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Handbuch Teilzeitberufsausbildung - Teilzeitberufsausbildung - RE ...

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<strong>Teilzeitberufsausbildung</strong><br />

Verkürzung der täglichen oder<br />

wöchentlichen Ausbildungszeit<br />

•<strong>Teilzeitberufsausbildung</strong> bedeutet ca.<br />

75 % der normalen Regelarbeitszeit, d. h.<br />

bis 21 Stunden in der Woche im Betrieb<br />

und ein bis zwei Berufsschultage in Vollzeit.<br />

•Die tägliche Arbeitszeit von 6 Stunden<br />

sollte nicht unterschritten werden.<br />

Die Arbeitszeiten werden gemeinsam<br />

zwischen den Auszubildenden und den<br />

Betrieben festgelegt. Hierbei müssen die<br />

Berufsschultage, die Bedürfnisse der Betriebe<br />

und die Möglichkeiten der Auszubildenden<br />

berücksichtigt werden. Teil-<br />

zeitberufsausbildung bedeutet nicht eine<br />

Arbeitszeit von 8.00 bis 13.00 Uhr, sondern<br />

muss individuell bestimmt werden.<br />

Beispiele aus dem Projekt BEAT: Eine<br />

zahnmedizinische Fachangestellte, die<br />

an zwei Tagen in der Woche von 8.00 bis<br />

18.00 Uhr arbeitet, dafür aber einen zusätzlichen<br />

freien Tag in der Woche hat; eine<br />

Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte,<br />

die mindestens an einem Tag in<br />

der Woche bis 17.30 Uhr arbeitet; oder<br />

die Tierarzthelferin, die auch Wochenenddienste<br />

leistet, da die Tierklinik an sieben<br />

Tagen rund um die Uhr geöffnet hat.<br />

8<br />

<strong>Teilzeitberufsausbildung</strong><br />

Verlängerung und Verkürzung<br />

der gesamten Ausbildungsdauer<br />

In der Regel kann eine Ausbildung in<br />

Teilzeit in der regulären Ausbildungszeit<br />

absolviert werden, insofern Ausbildender<br />

und Auszubildende sich einig sind.<br />

Sollte <strong>Teilzeitberufsausbildung</strong> weniger<br />

als 75 % der regulären Ausbildungszeit<br />

betragen, kann die Gesamtausbildungszeit<br />

entsprechend verlängert werden.<br />

Das bedeutet, die Ausbildungsdauer erhöht<br />

sich im Durchschnitt um drei Monate<br />

pro Ausbildungsjahr (Beispiel: Ausbildung<br />

zur Bürokauffrau 3 Jahre, in Teilzeit<br />

3 Jahre und 9 Monate). Bei einer guten<br />

schulischen Vorbildung (Abitur, FOR<br />

9<br />

mit Qualifikation o. a.) oder bereits erlangten<br />

Qualifikationen, wie zum Beispiel<br />

bei einer durch Schwangerschaft<br />

abgebrochenen Ausbildung, kann bei<br />

den Kammern ein Antrag auf Verkürzung<br />

gestellt werden. Individuell regeln die<br />

Kammern die Form der Eintragung der<br />

Ausbildungsverträge in Teilzeit: Entweder<br />

wird im Vertrag direkt ein Vermerk<br />

gemacht oder aber es wird ein Zusatz<br />

an den Vertrag angefügt. Bei allen Vertragsfragen<br />

helfen die Ansprechpartnerinnen<br />

und Ansprechpartner (siehe<br />

Seite 10) der jeweiligen Kammer.

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