10.01.2022 Aufrufe

§185, §240 und §263 Strafgesetzbuch (StGB)

Ich habe mir mal erlaubt, die Erklärung und weiteres in das Dokument zu kritzeln........wird interessant....sodele ich schreib ....ne muss heißen ich bastel da morgen weiter dranrum......hab dann doch mal eben die Wahrnehmung in so en neues Dokument verfrachtet...... Noch etwas zum Ende hinzugefügt...den 263er mal hinzugefügt...20.01.2022 Anmerkung: Anderes Wort für Aufruf ist Anstiftung....... EOF Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des.... Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu

Ich habe mir mal erlaubt, die Erklärung und weiteres in das Dokument zu kritzeln........wird interessant....sodele ich schreib ....ne muss heißen ich bastel da morgen weiter dranrum......hab dann doch mal eben die Wahrnehmung in so en neues Dokument verfrachtet......

Noch etwas zum Ende hinzugefügt...den 263er mal hinzugefügt...20.01.2022

Anmerkung:

Anderes Wort für Aufruf ist Anstiftung.......

EOF

Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler

Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des....

Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

©FAV<br />

<strong>Strafgesetzbuch</strong> (<strong>StGB</strong>)<br />

<strong>§185</strong> <strong>StGB</strong> (Beleidigung)<br />

„Ich wäre ein Griff ins Klo“<br />

Dadurch, dass geschrieben wurde „Ich wäre….“ Ist es textlich <strong>und</strong> grammatikalisch so gesehen<br />

richtig, weil es ja in der Vergangenheit gesagt wurde, es müsste aber für eine Anzeige so geschrieben<br />

sein, dass es in der Gegenwart also im jetzt passiert ist. Weil das Wort „wäre“ ist Konjunktiv =<br />

Möglichkeitsform, also ein „Kann-Zustand“. Es hätte aber geschrieben werden müssen „Ich bin…“,<br />

damit wir einen sogenannten „Ist-Zustand“ haben <strong>und</strong> dann sind wir auch voll im § 185 <strong>StGB</strong>. Zum<br />

Art. 1 GG sei gesagt, mit diesem verbalen Ausdruck an Satz wurde ein Mensch mit einer<br />

Sanitäreinrichtung gleichgestellt/verglichen <strong>und</strong> nicht mal mit dem Wort „Toilette“, welches dann<br />

Gemeinsprache gewesen wäre, sondern man bediente sich der Fäkalsprache.<br />

Dazu, sei auch gesagt, der Betroffene ist Mitglied eines Personalrates, aber nicht ständiges Mitglied<br />

des Gremiums dieses Personalrates.<br />

Auch sei gesagt, es wurde nicht der direkte verbale Ausdruck an Satz geschrieben, der lautete ganz<br />

anders, sondern nur der Sinngemäße Ausdruck, also was es bedeutet.<br />

Lange Rede, kurzer Sinn, der Autor hat die Schnauze derart gestrichen voll, von solch einem<br />

Verhalten…..beim nächsten Ding gibt es kein Pardon mehr……<br />

Weiteres zum § 185 <strong>StGB</strong>:<br />

Abgesehen von der späteren Schreibweise in der Anzeige, also ob da steht „Ich wäre“ oder „Ich bin“,<br />

geht es in erster Linie erst mal darum, was wurde genau gesagt. Der gesprochene Satz begann mit<br />

den Worten „Mit dir….“ also einer direkten Anrede an eine Person, jetzt stand die angesprochene<br />

Person aber nicht direkt vor dem der die Beleidigung ausgesprochen hat, sondern rechts oder links<br />

von Ihm. Nun schauen wir doch mal was der 185er dazu sagt, es sei vorab gesagt wir sind voll im<br />

<strong>§185</strong> <strong>StGB</strong>, weil:<br />

1.Person Singular


©FAV<br />

Aller guten Dinge sind 3 (The Unforgiven):<br />

Nun, diesem Herr mit dieser tollen verbalen Ausdrucksweise sei gesagt, er möge mal zurückblicken<br />

auf seine tolle berufliche Karriere was da so alles passiert ist..…man sollte aus dem vergangenen<br />

gelernt haben.<br />

Zu seinem Gehilfen, sei folgendes gesagt, da dieser sich mit drauf gehängt hat, jemanden anstiften<br />

um damit ein fälschen von einem Fahrtenbuch herbeizuführen ist ein Volltreffer für eine fristlose<br />

Kündigung <strong>und</strong> die Rede ist nicht von einem Fahrtenbuch eines VW, sondern von einem OPEL.<br />

Meine Empfehlung an beide ist dazu folgende, macht euren Job. Weil beide haben Familie zuhause<br />

sitzen, der Gehilfe sogar Frau <strong>und</strong> Kinder <strong>und</strong> ist noch nicht lange im Dienste dieser Stadt…..<strong>und</strong><br />

wenn man von etwas keine Ahnung hat, nämlich angewandter Psychologie sollte man die Finger<br />

davonlassen…..<br />

Abschließendes Wort zu dem Herrn mit der fantastischen verbalen Ausdrucksweise, sollte dieser sich<br />

bei den kommenden PR-Wahlen auf eine Liste setzen lassen, klage ich ihn raus…..<br />

Auflösung:<br />

Die 4 hingeschmierten Absätze haben kaum Bezugsmerkmale zueinander <strong>und</strong> es ist im Kann- <strong>und</strong> Ist-<br />

Zustand geschrieben worden, sowie in der Vergangenheitsform, Gegenwartsform <strong>und</strong> Zukunftsform.<br />

Vor allen Dingen sollte es sich um sachliche <strong>und</strong> fachliche Textblöcke handeln. Emotionaler Text hat<br />

da nix zu suchen.<br />

Texte von Anzeigen/Stellungnahmen/Dienstlichen Erklärungen usw. sollten demnach inhaltlich auch<br />

in Bezüge zueinander stehen, als Beispiel: Ich nehme Bezug, auf ihr abgestelltes <strong>und</strong> parkendes Fz. im<br />

Haltverbot an der oben genannten Örtlichkeit oder bezüglich des, im haltverbotenen abgestellten<br />

<strong>und</strong>, parkenden Fz., welches an der oben genannten Örtlichkeit vorgef<strong>und</strong>en worden ist….<br />

(siehe Anzeige der schriftlichen Abhandlung 1.2 <strong>und</strong>/oder verschiedene veröffentlichte<br />

Stellungnahmen)<br />

Verbale Kommunikation verläuft im allgemeinen anders als im schriftlichen, es wird im Kontext<br />

gesprochen, im schriftlichen baut man ganze Sätze bzw. einzelne Satzteile diese werden erst<br />

verknüpft <strong>und</strong> dann stellt man den Bezug zueinander her....man muss ja schließlich wissen was mein<br />

Gegenüber von mir wissen möchte bzw. um welchen Informationsaustausch es sich im Detail<br />

handelt, ob schriftlich <strong>und</strong>/oder verbal....<br />

…….<br />

Wie schon Anfangs des Dokuments geschrieben (Langer Rede, kurzer Sinn…..).....mehr gibt es dazu<br />

nicht zu sagen/schreiben……<br />

©FAV


©FAV<br />

<strong>§240</strong> <strong>StGB</strong> (Nötigung)<br />

„Wir sollen den Menschen regelrecht ans Geld gehen“<br />

Nun, bevor der Autor sich über den Paragraph auslässt, erst mal zur Aussagekraft dieses Satzes:<br />

„Wir sollen den Menschen regelrecht ans Geld gehen“ heißt auch „Wir sollen den Menschen, das<br />

Geld aus der Tasche ziehen“.<br />

Heißt im Umkehrschluss, für Verkehrspolizisten, diese sollen im Außendienst künstlich konstruierte<br />

Ordnungswidrigkeitenfälle erzeugen, damit die Verkehrsteilnehmer immer zahlen müssen.<br />

Damit könnte man sogar sagen, es ist ein Aufruf zum Betrug nach <strong>§263</strong> <strong>StGB</strong>.<br />

Dieser Satz wurde, von demjenigen gesagt der den Auffrischungskurs zur STVO abgehalten hatte, im<br />

Jahre des Herrn 2020.<br />

1. Ob dieser Satz als Spaß gewesen gemeint war oder nicht, spielt keine Rolle, weil siehe Pkt. 2<br />

2. Wer die Polizisten Ehre so mit Füssen tritt, braucht sich nicht w<strong>und</strong>ern, dass der Autor nur<br />

noch ein Ziel kennt, alles legale daran zusetzen diesen Nestbeschmutzer loszuwerden.<br />

3. Tattag, Uhrzeit <strong>und</strong> Zeugen sind bekannt<br />

Nach Ansicht des Autors ist die Nötigung nach <strong>§240</strong> Abs. 2, 3 <strong>und</strong> 4, Nr. 2 <strong>StGB</strong> voll erfüllt, im<br />

minderschweren Fall nach <strong>§263</strong> <strong>StGB</strong>. Der Autor schätzt aber, sollte dieses ein Gericht klären<br />

müssen, dass wahrscheinlich die versuchte Nötigung als Urteil gefällt wird. Des Weiteren, wird der<br />

Autor eine weitere Klage anstreben, wegen Urheberrechtsverletzungen im großen Stil (siehe Info-<br />

Blätter bzw. es langt da diese Arbeitsanweisung….).<br />

Hofheim, den 18.01.2022<br />

©FAV

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!