Seminarprogramm Hessenmetall Mittelhessen 2022
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Infoveranstaltung
„Statusfeststellungs verfahren in Verbindung mit
der Abgrenzung zwischen Beschäftigungsverhältnis
und Werk-/Dienstvertrag“
Der Einsatz von Fremdpersonal spielt in der betrieblichen
Praxis eine bedeutende Rolle. Dazu
zählt unter anderem auch die Beschäftigung von
sog. „freien Mitarbeitern“ und der im Rahmen
von Werkverträgen tätigen Personen. Wird dieses
Fremdpersonal fehlerhaft im Unternehmen eingesetzt,
besteht die Gefahr, dass zwischen dem Unternehmen
und dem im Betrieb tätigen Fremdpersonal
ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis begründet
wird und das Unternehmen zur Abführung von
Sozialversicherungsbeiträgen verpflichtet ist.
Durch die aktuelle Reform des Statusfeststellungsverfahrens
gibt der Gesetzgeber den Unternehmen
nunmehr ab dem 1. April 2022 ein Verfahren an
die Hand, mit dem sich bereits vor dem Einsatz des
Fremdpersonals rechtlich verbindlich feststellen
lässt, ob ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis
vorliegt.
In dieser Veranstaltung machen wir Sie mit dem
reformierten Statusfeststellungsverfahren vertraut
und zeigen Ihnen auf, wie Sie dieses zukünftig zum
rechtssicheren Einsatz von Fremdpersonal in Ihrem
Unternehmen nutzen können.
Themen und Inhalte:
• Rechtliche Grundlagen des Fremdpersonaleinsatzes
- Arbeitnehmerüberlassung
- Werk-/Dienstverträge
- Subunternehmen
- Freie Mitarbeiter
• Voraussetzungen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses
gem. § 7 SGB IV
- Abgrenzung zur selbstständigen Tätigkeit
- Abwägungskriterien der Rechtsprechung
• Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV
neue Fassung
- Überblick über die Durchführung des Statusfeststellungsverfahrens
- Turbofeststellung gem. § 7a Abs. 4 S. 2 SGB IV
- Gruppenfeststellung gem. § 7a Abs. 4b und 4c
SGB IV
- Gutachterliche Stellungnahme der Deutschen
Rentenversicherung Bund vor Aufnahme der
Tätigkeit
TERMIN:
Dienstag, 22. Februar 2022
Nachmittags
TEILNEHMERKREIS:
Geschäftsführer, Personalleiter, Mitarbeiter
der Personalabteilung und betriebliche
Führungskräfte mit Personalverantwortung
ZUSTÄNDIG:
Rechtsabteilung
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