Lexikon der Arbeitswelt (Auszug/Leseprobe)
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<strong>Auszug</strong> „<strong>Leseprobe</strong> - <strong>Lexikon</strong> <strong>der</strong> <strong>Arbeitswelt</strong>“ ><br />
KennV), BGBl. II Nr. 101/1997, geregelt. Siehe auch →Gefahrenzeichen;<br />
Gefahrenkennzeichen.<br />
KennV<br />
Sicherheitskennzeichnung<br />
Die Sicherheitskennzeichnung hat in den →Arbeitsstätten und im öffentlichen<br />
Bereich in Europa einheitlich nach den Bestimmungen <strong>der</strong> Norm ISO 7010 (in<br />
Österreich ÖNORM EN ISO 7010) zu erfolgen.<br />
Sicherheitsmaße<br />
Treffen Menschen und Gefahrenstellen räumlich zusammen, so ist nach<br />
Möglichkeit die Sicherheit <strong>der</strong> Menschen durch geometrische<br />
Gestaltungsmaßnahmen sicher zu stellen. Man unterscheidet:<br />
• →Sicherheitsabstände zu Gefahrstellen,<br />
• Maximalmaße von Öffnungen.<br />
Siehe auch die Informationen 4 und 5 auf <strong>der</strong> Homepage des NWV, die unter<br />
<strong>der</strong> Internetadresse www.nwv.at kostenlos eingesehen werden können.<br />
Sicherheitstechnik<br />
1. Summe aller technischen, organisatorischen und personenbezogenen<br />
Maßnahmen, die zum Schutz vor →Gefahren und zur Erhöhung <strong>der</strong><br />
Arbeitssicherheit getroffen werden.<br />
2. Anwendung <strong>der</strong> Erkenntnisse <strong>der</strong> Sicherheitswissenschaft über die<br />
möglichen →Gefahren beim Umgang mit technischen Systemen und über die<br />
Möglichkeiten des Schutzes vor diesen →Gefahren in <strong>der</strong> betrieblichen<br />
Praxis, im Verkehr und im Freizeitbereich.<br />
SicherheitstechnikerIn<br />
1. Allgemein: arbeitstechnische Fachkraft mit spezieller sicherheitstechnischer<br />
Ausbildung und Erfahrung.<br />
2. Im Sinne des ASchG: Fachkraft für Arbeitssicherheit.<br />
Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Dokumente<br />
Dokumente, die entsprechend den Bestimmungen <strong>der</strong> „Verordnung über die<br />
Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente (DOK-VO), BGBl. Nr. 478/1996,<br />
i.d.g.F. zu gestalten und zu führen sind; müssen für alle Berechtigten zugänglich<br />
sein o<strong>der</strong> zur Einsichtnahme im →Betrieb aufliegen und die in <strong>der</strong> DOK-VO<br />
festgelegten Angaben umfassen.<br />
Bei →Arbeitsstätten mit bis zu zehn →ArbeitnehmerInnen, in denen bei <strong>der</strong><br />
→Gefahrenermittlung und -beurteilung keine →Gefährdungen von<br />
→ArbeitnehmerInnen festgestellt wurden, für die Schutzmaßnahmen<br />
festzulegen sind, gelten vereinfachende Bestimmungen.<br />
Bei je<strong>der</strong> Überprüfung und Anpassung <strong>der</strong> Ermittlung und Beurteilung <strong>der</strong><br />
→Gefahren o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Maßnahmen zur Gefahrenverhütung im Sinne des § 4 Abs.<br />
4 und 5 ASchG müssen auch die Sicherheits- und<br />
Gesundheitsschutzdokumente angepasst werden. Siehe auch →Evaluierung,<br />
→Gefahren-Evaluierung.<br />
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