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POPSCENE Dezember 12/21

Das total umsonste Popkulturmagazin

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JOBS<br />

KLAGEFRIST BEI KÜNDIGUNGEN<br />

Achtung kurze Fristen!<br />

Im Arbeitsrecht gibt es häufig kurze Fristen. Eine<br />

wichtige Frist die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage.<br />

Sobald eine Kündigung zugegangen<br />

ist, also übergeben worden ist oder in<br />

den Briefkasten eingeworfen worden ist beginnt<br />

grds. Der Fristlauf. Die Frist beträgt drei Wochen.<br />

Innerhalb dieser muss eine Kündigungsschutzklage<br />

bei örtlich zuständigen Arbeitsgericht<br />

erhoben worden sein vgl. § 4 KSchG.<br />

Verspätung<br />

Wenn die Frist verpasst wurde gilt die Kündigung<br />

als wirksam (sog. Wirksamkeitsfiktion §<br />

7 KSchG). Eine Zulassung von verspäteten Klagen<br />

sind bei den Arbeitsgerichten nur unter<br />

sehr, sehr strengen Voraussetzungen möglich<br />

und haben in der Praxis häufig keinen Erfolg.<br />

Dann ist der Kündigungsschutzprozess bereits<br />

wegen Fristablauf verloren.<br />

ÜBER DIE AUTORIN:<br />

Maria Dimartino ist Rechtsanwältin mit Tätigkeitsschwerpunkten<br />

Arbeitsrecht und Beschäftigtendatenschutz. Sie ist als Rechtsanwältin<br />

und Referentin bundesweit tätig. Mehr unter: jurvita.de<br />

Kein Job? Kein Geld? Alles doof?<br />

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