Seminarprogramm Hessenmetall Mittelhessen 2022
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Seminarprogramm
2022
Arbeitsrecht | Kommunikation | Personalmanagement
Vorwort
Auf die Mischung kommt es an … noch vor zwei
Jahren war die Mischung, die Sie in unserem
Seminarprogramm vorfinden konnten, relativ
einseitig: viele informative und mit viel Engagement
entwickelte Präsenzveranstaltungen in Form
von Arbeitskreisen, Informationsveranstaltungen,
Workshops und Vorträgen. Gerne haben wir Sie
und viele andere Vertreterinnen und Vertreter unserer
Mitgliedsunternehmen hier zu uns ins Haus
der Wirtschaft Mittelhessen eingeladen. Dabei
war es uns immer wichtig, dass neben der fundierten
Weitergabe von Informationen weder Ihr
leibliches Wohl, noch der persönliche Austausch
zu kurz kamen.
Die vergangenen Monate war dann alles anders:
alle Formate wurden schnell in die virtuelle
Welt verlegt und wir konnten feststellen, dass
mit diesem Schritt Veränderungen einhergingen.
Fehlende Fahrtzeiten führten immer wieder zu
erstaunlich hohen Zahlen bei den Teilnehmenden,
während gleichzeitig der persönliche Austausch
im Rahmen von Videokonferenzen nie so richtig in
Schwung kam. Am Ende hat uns 2021 auch wieder
gezeigt: auf die Mischung kommt es an … und
auf Flexibilität.
Daher freue ich mich, dass wir Ihnen für 2022 wieder
ein umfangreiches Seminarprogramm anbieten
können, in das alle Erfahrungen der vergangenen
Monate eingeflossen sind. Welche Formate
haben sich online bewährt? Welche Veranstaltungen
leben davon, sich auch vor Ort bei einem Kaffee
auszutauschen? Und welches Thema eignet
sich für ein hybrides Angebot, an dem Teilnehmende
online und vor Ort partizipieren können? Diese
Fragen werden wir bei der konkreten Planung
der jeweiligen Veranstaltung berücksichtigen, um
Ihnen so ein optimiertes Veranstaltungsformat
anbieten zu können. Ich hoffe, die dann von uns
gewählte Mischung trifft Ihren Geschmack und
ich freue mich, Sie gemeinsam mit unserem engagierten
Team in Präsenz oder virtuell zu unseren
Angeboten begrüßen zu können.
Ihr
Sascha Drechsel
Geschäftsführer
2
Inhalt
Ihre Ansprechpartner 4 - 5
Terminübersicht 6 - 7
Infoveranstaltungen 8; 10 - 13; 15 - 22
Online-Seminar9
Kommunikationsseminar14
Intensivsemimar23
Arbeitskreise 24 - 27
Serviceportal / Weitere Fortbildungsangebote 29
Organisatorische Hinweise 30
Hinweis:
Zur besseren Lesbarkeit haben wir bei der Formulierung das generische Maskulinum gewählt, wovon alle
Geschlechter umfasst sind.
3
Ihre Ansprechpartner
Rechtsabteilung
Unsere Rechtsabteilung berät und vertritt unsere Mitglieder in allen Fragen rund um das Arbeits-, Tarif- und
Sozialrecht sowohl außergerichtlich als auch in Gerichtsverfahren. Wir schulen Personal verantwort liche,
Führungskräfte und Geschäftsführer regelmäßig in qualifizierten Weiterbildungsveranstaltungen und unterstützen
gleichermaßen bei Restrukturierungen, wie auch bei Haus tarif verhandlungen und Einigungsstellen.
Isabelle Crass
Leiterin der Rechtsabteilung
Rechtsanwältin
(Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Tel.: 06441 7008-22
icrass@hessenmetall.de
Nico Bernhardt
Rechtsanwalt
(Syndikusrechtsanwalt)
Tel.: 06441 7008-21
nbernhardt@hessenmetall.de
Katrin Gärtner, LL.M.
Rechtsanwältin
(Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Tel.: 06441 7008-17
kgaertner@hessenmetall.de
Miriam Hantschel
Rechtsanwältin
(Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Tel.: 06441 7008-26
mhantschel@hessenmetall.de
Mathias Heinz
Rechtsanwalt
(Syndikusrechtsanwalt)
Tel.: 06441 7008-28
mheinz@hessenmetall.de
Martina Stüting
Assessorin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Tel.: 06441 7008-18
mstueting@hessenmetall.de
Sabrina Brück
Assistentin
Tel.: 06441 7008-23
sbrueck@hessenmetall.de
Andrea Jung
Assistentin
Tel.: 06441 7008-27
ajung@hessenmetall.de
4
Ihre Ansprechpartner
Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit
Unsere Abteilung Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit kommuniziert dialogorientiert aktuelle Fragen aus
Wirtschaft, Bildung und Gesellschaft und positioniert unternehmerische Themen in der Öffentlichkeit. Mit
innovativen Projekten und einer nachhaltigen Netzwerkarbeit unterstützen wir unsere Mitglieder bei der
Suche nach qualifizierten Auszubildenden und Fachkräften.
Alexandra Heege
Teamassistenz
Veranstaltungsmanagement
Tel.: 06441 7008-24
aheege@hessenmetall.de
Janina Hill
Pressesprecherin
Online Kommunikation
Tel.: 06441 7008-31
jhill@hessenmetall.de
Sebastian Höhn
Referent Fachkräftesicherung
und Berufliche Bildung
Tel.: 06441 7008-25
shoehn@hessenmetall.de
5
Terminübersicht
Datum Zeit Veranstaltung
Di., 25.01.2022 Nachmittags Infoveranstaltung „Update Arbeitsrecht 2022“
Do., 10.02.2022 Vormittags Online-Seminar „Führungskräfteseminar“
Di., 15.02.2022
(2 Module)
Di., 22.02.2022 Nachmittags Infoveranstaltung„Statusfeststellungsverfahren in Verbindung
mit der Abgrenzung zwischen Beschäftigungsverhältnis und
Werk-/Dienstvertrag“
Do., 17.03.2022 Nachmittags HR-Netzwerk (Präsenz)
Di., 22.03.2022 Vormittags HR-Netzwerk (Online)
Di., 05.04.2022 Vormittags Infoveranstaltung „Befristungsrecht“
Di., 03.05.2022 Nachmittags Infoveranstaltung „Anforderungen an Unternehmen aus dem
Geschäftsgeheimnisgesetz und der EU-Whistleblower-Richtlinie“
Di., 10.05.2022 Nachmittags Infoveranstaltung „Duale Ausbildung – Recruiting,
rechtlicher Rahmen und Umsetzung“
Di., 17.05.2022 Ganztägig Kommunikationsseminar „Konfliktmanagement:
Schwierige Situationen konstruktiv lösen“
Do., 19.05.2022 Vormittags Infoveranstaltung „Verhaltensbedingte Kündigung“
Do., 09.06.2022 Nachmittags Infoveranstaltung „Flexible Arbeitszeit, Gleitzeit und
die zugehörige Betriebsvereinbarung“
Di., 21.06.2022 Nachmittags HR-Netzwerk (Präsenz)
Di., 28.06.2022 Vormittags HR-Netzwerk (Online)
Do., 05.07.2022 Vormittags Infoveranstaltung „Betriebliches Eingliederungsmanagement“
Di., 19.07.2022 Nachmittags Infoveranstaltung „Arbeitsrechtliche Umsetzung veränderter
Anforderungen an den Arbeitsplatz im Zuge der
digitalen Transformation“
Di., 06.09.2022 Vormittags Infoveranstaltung „Umgang mit Schwerbehinderten und
Gleichgestellten (Besonderheiten im Arbeitsverhältnis
und bei Kündigung)“
6
Terminübersicht
Datum Zeit Veranstaltung
Di., 27.09.2022 Nachmittags Infoveranstaltung „Krankheit im Arbeitsverhältnis“
Do., 06.10.2022 Nachmittags Infoveranstaltung „Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung“
Do., 20.10.2022 Nachmittags HR-Netzwerk (Präsenz)
Di., 25.10.2022 Vormittags HR-Netzwerk (Online)
Di., 08.11.2022 Nachmittags Infoveranstaltung „ATZ, TV FlexÜ“
Di., 15.11.2022 Ganztägig Intensivseminar „Arbeitsrecht in der Personalabteilung“
Corona-Pandemie:
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Teilnehmer sind uns stets ein großes Anliegen. Wir werden Ihnen
daher abhängig von der aktuellen Situation unsere Seminare in Präsenzform, in Hybridform oder als
Online-Seminar anbieten.
7
Infoveranstaltung
„Update Arbeitsrecht 2022“
Bei dieser Veranstaltung werden wir wie gewohnt
einen Überblick über die arbeitsrechtlich relevante
Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte sowie
des Bundesarbeitsgerichts aus dem Vorjahr geben.
Darüber hinaus wird Ihnen Herr Martin Becker von
der AOK Hessen einen Überblick über die wichtigsten
Neuerungen des Sozialversicherungsrechts im
Jahr 2022 verschaffen.
Themen und Inhalte:
• Rechtsprechung zum
- Individualarbeitsrecht
- Betriebsverfassungsrecht
- Tarifrecht
• Neuerungen aus dem Sozialversicherungsrecht
TERMIN:
Dienstag, 25. Januar 2022
Nachmittags
TEILNEHMERKREIS:
Geschäftsführer, Personalleiter, Mitarbeiter
der Personalabteilung und betriebliche Führungskräfte
mit Personalverantwortung
ZUSTÄNDIG:
Rechtsabteilung
8
Online-Seminar
„Führungskräfteseminar“ in 2 Modulen
Die tägliche Arbeit von Führungskräften ist von entscheidender
Bedeutung für die Zukunft eines Unternehmens.
Dabei beinhaltet Führungsarbeit nicht nur
die Strukturierung und Organisation von Arbeitsprozessen,
sondern ganz entscheidend auch die Fähigkeit,
Mitarbeiter kompetent und souverän zu führen,
Konflikten lösungsorientiert und rechtssicher zu begegnen
sowie Mitarbeiter fair und realistisch anhand
ihrer Arbeitsergebnisse zu beurteilen.
Im Zusammenhang mit dieser umfangreichen Aufgabenstellung
ist ein arbeitsrechtliches Basiswissen für
erfolgreiche und effiziente Führungsarbeit unabdingbare
Voraussetzung.
Ziel des Seminars ist es, Ihren Führungskräften arbeitsrechtliche
Grundkenntnisse - insbesondere auf
dem Gebiet des Individualarbeitsrechts unter besonderer
Berücksichtigung der Führungsverantwortung
und Vorgesetzteneigenschaft - zu vermitteln. Darüber
hinaus aber auch die für ihre Arbeit wesentlichen
Grundzüge des Betriebsverfassungsrechts sowie die
wichtigsten praxisrelevanten Regelungen des Tarifvertragsrechts.
Themen und Inhalte:
Modul 1 Individualarbeitsrecht
• Anbahnung und Abschluss von Arbeitsverhältnissen
• Inhalt des Arbeitsverhältnisses
• Arbeitszeitgesetz
• Störungen im Arbeitsverhältnis
Modul 2 Kollektivarbeitsrecht
• Betriebsverfassungsrecht
• Tarifvertragsrecht/Tarifverträge M+E
TERMIN:
Modul 1: Donnerstag, 10. Februar 2022
Modul 2: Dienstag, 15. Februar 2022
Vormittags
Online
TEILNEHMERKREIS:
Führungskräfte
ZUSTÄNDIG:
Rechtsabteilung
9
Infoveranstaltung
„Statusfeststellungs verfahren in Verbindung mit
der Abgrenzung zwischen Beschäftigungsverhältnis
und Werk-/Dienstvertrag“
Der Einsatz von Fremdpersonal spielt in der betrieblichen
Praxis eine bedeutende Rolle. Dazu
zählt unter anderem auch die Beschäftigung von
sog. „freien Mitarbeitern“ und der im Rahmen
von Werkverträgen tätigen Personen. Wird dieses
Fremdpersonal fehlerhaft im Unternehmen eingesetzt,
besteht die Gefahr, dass zwischen dem Unternehmen
und dem im Betrieb tätigen Fremdpersonal
ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis begründet
wird und das Unternehmen zur Abführung von
Sozialversicherungsbeiträgen verpflichtet ist.
Durch die aktuelle Reform des Statusfeststellungsverfahrens
gibt der Gesetzgeber den Unternehmen
nunmehr ab dem 1. April 2022 ein Verfahren an
die Hand, mit dem sich bereits vor dem Einsatz des
Fremdpersonals rechtlich verbindlich feststellen
lässt, ob ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis
vorliegt.
In dieser Veranstaltung machen wir Sie mit dem
reformierten Statusfeststellungsverfahren vertraut
und zeigen Ihnen auf, wie Sie dieses zukünftig zum
rechtssicheren Einsatz von Fremdpersonal in Ihrem
Unternehmen nutzen können.
Themen und Inhalte:
• Rechtliche Grundlagen des Fremdpersonaleinsatzes
- Arbeitnehmerüberlassung
- Werk-/Dienstverträge
- Subunternehmen
- Freie Mitarbeiter
• Voraussetzungen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses
gem. § 7 SGB IV
- Abgrenzung zur selbstständigen Tätigkeit
- Abwägungskriterien der Rechtsprechung
• Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV
neue Fassung
- Überblick über die Durchführung des Statusfeststellungsverfahrens
- Turbofeststellung gem. § 7a Abs. 4 S. 2 SGB IV
- Gruppenfeststellung gem. § 7a Abs. 4b und 4c
SGB IV
- Gutachterliche Stellungnahme der Deutschen
Rentenversicherung Bund vor Aufnahme der
Tätigkeit
TERMIN:
Dienstag, 22. Februar 2022
Nachmittags
TEILNEHMERKREIS:
Geschäftsführer, Personalleiter, Mitarbeiter
der Personalabteilung und betriebliche
Führungskräfte mit Personalverantwortung
ZUSTÄNDIG:
Rechtsabteilung
10
Infoveranstaltung
„Befristungsrecht“
Die befristete Einstellung von Arbeitnehmern ist
nach wie vor ein beliebtes personalpolitisches Instrument.
Die rechtssichere Gestaltung von befristeten
Arbeitsverhältnissen ist jedoch mitunter sehr
schwierig. Eine rechtswidrige Befristung kann zu
der Entstehung eines ungewollten unbefristeten
Arbeitsvertrages führen.
Mit dieser Veranstaltung möchten wir Ihnen das
Befristungsrecht kompakt vorstellen, von seinen
Grundzügen über die verschiedenen Gestaltungsformen,
(vermeintlichen) Schnittstellen zum Sozialversicherungs-
und Datenschutzrecht bis hin zur
Absicherung im Hinblick auf etwaige Entfristungsklagen.
Sollte die neue Bundesregierung Änderungen am
Befristungsrecht vornehmen, werden wir Sie über
diese selbstverständlich auch informieren. Je nach
Zeitpunkt des Inkrafttretens bereits in dieser oder
im Rahmen einer gesonderten Veranstaltung.
• Zeitlich begrenzte Beschäftigung nach § 8 Abs. 1
Nr. 2 SGB IV
• Auswirkungen des Datenschutzrechts
• Entfristungsklagen vorbeugen, Rechtsposition
absichern
Themen und Inhalte:
• Grundformen der Befristung
- Sachgrundbefristung
- Sachgrundlose Befristung
- Zeitbefristung
- Zweckbefristung
- Kombinierte Zeit- und Zweckbefristung
• Ordnungsgemäßer Abschluss befristeter Arbeitsverträge
• Verlängerung und Beendigung befristeter
Arbeitsverträge
TERMIN:
Dienstag, 5. April 2022
Vormittags
TEILNEHMERKREIS:
Personalleiter, Mitarbeiter der Personalabteilung
und betriebliche Führungskräfte
mit Personalverantwortung
ZUSTÄNDIG:
Rechtsabteilung
11
Infoveranstaltung
„Anforderungen an Unternehmen aus dem Geschäftsgeheimnisgesetz
und der EU-Whistleblower-Richtlinie“
Durch das Geschäftsgeheimnisgesetz („Gesch
GehG“) hat der Gesetzgeber der herausragenden
Bedeutung von Geschäftsgeheimnissen für Unternehmen
Rechnung getragen. Da neben Wettbewerbern
und Kooperationspartnern auch die eigenen
Mitarbeiter in unzulässiger Weise von Geschäftsgeheimnissen
Gebrauch machen können, sind auch
Personalabteilungen bei der Umsetzung der nach
dem GeschGehG erforderlichen Geheimhaltungsmaßnahmen
gefordert.
Zudem werden Hinweisgeber, die auf im Unternehmen
vermeintlich bestehende Missstände aufmerksam
machen, durch die Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie
und den darin vorgesehenen
Compliance-Pflichten in das nationale Recht (arbeitsrechtlich)
stärker geschützt.
In der Veranstaltung werden wir Ihnen einen Überblick
über das GeschGehG und die EU-Whistleblower-Richtlinie
einschließlich der arbeitsrechtlichen
Implikationen und den daraus resultierenden Anforderungen
an Personalabteilungen verschaffen.
Themen und Inhalte:
• Grundlagen des GeschGehG und der EU-Whistleblower-Richtlinie
• Arbeitsrechtliche Implikationen
• Praktische Umsetzung
- Vertragsgestaltung
- Umgang mit Verstößen gegen das GeschGehG
- Umgang mit Whistleblowern
• Weitere Praxishinweise
TERMIN:
Dienstag, 3. Mai 2022
Nachmittags
TEILNEHMERKREIS:
Geschäftsführer, Personalleiter, Mitarbeiter
der Personalabteilung und betriebliche
Führungs kräfte mit Personalverantwortung
ZUSTÄNDIG:
Rechtsabteilung
12
Infoveranstaltung
„Duale Ausbildung – Recruiting, rechtlicher Rahmen
und Umsetzung“
Investitionen in Nachwuchskräfte sind entscheidend
für den wirtschaftlichen Erfolg und den Fortbestand
eines Unternehmens. Dem demografischen Wandel
kann man eigentlich nur mit betrieblicher Ausbildung
begegnen. Dabei sehen sich Unternehmen
seit geraumer Zeit mit der Problematik konfrontiert,
gute Auszubildende zu finden, zu gewinnen und zu
binden. Des Weiteren will das Ausbildungsverhältnis
nicht zuletzt im Interesse des Betriebes an einer Übernahme
des Auszubildenden in ein anschließendes
Arbeitsverhältnis und einer entsprechenden Bereitschaft
des Auszubildenden nicht nur rechtskonform,
sondern auch zum Wohle aller Parteien ausgestaltet
und gelebt werden.
Mit der Veranstaltung möchten wir Ihnen neben den
arbeitsrechtlichen Kenntnissen auch die an der Ausbildung
beteiligten Organisationen (Kammern und
Berufsschulen) nochmals vorstellen und Ihnen am
Beispiel eines großen Unternehmens Impulse für das
Recruiting von Azubis geben. Im Rahmen der Veranstaltung
können Sie natürlich Ihre bestehenden Kontakte
pflegen und neue knüpfen.
• Arbeitsrechtliche Besonderheiten
- Abschluss des Ausbildungsvertrages
- Durchführung des Ausbildungsverhältnisses
- Beendigung des Ausbildungsverhältnisses (Schlichtungsstelle)
- Regelungen zur Übernahme nach dem Tarifvertrag
zur Beschäftigungssicherung (TV Besch)
- Umgang mit minderjährigen Beschäftigten
Themen und Inhalte:
• Führung durch einen Ausbildungsbetrieb eines
Mitgliedsunternehmens (Teilnahme kann optional
zusätzlich zu den nachfolgenden Punkten oder
auch entkoppelt von diesen erfolgen)
• Gewinnung von Auszubildenden – Best-Practice-
Bericht von Fraport
• Vortrag Verkürzen und Verlängern der Ausbildung
– IHK Lahn-Dill
• Vortrag Rolle der Berufsschulen in der dualen Ausbildung
– Schulleitung Werner-von Siemens-Schule
TERMIN:
Dienstag, 10. Mai 2022
Nachmittags
TEILNEHMERKREIS:
Geschäftsführer, Personalleiter, Mitarbeiter
der Personalabteilung, Ausbildungsleiter und
Ausbilder
ZUSTÄNDIG:
Rechtsabteilung, Bildungs- und
Öffentlichkeitsarbeit
13
Kommunikationsseminar
„Konfliktmanagement: Schwierige Situationen
konstruktiv lösen“
In unserer täglichen Arbeit lassen sich Konflikte
nicht vermeiden und belasten oft das Arbeitsklima.
Unstimmigkeiten und Meinungsverschiedenheiten
mit einzelnen Beteiligten oder im Team müssen geklärt
und konstruktiv angesprochen werden, damit
die Zusammenarbeit klappt und verbessert werden
kann.
• Konflikte konstruktiv ansprechen und
lösen
• Gesprächsführung in Konfliktsituationen
- Gespräche steuern und Ziele besser erreichen
Der Umgang mit Konflikten und Streitigkeiten ist
ein wesentlicher Erfolgsfaktor und eine wichtige
Schlüsselqualifikation. In diesem Konflikttraining
lernen Sie, Konflikte offen anzusprechen und den
Umgang mit schwierigen Situationen oder Konflikteskalationen
besser zu meistern.
In der Gruppe werden Lösungsansätze zu eigenen
Praxisfällen erarbeitet. Sie erhalten dadurch praktische
Anhaltspunkte, wie Sie Ihre Konfliktstrategien
verbessern und Ihre Kommunikationskompetenz in
Konfliktsituationen optimieren können.
Themen und Inhalte:
• Konfliktdefinition – Bedeutung verstehen
• Chancen von Konflikten – positive Potenziale
von Konflikten erkennen
• Konfliktarten und -lösungen – Diagnose von
Konflikten
• Konflikte erkennen – Lösungen frühzeitig
initiieren
• Konfliktmerkmale – Kreisläufe erkennen und
durchbrechen
• Eskalationsstufen – Dynamik von Konflikten
besser verstehen
• Konfliktstile – Selbstreflexion, Stärken und
Schwächen erkennen
• Konfliktlösungen erarbeiten – gemeinsame
Lösungen finden
TERMIN:
Dienstag, 17. Mai 2022
Ganztägig
TEILNEHMERKREIS:
Führungskräfte und Personalverantwortliche
in Unternehmen
ZUSTÄNDIG:
Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit
14
Infoveranstaltung
„Verhaltensbedingte Kündigung“
Durch arbeitsvertragliche Pflichtverletzungen von
Arbeitnehmern kommt es immer wieder zu der Notwendigkeit,
Arbeitsverhältnisse verhaltensbedingt
kündigen zu müssen. Hierbei können kleine Unachtsamkeiten
und Formfehler zur Unwirksamkeit der
Kündigung führen.
In der Veranstaltung wollen wir Ihnen daher die
rechtlichen Voraussetzungen der verhaltensbedingten
Kündigung darlegen und Hinweise dazu geben,
welche Schritte betrieblich notwendig sind, um die
Kündigung so vorzubereiten, dass sie einer gerichtlichen
Überprüfung standhält.
Themen und Inhalte:
• Rechtliche Grundlagen der verhaltensbedingten
Kündigung
- Arbeitsvertragliche Pflichtverletzung
- Vorliegen von einschlägigen Abmahnungen
- Betriebsratsanhörung
• Vorbereitung der verhaltensbedingten Kündigung
- Aufklärung des Sachverhalts
- Dokumentation von Pflichtverletzungen
- Erstellen von Abmahnungen
TERMIN:
Donnerstag, 19. Mai 2022
Vormittags
TEILNEHMERKREIS:
Geschäftsführer, Personalleiter, Mitarbeiter
der Personalabteilung und betriebliche
Führungskräfte mit Personalverantwortung
ZUSTÄNDIG:
Rechtsabteilung
15
Infoveranstaltung
„Flexible Arbeitszeit, Gleitzeit und die zugehörige
Betriebsvereinbarung“
Betriebsvereinbarungen zur Gleitzeit sind seit Jahren
fester Bestandteil vieler betrieblicher Regelungen
zur Arbeitszeit. In der Regel wird hierin allein
die arbeitnehmerseitige Steuerung der Arbeitszeit
ermöglicht. Vor dem Hintergrund der extrem volatilen
Auftragseingänge im Laufe des letzten
Jahres sahen sich Arbeitgeber trotz bestehender
Betriebsvereinbarungen zur Gleitzeit daher häufig
vor folgendes Problem gestellt: Die bestehende Betriebsvereinbarung
zur Gleitzeit eröffnet den Mitarbeitern
einen maximalen Spielraum zur flexiblen
Gestaltung ihrer Arbeitszeit bis hin zu Stundensalden
im dreistelligen Bereich, der Arbeitgeber hat jedoch
keine Handhabe, das Arbeitszeitvolumen nach
den betrieblichen Bedürfnissen zu steuern und die
Mitarbeiter ggf. zu einem entsprechenden Verhalten
zu zwingen.
Mit dieser Veranstaltung möchten wir Sie auf die
Unterschiede zwischen arbeitnehmer- und arbeitgeberseitig
gesteuerter flexibler bzw. gleitender
Arbeitszeit hinweisen und ihre arbeitsrechtliche
Gestaltung erläutern.
Themen und Inhalte:
• Rechtliche Grundlagen der Gleitzeit und der
flexiblen Arbeitszeit
- Arbeitszeitgesetz
- Tarifvertrag
- Unterscheidung Gleitzeit/Mehrarbeit
- Ausgleichszeiträume, Null-Durchlauf
- Grundsatz der verstetigten Vergütung
• Ausgestaltung von Betriebsvereinbarungen zur
Gleitzeit und flexiblen Arbeitszeit
- Anwendungsbereich
- Ampelmodell
- Kontenmodelle
- Regelungen zur Handhabung der Konten
- Einbuchen von Minusstunden
- Ausgleich von Konten bei Beendigung des
Arbeitsverhältnisses
TERMIN:
Donnerstag, 9. Juni 2022
Nachmittags
TEILNEHMERKREIS:
Geschäftsführer, Personalleiter, Mitarbeiter
der Personalabteilung und betriebliche
Führungskräfte mit Personalverantwortung
ZUSTÄNDIG:
Rechtsabteilung
16
Infoveranstaltung
„Betriebliches Eingliederungsmanagement“
Das betriebliche Eingliederungsmanagement nach
§ 167 Abs. 2 SGB IX ist für Arbeitgeber nicht nur
ein Instrument zur Vermeidung weiterer Fehlzeiten,
sondern auch für eine erfolgreiche Durchsetzung
einer krankheitsbedingten Kündigung nahezu unerlässlich.
Es beinhaltet jedoch einige rechtliche
Fallstricke sowie aufgrund der Sensibilität des Gegenstandes
- die Gesundheit und das Wohlbefinden
von Arbeitnehmern - praktische Hürden bei der Umsetzung.
In der Veranstaltung wollen wir Ihnen einen Überblick
über die von der Rechtsprechung geforderten
formalen und inhaltlichen Anforderungen an ein
ordnungsgemäßes BEM-Verfahren geben.
Themen und Inhalte:
• Rechtliche Grundlagen unter Berücksichtigung
der zum 10. Juni 2021 in Kraft getretenen Neuregelung
in § 167 Abs. 2 S. 2 SGB IX
• Formelle Voraussetzungen an das Einladungsschreiben
• Datenschutzrechtliche Anforderungen an das
BEM
• Inhalte einer Betriebsvereinbarung zum BEM
• Praxishinweise
• Diskussion zu Praxiserfahrungen aus dem
Teilnehmerkreis
TERMIN:
Dienstag, 5. Juli 2022
Vormittags
TEILNEHMERKREIS:
Geschäftsführer, Personalleiter, Mitarbeiter
der Personalabteilung und betriebliche
Führungskräfte mit Personalverantwortung
ZUSTÄNDIG:
Rechtsabteilung
17
Infoveranstaltung
„Arbeitsrechtliche Umsetzung veränderter
Anforderungen an den Arbeitsplatz im Zuge der
digitalen Transformation“
Die digitale Transformation hat häufig Änderungen
von Arbeitsplätzen zur Folge. Aufgaben und Tätigkeiten
unterliegen einer inhaltlichen Reformation,
werden zum Teil komplexer und erfordern eine
Qualifizierung der Arbeitnehmer im Hinblick auf
„IT-Fähigkeiten“. Teilweise kann es z. B. in Folge einer
Automatisierung von Vorgängen jedoch auch zu
einer Vereinfachung von Tätigkeiten kommen. In der
Folge müssen Tätigkeits- und Aufgabenbeschreibungen
und in Verbindung hiermit die korrekte Einordnung
der Tätigkeit im betrieblichen (tariflichen)
Entgeltsystem aktualisiert werden. Arbeitnehmer
müssen ggf. qualifiziert und umgruppiert werden.
Möglicherweise kommen Abgruppierungen in Betracht.
Je nach Weiterbildungs- und Eignungspotential
der Arbeitnehmer kann auch eine Kündigung
erforderlich werden.
Diese Veranstaltung hat zum Ziel Ihnen aufzuzeigen,
wie die vorstehenden Maßnahmen arbeitsrechtlich
umgesetzt werden können bzw. müssen unter etwaig
erforderlicher Beteiligung des Betriebsrates.
Themen und Inhalte:
• Korrekte Erstellung von Tätigkeitsbeschreibungen
• Wesentliches zur Einordnung der Tätigkeit im
Entgeltsystem (Beachten Sie bitte, dass hier keine
umfängliche ERA-Schulung erfolgt)
• Qualifizierung von Arbeitnehmern – der Arbeitgeber
zwischen Pflicht, Anspruch und Betriebsrat
• Um- und Abgruppierung von Arbeitnehmern
• Wenn die Qualifizierung nicht möglich ist – der
Weg zur Kündigung
TERMIN:
Dienstag, 19. Juli 2022
Nachmittags
TEILNEHMERKREIS:
Personal leiter, Mitarbeiter der
Personalabteilung und betriebliche Führungskräfte
mit Personalverantwortung
ZUSTÄNDIG:
Rechtsabteilung, Arbeitswissenschaft
18
Infoveranstaltung
„Umgang mit Schwerbehinderten und
Gleichgestellten (Besonderheiten im Arbeitsverhältnis
und bei Kündigung)“
Der Feststellung der Schwerbehinderung bzw. deren
Gleichstellung kommt in der arbeitsrechtlichen
Praxis eine hohe Bedeutung zu, da zahlreiche Vorschriften
hieran anknüpfen. Dies reicht von dem
Fragerecht nach einer Schwerbehinderung bzw.
Gleichstellung über die Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses,
die Gestaltung des Arbeitsplatzes,
die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung
bis hin zum besonderen Kündigungsschutz unter
Einbeziehung des Integrationsamtes.
Mit dieser Veranstaltung zeigen wir Ihnen, was
Sie im Umgang mit Schwerbehinderten und ihnen
gleichgestellten Mitarbeitern beachten müssen.
Wir gehen dabei insbesondere auf die Besonderheiten
ein, die im Rahmen der Vorbereitung des
Ausspruchs einer Kündigung zu berücksichtigen
sind.
Themen und Inhalte:
• Begriffsdefinition von behinderten, schwerbehinderten
und ihnen gleichgestellten Mitarbeitern
• Fragerecht des Arbeitgebers
• Rechte schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter
Mitarbeiter
- Urlaubsanspruch
- Regelungen zur Mehrarbeit
- Anspruch auf leidensgerechten Arbeitsplatz
• Schwerbehindertenvertretung
- Aufgaben der SBV
• Inklusionsbeauftragter und -vereinbarung
• Sonderkündigungsschutz von Schwerbehinderten
bzw. Gleichgestellten
- Beginn des Sonderkündigungsschutzes
- Geltendmachung im Prozess
- Besonderheiten des Kündigungsverfahrens
TERMIN:
Dienstag, 6. September 2022
Vormittags
TEILNEHMERKREIS:
Geschäftsführer, Personal leiter, Mitarbeiter
der Personalabteilung und betriebliche
Führungskräfte mit Personalverantwortung
ZUSTÄNDIG:
Rechtsabteilung
19
Infoveranstaltung
„Krankheit im Arbeitsverhältnis“
Krankheit im Arbeitsverhältnis hat viele Rechte und
Pflichten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur
Folge. Erkrankungen müssen rechtzeitig mitgeteilt
und nachgewiesen werden, andernfalls können
Sanktionen erfolgen. Entgeltfortzahlungsansprüche
bestehen nur für gesetzlich oder tariflich bestimmte
Zeiträume und müssen korrekt errechnet
werden. Bei Folgekrankheiten können sich schwierige
Abrechnungsfragen stellen. Lange und häufige
Krankheiten können ein betriebliches Eingliederungsmanagement
notwendig machen und eine
krankheitsbedingte Kündigung ermöglichen.
Mit dieser Veranstaltung erhalten Sie einen umfassenden
Überblick über die Rechte und Pflichten
der Arbeitsvertragsparteien bei einer krankheitsbedingten
Arbeitsunfähigkeit. Wir stellen Ihnen die
wichtigsten Rechtsaspekte für den Umgang mit
Krankheit im Arbeitsverhältnis vor und besprechen
mit Ihnen praxisorientierte Lösungswege. Darüber
hinaus besprechen wir mit Ihnen die rechtlichen
Voraussetzungen einer krankheitsbedingten Kündigung
und erläutern, wie Sie eine solche bestmöglich
vorbereiten, damit sie einer gerichtlichen
Überprüfung standhält.
Themen und Inhalte:
• Nachweis- und Anzeigeverpflichtungen der
Arbeitnehmer
• Entgeltfortzahlungsansprüche
• Kollision von Urlaub und Krankheit
• Betriebliches Eingliederungsmanagement
(BEM-Verfahren)
• Zuweisung eines leidensgerechten Arbeitsplatzes
• Voraussetzungen für eine krankheitsbedingte
Kündigung
• Sonderfall: Außerordentliche krankheitsbedingte
Kündigung von tariflich ordentlich nicht mehr
kündbaren Arbeitnehmern
• Risiken im Kündigungsschutzprozess
TERMIN:
Dienstag, 27. September 2022
Nachmittags
TEILNEHMERKREIS:
Geschäftsführer, Personalleiter, Mitarbeiter
der Personalabteilung und betriebliche
Führungskräfte mit Personalverantwortung
ZUSTÄNDIG:
Rechtsabteilung
20
Infoveranstaltung
„Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung“
Um psychische Belastung am Arbeitsplatz möglichst
so zu gestalten, dass für die Beschäftigten
keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen resultieren,
hat der Gesetzgeber im Arbeitsschutzgesetz
festgelegt, dass für jeden Arbeitsplatz im Rahmen
der Gefährdungsbeurteilung auch die mit der Tätigkeit
einhergehende psychische Belastung berücksichtigt
werden muss.
Wir machen Sie mit den rechtlichen Grundlagen im
Zusammenhang mit der Gefährdungsbeurteilung
psychischer Belastung vertraut und zeigen Ihnen
mögliche Belastungsfaktoren auf, die bei der Arbeit
entstehen und zu einer Gefährdung der Beschäftigten
führen können. Des Weiteren geben wir Ihnen
konkrete Handlungsempfehlungen zur Umsetzung
der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung.
Die Veranstaltung findet statt in Kooperation mit
Frau Dr. Catharina Stahn, wissenschaftliche Mitarbeiterin,
Fachbereich Arbeits- und Leistungsfähigkeit,
ifaa - Institut für angewandte Arbeitswissenschaft
e. V.
Themen und Inhalte:
• Rechtliche Grundlagen
• Begriffsbestimmungen
• Psychische Belastungsfaktoren der Arbeit
• Vorgehen zur Gefährdungsbeurteilung
psychischer Belastung
• Methoden zur Erfassung psychischer Belastung
• Fragen der Teilnehmer und Erfahrungsaustausch
TERMIN:
Donnerstag, 6. Oktober 2022
Nachmittags
TEILNEHMERKREIS:
Personalleiter, Mitarbeiter der Personalabteilung,
Führungskräfte mit Personalverantwortung,
Mitarbeiter, die mit der
Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
betraut sind
ZUSTÄNDIG:
Rechtsabteilung, Arbeitswissenschaft
21
Infoveranstaltung
„ATZ, TV FlexÜ“
Altersteilzeit ermöglicht den Arbeitnehmern einen
gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in die
Rente. Altersteilzeit kann darüber hinaus ebenfalls
für den vorzeitigen Ausstieg aus dem Erwerbsleben
genutzt werden. Auch für Arbeitgeber kann die Vereinbarung
eines Altersteilzeitverhältnisses interessant
sein. Zum einen bietet sie die Möglichkeit, das
Personal frühzeitig zu verjüngen. Zum anderen kann
sie auch als Instrument zum sozialverträglichen Personalabbau
genutzt werden. Darüber hinaus kann
die Altersteilzeit auch als Phase des Wissenstransfers
genutzt werden. Insbesondere im Teilzeitmodell
besteht die Möglichkeit, den potenziellen Stellennachfolger
über einen längeren Zeitraum in die
verschiedenen Arbeitsprozesse einzuarbeiten und
die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zu
vermitteln.
Ziel der Veranstaltung ist es, Ihnen einen Überblick
über die Durchführungsvoraussetzungen und verschiedenen
Durchführungsmöglichkeiten der Altersteilzeit
zu verschaffen. Hierbei werden insbesondere
die tariflichen Besonderheiten des Tarifvertrages
zum flexiblen Übergang in die Rente (TV FlexÜ)
herausgestellt.
Themen und Inhalte:
• Voraussetzungen der Altersteilzeit
• Voraussetzungen der tariflichen Ansprüche auf
Altersteilzeit
• Quotenregelungen
• Gestaltungsformen der Altersteilzeit
• Aufstockungsbetrag und zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge
• Vertragsgestaltung
• Umgang mit Störfällen
TERMIN:
Dienstag, 8. November 2022
Nachmittags
TEILNEHMERKREIS:
Geschäftsführer, Führungskräfte, Personalleiter,
Mitarbeiter der Personalabteilung
ZUSTÄNDIG:
Rechtsabteilung, Tarifabteilung
22
Intensivseminar
„Arbeitsrecht in der Personalabteilung“
Eine optimal eingespielte Personalabteilung mit
geschulten Mitarbeitern vermag mit rechtskonformer
Gestaltung von Arbeitsverhältnissen und
einer erfahrenen Kommunikationsführung mit der
Arbeitnehmervertretung den reibungslosen Betriebsablauf
zu sichern. Darüber hinaus gilt es, das
Unternehmen vor wirtschaftlichem Schaden zu bewahren.
Hierzu ist arbeitsrechtliches Grundwissen
zur Erledigung der täglichen Aufgaben unerlässlich.
In dieser Veranstaltung werden wir für Ihre neuen
oder weniger erfahrenen Mitarbeiter der Personalabteilung
alle wichtigen arbeitsrechtlichen Themen
praxisorientiert auf die Anforderungen der Personalarbeit
behandeln.
Themen und Inhalte:
Individualarbeitsrecht
• Anbahnung und Abschluss von Arbeitsverhältnissen
- Stellenbeschreibung und Vorstellungsgespräch
- Der Arbeitsvertrag mit typischen und besonderen
Klauseln
- Wirksame Befristung und andere besondere
Gestaltungsformen
• Inhalt des Arbeitsverhältnisses
- Gegenseitige Rechte und Pflichten
- Vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten und
zwingende gesetzliche Vorgaben
- Besondere Arbeitnehmergruppen
• Störungen im Arbeitsverhältnis
- Ordentliche und außerordentliche Kündigung
- Versetzung und Änderungskündigung
- Besonderer Kündigungsschutz
- Kündigungsschutzklage
Kollektives Arbeitsrecht
• Betriebsverfassungsrecht
- Rechte und Pflichten des Betriebsrates
- Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten
- Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
Tarifvertragsrecht
- Geltung und Anwendbarkeit von Tarifverträgen
- Die wichtigsten Tarifverträge der M+E-Industrie
im Überblick
Ziel des Seminars ist die Vermittlung bzw. Auffrischung
von Grundkenntnissen im Individual- und
Kollektivarbeitsrecht durch die Schaffung eines
kompakten Überblicks.
TERMIN:
Dienstag, 15. November 2022
Ganztägig
TEILNEHMERKREIS:
Neue/unerfahrene Mitarbeiter der
Personalabteilung
ZUSTÄNDIG:
Rechtsabteilung
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Arbeitskreise
HR-Netzwerk
Das HR-Netzwerk besteht aus regelmäßigen Weiterbildungsveranstaltungen
für Personalleiter und
Mitarbeiter der Personalabteilung.
Neben mehreren Kurzvorträgen zu aktuellen arbeitsrechtlichen
Themen und Urteilen stehen Erfahrungsaustausch
und das Knüpfen von Kontakten im
Vordergrund.
Das HR-Netzwerk bieten wir ab 2022 einmal nachmittags
(in Präsenz) und einmal vormittags (Online)
an.
TERMINE:
• Donnerstag, 17. März 2022, nachmittags (Präsenz)
• Dienstag, 22. März 2022, vormittags (Online)
• Dienstag, 21. Juni 2022, nachmittags (Präsenz)
• Dienstag, 28. Juni 2022, vormittags (Online)
• Donnerstag, 20. Oktober 2022, nachmittags (Präsenz)
• Dienstag, 25. Oktober 2022, vormittags (Online)
Ansprechpartner:
Isabelle Maria Crass
Leiterin der Rechtsabteilung
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Tel.: 06441 7008-22
icrass@hessenmetall.de
24
Arbeitskreise
Digitalisierung und Technologietransfer (AK DigiTech)
Im AK DigiTech beschäftigen sich IT-Leiter,
Projekt- und Sales Manager, Werksplaner
und Produktionsleiter mit Themen, wie z. B.
IT-Security, Business Analytics, Digitalisierung,
Tech-Transfer, Prozessoptimierung sowie der
Vernetzung von Menschen und Prozessen.
Der Kreis bietet Netzwerk und Fachinhalte,
die mit neuestem Wissen aus der Hochschule
bereichert werden. Eine Besonderheit ist, dass
wir als Fachberater zwei Professoren von der
Technischen Hochschule Mittelhessen gewinnen
konnten. Prof. Dr. Christian Überall und
Prof. Dr. Gerrit Sames übernehmen abwechselnd
die fachliche Leitung. Zusätzlich besteht hier die Möglichkeit, mit unseren neuen Mitgliedern aus der
IT- und Start-Up-Branche in Kontakt zu kommen.
Pro Jahr sind drei Arbeitskreistreffen vorgesehen.
Sprechen Sie uns gerne an.
Die Termine finden Sie immer aktuell auf unserer Internetseite:
https://www.hessenmetall.de/ueber-uns/bezirksgruppe-mittelhessen/veranstaltungen.html
Ansprechpartner:
Sebastian Höhn
Referent Fachkräftesicherung und Berufliche Bildung
Tel.: 06441 7008-25
shoehn@hessenmetall.de
25
Arbeitskreise
Personalentwicklung Mittelhessen
Der Arbeitskreis Personalentwicklung
ist der Treffpunkt für Personalentwickler,
Talent Manager und alle,
die sich mit der Weiterbildung und
Entwicklung von Mitarbeitern beschäftigen.
In jährlich mindestens zwei Sitzungen tauschen sich die Anwesenden über aktuelle Themen aus dem Bereich
der Personalentwicklung aus, wie beispielsweise die Laufbahnplanung und geeigneten Formen der Potentialanalyse.
Der Kreis ist eine gute Möglichkeit sich mit Gleichgesinnten zu vernetzen und dabei aus den
gewonnenen Erfahrungen für die eigene Arbeit zu profitieren.
Die guten Kontakte des Verbandes zu Hochschulen, Forschungsinstituten, Gesetzgebung und Politik bereichern
die Inhalte des Arbeitskreises zusätzlich.
Die geplanten Termine finden Sie auf unserer Internetseite:
https://www.hessenmetall.de/ueber-uns/bezirksgruppe-mittelhessen/veranstaltungen.html
Bei Interesse nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
Ansprechpartner:
Sebastian Höhn
Referent Fachkräftesicherung und Berufliche Bildung
Tel.: 06441 7008-25
shoehn@hessenmetall.de
26
Arbeitskreise
Arbeitskreis Ausbildung
Der Arbeitskreis Ausbildung
ist die Informations- und
Netzwerkplattform für Ausbildungsleiter
und Ausbildungsverantwortliche
unserer Mitgliedsunternehmen.
Hier besteht zweimal im Jahr
die Möglichkeit eine Vielfalt
an Betrieben vor Ort kennen
zu lernen und sich mit anderen
Ausbildern auszutauschen.
Ergänzt werden die Treffen um aktuelle Informationen zu fachlichen Themen, wie z. B. Verordnungen, einschlägige
Gesetze und den Umgang mit Auszubildenden.
Sie können sich eines der nächsten Treffen gerne anschauen. Die Termine finden Sie immer aktuell auf
unserer Internetseite:
https://www.hessenmetall.de/ueber-uns/bezirksgruppe-mittelhessen/veranstaltungen.html
Sprechen Sie uns gerne an.
Ansprechpartner:
Sebastian Höhn
Referent Fachkräftesicherung und Berufliche Bildung
Tel.: 06441 7008-25
shoehn@hessenmetall.de
27
Neues Format
„Auf einen Kaffee mit Hessenmetall“
In unserem Format „Auf einen
Kaffee mit Hessenmetall“
informieren wir Sie alle zwei
Wochen in 15 Minuten am
frühen Mittwochmorgen über
aktuelle Gerichtsentscheidungen,
gesetzliche Neuerungen
oder andere interessante Themen
rund um das Arbeits- und
Sozialversicherungsrecht.
Ansprechpartner:
Isabelle Maria Crass
Leiterin der Rechtsabteilung
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Tel.: 06441 7008-22
icrass@hessenmetall.de
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Serviceportal
Das HESSENMETALL-Serviceportal
In unserem Serviceportal, exklusiv für HESSENME-
TALL-Mitglieder, finden Sie ständig aktuelle Informationen
zu all unseren Kompetenzfeldern, gebündelt
in sieben Kapiteln: Arbeitsrecht, Digitalisierung,
Fachkräftesicherung, Konjunktur & Standort, Tarifpolitik
& Arbeitsbeziehungen, Technologiertransfer
und Unternehmenskommunikation.
Wir haben für HESSENMETALL-Mitglieder Arbeitshilfen, Checklisten, Veranstaltungen, Forschungsergebnisse
und Studien zusammengetragen, die wir Ihnen als Mitglied gerne zur Verfügung stellen. Auch finden Sie
hier aktuelle Informationen zur Unterstützung Ihrer Arbeit im Hinblick auf die Corona-Pandemie.
Wir hoffen, Sie neben der persönlichen Beratung umfassend in allen relevanten Themen unterstützen zu
können. Wenn Ihnen etwas fehlt, sprechen Sie uns an.
Ihren persönlichen Zugang können Sie direkt auf unserer Internetseite
serviceportal.hessenmetall.de beantragen.
Ansprechpartner:
Alle Mitarbeiter des Verbandes
Weitere Fortbildungsangebote
Bildungshaus Bad Nauheim
Das Jahresprogramm 2022 der hessischen Bildungs
werke bietet eine Vielzahl unterschiedlicher
Angebote, vom Tagesseminar bis zur Prozessberatung
und -begleitung.
Das Seminarprogramm können Sie anfordern bei:
Bildungshaus Bad Nauheim
Parkstraße 17
61231 Bad Nauheim
Tel.: 06032 948-0
Fax: 06032 948-117
seminare@bildungshaus-bad-nauheim.de
29
Organisatorische Hinweise
Anmeldung
Zu jeder Veranstaltung erfolgt ca. drei Wochen vorher
eine persönliche Einladung. Eine Online-Anmeldung
ist erst ab diesem Zeitpunkt möglich. Wenn
Sie sich über unser Online-Formular anmelden, erhalten
Sie eine automatische Anmeldebestätigung
per E-Mail.
Sollte die Teilnehmerzahl begrenzt sein, erhalten
Sie vor der Veranstaltung eine Zu- oder Absage.
Sollten Sie trotz Anmeldung an einer Veranstaltung
nicht teilnehmen können, so teilen Sie uns dies bitte
frühzeitig mit und benennen Sie wenn möglich
einen Vertreter.
Zu der Veranstaltung „Auf einen Kaffee mit Hessenmetall“
ist keine Anmeldung erforderlich. Das
Thema sowie die Einwahldaten werden jeweils einen
Tag vor der Veranstaltung per E-Mail mitgeteilt.
Die Termine finden Sie immer aktuell auf unserer
Internetseite: https://www.hessenmetall.de/
ueber-uns/bezirksgruppe-mittelhessen/veranstaltungen.html
Zielgruppe/Teilnehmerkreis
Das Weiterbildungsprogramm ist ein exklusives
Angebot für Geschäftsleitungen und Mitarbeiter
unserer Mitgliedsfirmen. Wir freuen uns, wenn Sie
unsere Weiterbildungsbroschüre an interessierte
Mitarbeiter weitergeben.
Absage
Bei zu geringer Beteiligung behalten wir uns vor,
Veranstaltungen abzusagen bzw. einen neuen Termin
festzulegen. In diesem Fall informieren wir Sie
rechtzeitig.
Datenschutz
Bitte beachten Sie: Unsere Seminare, Workshops,
Vorträge sowie Veranstaltungen werden fotografisch
begleitet.
Das Bildmaterial wird ausschließlich zum Zwecke
der Veranstaltungsförderung und -dokumentation
verwendet. Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie sich
ausdrücklich mit Ihrer Abbildung für die genannten
Zwecke einverstanden, ansonsten bitten wir um einen
Hinweis vor der Veranstaltung.
Termine
Wir behalten uns vor, einzelne Veranstaltungen aus
betrieblichen Gründen zu verschieben. In diesem
Fall werden wir Sie rechtzeitig über den Ausfall sowie
den neuen Termin informieren.
Kosten/Teilnahmegebühr
Unsere Veranstaltungen sind durch den Jahresmitgliederbeitrag
finanziert und daher im Regelfall
kostenfrei.
Sonderveranstaltungen
Über die hier angebotenen Veranstaltungen hinaus
führen wir zu aktuellen Themen Sonderveranstaltungen
durch, die noch nicht in diesem Seminarprogramm
aufgeführt sind.
Parkplätze
Für Besucher stehen hinter unserem Haus ausreichend
Parkplätze zur Verfügung.
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Verband der Metall- und Elektro-Unternehmen Hessen
Bezirksgruppe Mittelhessen e.V.
Elsa-Brandström-Str. 5
35578 Wetzlar
Telefon: 06441 7008-0
Telefax: 06441 7008-20
www.hessenmetall.de