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Seminarprogramm Hessenmetall Mittelhessen 2022

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Infoveranstaltung

„Krankheit im Arbeitsverhältnis“

Krankheit im Arbeitsverhältnis hat viele Rechte und

Pflichten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur

Folge. Erkrankungen müssen rechtzeitig mitgeteilt

und nachgewiesen werden, andernfalls können

Sanktionen erfolgen. Entgeltfortzahlungsansprüche

bestehen nur für gesetzlich oder tariflich bestimmte

Zeiträume und müssen korrekt errechnet

werden. Bei Folgekrankheiten können sich schwierige

Abrechnungsfragen stellen. Lange und häufige

Krankheiten können ein betriebliches Eingliederungsmanagement

notwendig machen und eine

krankheitsbedingte Kündigung ermöglichen.

Mit dieser Veranstaltung erhalten Sie einen umfassenden

Überblick über die Rechte und Pflichten

der Arbeitsvertragsparteien bei einer krankheitsbedingten

Arbeitsunfähigkeit. Wir stellen Ihnen die

wichtigsten Rechtsaspekte für den Umgang mit

Krankheit im Arbeitsverhältnis vor und besprechen

mit Ihnen praxisorientierte Lösungswege. Darüber

hinaus besprechen wir mit Ihnen die rechtlichen

Voraussetzungen einer krankheitsbedingten Kündigung

und erläutern, wie Sie eine solche bestmöglich

vorbereiten, damit sie einer gerichtlichen

Überprüfung standhält.

Themen und Inhalte:

• Nachweis- und Anzeigeverpflichtungen der

Arbeitnehmer

• Entgeltfortzahlungsansprüche

• Kollision von Urlaub und Krankheit

• Betriebliches Eingliederungsmanagement

(BEM-Verfahren)

• Zuweisung eines leidensgerechten Arbeitsplatzes

• Voraussetzungen für eine krankheitsbedingte

Kündigung

• Sonderfall: Außerordentliche krankheitsbedingte

Kündigung von tariflich ordentlich nicht mehr

kündbaren Arbeitnehmern

• Risiken im Kündigungsschutzprozess

TERMIN:

Dienstag, 27. September 2022

Nachmittags

TEILNEHMERKREIS:

Geschäftsführer, Personalleiter, Mitarbeiter

der Personalabteilung und betriebliche

Führungskräfte mit Personalverantwortung

ZUSTÄNDIG:

Rechtsabteilung

20

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