Handbuch Teilzeitberufsausbildung - Teilzeitberufsausbildung - RE ...
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<strong>Teilzeitberufsausbildung</strong><br />
Verkürzung der täglichen oder<br />
wöchentlichen Ausbildungszeit<br />
•<strong>Teilzeitberufsausbildung</strong> bedeutet ca.<br />
75 % der normalen Regelarbeitszeit, d. h.<br />
bis 21 Stunden in der Woche im Betrieb<br />
und ein bis zwei Berufsschultage in Vollzeit.<br />
•Die tägliche Arbeitszeit von 6 Stunden<br />
sollte nicht unterschritten werden.<br />
Die Arbeitszeiten werden gemeinsam<br />
zwischen den Auszubildenden und den<br />
Betrieben festgelegt. Hierbei müssen die<br />
Berufsschultage, die Bedürfnisse der Betriebe<br />
und die Möglichkeiten der Auszubildenden<br />
berücksichtigt werden. Teil-<br />
zeitberufsausbildung bedeutet nicht eine<br />
Arbeitszeit von 8.00 bis 13.00 Uhr, sondern<br />
muss individuell bestimmt werden.<br />
Beispiele aus dem Projekt BEAT: Eine<br />
zahnmedizinische Fachangestellte, die<br />
an zwei Tagen in der Woche von 8.00 bis<br />
18.00 Uhr arbeitet, dafür aber einen zusätzlichen<br />
freien Tag in der Woche hat; eine<br />
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte,<br />
die mindestens an einem Tag in<br />
der Woche bis 17.30 Uhr arbeitet; oder<br />
die Tierarzthelferin, die auch Wochenenddienste<br />
leistet, da die Tierklinik an sieben<br />
Tagen rund um die Uhr geöffnet hat.<br />
8<br />
<strong>Teilzeitberufsausbildung</strong><br />
Verlängerung und Verkürzung<br />
der gesamten Ausbildungsdauer<br />
In der Regel kann eine Ausbildung in<br />
Teilzeit in der regulären Ausbildungszeit<br />
absolviert werden, insofern Ausbildender<br />
und Auszubildende sich einig sind.<br />
Sollte <strong>Teilzeitberufsausbildung</strong> weniger<br />
als 75 % der regulären Ausbildungszeit<br />
betragen, kann die Gesamtausbildungszeit<br />
entsprechend verlängert werden.<br />
Das bedeutet, die Ausbildungsdauer erhöht<br />
sich im Durchschnitt um drei Monate<br />
pro Ausbildungsjahr (Beispiel: Ausbildung<br />
zur Bürokauffrau 3 Jahre, in Teilzeit<br />
3 Jahre und 9 Monate). Bei einer guten<br />
schulischen Vorbildung (Abitur, FOR<br />
9<br />
mit Qualifikation o. a.) oder bereits erlangten<br />
Qualifikationen, wie zum Beispiel<br />
bei einer durch Schwangerschaft<br />
abgebrochenen Ausbildung, kann bei<br />
den Kammern ein Antrag auf Verkürzung<br />
gestellt werden. Individuell regeln die<br />
Kammern die Form der Eintragung der<br />
Ausbildungsverträge in Teilzeit: Entweder<br />
wird im Vertrag direkt ein Vermerk<br />
gemacht oder aber es wird ein Zusatz<br />
an den Vertrag angefügt. Bei allen Vertragsfragen<br />
helfen die Ansprechpartnerinnen<br />
und Ansprechpartner (siehe<br />
Seite 10) der jeweiligen Kammer.