POPSCENE Dezember 12/21
Das total umsonste Popkulturmagazin
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JOBS<br />
KLAGEFRIST BEI KÜNDIGUNGEN<br />
Achtung kurze Fristen!<br />
Im Arbeitsrecht gibt es häufig kurze Fristen. Eine<br />
wichtige Frist die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage.<br />
Sobald eine Kündigung zugegangen<br />
ist, also übergeben worden ist oder in<br />
den Briefkasten eingeworfen worden ist beginnt<br />
grds. Der Fristlauf. Die Frist beträgt drei Wochen.<br />
Innerhalb dieser muss eine Kündigungsschutzklage<br />
bei örtlich zuständigen Arbeitsgericht<br />
erhoben worden sein vgl. § 4 KSchG.<br />
Verspätung<br />
Wenn die Frist verpasst wurde gilt die Kündigung<br />
als wirksam (sog. Wirksamkeitsfiktion §<br />
7 KSchG). Eine Zulassung von verspäteten Klagen<br />
sind bei den Arbeitsgerichten nur unter<br />
sehr, sehr strengen Voraussetzungen möglich<br />
und haben in der Praxis häufig keinen Erfolg.<br />
Dann ist der Kündigungsschutzprozess bereits<br />
wegen Fristablauf verloren.<br />
ÜBER DIE AUTORIN:<br />
Maria Dimartino ist Rechtsanwältin mit Tätigkeitsschwerpunkten<br />
Arbeitsrecht und Beschäftigtendatenschutz. Sie ist als Rechtsanwältin<br />
und Referentin bundesweit tätig. Mehr unter: jurvita.de<br />
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