindselige Haltung <strong>gegen</strong>über<br />

der Polizei, wie die Verwendung des<br />

u.a. auch in der linksextremistischen Szene<br />

verbreiteten Akronyms „A.C.A.B.“ („all cops<br />

are bastards“) zeigt. Nach Auffassung deutscher<br />

Verfassungsschutzbehörden stellen<br />

<strong>Polizisten</strong> für gewaltorientierte Linksextremisten<br />

personifizierte Hauptfeindbilder und<br />

4 https://www.welt.de/regionales/nrw/article219815020/GdP-<strong>Gewalt</strong>risiko-steigt-mit-Dauer-des-Teil-Lockdowns.html?cid=onsite.onsitesearch<br />

(aufgerufen am 23.11.2020).<br />

5 Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Verfassungsschutzbericht<br />

2019, Berlin, Juli 2020, S. 133.<br />

4<br />

Sonderedition, 2/2021<br />

P S P


von Stefan Goertz<br />

zum Teil sogar „entmenschlichte“ Hassobjekte<br />

dar. Diese entmenschlichende Wahrnehmung<br />

vereinfache die Rechtfertigung von<br />

<strong>Gewalt</strong>, die sich dann aus Sicht von Linksextremisten<br />

nicht mehr <strong>gegen</strong> Menschen, sondern<br />

<strong>gegen</strong> bloße Teile einer angeblichen Repressionsmaschinerie<br />

richtet. 6)<br />

Regelmäßig verletzen gewaltorientierte<br />

Linksextremisten <strong>Polizisten</strong> bei Demonstrationen.<br />

<strong>Polizisten</strong>, die die Ausübung des Versammlungsrechts<br />

schützen, werden hierbei<br />

für gewaltbereite Linksextremisten zu Ersatzzielen,<br />

wenn <strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> den eigentlichen<br />

politischen Gegner (z.B. tatsächliche<br />

oder vermeintliche Rechtsextremisten) nicht<br />

ausgeübt werden kann. Auf angebliche „Polizeiübergriffe“<br />

oder vermeintlichen „Polizeiterror“<br />

reagieren gewaltorientiert Linksextremisten<br />

reflexartig mit „Gegenangriffen“. Mit<br />

dem Ziel, von der eigenen <strong>Gewalt</strong> abzulenken<br />

und als Opfer zu gelten, verklären linksextremistische<br />

Täter und ihr Umfeld diese Angriffe<br />

auf <strong>Polizisten</strong> häufig als „Selbstverteidigung“<br />

bzw. „Notwehr“. Die bloße Anwesenheit von<br />

<strong>Polizisten</strong> auf Demonstrationen und Auflagen<br />

von Behörden gelten in der linksextremistischen<br />

Szene bereits als Schikane und<br />

Provokation. Pflastersteine, mit denen <strong>Polizisten</strong><br />

häufig beworfen werden, gehören zu<br />

den Gründen, warum <strong>Polizisten</strong> auf einschlägigen<br />

Demonstrationen mittlerweile zur Eigensicherung<br />

mit schwerer Schutzkleidung<br />

ausgerüstet werden müssen. Die deutschen<br />

Sicherheitsbehörden beobachten, dass die<br />

Hemmschwelle, Polizeibeamte zu verletzen,<br />

seit Jahren sinkt. 7)<br />

Am 17.6.2017 verübten Linksextremisten<br />

im Bereich der Rigaer Straße in Berlin einen<br />

gezielten Angriff auf <strong>Polizisten</strong>, die von Dächern<br />

der umliegenden Häuser mit Steinen<br />

und Pyrotechnik beworfen wurden. Drei<br />

<strong>Polizisten</strong> und Piloten eines Hubschraubers<br />

wurden mit einem Laserpointer geblendet,<br />

was katastrophale Konsequenzen für vom<br />

6 Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Verfassungsschutzbericht<br />

2017, Berlin, Juli 2018, S. 116.<br />

7 Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Verfassungsschutzbericht<br />

2017, Berlin, Juli 2018, S. 116.<br />

Absturz betroffene Personen hätte haben<br />

können.<br />

Als Reaktion auf die öffentliche Fahndung<br />

der Polizei nach Beteiligten an den Ausschreitungen<br />

beim G-20-Gipfel gerieten beim<br />

G-20-Gipfel eingesetzte <strong>Polizisten</strong> in das<br />

Zielspektrum von Linksextremisten. 54 <strong>Polizisten</strong>,<br />

die an der Räumung eines linksextremistischen<br />

Szeneobjektes beteiligt waren,<br />

wurden auf den Fahndungsaufrufen der Polizei<br />

nachempfundenen Plakaten abgebildet.<br />

Diese „Fahndungsplakate“ wurden durch<br />

Linksextremisten im Internet veröffentlicht.<br />

In dem entsprechenden Aufruf heißt es: „(…)<br />

anlässlich der Hetzjagd auf Teilnehmer_innen<br />

des Hamburger Aufruhrs <strong>gegen</strong> den G20<br />

erneuern wir unser Bekenntnis zum Kampf<br />

<strong>gegen</strong> den Staat, <strong>gegen</strong> die Faschistischen<br />

Organisationen wie die Polizei (…). Anlässlich<br />

der Hetzkampagne (…) haben wir uns entschieden,<br />

Bildaufnahmen von 54 Polizeibeamt_innen<br />

zu veröffentlichen, die im letzten<br />

Jahr daran beteiligt waren, die Rigaer94 zu<br />

räumen. Wir freuen uns über Hinweise, wo<br />

sie wohnen oder privat anzutreffen sind. Neben<br />

der Teilnahme an der Räumung können<br />

sie bedenkenlos für die <strong>Gewalt</strong> der drei Wochen<br />

der Belagerung verantwortlich gemacht<br />

werden.“ (Homepage Rigaer94, 17. Dezember<br />

2017). 8)<br />

Am 8.7.2017 griffen vier bis fünf Linksextremisten<br />

ein Dienstgebäude der Polizei<br />

Magdeburg an. Sie warfen Steine <strong>gegen</strong> das<br />

Gebäude und platzierten zwei selbst gebaute<br />

Brandsätze (präparierte Gaskartuschen).<br />

Ende Mai 2018 stürmten 60 – zum überwiegenden<br />

Teil vermummte – Linksextremisten<br />

das Wohnhaus eines <strong>Polizisten</strong> in Hitzacker.<br />

Die Polizei konstatierte in ihrer Pressemitteilung<br />

einen „gezielten Angriff auf Polizeibeamte<br />

als Privatpersonen“ sowie „eine neue<br />

Qualität der <strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong>über der Polizei<br />

und ihren Angehörigen“. Sie leitete in Absprache<br />

mit der Staatsanwaltschaft Lüneburg<br />

Strafverfahren wegen Landfriedensbruch,<br />

Verstoß <strong>gegen</strong> das Versammlungsgesetz,<br />

Hausfriedensbruch, Bedrohung, Beleidigung,<br />

8 Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Verfassungsschutzbericht<br />

2017, Berlin, Juli 2018, S. 116–118.<br />

P S P Sonderedition, 2/2021<br />

5


<strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> <strong>Polizisten</strong> – <strong>Ein</strong>e <strong>aktuelle</strong> <strong>Analyse</strong><br />

Diebstahl und Widerstand <strong>gegen</strong> Polizeivollzugsbeamte<br />

ein. 9) Bei einer Demonstration<br />

<strong>gegen</strong> die Abschiebung eines syrischen Asylbewerbers<br />

am 9.7.2019 in Leipzig wurden<br />

<strong>Polizisten</strong> mit Flaschen und Steinen angegriffen,<br />

dabei wurden elf <strong>Polizisten</strong> verletzt<br />

und drei Dienstwagen beschädigt. In der<br />

Nacht zum 21.7.2019 wurden <strong>Polizisten</strong> in<br />

unmittelbarer Nähe zum „anarcha-queerfeministischen“<br />

Hausprojekt „Liebig34“ in<br />

Berlin-Friedrichshain mit Pflastersteinen beworfen.<br />

In der Nacht zum 1.1.2020 griffen<br />

etwa 20 Autonome im Leipziger Stadtteil<br />

Connewitz die Polizei massiv mit Steinen und<br />

Pyrotechnik an. <strong>Ein</strong> Polizist wurde dabei gezielt<br />

mit Schlägen und Tritten <strong>gegen</strong> den Kopf<br />

angegriffen und so schwer verletzt, dass er<br />

operiert werden musste. Weitere <strong>Polizisten</strong><br />

wurden durch diesen linksextremistischen<br />

Angriff verletzt. Die Staatsanwaltschaft Leipzig<br />

nahm die Ermittlungen wegen des Verdachts<br />

des versuchten Mordes, gefährlicher<br />

Körperverletzung und Landfriedensbruch<br />

auf. 10) Bei der Räumung des besetzten linksextremistischen<br />

Szeneobjektes „Liebig 34“ in<br />

Berlin Ende Oktober 2020 wurden 132 Linksextremisten<br />

festgenommen und 19 <strong>Polizisten</strong><br />

verletzt. 11)<br />

2.3 Islamistische <strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> <strong>Polizisten</strong><br />

In den vergangenen Jahren haben mehrere<br />

Islamisten <strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> <strong>Polizisten</strong> angewendet<br />

und teilweise <strong>Polizisten</strong> lebensgefährlich<br />

verletzt. Im Oktober 2012 wurde<br />

ein Salafist wegen eines Messerangriffs auf<br />

<strong>Polizisten</strong> in Bonn zu einer Haftstrafe von<br />

sechs Jahren verurteilt. Das Landgericht<br />

Bonn sprach den 26-jährigen Deutsch-Türken<br />

der gefährlichen Körperverletzung, des<br />

Landfriedensbruchs und Widerstands <strong>gegen</strong><br />

Vollstreckungsbeamte für schuldig. 12) Nach<br />

den Angriffen islamistischer Demonstranten<br />

9 https://www.welt.de/vermischtes/article176525896/Niedersachsen-Vermummte-belagern-Privatgrundstueck-eines-<strong>Polizisten</strong>.html<br />

(aufgerufen am 23.11.2020).<br />

10 Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Verfassungsschutzbericht<br />

2019, Berlin, Juli 2020, S. 133.<br />

11 https://www.tagesspiegel.de/berlin/nach-gewaltausbruechen-amfreitag-kleinere-polizeieinsaetze-im-liebig-34-umfeld-in-der-nachtzu-sonntag-/26256520.html<br />

(aufgerufen am 23.11.2020).<br />

12 https://www.tagesspiegel.de/politik/demo-eskaliert-in-gewaltsechs-jahre-haft-fuer-islamisten-wegen-messerattacke-auf-polizisten/7275180.html<br />

(aufgerufen am 23.11.2020).<br />

auf <strong>Polizisten</strong> in Solingen wurde ein <strong>Gewalt</strong>täter<br />

im Frühjahr 2013 zu einem Jahr Haft<br />

auf Bewährung verurteilt. 13) Durch ein in der<br />

später folgenden Gerichtsverhandlung als<br />

auffällig beschriebenes Verhalten provozierte<br />

am 26.2.2016 die Salafistin Safia S., eine<br />

15-jährige Schülerin, eine Ausweiskontrolle.<br />

Dabei stach sie mit einem Messer – in ihrem<br />

Rucksack führte sie ein weiteres Messer mit<br />

sich – einem jungen Bundespolizisten unvermittelt<br />

in den Hals. Der Bundespolizist brach<br />

zusammen, die Verletzung war lebensgefährlich,<br />

sein Streifenpartner überwältigte die<br />

Schülerin. Safia S. führte ein Gemüsemesser<br />

mit einer sechs Zentimeter langen Klinge<br />

und ein Steakmesser mit einer fünfzehn<br />

Zentimeter langen Klinge mit sich. Die Bundesanwaltschaft<br />

geht davon aus, dass Safia<br />

S. den <strong>Polizisten</strong> „als Repräsentanten der von<br />

ihr verhassten Bundesrepublik“ töten wollte.<br />

Das Oberlandesgericht Celle verurteilte Safia<br />

S. wegen versuchten Mordes und der Unterstützung<br />

einer ausländischen terroristischen<br />

Vereinigung zu sechs Jahren Haft, da sie die<br />

terroristische Vereinigung Islamischer Staat<br />

habe unterstützen wollen. 14)<br />

2.4 <strong>Gewalt</strong> von „Reichsbürgern“ und<br />

„Selbstverwaltern“ <strong>gegen</strong> <strong>Polizisten</strong><br />

Das Auftreten von „Reichsbürgern“ und<br />

„Selbstverwaltern“ <strong>gegen</strong>über Amtsträgern<br />

und staatlichen Institutionen ist nach Angaben<br />

des Bundesamtes für Verfassungsschutz<br />

häufig durch eine starke verbale Aggression<br />

gekennzeichnet. Mittlerweile muss jedoch<br />

auch die Anwendung massiver körperlicher<br />

<strong>Gewalt</strong> einkalkuliert werden. Vor allem bei<br />

hoheitlichen Maßnahmen von <strong>Polizisten</strong> <strong>gegen</strong><br />

„Reichsbürger“ oder „Selbstverwalter“<br />

besteht zunehmend ein hohes Eskalationspotenzial.<br />

<strong>Ein</strong>e besondere Risikogruppe stellen<br />

„Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“<br />

dar, die über waffenrechtliche Erlaubnisse<br />

verfügen. Im Jahr 2016 ereigneten sich zwei<br />

schwere <strong>Gewalt</strong>delikte, in deren Verlauf es<br />

zu einem Schusswechsel zwischen „Reichs-<br />

13 https://www.augsburger-allgemeine.de/panorama/Angreifer-nach-<br />

Islamisten-<strong>Gewalt</strong>-<strong>gegen</strong>-<strong>Polizisten</strong>-verurteilt-id25355426.html (aufgerufen<br />

am 23.11.2020).<br />

14 Goertz, Islamistischer Terrorismus. <strong>Analyse</strong> – Definitionen – Taktik,<br />

2. Aufl., 2019, S. 128–130.<br />

6<br />

Sonderedition, 2/2021<br />

P S P


von Stefan Goertz<br />

bürgern“ und <strong>Polizisten</strong> kam: Anlässlich einer<br />

Zwangsräumung gab es am 25.8.2016 in<br />

Reuden (Sachsen-Anhalt) einen Schusswechsel<br />

zwischen dem „Reichsbürger“ Adrian U.<br />

und <strong>Polizisten</strong>. U. hatte zuvor im Internet<br />

<strong>gegen</strong> die drohende Zwangsvollstreckung<br />

mobilisiert. Als <strong>Polizisten</strong> die angekündigte<br />

Zwangsvollstreckung vor Ort durchsetzen<br />

wollten, wurden sie von U. und einigen seiner<br />

Unterstützer massiv angegriffen. Adrian<br />

U. und zwei <strong>Polizisten</strong> zogen sich dabei Verletzungen<br />

zu. 15)<br />

Am 19.10.2016 wollten <strong>Polizisten</strong> bei dem<br />

„Reichsbürger“ Wolfgang P. in Georgensgmünd<br />

(Bayern) rund 30 in seinem Besitz befindliche<br />

Jagd- und Sportwaffen sicherstellen.<br />

Als sie in den frühen Morgenstunden in<br />

dessen Wohnung eindrangen, trug P. bereits<br />

eine schusssichere Weste und eröffnete sofort<br />

das Feuer auf die Beamten. Vier <strong>Polizisten</strong><br />

wurden bei dem <strong>Ein</strong>satz verletzt, von denen<br />

einer kurze Zeit später seinen schweren<br />

Verletzungen erlag. Wolfgang P. wurde im<br />

Oktober 2017 vom Landgericht Nürnberg-<br />

Fürth wegen Mordes an einem <strong>Polizisten</strong>,<br />

versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung<br />

zu einer lebenslangen Haftstrafe<br />

verurteilt. Aber auch ohne im Besitz schussfähiger<br />

Waffen zu sein, greifen „Reichsbürger“<br />

bzw. „Selbstverwalter“ <strong>Polizisten</strong> an und<br />

verletzen diese mitunter schwer. So wehrte<br />

sich beispielsweise im November 2017<br />

ein 58-Jähriger in Fürstenberg an der Havel<br />

(Brandenburg) derart heftig <strong>gegen</strong> seine<br />

Festnahme, dass er einen der eingesetzten<br />

<strong>Polizisten</strong> schwer verletzte und anschließend<br />

floh. 16)<br />

3 Fazit<br />

Pro Tag werden bundesweit <strong>Polizisten</strong> Opfer<br />

von mehr als 100 Angriffen. Jeden Tag werden<br />

in der Hauptstadt Berlin durchschnittlich<br />

19 <strong>Polizisten</strong> Opfer von <strong>Gewalt</strong>taten. Solche<br />

<strong>Gewalt</strong>taten <strong>gegen</strong> <strong>Polizisten</strong> summierten<br />

sich 2019 in Berlin auf ca. 7000. Die Band-<br />

15 Bundesamt für Verfassungsschutz, „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“<br />

– Staatsfeinde, Geschäftemacher, Verschwörungstheoretiker,<br />

Köln/Berlin, Dezember 2018, S. 27.<br />

16 Bundesamt für Verfassungsschutz, „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“<br />

– Staatsfeinde, Geschäftemacher, Verschwörungstheoretiker,<br />

Köln/Berlin, Dezember 2018, S. 27.<br />

breite von <strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> <strong>Polizisten</strong> reicht von<br />

verbalen und nonverbalen Angriffen (Beleidigungen,<br />

Drohungen, drohende Gesten) bis<br />

hin zu körperlicher <strong>Gewalt</strong> (Treten, Schlagen,<br />

Schubsen, Anwendung von Waffen).<br />

Nach Ansicht des ehemaligen Präsidenten<br />

der Bundespolizeidirektion Berlin, Thomas<br />

Striethörster, gilt: „Wer Staatsbedienstete<br />

angreift, attackiert den gesamten Staat“ und<br />

Sebastian Paroch von der Gewerkschaft der<br />

Polizei (GdP) ergänzt, „Der Respekt <strong>gegen</strong>über<br />

der Polizei schwindet“, zudem erfolgen<br />

Angriffe nicht nur <strong>gegen</strong> die Polizei, sondern<br />

auch auf Feuerwehrleute, Angehörige der<br />

Hilfsorganisationen sowie der Bundesanstalt<br />

Technisches Hilfswerk (THW). 17)<br />

Neben der strafrechtlichen Ebene von <strong>Gewalt</strong><br />

<strong>gegen</strong> <strong>Polizisten</strong> darf aber auch die psychologische<br />

Ebene nicht vergessen werden.<br />

Nach Aussage des Psychotherapeuten Sven<br />

Steffes-Holländer erlebt jeder Polizist im<br />

Durchschnitt innerhalb einer Arbeitswoche<br />

drei potenziell traumatische Ereignisse. Dies<br />

bedeutet, dass <strong>Polizisten</strong> ein im Vergleich zu<br />

anderen Berufsgruppen viel höheres Risiko<br />

haben, an einer Posttraumatischen Belastungsstörung<br />

(PTBS) zu erkranken. Die Erfahrung<br />

von <strong>Gewalt</strong> und die permanente Gefahr,<br />

Opfer zu werden, bedeuten für <strong>Polizisten</strong> eine<br />

oft unerträgliche Belastung. Bis zu 30 % der<br />

von körperlichen Attacken getroffenen <strong>Polizisten</strong><br />

„entwickeln eine posttraumatische Belastungsstörung“,<br />

so Sven Steffes-Holländer.<br />

Er sagt, bei mehr als 70 Prozent der Patienten<br />

mit chronisch posttraumatischer Belastungsstörung<br />

gebe es „im Verlauf mindestens eine<br />

weitere psychische Störung wie Depression,<br />

Angst oder Sucht“. 18)<br />

Abschließend bleibt festzuhalten: <strong>Gewalt</strong><br />

<strong>gegen</strong> <strong>Polizisten</strong> muss mit der vollen Härte<br />

des Rechtsstaats beantwortet und ein gesamtgesellschaftlicher<br />

Konsens zur Ächtung<br />

der <strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> <strong>Polizisten</strong>, Rettungskräfte<br />

und andere Menschen, die den Staat vertreten,<br />

gefunden werden!<br />

17 Goertz, Deutsche Polizei 6/2019, 16 (16).<br />

18 https://www.tagesspiegel.de/politik/angefeindet-im-einsatz-aggressivitaet-<strong>gegen</strong>-polizisten-und-rettungskraefte-nimmt-zu/25370804.<br />

html (aufgerufen am 23.11.2020).<br />

P S P Sonderedition, 2/2021<br />

7


P olizei<br />

S tudium<br />

P raxis<br />

Rechtsextremismus und<br />

Rechtsterrorismus in Deutschland<br />

<strong>Ein</strong>e analytische <strong>Ein</strong>führung für Polizei und Sicherheitsbehörden<br />

Von Stefan Goertz.<br />

Schriftenreihe<br />

1. Auflage 2021<br />

Umfang: 224 Seiten<br />

Format: 13 x 19 cm Broschur<br />

Preis: 20,00 € [D]<br />

ISBN: 978-3-8011-0899-1<br />

Das vorliegende Buch liefert eine kompakte Darstellung<br />

des <strong>gegen</strong>wärtigen Rechtsextremismus und<br />

Rechtsterrorismus in Deutschland.<br />

Ausgehend von einer Begriffsdefinition und -analyse<br />

widmet sich der Autor im Anschluss rechtsextremistischen<br />

Parteien sowie Organisationen, Gruppen<br />

und Individuen. Weiterhin zeigt er <strong>aktuelle</strong> Entwicklungen<br />

und Phänomene im Rechtsextremismus auf<br />

und bezieht an dieser Stelle umfassend das Problemfeld<br />

von Rechtsextremisten in der Bundeswehr und<br />

in den Polizeien mit ein. Anschließend benennt er<br />

Beispiele für den Übergang von Rechtsextremismus<br />

zu Rechtsterrorismus und behandelt rechtsterroristische<br />

Fälle wie die Anschläge in Halle und Hanau.<br />

Zudem widmet der Verfasser sich rechtsextremistischen<br />

und rechtsterroristischen Inhalten im Internet,<br />

bevor er abschließend <strong>aktuelle</strong> Abwehrmaßnahmen<br />

der Sicherheitsbehörden vorstellt.<br />

DER AUTOR<br />

Dr. Stefan Goertz, Professor für Sicherheitspolitik,<br />

Schwerpunkt Extremismus- und Terrorismusforschung,<br />

Hochschule des Bundes, Fachbereich Bundespolizei, Lübeck.<br />

VERLAG DEUTSCHE POLIZEILITERATUR GMBH<br />

Buchvertrieb<br />

Forststraße 3a . 40721 Hilden . Telefon 0211 7104-212 . Telefax 0211 7104-270<br />

service@vdpolizei.de . www.vdpolizei.de<br />

Weitere Informationen, Leseproben und Bestellmöglichkeit unter: www.vdpolizei.de

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