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Seminarprogramm Hessenmetall Mittelhessen 2022

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Infoveranstaltung

„Statusfeststellungs verfahren in Verbindung mit

der Abgrenzung zwischen Beschäftigungsverhältnis

und Werk-/Dienstvertrag“

Der Einsatz von Fremdpersonal spielt in der betrieblichen

Praxis eine bedeutende Rolle. Dazu

zählt unter anderem auch die Beschäftigung von

sog. „freien Mitarbeitern“ und der im Rahmen

von Werkverträgen tätigen Personen. Wird dieses

Fremdpersonal fehlerhaft im Unternehmen eingesetzt,

besteht die Gefahr, dass zwischen dem Unternehmen

und dem im Betrieb tätigen Fremdpersonal

ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis begründet

wird und das Unternehmen zur Abführung von

Sozialversicherungsbeiträgen verpflichtet ist.

Durch die aktuelle Reform des Statusfeststellungsverfahrens

gibt der Gesetzgeber den Unternehmen

nunmehr ab dem 1. April 2022 ein Verfahren an

die Hand, mit dem sich bereits vor dem Einsatz des

Fremdpersonals rechtlich verbindlich feststellen

lässt, ob ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis

vorliegt.

In dieser Veranstaltung machen wir Sie mit dem

reformierten Statusfeststellungsverfahren vertraut

und zeigen Ihnen auf, wie Sie dieses zukünftig zum

rechtssicheren Einsatz von Fremdpersonal in Ihrem

Unternehmen nutzen können.

Themen und Inhalte:

• Rechtliche Grundlagen des Fremdpersonaleinsatzes

- Arbeitnehmerüberlassung

- Werk-/Dienstverträge

- Subunternehmen

- Freie Mitarbeiter

• Voraussetzungen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses

gem. § 7 SGB IV

- Abgrenzung zur selbstständigen Tätigkeit

- Abwägungskriterien der Rechtsprechung

• Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV

neue Fassung

- Überblick über die Durchführung des Statusfeststellungsverfahrens

- Turbofeststellung gem. § 7a Abs. 4 S. 2 SGB IV

- Gruppenfeststellung gem. § 7a Abs. 4b und 4c

SGB IV

- Gutachterliche Stellungnahme der Deutschen

Rentenversicherung Bund vor Aufnahme der

Tätigkeit

TERMIN:

Dienstag, 22. Februar 2022

Nachmittags

TEILNEHMERKREIS:

Geschäftsführer, Personalleiter, Mitarbeiter

der Personalabteilung und betriebliche

Führungskräfte mit Personalverantwortung

ZUSTÄNDIG:

Rechtsabteilung

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